Protocol of the Session on May 3, 2012

Und bezeichnend sind die Mittel, zu denen sie greifen. Das ist ja nicht so, wie Herr Barth darstellen will, Juristen, die plötzlich der Meinung sind, hier muss im Recht reguliert werden. Ich meine, dass die Jungs und Mädels da richtig Kohle für teure Gutachten haben, um da bewährte Rechtsgrundlagen sturmreif zu schießen, ist das eine. Aber da das nicht reicht und da man ja Einfluss nehmen muss auf Politik, gehört das dann auch dazu, dass Gespräche in angenehmer Atmosphäre geführt werden: Fünfsternehotel auf Sylt, gerne werden FDP-Politiker eingeladen,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Jetzt passen Sie auf …)

in angenehmer Atmosphäre bei einem Fußballspiel in der Bayern-Arena. So wird Politik gemacht und so wird versucht, das staatliche Glücksspielmonopol

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber natürlich gibt es das, das sind doch Realitäten.

Herr Abgeordneter Gentzel, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Barth?

Gerne, gerne.

Bitte, Herr Barth.

Herr Kollege Gentzel, ich kann ja verstehen, wenn man sich auf dem Parteitag so geriert. Aber das, was Sie hier machen, das ist ehrabschneidend und eine Unterstellung. Ich würde Sie bitten, mir zu sagen, weil Sie meinen Namen jetzt auch schon dreimal genannt haben und eine Verbindung mit FDPPolitikern hergestellt haben, ob Ihnen bekannt ist, und wenn ja, wann und wo mich ein Vertreter der von Ihnen gerade dargestellten Jungs und Mädels, die Kohle machen wollen, zu einem Fußballspiel oder in einem Fünfsternehotel oder zu ähnlichen Dingen eingeladen hat. Vielleicht können Sie dann einmal nachfragen auch bei Ihrem Wirtschaftsminister, wer ihn einmal eingeladen hatte zum Fußballspiel.

Zunächst ist es wichtig, dass man zuhört. Wenn ich sage, dass FDP-Politiker, unter anderem auch FDP-Politiker in Fünfsternehotels nach Sylt eingeladen werden

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die Formulie- rung „Unter anderem auch“ ist neu, das war vorher nicht dabei.)

Wie bitte? Darüber würde ich mich mit Ihnen streiten. Aber Sie haben ja hier so ein bisschen das Monopol aufs Recht und das will ich Ihnen nicht streitig machen. Es ist ja Ihr gutes Recht. Ich halte das für albern. Schauen Sie doch einmal in der SpiegelAusgabe vor einem halben Jahr nach. Da nimmt man auseinander, in welcher Art und Weise hier

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das Glücksspielmonopol zusammengeschossen wird und da spielen auch FDP-Politiker eine unrühmliche Rolle. Wer in Schleswig-Holstein oder von Schleswig-Holstein aus versucht, das Glücksspielmonopol zu kippen, das wissen Sie doch genauso gut wie ich.

Ich freue mich, man sagt ja, betroffene Hunde bellen, dass das an dieser Stelle auch noch einmal so klar geworden ist. Ich will das noch einmal sagen und das gehört in die Mitte der Debatte, es geht hier um Geld, es geht hier nicht um Rechtsprechung oder irgendetwas. Es geht darum, dass Private hier richtig Kasse machen wollen und was sie dort stört, ist das Glücksspielmonopol. Darüber kann man recht oberflächlich hinweggehen und kann sagen, okay, was stört es mich, ob nun die Staatlichen das Geld bekommen oder ob nun Private sich satt machen, für mich persönlich springt doch persönlich nichts dabei raus. Aber, ich glaube, wenn man ein Stück tiefer in die Materie hineinschaut, merkt man, dass es ein Problem ist, was eigentliche viele Leute hier angeht. Zuerst, und das muss immer im Vordergrund stehen, geht es um den Schutz vor Spielsucht, das ist eine Krankheit. Es geht einfach darum, vorbeugend gegen Krankheit vorzugehen. Dazu gehört natürlich auch, die Spielsüchtigen landen am Ende eben nicht bei den Privaten, die Kasse machen, sondern die landen im sozialen Sicherungssystem eines Staates.

Mit der Regulierung des Glücksspielwesens, wie vorgetragen, und den darin verfügten Einschränkungen werden Barrieren hochgezogen - über die Höhe muss man immer noch mal reden, darüber werden wir im Ausschuss reden -, um Glücksspielsucht vorzubeugen. Da sage ich deshalb, es ist besser zu handeln, bevor Glücksspielsucht erst entsteht und deren soziale Folgen. Und auch das wird in den Beiträgen der Lobbyisten kaum erwähnt, es geht auch um Schutz vor Betrug und Manipulation. Je mehr Liberalisierung in diesem Bereich, das erleben wir europaweit, umso mehr der Einstieg der organisierten Kriminalität in diesen Glücksspielbereich. Wir erinnern uns ungern an die unrühmliche deutsche Geschichte 2005: Schiedsrichter Hoyzer manipuliert Spiele der 2. Bundesliga und des DFBPokals. Derzeit erschüttern in ganz anderen Dimensionen Wettskandale die 1. und 2. italienische Fuß

ballliga. Lazio Rom und Juventus Turin scheinen tief darin verwickelt. In Südkorea hat es Zeitungsberichten zufolge aufgrund eines Wettskandals mittlerweile das vierte Selbstmordopfer gegeben. Gerade im Bereich der Sportwetten sind die Manipulationsversuche und scheinbar auch die Manipulationsmöglichkeiten groß. Lässt man denen allen freien Lauf, fördert man nicht nur die organisierte Kriminalität, sondern man schadet im Übrigen auch der Integrität des Sports und des sportlichen Wettbewerbs.

Aus diesen Gründen hat sich die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag frühzeitig gegen die Liberalisierungsbestrebung im Bereich des Glücksspiels gewendet und dafür gekämpft, dass das Glücksspielmonopol des Staates vollumfänglich erhalten bleibt. Es war das erklärte Ziel von unserer Seite, das Monopol zu erhalten und darüber hinaus für den Bereich der Automatenspiele und der Pferdewetten ähnliche Regularien zu finden.

Nun gibt es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und es gibt einen Kompromiss, der ein Konzessionsmodell für die Sportwetten vorsieht. Da ist nicht alles drin, was wir uns als Sozialdemokraten gewünscht haben, aber wir sagen, dieser Kompromiss ist tragbar und er findet sich so in den Regelungen des Staatsvertrags wieder und die müssen jetzt in Landesrecht umgesetzt werden. Diesem Ziel dient der vorgelegte Entwurf der Landesregierung. Es geht um die landesgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Gründung einer gemeinsamen Klassenlotterie.

In der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2011 wurde verabredet, dass eine Ratifizierung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags nur unter der Maßgabe erfolgt, dass eine abschließende positive Stellungnahme aus Brüssel erfolgt. Dazu wurde in der Debatte schon einiges gesagt. Ich will dies nicht vertiefen.

Nach Auffassung der beteiligten Länder stellt die inzwischen eingegangene Stellungnahme der EUKommission trotz verschiedener, nach wie vor bestehender Kritikpunkte einer Notifizierung des Staatsvertrags nicht im Weg. Deshalb ist es nur konsequent und auch die nachfolgenden landesgesetzlichen Schritte zur Umsetzung des Glücksspielvertrags jetzt zu beginnen.

Zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion kann ich nur sagen, dass wir das grundsätzlich ablehnen. Mehr ist zu diesem Gesetzentwurf nicht zu sagen. Deshalb bitte ich Sie auch um die entsprechende Ablehnung. Wir werden das in der Ausschuss-Sitzung noch mal inhaltlich vertiefen. Danke.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Siegesmund zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht in der Tat um Geld, es geht um viel Geld. Es geht, um genau zu sein, jährlich um etwa 25 Mrd. €, die die Deutschen - und mehr als die Hälfte der Deutschen sind an Glücksspielen der einen oder anderen Form beteiligt - umsetzen, von diesen knapp 25 Mrd. € allein 16 Mrd. € an Spielautomaten. Da sehen Sie mal, wie das Verhältnis ist und worüber wir reden. Die Länder profitieren im Schnitt davon insofern, als dass sie 3,3 Mrd. € da herausziehen. Das staatliche Lottospielen erbringt für die Länder 3,3 Mrd. € im Schnitt. Das sind Zahlen, Durchschnittswerte zwischen 2008 und 2010. Nur um mal zu untersetzen, was „viel Geld“ eigentlich heißt und worum es wirklich geht. Bezeichnend ist, wenn ich mir anschaue, wer hier aus den einzelnen Fraktionen redet, dass unsere Fraktion bewusst entschieden hat, dass es uns vor allen Dingen um die sozialen Aspekte geht und deswegen die Sozialpolitikerin zu Ihnen spricht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bei uns war es der Vorsitzende, kommissarisch.)

Die Sozialpolitikerin und Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Barth, vielleicht nehmen Sie das einfach mal zur Kenntnis. Und die Sozialpolitikerin sagt Ihnen, dass das auch eine ganz bewusste Entscheidung deshalb ist, weil Suchtgefahr besteht, statistisch untersetzt ist und es mir nicht reicht - ich habe Ihren Gesetzentwurf, Herr Barth, ich rede über Ihren Gesetzentwurf, sehr genau gelesen -, in der Präambel zu schreiben, dass Ihnen Sucht- und Suchtprävention sehr, sehr wichtig ist. Dann müssen Sie das auch durchdeklinieren und müssen zeigen, dass es Ihnen wirklich darum geht. Ihnen geht es nicht um Suchtprävention in Ihrem Gesetzentwurf. Ihnen geht es maximal um Paragraphentreue und der Rest ist Las-VegasEinstellung. Wir brauchen kein Thüringer-Wald-LasVegas. Das ist das, was Sie wollen und das zeigt auch Ihr Gesetzentwurf. Im Übrigen finde ich, dass es ein Irrweg ist, sage ich Ihnen auch so offen, die Schleswig-Holstein-Lösung zu versuchen auf Thüringen herunterzubrechen. Vielleicht hat das Herrn Kubicki im Wahlkampf jetzt ein oder zwei Pünktchen gebracht, mehr aber nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können dem Gesetzentwurf der FDP zum Thema Glücksspiel wenig abgewinnen.

Und jetzt zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Es ist die erste Lesung. Ich glaube, wir werden viel

(Abg. Gentzel)

zu diskutieren haben. Die Überweisung an diverse Ausschüsse ist beantragt. Noch einmal: Es geht um viel Geld, aber der Kompromiss der Länder zeigt auch, dass der rote Faden alles in allem nichts anderes ist als ein Konsens, der Konsens, der irgendwo sich bewegt zwischen wirtschaftlich und individueller Freiheit auf der einen und dem Schutz vor Spielsucht auf der anderen Seite. Da gibt es viele Punkte, die zu diskutieren sind. Auch die EU-Kommission hat gesagt und gezeigt, dass am Kompromiss der Länder hier und da zu rütteln sein wird, zu rütteln sein muss und dass der nicht überall gelungen ist. Deswegen werden wir genug Zeit damit verbringen müssen, uns genau anzuschauen, was das für Thüringen heißt.

Wenn man sich wirklich auch ernsthaft über die sozialen Auswirkungen des Glücksspiels Gedanken macht, dann ist eine vernünftige Lösung auch wirklich schwer. Das kann man nicht so leicht vom Tisch wischen. Im Gegenteil, aber wir haben eigentlich sehr genaue Vorgaben. Die Richtschnur liegt auf dem Tisch. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 liegt auf dem Tisch. Man muss schlicht und ergreifend überlegen, wie wir das umsetzen. Zwei Aspekte darin sind wirklich wichtig.

Das Erste: Die intensive Werbetätigkeit der staatlichen Lotterieunternehmen, die immer noch in erster Linie wie wirtschaftliche Akteure agieren, wurde kritisiert. Das ist der Punkt. Und das Zweite, dass der weitgehend unbeschränkte Bereich der Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, die trotz ihres hohen Suchtpotenzials kaum Maßnahmen zum Spielerschutz zeigen, immer noch nicht letztlich geregelt ist. Darum geht es uns und das müssen wir als Richtschnur begreifen und das ist auch wichtig in der Debatte hier in den Ausschüssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Komplizierter macht die Materie nach wie vor, dass Glücksspielarten unterschiedlich bei den Gesetzgebern bewertet und in den Kompetenzen unterstellt sind. Noch einmal: Maßgeblich ist für uns aber in der gesamten Debatte die Frage, wie wir das Suchtpotenzial des Glücksspiels eindämmen können. Es geht eben nicht nur um Glücksspiel mit starkem Suchtpotenzial, weil genauso gut sogenannte ungefährliche Spielarten in die Regelungen mit reingehören. Denn wenn man das mal übersetzt nach der Logik der Richter des Europäischen Gerichtshofs, ist es wirklich in der Tat fragwürdig, warum es ein staatliches Lottomonopol geben muss und soll, aber Sportwetten oder Spielautomaten weitgehend liberalisiert sind. Also woher kommt diese Differenzierung? Da muss man sich noch einmal genau anschauen, was das für Thüringen heißt.

Wie wenig nachhaltig und glaubwürdig Spielerschutz auf einem freien Glücksspielmarkt betrieben

wird, kann man, ich will es noch einmal betonen, an den weit verbreiteten Spielautomaten beobachten. Sagenhafte 80 Prozent derjenigen, die statistisch erhoben spielsüchtig sind, sind dies aufgrund der Spielautomaten. Die Spielautomaten haben die in die Sucht getrieben oder andersherum, sie haben sich treiben lassen. Das muss klar sein, dass das einer der wichtigsten Punkte ist, über die wir uns Gedanken machen sollten. Lassen Sie uns auch bei allem Gerede über Liberalisierung und was frei zu entscheiden ist, was wirklich auch nachweisbar ist und an Erfahrungen vorliegt, schauen, wie andere europäische Länder in den vergangenen Jahren Erfahrungen gemacht haben. Wir wissen - und da gibt es genug Warnsignale -, dass beispielsweise in Großbritannien sich nach der Liberalisierung des Wettmarktes eine Verfünffachung der Spielsucht eingestellt hat, und das über mehrere Jahre beobachtbar, statistisch nachweisbar. Lassen Sie uns das nicht einfach wegwischen.

Wichtiger Punkt noch einmal: Was haben die Länder davon? Finanzierung, natürlich muss es eine Untergrenze geben. Natürlich muss die eingezogen werden. Natürlich müssen LSB und die LIGA damit rechnen können. Das ist ein wichtiger Punkt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Anliegen unterstützen wir absolut. Aber lassen Sie uns darüber hinaus Suchtschutz nicht nur im Bereich LIGA und im Bereich LSB denken. Ich erinnere mal an die Bewirtschaftungsreserve, die die Landesregierung Anfang des Jahres ausbrachte über sogenannte freiwillige Leistungen, nur 20 Prozent. Wer von Ihnen sich im Januar oder Februar oder März mal die Mühe gemacht hat, nicht nur Sonnenscheinwahlkampf zu machen, sondern auch in Suchtberatungsstellen zu gehen, der wird gehört haben, was bei den Leuten los ist und dass sie ellenlange Wartelisten haben und in diesem Land die sogenannte freiwillige Leistung Suchtprävention an vielen Stellen so schlecht finanziert ist und die Leute alleingelassen werden. Das kann ja wohl nicht sein.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich bitte Sie ernsthaft an dieser Stelle, das von A bis Z auch zu Ende zu denken, dann nützt auch, Herr Geibert, das beste Sozialkonzept nichts, was in den Entwürfen jeweils vorgeschlagen wird, wenn am Ende so eine inkonsistente Politik der Landesregierung gemacht wird und Suchtprävention irgendwo unter „ferner liefen“ läuft, das bedauere ich sehr, zumal es auch denjenigen, die sich da jahrelang redlich abrackern und versuchen, den Menschen zu helfen, nach wie vor immer Knüppel zwischen die Beine wirft und die dann irgendwann tatsächlich gehen und diejenigen, die unbedingt Hilfe brauchen, alleingelassen werden. Das kann es nicht sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beantragen die Überweisung der Gesetzentwürfe an die Ausschüsse, die genannt wurden, an den Finanzund natürlich an den Sozialausschuss. Ich persönlich würde sehr gern federführend den Sozialausschuss benennen. Aber, wie es so ist, Sie erkennen, wo unsere Prioritäten an der Stelle liegen. Ich würde mir wünschen, dass sich die ganze Debatte wirklich vor allen Dingen darum dreht, zu schauen, was es am Ende für die Menschen heißt und nicht für die Wenigen, die damit am Ende richtig viel Geld verdienen können. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Kellner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, ich bin erst einmal froh, dass wir heute dieses Kapitel Glücksspielgesetz abschließen können. Wir hatten im November ausführlich diskutiert und haben darüber debattiert und natürlich auch den Blick in Richtung Europäische Kommission gelenkt, was sie denn zu unserem Vorschlag, zu dem Gesetzentwurf sagen wird. Wir wissen mittlerweile, dass der Entwurf der 15 Bundesländer in der Europäischen Kommission positiv bewertet und kommentiert wurde. Jetzt kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein, ob nicht der Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein doch der bessere ist, da kann man ja ins Grübeln kommen an dieser Stelle und Herr Barth hatte ja auch schon darauf hingewiesen. Nur, an dieser Stelle hat uns ja die FDP ein Stück weit geholfen, diese Grübeleien zu zerstreuen und Sicherheit zu bringen, dass der von der Landesregierung doch der bessere ist, nicht zuletzt dank der Kollegen der FDP aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, die hier schon deutlich signalisiert haben, dass sie diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Ich denke, auch das ist ein deutliches Zeichen an Sie, Herr Barth, und an Ihre Kollegen, noch einmal in sich zu gehen, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf da auf den Weg bringen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die machen das, weil ihr euch nicht bewegen wollt?)

Das ist die Tatsache, man hat signalisiert, dieses zu unterstützen.

Beim Glücksspiel, wir haben das jetzt bei den Vorrednern gehört, geht es natürlich immer um sehr viel Geld. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, wenn wir eine Regulierung machen wollen, geht es für uns in erster Linie auch um Begrenzung des Suchtpotenzials. Wir wollen natürlich auch mit dem Gesetzentwurf verhindern, dass dieses sich aus

weitet, und dazu dient nicht zuletzt auch die Begrenzung von 20 Anbietern, die Konzessionsinhaber. Ich denke, das versteht sich von selbst, dass man die relativ leicht kontrollieren kann und damit auch die Suchtprävention unterstützen bzw. fördern kann. Das hat man bei 100 und mehr natürlich nicht mehr, da wird das schon sehr schwierig für die Behörden, dieses zu durchschauen. Herr Barth, auch Ihr Beitrag mit den Autoverkäufern, mit Verlaub, der hinkt für mich ein wenig, es sei denn, Sie könnten mir doch Autokäufer zeigen mit pathologischem Suchtpotenzial.