Daher bitte ich, dass wir uns den oben angesprochenen Zielen widmen, ohne dabei die Schaffung eines einheitlichen und handhabbaren Regelwerks außer Acht zu lassen. Aber ich bin da Realist. Die Initiativen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir so weit noch nicht sind. Ich denke, wir sollten den Berg der Aufgaben so angehen, dass wir Schicht für Schicht abtragen, und zwar da anfangen, wo es am meisten brennt. Die Themen, die ich eben genannt habe, glaube ich, waren diejenigen - und da sind wir uns einig, das hat sich auch in den vorherigen Tagesordnungspunkten gezeigt und liegt auf der Hand -, die wir anpacken müssen und hoffentlich lösen können. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Staatssekretär. Aus der mir vorliegenden Rednerliste geht hervor, dass alle Fraktionen Redner gemeldet haben. Ich gehe mal davon aus, dass insofern zunächst erst einmal alle Fraktionen die Aussprache verlangen.
Das ist mir signalisiert worden. Ich eröffne auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Die gute Nachricht ist, wir haben doppelte Redezeit. Ich gebe zuerst das Wort an die Abge
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank an Herrn Staatssekretär Staschewski für den Sofortbericht und vielen Dank auch für den Antrag, ohne Zweifel ein wichtiges Thema, und vielen Dank an DIE LINKE für die einzelnen Punkte, die Sie hier aufnotiert haben. Wenn Sie sich mit dem Thema befassen, dann wissen Sie, dass die Reform des Arbeitsrechts mit Ziel der Schaffung einheitlicher Arbeitsvertragsgesetzbedingungen von ganz vielen Stiftungen, Vereinen usw. schon aufgerufen wurde. Alle sagen, eine Reform des Arbeitsrechts ist richtig, wichtig, überfällig und gut. Die Bertelsmann Stiftung hat vor ein paar Jahren sogar einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet. Das Ziel ist auch klar, es geht um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung. Da sind wir, glaube ich, alle nahe beieinander. Neben dem Europarecht sind derzeit mindestens 29 Gesetze mit dem Arbeitsrecht befasst. Das macht es so kompliziert. Ich kann Ihnen hier nicht alle noch mal deutlich machen, die das betrifft. Das betrifft angefangen vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 9 und 3, bis hin zum BGB, das Arbeitnehmerentsendegesetz, Kündigungsschutzgesetz, das Tarifvertragsgesetz, Altersteilzeitgesetz, viele, viele Gesetze bis hin zum Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, die unmittelbar betroffen sind. Daneben spielt das Richterrecht eine Rolle. Deswegen ganz klar die Intention von I und II in dem Antrag wird von uns GRÜNEN unterstützt. Es gibt großen Konsens bis hin zu Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, auch Richter und Anwaltsverbände sind dabei. Die Bertelsmann Stiftung hat das auch alles schon schön zusammengetragen. Im Endeffekt braucht man dazu noch nicht einmal eine Synopse, man muss es sich nur durchlesen. Sogar die Kanzlerin hat sich meines Wissens nach 2008 dafür ausgesprochen, dass wir eine entsprechende Reform bekommen. Olaf Scholz hat dazu geredet,
und meine Fraktion findet das auch gut. Das Einzige, was ich Ihnen jetzt eigentlich nicht sagen kann, ist, ob die Piraten das auch wollen. Das entzieht sich jetzt ganz meiner Kenntnis, aber bestimmt auch,
wenn es hier in diesem Haus alle wollen. Die Piraten sind dazu noch im Findungsprozess und ich bin sehr gespannt auf die Position der Piraten. Ich bin
mir sicher, dass in diesem Moment bereits jemand daran sitzt und aufschreibt, was die Piraten dazu denken. Trotzdem ist aber nichts passiert, deswegen ist der Antrag der LINKEN auch richtig, aber an zwei Stellen überfrachtet. Ich habe mit Frau Leukefeld schon darüber geredet. Sie weiß das auch, was jetzt kommt. Natürlich wollen wir eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Arbeitsrechts, aber das darf man auch nicht vermengen mit der Forderung nach dem Recht auf Arbeit bzw. der Mindestlohnforderung in Höhe von 10 €. Zum Zweiten fordern Sie ein grundsätzliches Verbot der Leiharbeit, wo wir natürlich der festen Überzeugung sind, Leiharbeit in Maßen muss es geben können; nicht in Massen, so, wie es im Augenblick passiert, aber in Maßen. Diese beiden Dinge sind in dem Antrag so gesehen drin und müssten aus unserer Sicht nicht drinstehen, ansonsten finden wir den Antrag gut und würden einfach gern
mit Ihnen weiter darüber diskutieren im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und gern auch im Justiz- und Verfassungsausschuss, da gehört es hin. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, zur Einleitung will ich nicht das wiederholen, was der Staatssekretär schon gesagt hat. Ich teile das mit ihm, auch seine Auffassung zur Geschichte. Natürlich ist die SPD-Fraktion auch für eine Reform des Arbeitsrechts. Ich teile auch die Kritik von Frau Siegesmund, was die Inhalte dieses Antrags betrifft.
Nicht zuletzt aus diesem Grund würde ich den Antrag der LINKEN in die Rubrik Populismus einstufen. Ich will Ihnen auch begründen warum. Zum Ersten: Sie wollen ein Arbeitsgesetzbuch zum Sammelbecken Ihrer politischen Forderungen machen. Genau das hat Frau Siegesmund jetzt eben gesagt, was dort nicht reingehört. Zum Zweiten: Sie fordern Aktivitäten im Bundesrat von anderen, die Sie selbst hätten längst veranlassen können. Sie waren ebenso in mehreren Landesregierungen und Sie sind heute noch in Brandenburg mit tätig, da vermisse ich Ihre öffentlichen Aktivitäten dort. Da ist mir nichts bekannt.
Fordern Sie doch die Landesregierung hier nicht auf, was Sie gesagt haben. Im Übrigen, Sie können die Landesregierung bitten, aber nicht auffordern, aktiv zu werden. Aber Ihre eigenen Aktivitäten vermisse ich hier. Sie fordern Aktivitäten im Europäischen Parlament in Punkt III. Wo sind die eigenen Aktivitäten? Was macht Frau Zimmer? Ich habe noch nichts von Ihren Aktivitäten zur Reform des Arbeitsrechts auf europäischer Ebene gehört. Ich komme also zu der Erkenntnis, Sie sollten erst selbst Ihre Hausaufgaben machen, bevor Sie andere zum Handeln auffordern. Gut gemeint, wo ich Ihnen zustimme, ist eben nicht immer gut gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist klar, dass zurzeit andere Dinge und nicht die Forderung nach einem Arbeitsgesetzbuch Priorität haben. Zu den wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Aufgaben zählt die Einführung eines Mindestlohns oder einer Lohnuntergrenze, wie man das auch immer definiert, Initiativen gegen Abwanderung und Fachkräftemangel sowie mehr Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Das hat für uns Priorität. Minister Machnig hat dies in einer Presseveröffentlichung zum 1. Mai hier recht schön zusammengefasst, ich zitiere, Herr Präsident: „Wir müssen endlich die rote Laterne bei Löhnen und Gehältern abgeben und zum Vorreiter für gute Arbeit in Deutschland werden.“ Das Image als Niedriglohnstandort müsse endlich abgewickelt werden. „Wir brauchen eine wirkliche Wende in der Arbeitsmarktpolitik. Thüringen muss zu einem Synonym für gute Arbeit, faire Löhne und beste Karrierechancen werden. Das ist der Schlüssel für die Zukunft des Landes.“
Dies macht unsere politischen Prioritäten deutlich und deshalb halte ich die Forderung zu einem Arbeitsgesetzbuch zum aktuellen Zeitpunkt für eine akademische Diskussion, die nichts an der Lebenswirklichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land ändert. So notwendig es ist, dass wir über eine Verbesserung der Situation der in Thüringen Beschäftigten reden, so wenig hilft man den Betroffenen dadurch, dass bestehende Gesetze des Arbeitsrechts in einem Gesetzbuch zusammengefasst werden, insbesondere was die Einkommenssituation und die Arbeitsbedingungen betrifft.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die noch nicht lange zurückliegenden Versuche hinweisen, ein Umweltgesetzbuch auf den Weg zu bringen. Die Versuche sind gescheitert und im Unterschied zur Forderung nach einem Arbeitsgesetzbuch gab es dafür sogar eine umfangreiche Lobbyarbeit im positiven Sinne. Die gibt es, jedenfalls soweit mir bekannt ist, für ein Arbeitsgesetzbuch aktu
ell nicht. So einfach, wie Sie es hier vorschlagen, ist es ja nun auch wieder nicht. Aus Ihrem Antrag erkennt man, wie ich anfangs schon erläuterte, dass es hier um Bundesrecht geht, mithin eine Bundesratsinitiative das Mittel der Wahl wäre. Sie sollten aber auch erwähnen, dass es schon Bundesländer gab, die mit entsprechenden Bundesratsinitiativen gescheitert sind. Wenn wir jetzt also einfach hingingen und da schnell einen Antrag basteln, dann wird auch ein Bundesland Thüringen scheitern. Was hätten wir dann gekonnt? Nein, so etwas muss von langer Hand vorbereitet sein. Man muss im Vorfeld genügend Unterstützer finden und Sie haben diese ja offensichtlich in Ihren eigenen Reihen nicht. Deshalb sollten wir lieber an anderer Stelle Aufwand betreiben und das tun wir bereits. Ich will hier nur noch einmal ein paar Schlagworte erwähnen: Aktivitäten gegen Langzeitarbeitslosigkeit, Aktivitäten gegen das Image als Billiglohnland, Aktivitäten, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen, die Aktion „Thüringen brauch dich“, Aktion „Gute Arbeit“, das sind nur einige Punkte unserer Regierungsarbeit und unserer Arbeit der regierungstragenden Koalition.
Ich glaube, das sehen die Menschen auch außerhalb des Politikbetriebs als sehr dringlich an. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ja, in der Tat, das deutsche Arbeitsrecht ist reformbedürftig. Da bin ich mir genauso sicher, dass hinter unserem Reformansatz durchaus etwas anderes stehen kann, als hinter dem Reformansatz Ihrer Partei,
das liegt in der Natur der Sache. Aber vielleicht zum Einzelnen: Frau Siegesmund sagte heute Morgen, Sie will nicht, dass Lohnfindung zum Pingpong wird. Ein kleines Pingpong-Spiel haben wir ja, indem bei dem Antrag heute Morgen 8,50 € gefordert wurden und inzwischen 10 € drinsteht. Ob das mit der Mittagszeit zu tun hat? Frau Siegesmund, ich bin ja völlig bei Ihnen, dass das kein PingpongSpiel sein sollte. Nur den Eindruck habe ich, wenn ich heute Morgen einen Antrag habe über 8,50 € und nachmittags 10 €. Gott sei Dank haben wir Freitag nicht noch einen Antrag, wo dann 12 € drinstehen.
Schauen wir mal, wie das dann weitergeht. Aber gleich noch etwas in die Tiefe. Herr Staatssekretär, Ihrem Bericht konnte ich nicht die Notwendigkeit entnehmen, die darin liegen könnte, sämtliche Vorschriften, die sich durchaus manchmal sinnhafterweise in anderen Gesetzgebungstatbeständen finden, weil die Gesetzessystematik das so vorsieht, in einem Buch zusammenzuschreiben. Klar gibt es lohnenswerte Ansätze, ein paar Vorschriften oder auch viele Vorschriften in einem Gesetzbuch zusammenzufassen. Aber es wird zum Beispiel nicht gelingen, die grundgesetzlichen Regelungen auch dort herauszulösen und dort hineinzuschreiben. Man kann es natürlich wiederholen, aber inwieweit das Sinn macht, kann ich hier nicht sehen.
Ich denke, zum Mindestlohn haben wir, wie gesagt, heute schon einmal ausgiebig diskutiert. Allerdings muss ich anmerken, Frau Dr. Kaschuba, als ich Ihre Einbringungsrede eben hörte, dachte ich, ich bin in der Zeitrechnung sieben, acht Jahre zurückgesprungen. Das hätte sicherlich in die Zeit gepasst, als wir in Deutschland 5 Mio. Arbeitslose verzeichnen konnten und eine Unterbeschäftigung von fast 8 Mio. Leuten hatten. Aber vielleicht machen Sie sich mal die Mühe und lesen die heutigen Nachrichten und die Meldungen der Bundesagentur für Arbeit. Wir haben eine Arbeitslosenquote gesamtdeutsch von 6,7 Prozent. Das ist rekordverdächtig. Auch die Unterbeschäftigung sinkt und dasselbe gilt für Thüringen mit einer Zahl von unter 100.000 Arbeitslosen und auch hier ist die Unterbeschäftigung, die damit einhergeht, gesunken. Ich denke, das sind erst einmal sehr, sehr gute Zahlen. Das ist ein guter Weg, der dort beschritten wird. Ein guter Weg, der von Schwarz-Gelb in Berlin beschritten wird und weiter beschreitbar sein wird. Ich denke, wir sollten die Lehren aus dem Guten ziehen und uns nicht das Schlechte aufhalsen, was in anderen Ländern dazu führt, dass wir Massenarbeitslosigkeit in Spanien, in Frankreich haben, Jugendarbeitslosigkeit von 25 bzw. 50 Prozent in Frankreich und Spanien. Also ich denke, genau das, was Sie hier teilweise fordern, ist das Erfolgsrezept, warum in Deutschland erst mal für Vielbeschäftigung gesorgt worden ist.
Heute Vormittag konnte ich schon einmal ausführen, dass wir uns über einen Mindesteinkommensstandard geeinigt haben, der es ermöglicht, dass so viele Leute, Rekordzahlen an Leuten, an Personen in Deutschland erwerbstätig sein können. Auch die EU hat das natürlich als Thema aufgegriffen und hat festgelegt, dass insbesondere Reformmaßnahmen zum Aufbau weiterer Beschäftigung sein könnten und sollten, die Lohnnebenkosten auf Steuern und Arbeit zu senken. Gerade in dem Bereich der Lohnnebenkosten, der Sozialabgaben haben wir eine zweite Steuer auf Arbeit, insbesondere im Mittelbis Niedriglohnsegment, was die Leute doch sehr
belastet, die Schere geht da sehr, sehr weit auseinander, da stehen Arbeitgeberkosten und Arbeitnehmereinkünfte, wir reden immer wieder über die kalte Progression. Das wird gerade im Bundesrat blockiert von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den anderen Parteien, um gerade hier den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auch aus ihren ihnen zustehenden Lohnerhöhungen einfach mehr übrig zu lassen. Wenn Sie eine Tarifsteigerung haben, wie jetzt gerade in der Metallbranche, dann bleibt der kleinere Betrag bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und der größere Betrag wandert in die Staatskasse. Das erklärt auch die Überschüsse, die wir in den Sozialversicherungssystemen haben und auch die Überschüsse, die permanent in der Lohnsteuer zustande kommen. Das kann doch nicht im Sinne der Arbeitnehmer sein. Sie gerieren sich hier permanent als arbeitnehmerfreundlich, aber letztlich kommt es bei den Leuten nicht an und wenn es darum geht, gerade die Arbeitnehmerschaft mal zu entlasten, dann kann man im Bundesrat nur eine Verweigerungshaltung sehen und noch nicht einmal das Kleinste, nämlich der Ausgleich der Existenzminderungssteigerung und der Ausgleich der kalten Progression, noch nicht einmal das wird der Arbeitnehmerschaft in Deutschland zugestanden als Abgabenentlastung zu bekommen.
Auch ist Ihrem Antrag ein direkter Eingriff in die Tarifautonomie und Tarifhoheit zu entnehmen. Gerade diese Vertragsfreiheit, Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerschaft, das ist auch hier mehrfach gesagt worden, gerade das ist das Erfolgsrezept derjenigen, die sich in der Branche, in dem Lokalmarkt auskennen, dass die tariffähig sind und auch tariffähig bleiben. Darum müssen wir kämpfen, dass das in größerem Maße wieder zutreffend ist, da es in häufigeren Formen auch allgemein verbindlichen Charakter bekommt, aber das ist eine Grundfeste des deutschen Wirtschaftsmodells des deutschen Arbeitsmarkts und daran sollten wir nicht rütteln, denn das ist das, was uns im Gegensatz zu anderen Staaten so flexibel und in meinen Augen auch sehr erfolgreich macht. Das, was in vielen Tatbeständen, in vielen Gesetzen geregelt ist, das führt eher zu dem Effekt, dass diejenigen, die heute Inhaber eines Arbeitsplatzes sind, sich durchaus sehr sicher sein können, ihn zu behalten, aber es ist durchaus auch Bremse und Einstellungsbremse und damit Last für diejenigen, die außerhalb des Arbeitsmarkts stehen. Auch da gibt es mehr als genug Studien, die zeigen, dass hier eine Lockerung, ein leichterer Weg auch in der Flexibilisierung von Arbeitsplatzwechsel, eher arbeitsaufbauende Folgen hätte als negative Folgen. Auch dem sollte man sich stellen. Insofern, wie gesagt, reformbedürftig ist das Arbeitsrecht, da sind wir uns
einig, allerdings ist es wahrscheinlich unterschiedlich, an welchen Schrauben und Stellen wir drehen.
Zu einem kann ich nur mit vollem Herzen Ja sagen; natürlich ist permanenter Anspruch, dem wir uns stellen müssen, die weitere Verbesserung von Beruf und Familie.
Da sind wir noch lange nicht weit genug. Die Angebote von Kinderbetreuung sind weiter auszubauen. Es muss viel selbstverständlicher sein, dass Kind und Karriere, dass verschiedene Lebensansätze, Lebensentwürfe mit der Arbeitswelt vereinbar sind. Das sind sicherlich auch Prozesse, die sich über Jahre entwickeln müssen.