Protocol of the Session on May 4, 2012

Es gibt keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten. Ich nehme an für die Landesregierung Herr Finanzminister Dr. Voß.

Ja, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie müssen nur zustimmen, Herr Minister.)

zuzustimmen, und zwar am 11. Mai und die Landesregierung wird sich da wohl noch entscheiden. Den Koalitionsvertrag haben Sie ja erwähnt, aber lassen Sie mich auf zwei inhaltliche Punkte durchaus eingehen. Die kalte Progression soll auf zweierlei Art und Weisen abgeschafft werden. Einmal werden die Einkommensgrenzen im Bereich des Progressionsverlaufs ausgeweitet, aber es wird auch der Grundfreibetrag angehoben, ganz vorsichtig in zwei Schritten, und zwar 2013 und 2014. Es hat also zwei Elemente. Hier möchte ich schon daran erinnern, dass es eine Pflicht auch der Bundesregierung ist, eine verfassungsmäßige Pflicht, das Existenzminimum des Bürgers unversteuert zu lassen.

(Beifall FDP)

Um dieses nachzuhalten wird also jeweils ein Existenzminimumbericht, ein halsbrecherisches Wort, wir haben letztes Jahr den 8. gehabt und wir werden dieses Jahr den 9. haben. Jetzt sage ich mal, der letzte Bericht hat gesagt, dass für das Jahr 2012 7.896, also 7.900 €. Wir haben momen

tan einen Freibetrag gerade von 8.000 €. Also ich glaube, es gehört nicht viel Phantasie dazu, zu erahnen, dass der 9. Existenzminimumbericht dazu führt, dass die 8.000 € überschritten werden. Das dürfte wohl relativ klar sein.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Herrn Meyer ist das zu hoch.)

Nein, nein, wir müssen die Verfassung ja schon einhalten, da hilft nun mal alles nichts. Wir rechnen damit, dass eben damit eine Pflicht für die Bundesregierung entsteht, zumindest den Grundfreibetrag anzuheben. Wenn Sie jetzt noch wissen, wie die Steuerausfälle von 6 Mrd. € auf diese beiden Elemente sich verteilen, sind Sie bei dem Grundfreibetrag bei fast 4 Mrd. von den 6 Mrd. Das heißt, hier wird es etwas kommen müssen und ich bin gespannt, wie das letztlich durch den Bundesrat geht.

Zur Begradigung des Tarifverlaufs nur wie folgt: Die Einkommensgrenzen werden jeweils um 4 Prozent angehoben. Allerdings nicht die Einkommensgrenze für die sogenannte Reichensteuer. Die bleibt nämlich bei 250.000 €. Das heißt, man könnte sogar sagen, für diese Bevölkerungsgruppe wird die kalte Progression nicht zurückgedreht, da soll es offenbar bei den heimlichen Steuererhöhungen bleiben. Wie auch immer. Wir reden hier über Gerechtigkeit und die Fraktion DIE LINKE hatte ja auch schon im Februar dieses Jahres einen entsprechenden Antrag hier eingebracht, allerdings mit umgedrehten Vorzeichen. So ist das nun mal, der eine denkt so, der andere denkt so. Wir haben die Debatte letztlich schon einmal geführt. Interessant ist auch dann, dass in der Begründung des FDP-Antrags doch das eine oder das andere Argument sich hier auch wiederfindet. Ich erinnere mal an die Aussage, richtigerweise, ich will gar nichts dazu sagen, dass es aus der Sicht des Steuerzahlers logischerweise nicht zu einer Steuersenkung führt. Es wird ihm nur das zurückgegeben, was man ihm mehr oder weniger inflationsbedingt abgenommen hat.

(Beifall CDU, FDP)

Das muss man halt auch sehen. Der Staat will das jetzt behalten. Nach unseren Berechnungen, ganz vorsichtig ausgedrückt, läuft es darauf hinaus, dass die kalte Progression eben doch bei den kleineren und mittleren Einkommen stärker wirkt.

(Beifall CDU, FDP)

Das heißt, ich bin voll im Progressionsverlauf und jeden Euro und jede 1.000 €, die ich zuverdiene, oder 100 €, geht das ein Stück hoch. Damit bin ich voll in der Schere drin. Insofern meine ich schon, dass es eine Gerechtigkeitsfrage ist und ich appelliere auch noch einmal an viele, die auch das Wort Gerechtigkeit hier natürlich im Munde geführt haben, es ist auch eine Gerechtigkeitsfrage Steuern

(Abg. Barth)

nicht zu behalten, die man gar nicht beschlossen hat. Das muss man auch mal so sagen.

(Beifall FDP)

Insofern bin ich inhaltlich durchaus hier sehr nah bei dem Antrag, muss allerdings sagen, dass der Finanzausschuss, dem ich ja auch angehöre, den Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt hat und es bleibt nun in der Tat abzuwarten, wie die Dinge jetzt im Bundesrat entschieden werden.

Herr Finanzminister, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Ich war zwar gerade am Ende, aber bitte, Herr Kuschel.

Bitte, Herr Kuschel.

Ich kann ja nicht Nein sagen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da hatten wir einen ganz anderen Eindruck.)

(Heiterkeit im Hause)

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, es wären zwei Fragen, die aber kausal miteinander im Zusammenhang stehen, wenn ich das machen dürfte. Sie haben darauf verwiesen, dass die Landesregierung sich noch nicht entschieden hat, wie sie sich im Bundesrat verhalten wird. Sie haben auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Nach meinem Kenntnisstand steht im Koalitionsvertrag, dass im Bundesrat keinem Gesetz zugestimmt wird, welches zu Einnahmeausfällen im Landeshaushalt führt. Können Sie das bestätigen?

Daran schließe ich meine zweite Frage an. Herr Dr. Pidde hatte darauf verwiesen, 15 Mio. plus Länderfinanzausgleich, allerdings will der Bund etwas gegensteuern, indem eine andere Verteilung bei der Einkommensteuer erfolgt. Können Sie uns noch einmal informieren, mit welchen Einnahmeausfällen im Landeshaushalt zu rechnen ist, wenn das Gesetzesvorhaben zur Wirkung kommt und welche Wirkung diese Regelung im Koalitionsvertrag für die Landesregierung jetzt hat? Wird die Landesregierung jetzt gegen den Gesetzentwurf sein, weil im Koalitionsvertrag „Einnahmeausfälle“ steht? Ist sie dagegen oder wird sie sich enthalten, weil sich die Koalitionspartner nicht einig sind?

Ich gehe davon aus, dass der Koalitionsvertrag gilt, das wäre die erste Antwort. Die andere Antwort: Bei der Quantifizierung ist es ja wohl so, dass wir sicherlich über den Länderfinanzausgleich, jetzt sage ich einmal, an wahrscheinlich überproportionalen Ausfällen in Westdeutschland beteiligt werden, weil dort werden es sicherlich durch entsprechende Einkommenssituationen doch überproportionale Entlastungen sein. Das ist meine Einschätzung.

War es das, Herr Kuschel? Okay, ich bedanke mich recht herzlich.

(Beifall CDU)

Es gibt noch eine weitere Redeanmeldung durch Herrn Abgeordneten Barth. Da wir das geahnt haben, sage ich gleich, Sie haben 1:20 Min.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ent- spricht derzeitigen Umfragewerten.)

Vielen Dank. Das müssen wir anders klären, weil Umfragewerte nicht in Zeit angegeben werden.

Herr Kuschel, ich will nur noch einmal auf die Frage eingehen, die Sie gestellt haben. Das kann man relativ kurz machen. Nehmen wir mal an, die 15 Mio. € vom Kollegen Pidde stimmen und es kommt nicht ganz zustande, weil der Bund mehr übernimmt, dann bleiben also deutlich weniger als 15 Mio. € als Einnahmeausfall. Nun hat aber dieser Landtag auf Ihren Antrag vor allem die Erhöhung der Grunderwerbsteuer beschlossen, die viele kleine und mittlere Einkommensbezieher, Familien bezahlen müssen. Das heißt, dieselben Leute, die wir hier entlasten würden und die zu diesen Einnahmeausfällen führen, die führen zur Verstärkung der Einnahmen durch die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Auch die haben am Ende viel davon, wenn Sie dem hier zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Mir liegen nun keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor und ich schließe die Aussprache.

Es ist beantragt worden, den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Enthaltungen. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich an den

(Minister Dr. Voß)

Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13. Bevor ich zu 14 komme, schiebe ich den Tagesordnungspunkt 21 ein. Das ist der, der vereinbart worden ist, weil es einen überfraktionellen Antrag zur Abweichung von der Geschäftsordnung geben muss.

Ich rufe also auf Tagesordnungspunkt 21

Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 120 GO Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4373

Es ist nicht signalisiert worden, dass dieser Antrag begründet wird - das ist richtig so - und dass es auch keine Aussprache dazu gibt. Ich sage nur, das ist der Antrag, der sich auf die Regularien zum Thema „Untersuchungsausschuss“ bezieht. Demzufolge stimmen wir jetzt sofort darüber ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 21.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4328

Abgeordneter Blechschmidt wird für die Fraktion das Wort zur Begründung nehmen und danach erstattet Minister Matschie zu Nummer I des Antrags den Sofortbericht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt befassen wir uns wieder in dem vorletzten Tagesordnungspunkt mit einem Wesensbereich des Thüringer Lebens. Wieder geht es um die entsprechende Finanzierung. Einig sind wir uns, die Vielfalt der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft ist für Thüringen prägend. Diese Vielfalt ist Lust aber auch Last. Lust deshalb, weil sie ein wesentlicher Teil der Bildung ist, Teil der Wahrnahme des kulturellen Erbes und der Schätze Thüringens, Wahrnahme aber auch aufgrund der Tatsache, dass Jung und Alt zunehmend, also mehr Besucher in den Theatern und bei Konzerten sind, und wir nehmen auch das als Lust zur Kenntnis, wie kreativ Akteure in diesem Bereich tätig sind. Last, da reicht

fast ein Satz, ist natürlich, dass diese Vielfalt auch finanziert werden muss. Trotz der Entscheidungen, die Ende des Jahres 2011 im Ministerium getroffen worden sind, ist keine Ruhe in der Theater- und Orchesterlandschaft, ist keine Stabilität in der Entwicklung eingetreten. Wir befinden uns, um ein wenig die Seemannssprache zu gebrauchen, in schwerem Wasser. Weder in Gera-Altenburg noch in Erfurt, geschweige denn in Eisenach kann man von Stabilität und kontinuierlicher Entwicklung sprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Daher machen wir wiederholt davon Gebrauch, diese Problematik hier im Hohen Haus zu thematisieren und wir fordern in dem Bericht - ich gehe davon aus, dass der Minister das in wenigen Minuten tun wird - weitere Vorschläge, wie diese Probleme, wie diese Fragen, die in den vergangenen Tagen und Wochen aufgetreten sind, einer Lösung zugeführt werden können. Dabei wollen wir ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass das Ministerium, dass Minister Matschie versucht, hier möglichst mit den entsprechenden finanziellen Mitteln Tarifverträge zu stabilisieren.