Für die Einhaltung der genannten Bestimmungen sind deshalb die laut Impressum jeweils inhaltlich zuständigen Ressorts und auch Betreiber der Netzangebote verantwortlich. Das ist nicht nur bei thueringen.de so, sondern generell. Um diese Barrierefreiheit, die wir uns wünschen, sicherzustellen, wird die von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ unter Federführung der Thüringer Staatskanzlei und in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die dafür notwendigen Maßnahmen erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe arbeitet bereits seit einigen Monaten. Im Einzelplan 17 des Haushalts sind in diesem Jahr für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen 50.000 € eingestellt. Das sind maßgeblich Schulungsmaßnahmen, denn es ist, wie gesagt, kein zuvorderst technisches Problem.
Die Landesregierung beabsichtigt darüber hinaus für thueringen.de eine Zertifizierung durch die BIK, also barrierefrei informieren und kommunizieren.
Der letzte operationsbegleitende BIK-Test während der Erarbeitung des Fresh Ups von thueringen.de in der Zeit vom 29. März bis zum 16. April stimmt uns sehr optimistisch, dass wir eine Gesamtbewertung mit „gut zugänglich“ erhalten. Das ist eine sehr gute Bewertung und mit dieser Bewertung können wir uns im Übrigen auch im Ländervergleich sehen lassen.
Die bisher auf www.thueringen.de produzierten Seiten werden derzeit bereits in das neue Layout sukzessive migriert. Damit wollen wir bis zum Abschluss der Migration der Ressorts am 31. März 2013, so die Beschlusslage des Kabinetts, auch eine entscheidende Verbesserung barrierefreier Internetinformationsangebote im Internet unter thueringen.de erreichen.
Insofern, liebe Frau Stange, ist es schlicht so, dass in der Breite daran gearbeitet werden muss und auch gearbeitet wird. Nicht die Thüringer Staatskanzlei kann alle Inhalte in diesem Portal auf Barrierefreiheit prüfen und diese Barrierefreiheit technisch und operativ zur Verfügung stellen. Die Thüringer Staatskanzlei ist also nicht das Zentralorgan in diesem Land.
Lieber Herr Koppe, ich möchte auch auf Ihre Anmerkung hin sagen, die Behauptung, dass die Startseite und das, was wir gerade neu entwickelt haben, nicht barrierefrei ist, ist schlicht falsch. Es ist einfach so nicht richtig. Wir haben im Übrigen auch auf die anderen von Ihnen angesprochenen Punkte sehr ausführliche Informationen bei thueringen.de auch über das, was gerade noch in Arbeit befindlich ist, und was demnächst in der Freischaltung sein wird. Ich möchte in der Frage zu dieser Debatte sehr gern zu Sachlichkeit, Fachlichkeit und Fairness einladen, auch zwischen Parlament und Regierung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Zimmermann. Mir liegt jetzt keine Wortmeldung weiter vor. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Herr Kubitzki hat eingangs gleich die Antragstellung getätigt, nämlich die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Europaausschuss.
Wir beginnen mit der Überweisung des Antrags an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir entscheiden jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Dritte Überweisung wäre die Überweisung an den Europaausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind wieder die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4333. Dabei gab es jetzt einen Antrag der Fraktion der FDP. Herr Abgeordneter Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich getrennte Abstimmung der Abschnitte I und II.
Danke, dann werden wir das jetzt so tun. Wir stimmen als Erstes über den Teil I des Antrags der Fraktion DIE LINKE ab. Wer sich diesem Teil anschließen kann und dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Punkt II abgelehnt.
Punkt I. Herr Abgeordneter Kummer, Sie haben jetzt die Präsidentin verwirrt, indem Sie da sitzen. Das geht nicht.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Teil II des Antrags. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Ja, die kommen von den Fraktionen CDU und SPD. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der Teil II abgelehnt. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt.
Derzeitiges ACTA-Abkommen ablehnen - für die Vereinbarkeit eines fairen Urheberrechtsschutzes mit den Grundund Freiheitsrechten im Internet Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4355
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Februar hatten wir schon einmal in einer Aktuellen Stunde über das ACTA-Abkommen gesprochen. Die FDP-Fraktion hat aufgrund der aktuellen Geschehnisse einen Antrag eingebracht. Bisher, meine Damen und Herren, war vorgesehen, dass eine Entscheidung im Europäischen Parlament erst dann erfolgt, nachdem der Europäische Gerichtshof eine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Dies hätte den Termin für eine Entscheidung erheblich verzögert. Von dieser Vorgehensweise hat man nun aber Abstand genommen und das EU-Parlament will ohne Stellungnahme des EuGH wahrscheinlich am 3. Juli über das ACTA-Abkommen entscheiden. Am heutigen Donnerstag, dem 31. Mai, standen wichtige Vorentscheidungen an, denn die ersten drei Ausschüsse im EU-Parlament stimmten über ihre Stellungnahmen ab. Der Industrieausschuss hat mit 31 zu 25 gegen das ACTA-Abkommen gestimmt,
der Rechtsausschuss mit 12 zu 10. Schließlich hat auch der Bürgerrechtsausschuss gegen das ACTAAbkommen gestimmt.
Der federführende Handelsausschuss wird in circa drei Wochen dazu tagen und die Abstimmungen der Ausschüsse in seine Empfehlung bezüglich des ACTA-Abkommens für das EU-Parlament einbeziehen. Seine Empfehlung ist, wie wir alle wissen, maßgeblich für die abschließende Entscheidung im EU-Parlament. Eine Entscheidung im Ausschuss wird nun voraussichtlich im Juni stattfinden.
Aus der beschriebenen zeitlichen Veränderung im Verfahren resultiert der Antrag und damit die Aufforderung an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das ACTA-Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert wird.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass die derzeitige Ausgestaltung des Abkommens nicht geeignet ist, eine ausgewogene Vereinbarkeit
zwischen den berechtigten Interessen von Urhebern und den Interessen der Nutzer von neuen Medien herzustellen. Ich freue mich auf die Aussprache.
Vielen Dank, Herr Bergner. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat als erste Rednerin die Frau Abgeordnete König für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst möchte ich der Fraktion der FDP danken für den jetzt vorgelegten Antrag, der sich ja mehr oder weniger 1:1 als Resultat aus unserer damals eingebrachten Aktuellen Stunde ergibt. Ich habe mittlerweile mitbekommen, dass die Koalition CDU/SPD vorhat, den Antrag der FDP an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen und möchte auf der einen Seite ein Stück weit davor warnen, weil - wie Herr Bergner vollkommen zu Recht gesagt hat - eben am 3. Juli ACTA abschließend im Europäischen Parlament verhandelt wird. Zum Zweiten: Wenn Sie dem jetzt zustimmen und den Antrag überweisen, dann möchte ich Sie dringend bitten, dies in der nächsten Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses, die meines Wissens am 14. Juni stattfindet, zu behandeln, um dann in der Junisitzung des Landtags ein klares und eindeutiges Signal aus Thüringen senden zu können, dass wir gemeinsam ACTA ablehnen.
Warum? Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam ACTA ablehnen, ich beziehe mich da auf die Redebeiträge und Äußerungen aller Fraktionen aus der Aktuellen Stunde vom 23. Februar 2012. Vielleicht verkürze ich ja die Redezeit der anderen Abgeordneten, indem ich einfach ihre Kernpunkte und knackigsten Aussagen aus der damaligen Aktuellen Stunde jetzt nachzitiere und dann auch hoffe, dass Sie das, was Sie damals gesagt haben, per Abstimmungsverhalten hier auch weiterhin bekunden.
Ich beginne mit der Frau Abgeordneten Marx von der SPD, das ist wirklich sehr kurz und knackig, nämlich: „ACTA ad acta - tatsächlich eine sinnvolle Forderung.“ So, Frau Marx, ein Teil ihres Redebeitrags vom 23. Februar.
Herr Bergner, der ja jetzt gerade schon den Antrag vorgestellt hat und damit ja auch klar sagt, was die FDP möchte, hat am 23. Februar gesagt: „ACTA wird den Herausforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht.“ Genau das ist es und genau deswegen benötigt es auch eine Umänderung des derzeitigen
Frau Marx hat weiterhin gesagt: „Die Proteste waren richtig und wir begrüßen den mittlerweile ausgesprochenen Ratifizierungsvorbehalt und auch die von der EU-Seite angekündigte rechtliche Überprüfung.“ Die rechtliche Überprüfung hin oder her, am 3. Juli wird ACTA nun beschlossen oder soll beschlossen werden und die Gefahr ist eben nicht gebannt. Von daher bitte ich Sie, dem ACTA ad acta, wie Sie es formulierten, auch mit Ihrer Stimme entsprechend Ausdruck zu verleihen.
Herr Adams hat ganz klar gesagt: „ACTA zu Fall bringen, das muss im Prinzip das Ergebnis dieser Aktuellen Stunde sein, dass sich der Thüringer Landtag hinter diese Forderung stellt.“ Das können wir heute, indem wir dem Antrag der FDP zustimmen.
Auch die CDU war nicht wirklich weit hinter den bisher geäußerten Formulierungen zurück. Herr Dr. Voigt hat ausformuliert: „ACTA jetzt unverändert zu ratifizieren, wäre nicht nur im Urheberrechtssinn ein fataler Fehler.“ „Dementsprechend“ - ich lasse jetzt einen sehr großen Teil aus - „lassen Sie uns das Urheberrecht für das digitale Zeitalter anpassen. ACTA darf keine kreativen Internet Natives begrenzen. ACTA sollte ad acta gelegt werden, [...]“ Genau das fordert und formuliert der FDP-Antrag.
Aber sogar der Staatssekretär Prof. Dr. Hertz hat dann in seiner Ausführung in der Aktuellen Stunde formuliert, dass entsprechende Regelungen nicht über das Ziel hinausschießen dürfen. „... insbesondere darf die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird.“
Von meiner Fraktion gab es im Februar den Antrag der Aktuellen Stunde. Ich glaube, dass ich mich für meine Fraktion sehr klar gegen ACTA positioniert habe. Wir werden dem Antrag der FDP hier zustimmen. Sofern Sie diesen an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen, bitte ich Sie wirklich darum, ihn in der nächsten Sitzung zu behandeln, damit wir, bevor ACTA im Europäischen Parlament behandelt wird, hier aus Thüringen ein klares Signal setzen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, Frau König, ich kann Ihnen eigentlich voll und ganz zustimmen und an der Kritik an ACTA habe ich nichts zurückzunehmen seit der Aktuellen Stunde im Februar. Leider hat es dann der Antrag der FDP nicht vorher auf die Tagesordnung geschafft bzw. auf der Tagesordnung war er schon, aber immer ziemlich weit hinten. Aber, ich denke, es ist jetzt noch Zeit genug, das auch heute hier noch einmal ausführlich zu diskutieren.
ACTA will - zur Erinnerung - Produktpiraterie und Filesharing dadurch bekämpfen, dass Staaten ihre Provider verpflichten sollen, Nutzerdaten zur Strafverfolgung und zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen herausgeben zu müssen. Zwar kommt die Privatsphäre in § 4 ACTA als schützenwertes Gut vor, der entsprechende Artikel ist allerdings in sich widersprüchlich. Es geht aber keineswegs nur um die Frage, ob und wie der Schutz sensibler persönlicher Daten gewährleistet werden kann. Es geht hier vor allem auch um die Grundlage von Netzneutralität und Netzfreiheit und damit um die Frage, ob und inwieweit Internetprovider die Netznutzung ihrer Kunden kontrollieren und überwachen und zu Hilfspolizisten bei der Durchsetzung von Ansprüchen Dritter bestimmt werden dürfen.
Inzwischen hat sich noch einiges getan. Als erster Staat haben die Niederlande am 8. Mai 2012 ein Gesetz zur Gewährleistung der Netzneutralität beschlossen. Es untersagt willkürliche Zugangsbeschränkungen durch Überwachungen durch die Provider und beschränkt invasive Ausforschungen der Nutzer. Dass ein freier Zugang zum Internet in unserer Echtzeitinformations- und Kommunikationsgesellschaft abgesichert werden muss, wird heute, denke ich, niemand mehr ernsthaft infrage stellen wollen. Ein unzensierter Zugang zur Echtzeitkommunikation und -information ist als Grundrecht einzustufen. Was allerdings Freiheit der Nutzung im Einzelnen bedeutet, ist stark umstritten. Denn die Netzneutralität - dazu muss man, denke ich, schon ein paar Ausführungen machen - wird gern mit einem vermeintlichen Anspruch auf kostenlose Nutzung von jeglichen Internetangeboten verwechselt. Es geht aber um zwei voneinander getrennte Ebenen. Der Zugang zur Internetnutzung und die Nutzung von im Web bereitgestellten Informationen und Diensten sind zwei verschiedene Dinge, die müssen oder können auch verschieden geregelt werden.