Protocol of the Session on May 31, 2012

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst darf ich feststellen, die Landesregierung ist anwesend und einige Fraktionen auch.

Wir freuen uns darüber, dass so ein hohes Interesse an den Anfragen von Frau Schubert besteht.

Ich beantworte die Anfrage der Abgeordneten Schubert im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die zehn mit Lift ausgestatteten und im Jahr 2011 vom Land geförderten Hochflurbusse werden auf insgesamt 31 Buslinien im Wartburgkreis, im Eichsfeldkreis, im Unstrut-Hainich-Kreis, im Landkreis Greiz, im Landkreis Gotha und im Saale-Holzland-Kreis eingesetzt. Ich verzichte darauf, die einzelnen Strecken zu nennen, da dies den Rahmen einer Antwort auf eine Mündliche Anfrage sprengen würde.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist aber eine kühne Be- hauptung.)

Zu Frage 2: Immerhin habe ich Ihnen die Frage noch gereicht. In allen Landkreisen wurden von den Unternehmen anspruchsvolle topographische Verhältnisse, ein schlechter Straßenzustand und damit verbundene häufige Reparaturen an Niederflurbussen als Gründe für den Einsatz von Hochflurbussen dargelegt. Vonseiten des Wartburgkreises und des Landkreises Gotha wurde darüber hinaus auf die besonderen Straßenverhältnisse im Winter als Argument für die Beschaffung eines Hochflurbusses hingewiesen.

Zu Frage 3: In den geförderten Hochflurbussen stehen unter der Voraussetzung, dass der Rollstuhlstandplatz freizuhalten ist, durchschnittlich 51 Sitzplätze zur Verfügung. In vergleichbaren Niederflurbussen hingegen sind im Durchschnitt 36 Sitzplätze, in Low-Entry-Bussen nur 34 Sitzplätze verfügbar. Angaben über die Anzahl der zugelassenen Stehplätze liegen für die geförderten Hochflurbusse nicht vor. Dies richtet sich nach den Vorgaben der EG-Richtlinie 2001/85/EG.

Zu Frage 4: Voraussetzungen für die Förderung eines Hochflurbusses sind, dass der Bus ausschließlich im Regionalverkehr eingesetzt wird, dass die Zustimmung des Aufgabenträgers sowie des kommunalen Behindertenbeauftragten zur Beschaffung des Hochbodenbusses mit Lift vorliegt, und dass im konkreten Fall anspruchsvolle topographische und klimatische Bedingungen sowie Straßenverhältnisse vorliegen, die den Einsatz von Niederflurbussen erschweren. Die Förderbehörde prüft die vom Antragsteller angeführten Gründe bei einem Vor-OrtTermin, der auch eine Befahrung von Linien sowie eine Fotodokumentation beinhaltet. Die Entscheidung über eine Aufnahme des beantragten Vorhabens in das ÖPNV-Investitionsprogramm trifft das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auf Vorschlag der Förderbehörde unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

(Vizepräsident Gentzel)

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ziehen Sie Schlüsse aus der Studie der FH, die feststellt, dass es eigentlich keine Einschränkungen gibt, was topographische Schwierigkeiten angeht, was die Fahrbahnverhältnisse angeht, mit Low-Entry-Bussen eigentlich alles abgedeckt werden kann? Erste Frage, kann ich die zweite gleich hinterherschieben?

Schlägt die Studie auch vor, eine Kostenanalyse durchzuführen, die bislang noch nicht vorliegt, was die Mehrkosten betrifft, die die Landesregierung dann gegebenenfalls ausgleichen könnte?

Sie meinen, ob wir jetzt die Studie noch bezahlen wollen, oder?

Ob Sie diese Analyse noch durchführen und uns sagen können, welche Mehrkosten die Busunternehmen hätten?

Das würde ich nachprüfen lassen, das würden wir gegebenenfalls nachliefern. Im Übrigen gilt, dass wir - anders als die FH - nicht wissenschaftlich, sondern praktisch festgestellt haben, hier gibt es offensichtlich einen Bedarf, denn sonst würden die Unternehmen und auch die Aufgabenträger vor Ort nicht solche Anträge stellen. Ich vermute sogar, wenn wir deutlich höher hineingehen würden, nicht mit der Förderung, sondern wenn wir sagen würden, wir würden auch noch deutlich mehr finanzieren, dann würde auch die Nachfrage eher noch ansteigen. Das ist ein Widerspruch, den es öfter zwischen Wissenschaft und Praxis gibt; ich sehe das nicht als ein großes Problem an.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4404.

Danke, Herr Präsident.

Stellenbesetzung „Erster Beigeordneter der Stadt Arnstadt“ (Besoldungsgruppe A 15) ohne Hochschulabschluss?

Der Bürgermeister der Stadt Arnstadt hat ohne direkte Beteiligung des Stadtrates die Stelle des „Ersten Beigeordneten“ öffentlich ausgeschrieben (vgl. Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2012, Seite 430). Bei den Voraussetzungen für die Stellenbewerber ist u.a. benannt, dass ein Hochschulabschluss wünschenswert sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab welcher Besoldungsgruppe ist bei kommunalen Wahlbeamten (Beigeordneten) ein Hochschulabschluss zwingend erforderlich und wie wird dies begründet?

2. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Bewerber für eine hauptamtliche Stelle eines kommunalen Wahlbeamten (Beigeordneten) in der Besoldungsgruppe 15 keinen Hochschulabschluss zwingend nachweisen muss?

3. Inwieweit muss bei der Stellenbesetzung im dargelegten Fall der Grundsatz, wonach Ziel einer öffentlichen Ausschreibung es nicht ist, einen geeigneten, sondern vielmehr den am besten geeigneten Bewerber zu finden, Beachtung finden und welche Bedeutung kommt dabei der fachlichen Qualifikation der Bewerber zu?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Kommunalordnung legt in § 32 Abs. 5 Satz 2 fest, dass die hauptamtlichen Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Konkrete Vorgaben zu den fachlichen Voraussetzungen enthält das Gesetz für das Amt eines kommunalen Wahlbeamten nicht. Bewerber müssen insbesondere nicht generell die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst haben.

Zu Frage 2: Der Bürgermeister legt nach § 32 Abs. 5 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung die für das Amt des hauptamtlichen Beigeordneten erforderlichen Voraussetzungen in der Stellenausschreibung fest und gibt darin die Besoldungsgruppe an. Der Nachweis eines bestimmten Hochschulabschlusses ist nur dann zwingend nachzuweisen, wenn dies in der Ausschreibung gefordert wird.

Zu Frage 3: Nach § 32 Abs. 5 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung müssen hauptamtliche Beigeordnete die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Zum hauptamtlichen Beigeordneten darf nur gewählt werden, wer sich auf die Ausschreibung rechtzeitig beworben hat und die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, nur damit ich Sie auch richtig verstanden habe: Können Sie mir noch mal die fachlichen Voraussetzungen für die Geeignetheit eines Bewerbers für eine A15-Stelle als Erster Beigeordneter einer Stadt in Thüringen darlegen? Das habe ich jetzt Ihren Antworten nicht entnehmen können, obwohl das in den Teilfragen nachgefragt war. Also: Welche fachlichen Voraussetzungen muss ein Bewerber für die Besoldungsgruppe A15 mitbringen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie sich etwa die Ausschreibung von Arnstadt anschauen, da ist auch beschrieben, wofür der Beigeordnete zuständig sein soll, ob er etwa zuständig ist für die Bauabteilung oder, wie es hier auch steht, für das Forstwesen. Das heißt, durch den Aufgabenbereich werden vom Grundsatz her auch die Anforderungen bestimmt. Das im Einzelnen festzulegen, ist Sache des Bürgermeisters.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, es gab in Thüringen ja schon ein Verfahren, Ex-Landrat Liebezeit, Gotha, bei dem die Zivilgerichte - also Landgericht, Oberlandesgericht - entsprechende Anforderungen an Bewerber, das Ausschreibungsverfahren bestimmt haben. Ich hatte in Frage 3 nachgefragt, wie das Auswahlverfahren ist, dann zu entscheiden, wenn in der Bewerbung keine fachlichen Voraussetzungen hinsichtlich Hochschulabschluss verlangt sind, aber es dann unterschiedliche Bewerber gibt, welche mit Hochschulabschluss, welche ohne Hochschulabschluss. Nach welchen objektiven Kriterien ist dann die Stelle zu vergeben?

In der Ausschreibung sind zunächst einmal die konstitutiven Merkmale aufzuführen. Das ist in diesem Fall, auf den Sie sich beziehen, ja auch geschehen, das ist ein Muss. Wenn die nicht vorliegen, kann ein Bewerber nicht in die engere Wahl gezogen werden. Die weiteren Merkmale sind - ich formuliere es - Sollmerkmale, bei denen es wünschenswert ist, dass sie gegeben sind. Aber schließlich ist es eine Frage des Gesamtbilds. Darüber haben dann Bürgermeister und Gemeinderat zu entscheiden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/4442.

Personelle Unterbesetzung des Staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“ Sömmerda

Seit der bisherige Schulleiter des Staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“ Sömmerda im Jahr 2010 die Leitung des Schulamtes Artern übernommen hat, führt der stellvertretende Schulleiter seine Aufgaben kommissarisch aus. Das ist leider auch habe ich hier nicht geschrieben - sehr schwer möglich, weil er zwischendurch schwer erkrankt war. Bis heute, zwei Jahre nach der Abordnung, ist eine ordentliche Neubesetzung der Stelle immer noch nicht in Sicht.

Weiterhin zeichnet sich in den Fremdsprachen Französisch und Latein ein massiver Personalmangel für die nächsten Jahre ab, auch an weiblichen Lehrkräften für das Fach Sport mangelt es.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Personalsituation an dem Staatlichen Gymnasium „Albert Schweitzer“ Sömmerda und ergibt sich aus dieser Bewertung ein Handlungsbedarf?

2. Welche Hinweise hat die Landesregierung durch die Schulleitung, Eltern oder Elternvertreter hinsichtlich zu erwartender Personalengpässe an dem Staatlichen Gymnasium erhalten und welche Reaktion erfolgte darauf seitens der Landesregierung?

3. Ist es geplant, dass das Staatliche Gymnasium Sömmerda zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 wieder über einen hauptamtlichen Schulleiter verfügt und wenn ja, wird dazu eine Entscheidung vorliegen und wenn nein, warum nicht?

4. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um auch in Zukunft und gerade unter dem Aspekt, dass dem Staatlichen Gymnasium „Albert Schweitzer“ Sömmerda demnächst der Titel „Euro

(Staatssekretär Rieder)

paschule“ verliehen wird, ein breites Lehrangebot an Fremdsprachen vorweisen zu können?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In diesem Fall macht das Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Untermann wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: Die Personalsituation am AlbertSchweitzer-Gymnasium ist schwierig, weil - Sie haben es ja selbst erwähnt - ein gehäufter krankheitsbedingter Ausfall von Lehrkräften nicht vollständig kompensiert werden konnte. Dieser Ausfall entstand durch langzeiterkrankte Lehrkräfte, durch kurzfristige Erkrankung mehrerer Stamm- und der Vertretungslehrkräfte. Zusätzliche Abordnungen aus anderen Gymnasien waren nicht möglich, da keine Reserven bestanden und auch in den umliegenden Gymnasien ein erhöhter Krankenstand zu verzeichnen ist. Es werden laufend alle geeigneten Personalmaßnahmen ausgenutzt, um eine Verbesserung der Unterrichtssituation zu erreichen. So wurden unter anderem Abordnungsmöglichkeiten auch aus anderen Schularten geprüft, Möglichkeiten von Mehrarbeit ausgeschöpft. Grundsätzlich werden alle Möglichkeiten genutzt, um versäumten Unterricht aufzuarbeiten. Dazu gehören Gruppenzusammenlegung, Hausarbeitsaufträge, Nutzung von Lehrerressourcen, die durch die Beendigung des Unterrichts in der 12. Klasse frei wurden, erhöhter Einsatz von Lehramtsanwärtern nach erfolgreicher Prüfung, Anpassung von Stoffverteilungsplänen in kleineren Lerngruppen, Rückführung von Lehrerstunden aus zusätzlichen Projekten, Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Honorarkräften.

Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Die Schule und das für die Personalplanung des AlbertSchweitzer-Gymnasiums zuständige Staatliche Schulamt Mittelthüringen, bis Ende 2011 das Staatliche Schulamt Artern, stehen im engen Kontakt. Eltern, Elternvertreter haben sich an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen und an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewandt. Gegenwärtig sind in allen Schulamtsbereichen die Bedarfsplanungen in der Abschlussphase. Auf der Grundlage der gemeldeten Bedarfe und des genehmigten Einstellungskorridors werden den Staatlichen Schulämtern bis 4. Juni 2012 die genehmigten Neueinstellungen zur Vorbereitung des Schuljahres 2012/2013 mitgeteilt. Das erfolgt also im Moment, weil uns die Schulämter gerade diese Woche die Bedarfe gemeldet haben. Auf diesem Weg ist es möglich, dass die an der Schule derzeit

tätige Referendarin im Fach Sport ein Einstellungsangebot erhalten könnte. Eine Lehrkraft zur Absicherung von Unterricht in den Fächern Latein und Französisch wird im neuen Schuljahr an das AlbertSchweitzer-Gymnasium versetzt. Eine weitere Versetzung einer Lehrkraft für Latein wird derzeit noch geprüft.