Protocol of the Session on May 31, 2012

3. Wenn nein, was muss dann aus Sicht der Landesregierung passieren, um die Klimaagentur in den Zustand der Arbeitsfähigkeit zu versetzen?

4. Sollte die Thüringer Klimaagentur aus Sicht der Landesregierung arbeitsfähig sein, wieso hat Wirtschaftsminister Machnig davon keine Kenntnis?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Der globale Klimawandel und der Umgang mit seinen bereits eingetretenen und den zukünftig zu erwartenden Folgen besetzen in der Gesellschaft und auch in der Politik einen zentralen Stellenwert. Ist die Klimaerwärmung in den letzten Jahrzehnten schleichend vorangeschritten, ist nach neuesten Erkenntnissen der Klimaexperten damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels schneller und stärker bemerkbar machen als im Bericht des Weltklimarates von 2007 vorhergesagt.

Der Orkansturm Kyrill 2007, die Hochwasser an Werra, Unstrut, Saale und Ilm in den letzten Jahren, aber auch die feststellbaren längeren Vegetationszeiten und der zeitige Vegetationsbeginn in der Landwirtschaft und im Gartenbau lassen deutlich werden, dass die Klimaveränderungen auch um Thüringen keinen Bogen machen. Die durch den Klimawandel bedingten Änderungen sind bereits heute spürbar und werden in den nächsten Jahrzehnten noch heftiger in ihren Auswirkungen sein, so dass Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels in zahlreichen Lebensbereichen unumgänglich sind.

So gilt es, nicht nur durch eine aktive Klimaschutzpolitik im Rahmen der Energiewende dazu beizutragen, den Treibhausgasausstoß zu verringern und unsere Energiesysteme umzustellen. Nein, wir müssen auch die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels aufzeigen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unser Land und seine Bürger auf die künftigen Klimaentwicklungen vorbereitet sind.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Arbeit der Klimaagentur spiegelt sich u.a. in folgenden Aktivitäten und Projekten wider: Die Klimaagentur ist maßgeblich an der Ausarbeitung des integrierten Maßnahmeprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen beteiligt. Begleitend dazu entwickelt sie eine interaktive IuK-Plattform, die den betroffenen Bereichen, hier nenne ich beispielhaft Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Tourismus, Gesundheit und Forsten und viele andere, als Diskussionsgrundlage zur Ableitung fachspezifischer Anpassungsmaßnahmen dient. Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst wurde durch eine Vereinbarung gestärkt und ermöglicht damit insbesondere eine bessere Anbindung an die Themenfelder Klimawandel/Klimafolgen und die Anpassung an den Klimawandel/Umweltmonitoring und Veränderung des Wasserkreislaufs. Derzeit liegen Witterungsreporte von den Jahren 2001 bis 2011 vor. Im Dezember letzten Jahres wurde eine Vereinbarung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Betreiben eines gemeinsamen regionalen Klimaforschungssystems unterzeichnet. Seit diesem Jahr sind die entsprechenden Klimadaten und Analysen für Thüringen für die Homepage der Klimaagentur frei zugänglich. Die Informations

veranstaltung dazu wurde von zahlreichen Teilnehmern des Landes, von Kommunalbehörden und Ingenieurbüros genutzt.

Neben weiteren laufenden Projekten steht die Klimaagentur als Dienstleister bei Nachfragen zu geeigneten Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang konnten beispielsweise Klimadiagrammdarstellungen für die Region Weimar zur Einschätzung für den Weinbau, Anfragen aus Landratsämtern, unteren Naturschutzbehörden der Städte Weimar und Jena zu speziellen regionalen Klimaentwicklungen beantwortet werden. Im Übrigen ist der Leiter der Klimaagentur Mitglied im Beirat der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur. Mit dieser Darstellung habe ich einen Einblick in die Arbeit der Klimaagentur gegeben. Ein Kernpunkt der Arbeit der Klimaagentur ist, durch die Datenbereitstellung die Sicherheit von klimatischen Vorhersagen im regionalen Bereich zu erhöhen, um konkrete lokale Strategien und Maßnahmen abzuleiten. Somit wird die fehlende Schnittstelle zwischen der Klimaforschung und den Nutzern der Klimadaten geschlossen.

Zu Fragen 2 und 3: Die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Klimaagentur wurde in der Beantwortung der Frage 1 dargestellt, so dass sich damit logischerweise die Beantwortung der Fragen 2 und 3 erübrigt.

Zu Ihrer vierten Frage: Das ist eine gute Frage, die eigentlich nur der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie selbst beantworten kann. Herrn Minister Machnig lade ich gern zu einem Besuch der Klimaagentur in der TLUG in Jena ein. Das Angebot steht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

So schlecht waren die anderen Fragen auch nicht

(Heiterkeit im Hause)

und ich freue mich, dass ich die Arbeit der Klimaagentur hier noch einmal zum Thema machen konnte, um das auch mal richtig zu bewerten.

Zu Herrn Machnig: Ich habe mich gefreut, als er hereinkam, er hat zwar gleich die Zeitung in die Hand genommen. Herr Staatssekretär, Sie können sich sicher auch nicht erklären, wie Herr Machnig zu der Aussage kam. Meine Frage wäre, können Sie sich vorstellen, dass er zum Beispiel jetzt das Redemanuskript bekommt und dass Sie mit ihm noch einmal Kontakt suchen vor allen Dingen deshalb, weil ich mich gewundert habe, dass es darauf keine Reaktion vom Ministerium gab. Meine Frage: Nehmen Sie den Kontakt zu dem vor Ihnen sitzen

den Kollegen auf und informieren ihn darüber, was mit der Klimaagentur wirklich passiert?

Erstens, ich kann mir in meinem Leben so vieles vorstellen. Zweitens, ich wollte mit meiner Aussage nicht unbedingt eine Wertung Ihrer einzelnen Fragen vornehmen, die sind natürlich, wenn ein Abgeordneter Fragen stellt, immer gut, gar keine Frage, das will ich noch einmal kundtun.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Die war besonders gut.)

Ansonsten ist es gar kein Problem, das Konzept, die Antworten, Herrn Minister Machnig zur Verfügung zu stellen, da haben wir überhaupt gar kein Problem, aber, wie gesagt, das Angebot steht trotzdem, was ich zur Frage 4 gesagt habe.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht und ich stelle fest, dass die Fragestunde heute einen außerordentlich hohen Unterhaltungswert hat. Vielleicht wird das in den Fraktionen mal an die Kollegen weitergesagt, die dieser Glanzstunde heute nicht beiwohnen konnten.

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4465.

Entwurf einer Rechtsverordnung zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Laut Medienberichten der Thüringischen Landeszeitung vom 19. Mai 2012 sollen entsprechend eines nun vorliegenden Entwurfs für eine Verordnung zur Regelung von Ausnahmen unter anderem Beschäftigte in Verkaufsstellen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern keinen Anspruch mehr auf die zwei freien Samstage haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren Vorschläge sieht der Entwurf zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz vor?

2. Wie bewerten die Betroffenen im Einzelnen den Entwurf (siehe Antwort [Drucksache 5/4429] der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage [Druck- sache 5/4374] des Abgeordneten Bergner)?

3. Welche Überlegungen liegen den entsprechenden Ausnahmeregelungen zugrunde und wie begründet die Landesregierung diese?

4. Auf welche Art und Weise wird die Landesregierung die Stellungnahmen der Betroffenen im Anhörungsprozess berücksichtigen?

(Staatssekretär Richwien)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 2. Mai 2012 wurden die betroffenen Kammern, Gewerkschaften, Verbände und Vereine zum ersten Entwurf einer Thüringer Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz angehört. Neben der Ausnahmebestimmung, dass für Verkaufsstellen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern nur ein Samstag im Monat beschäftigungsfrei bleiben soll, sieht der Entwurf eine entsprechende Ausnahme dann vor, wenn der Arbeitnehmer überwiegend an Samstagen arbeitet. Außerdem soll gemäß dem Entwurf § 12 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Ladenöffnungsgesetz keine Anwendung finden auf leitende Angestellte, die Angestellten mit Leitungsaufgaben, die zu einem reibungslosen Aufrechterhalten der Verkaufsstellen notwendig sind.

Zu Frage 2: Der Verordnungsentwurf wurde entweder als zu weitgehend oder als nicht weitgehend genug bewertet.

Zu Frage 3: Zum Erhalt des Mindestschutzes der Arbeitnehmer soll ein Samstag im Monat frei bleiben. Für Arbeitnehmer, die vornehmlich nicht an anderen Werktagen als an dem Samstag beschäftigt sind, wie zum Beispiel Studenten oder Rentner, kann davon ausgegangen werden, dass der Schutzzweck der Vorschrift unter der beschriebenen Voraussetzung abgesichert ist. Bezogen auf kleinere Verkaufsstellen mit maximal zehn Beschäftigten soll dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass entsprechend dem § 18 Abs. 1 Ziffer 1 Arbeitszeitgesetz der § 12 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Ladenöffnungsgesetz keine Anwendung auf leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz findet. Da viele Verkaufsstellenleiter nicht unter diese Definition zu subsumieren sind, eine Verkaufsstelle aber auch an Samstagen nicht ohne Leitungspersonal auskommt, bezieht sich die Ausnahme auf Angestellte mit Leitungsaufgaben, die zu einem reibungslosen Aufrechterhalten des Verkaufsstellenbetriebs notwendig sind.

Zu Frage 4: Die beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eingegangenen Stellungnahmen werden natürlich berücksichtigt. Angesichts der erhobenen, zum Teil gegensätzlichen Forde

rungen ist der Abwägungsprozess noch nicht abgeschlossen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Wie beabsichtigen Sie, auf den ausdrücklichen Wunsch teilweise der Arbeitnehmerschaft einzugehen, die sagen, ich möchte auch an vier bzw., wenn der Monat so läuft, an fünf Samstagen im Monat arbeiten? Wenn das ausdrücklich der Wunsch ist.

Ich hatte Ihnen gerade schon gesagt, dass die vielen Stellungnahmen, die wir bekommen haben, sehr unterschiedlich sind und der Abwägungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, so dass es mir jetzt nicht möglich ist, auf eine einzelne Forderung von einzelnen Zuschriften hier eine Antwort zu geben. Das steht am Ende des Prozesses.

Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordnete Leukefeld.

Ja, Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass bei Verkaufsstellen mit bis zu zehn Beschäftigten vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszugehen ist. Können Sie das noch ein bisschen näher definieren, weil wir ja auch von einem Ladenöffnungsgesetz im Sinne eines Arbeitnehmerschutzgesetzes ausgehen.

Ja, die Interessen sind eben abzuwägen. Je größer die Verkaufstelle oder überhaupt eine Betriebsstätte ist, umso leichter ist es ja, mit solchen Regelungen, die das Personal im Einsatz einschränkt, umzugehen. Je kleiner das wird und umso weniger Beschäftigte da sind, umso schwieriger wird das. Das ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, also was ist dann noch zumutbar. Je kleiner eine Verkaufseinrichtung ist, da kann man eben sagen, es sind fünf Beschäftigte oder zehn. Wir haben in den Entwurf erst einmal zehn aufgenommen. Wir werden die Zuschriften auswerten und dann wird ja auch noch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beteiligt. Also das muss jetzt noch nicht die Lösung sein, die dann auch Verordnungscharakter bekommt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4468.

Ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen

Nachdem wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 8. November 2011 unseren Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz in den Thüringer Landtag eingebracht haben, hat Bildungsminister Christoph Matschie am 17. November 2011 in der darauf folgenden Landtagssitzung verkündet, dass die Landesregierung an einem eigenen Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen arbeite und diesen in Kürze vorlegen wolle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand in der Erarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz und ist diesbezüglich bereits im Kabinett beraten worden?

2. Welche zeitliche Planung seitens der Landesregierung liegt der Erarbeitung des Entwurfs zugrunde und wann wird dieser dem Landtag zur Beratung vorgelegt?