Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, erlauben Sie mir abschließend noch einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Es ist doch ein wenig überraschend, wie der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion als angemessene und europarechtskonforme Neuordnung des Glücksspielrechts gelten soll. Was hier gleich vorgestellt werden wird, ist die Regelung Schleswig-Holsteins, die mit wenigen Verweisen für Thüringen notdürftig angepasst wurde, obgleich nicht, ohne diverse Fehler zu machen, auf die ich im Detail hier gar nicht eingehen will. Immerhin gibt der Entwurf selbst freimütig zu, dass es sich um ein Plagiat handelt und - das darf man hier voranstellen - um ein handwerklich mangelhaftes Plagiat.
Das Glücksspielrecht ist eine komplexe und sensible Materie. Nicht umsonst sind dem Abschluss des neuen Staatsvertrags im Dezember 2011 durch die Ministerpräsidenten umfangreiche Beratungen vorausgegangen. Damit soll nun der Markt für private Anbieter sowie das Internet kontrolliert geöffnet, das Lotteriemonopol in europarechtskonformer Weise aufrechterhalten und das gewerbliche Automatenspiel einbezogen werden. Im Ergebnis liegt uns mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag jetzt ein verlässlicher und ausgewogener rechtlicher Rahmen vor, der gemeinsam mit den anderen Bundesländern das Glücksspiel in Deutschland neu ordnen kann. Aus jüngsten Pressemeldungen war übrigens zu entnehmen, dass die FDP-Fraktion in etlichen Ländern ihren Widerstand gegen den Glücksspielstaatsvertrag aufgegeben hat, da die Regelungen nun erfolgreich notifiziert sind. Denn dass Glücksspiel eine komplexe und schwierige Materie ist, daran kann auch der Entwurf der FDPFraktion nichts ändern. Die FDP will uns mit diesem Entwurf glauben lassen, dass es sich um schlanke Bestimmungen handeln würde
eine unübersehbare Vielzahl von Genehmigungsund Anzeigepflichten für Veranstaltungs- und Vertriebsgenehmigungen etablieren. Dabei enthält er noch unzählige Verordnungsermächtigungen für weitere Regelungen. Einfacher wird es damit sicher nicht. Ein Alleingang à la Schleswig-Holstein würde auch die Isolation Thüringens im Gefüge des Föderalismus und eine Rechtszersplitterung bedeuten. Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz mag nun wohl notifiziert sein, dass der vorliegende FDP-Entwurf aber europarechtskonform ist, daran kann man einige, und zwar berechtigte Zweifel haben. Neben den liberalen Bestimmungen zu den
hoch riskanten Online-Kasinospielen findet sich darin nicht eine Bestimmung zu den Spielhallen. Das Spiel an Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen hat ein überproportionales Suchtpotenzial. Eine Glücksspielregulierung, die nicht auch zugleich diesen Bereich angemessen aufnimmt, verstößt gegen ein Grundanliegen sowohl der europäischen als auch der nationalen Rechtsprechung. Die erforderliche Antwort auf die Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen und die Herausforderung einer erfolgreichen Glücksspielregulierung gibt lediglich der Entwurf der Landesregierung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nun hat mich der Innenminister in große Verlegenheit gebracht, weil nämlich die Landesregierung, wenn sie das Wort ergreift, immer das Wort ergreifen darf und natürlich auch den Gesetzentwurf längere Zeit als 5 Minuten begründen kann. Aber Sie waren ja schon im zweiten Teil in der Aussprache zum Gesetzentwurf. Trotzdem kann ich jetzt nur ganz formal erst mal in Richtung FDP den Abgeordneten Barth aufrufen, in 5 Minuten den Gesetzentwurf zu begründen und dann würde ich die Aussprache eröffnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht, dass man erst einmal kurz ein bisschen erklärt, worum es eigentlich geht. Die Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland ist ja notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Jahr 2010 die zu dieser Zeit geltenden Regelungen in Deutschland für unvereinbar mit den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts erklärt hat. Deswegen wurde also eine Neuregelung notwendig. Es wurde ein neuer Staatsvertrag erarbeitet, der dann der Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt wurde zur Notifizierung. Das heißt, für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, um zu überprüfen, ob denn dieser neue Entwurf, diese neuen Regelungen mit dem europäischen Recht auch vereinbar sind.
Im Juli 2011 hat die Kommission dann eine Stellungnahme abgegeben zu dem ursprünglichen Entwurf und hat ihn - vorsichtig ausgedrückt - ausgesprochen kritisch bewertet. Man könnte auch sagen, sie hat ihn verrissen. Daraufhin haben nun die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im Oktober den Entwurf etwas nachgebessert, die Kritik der Kommission in wesentlichen Teilen aber unberücksichtigt gelassen.
len, begrenzt wird. Ursprünglich war vorgesehen, nur sieben Konzessionen zu vergeben, jetzt sind es 20. Das ändert aber an der materiellen Rechtslage nichts, denn es muss ja darum gehen, dass die Anbieter, die etwas anbieten, auch wirklich rechtlich sichere, mit den Zielen Suchtbekämpfung, Monopolerhaltung usw. auch übereinstimmende Regelungen treffen mit ihren Produkten. Es ist schlechterdings rechtlich nicht vorstellbar, dass ein achter oder im neuen Zustand ein 21. Anbieter, der kommt und die Voraussetzungen, die Bedingungen genauso erfüllt wie die vorherigen 20, dass der plötzlich keine Zulassung bekommt, weil er der 21. ist. Das kann man sich übersetzt vorstellen: Wir haben also 20 Anbieter, die Autos verkaufen dürfen in Deutschland, und jetzt kommt der 21. und dem sagen wir, du kannst den TÜV erfüllen, du kannst zur DEKRA, du kannst die allgemeinen Bauartzulassungen haben, alles ganz genauso wie die 20 Automarken, die bei uns rumfahren dürfen, und trotzdem darfst du deine Autos bei uns nicht verkaufen, weil du der 21. bist. Ein Zustand, der schlechterdings nicht haltbar ist
und der auch, wenn er beklagt werden wird vor dem Europäischen Gerichtshof, nicht Bestand haben wird.
Das ist der Punkt, den Sie z.B. unberücksichtigt gelassen haben. Wir haben im November 2011 als FDP-Fraktion dann einen Antrag eingebracht, mit dem wir gefordert haben, dass wir einen europarechtskonformen Vertrag, eine europarechtskonforme Regelung in Thüringen brauchen. Der Antrag wurde erwartungsgemäß von der Mehrheit hier abgelehnt. Ganz spannend daran ist, dass immerhin der erste Punkt dann materiell doch umgesetzt worden ist, indem wir nämlich gefordert haben, dass die geänderte Regelung, die also im Dezember von den Ministerpräsidenten geändert worden ist, trotzdem noch mal nach Brüssel geschickt wird, dass man sagt, wie haltet ihr es denn in Brüssel, wie schätzt ihr denn unsere Änderungen ein. Das ist mit Schreiben vom 7. Dezember dann geschehen, obwohl der Vertrag eigentlich am 15. erst beschlossen worden ist - das ist auch schon eine merkwürdige Angelegenheit -, aber am 15. Dezember haben die Ministerpräsidenten dann richtigerweise vereinbart, den Glücksspielstaatsvertrag erst nach Vorliegen einer wörtlich „abschließend positiven Stellungnahme“ von der EU-Kommission den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten. Das steht in der Protokollnotiz so drin.
Herr Minister, den Brief, der aus Brüssel gekommen ist, als abschließend positive Stellungnahme zu bewerten, ist ungefähr so verwegen, wie Ihre Rede eben als Einbringungsrede Ihres Entwurfs zu bezeichnen,
denn das ist es mitnichten. Ich werde nachher ein bisschen aus dem Schreiben zitieren, da wird das klar werden, dass es sich bei diesem Brief nicht um eine abschließend positive Stellungnahme handelt. Mindestens der Hinweis am Ende des Briefes, dass sich die Kommission eine Klage vorbehält, scheint mir doch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich darum nicht so handelt. Das mag europäischer Sprachgebrauch sein, und jetzt kommen wir zum Punkt, lieber Herr Kollege Bergemann, in dem Schreiben, mit welchem die Glücksspielregelung in Schleswig-Holstein notifiziert worden ist, findet sich bei allem europäischen Sprachgebrauch so ein Hinweis nicht. Deshalb haben wir nämlich genau das gemacht, Herr Minister, wir geben das ja auch zu, wir haben eine europarechtskonforme Regelung genommen, nämlich die von Schleswig-Holstein, haben sie auf Thüringen angepasst. Das mag an der einen oder anderen Stelle, darüber können wir im Ausschuss reden, dann ja noch ein bisschen verbesserungsbedürftig sein. Ich habe in der Fraktion sieben Mitglieder und etwa gleich viele Mitarbeiter, Sie haben einen Stab von einigen Hundert, die mögen das hier und dort besser können. Jedenfalls legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf heute zur Beratung vor. Vielen Dank.
Ich eröffne nun die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Korschewsky auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal, wir sind heute in der ersten Lesung dieses Anpassungsgesetzentwurfs und werden sicherlich in den Ausschüssen noch entsprechend Möglichkeiten haben, auch über die einzelnen Passagen in den unterschiedlichen Dingen, sowohl im Glücksspielgesetz als auch im Spielhallengesetz etc. zu reden. Deshalb will ich mich heute auch im Wesentlichen auf einige Fragestellungen beschränken, weil die für uns noch eine Rolle spielen.
Zu Beginn lassen Sie mich eins sagen, dass meine Fraktion doch sehr froh ist, dass z.B. die Frage der Spielhallen mit einbezogen wurde, weil gerade die Frage des Suchtpotenzials oder die Frage der Suchtgefährdung in Spielhallen oder an Spielgeräten doch eine erhebliche ist, und dieses für uns immer ein ganz wichtiger Punkt war, der mit einbezogen werden sollte. Auch wenn wir wissen, dass die Frage der Zuständigkeit, was die Spielhallen betrifft oder die Anzahl der Glücksspielgeräte immer noch eine umstrittene ist, ob der Bund nun dafür zuständig ist oder das Land dafür zuständig ist und wir der Meinung sind, dass hier auf alle Fälle es auch eine
Landesregelung geben müsste, und daher eine Gesetzesänderung auf der Bundesebene durchaus in Betracht gezogen werden sollte.
Der gesamte Gesetzentwurf zielt auf Fragen der Suchtbekämpfung, Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs, Entgegenwirken, Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen, Schutz vor Betrug, Manipulation und Kriminalitätspotenzialen sowie die Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ab. All diese Dinge sind in dem Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht angesprochen. Nichtsdestotrotz gibt es einige Dinge, die, wie ich schon bemerkte, für uns noch zu einigen Fragestellungen führen. So z.B. in § 2 des Glücksspielgesetzes, in dem die Pflicht zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten gegeben ist. Das stand schon im alten Gesetzentwurf drin, ist im neuen Gesetzentwurf auch wieder drin. Ebenfalls war die Frage der Zulassungsbegrenzung auf 750 Annahmestellen festgeschrieben, wie auch bei der Frage des Anbietens von Wetten, eine Begrenzung auf die Zahl 100 Annahmestellen vorgenommen wurde. Die Frage an der Stelle ist für uns, diese Begrenzung ergibt sich offensichtlich aus dem Ziel der Eindämmung der Spielsucht, was durchaus richtig ist. Dieses Regelungsziel lässt sich auch mit den Gemeinwohlinteressen begründen. Deshalb ist eine solche Mengenbegrenzung sicherlich auch eine zulässige Berufsausübungsüberlegung und im Sinne des Artikels 12 Grundgesetz und Artikel 34 Thüringer Verfassung zulässig. Allerdings muss diese ganz konkrete Festlegung auch notwendig, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne sein - so die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -, um den Anforderungen zu genügen. Verhältnismäßig im engeren Sinne ist eine eingeschränkte Maßnahme nur, wenn es zur Erreichung des Regelungsziels kein anderes, milderes Mittel gibt. Hier stellt sich die Frage, ob mit den Zahlen 750 bzw. 100 dieses Ziel erreicht wird oder ob es auch weitere andere Zielstellungen geben könnte, um dieses begrenzte Regelungsziel zu erreichen. Hierüber wäre aus meiner Sicht auch im Ausschuss oder in den Ausschüssen noch einmal zu beraten, um möglichen Klagen an der Stelle entgegenzuwirken.
Eine weitere Frage, die sich für uns in diesem Zusammenhang stellt, ist die Frage der Festlegung des Spielbankstandorts Erfurt. Es ist nachzuvollziehen, dass für ein Land wie Thüringen im Moment eine Spielbank mit dem Standort in Erfurt ausreichend und angemessen erscheint. Die Frage ist, ob dieses auf Dauer so sein muss. Nach dem jetzigen Regelungszustand lese ich heraus, dass das eine Dauerbestandsschutzregelung für die Spielbank Erfurt ist. Ich glaube, hier müsste zusätzlich eingeführt werden, dass nach einer gewissen Zeit, wie es beispielsweise auch bei den Spielhallen die Regel ist, nach einer Evaluationszeit beispielsweise im
Jahr 2017, auch hier wieder eine Evaluation durchgeführt werden sollte, ob dem Ziel der Spielbank Erfurt noch weiter genüge getan ist oder ob möglicherweise an einem anderen Standort in Thüringen - sage ich jetzt mal ein bisschen ironisch oder flapsig -, wenn der Ausbau von Oberhof erfolgen sollte in der notwendigen Intensität und dort dann auch entsprechend Touristinnen und Touristen mit dem entsprechenden Geldpotenzial in Oberhof Urlaub machen, möglicherweise wäre 2017 eine Spielbank in Oberhof angemessen. Deshalb die Fragestellung, ob dieses angemessen ist, das festzuschreiben, oder ob wir hiermit nicht auch einen unzulässigen Eingriff in bestimmte Wettbewerbsregelungen vornehmen an dieser Stelle.
Eine dritte Frage, die sich bei uns stellt, das ist die Frage, inwieweit die Errichtung einer zentralen Datei für Spielsperren, die für Hessen geplant ist, im Bundesland Hessen anzusiedeln, inwieweit diese zentrale Datei noch zusätzlicher Regelungen mit dem Land Hessen bedarf. Also müssen dort noch zusätzliche Verträge abgeschlossen werden oder ist das alles mit diesem Staatsvertrag oder mit diesem Entwurf des Vertrags abgegessen, so dass hier keine weiteren Dinge mehr notwendig sind?
Im Weiteren würde ich gern noch auf die Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit dem neuen Spielhallengesetz stehen. Auch hier stellt sich die Frage, die positiv erst mal zu beantworten ist, die Abstandsregelung zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Abstandsregelung und das Verbundverbot von Spielhallen im Allgemeinen mit der 500-Meter-Regelung, die Frage des Werbeverbots, die Frage der Sperrzeitregelung. All diese Fragen sind aus meiner Sicht sehr positiv zu bewerten. Allerdings stellt sich auch hier wieder die Frage, ob diese Regelungen den gesetzlichen Bestimmungen standhalten oder sind sie angreifbar.
Ich sage einfach nur die Zahl 500, die hier drinsteht, ist das eine Zahl, die allen Angriffen standhält, oder muss hier damit gerechnet werden, dass es da Angriffe gibt bzw. andere Zahlen im Raum stehen, so dass hier Klagen anstehen könnten? Auch das wäre notwendig noch einmal aus meiner Sicht, aus unserer Sicht zu überprüfen und diese Fragen im Ausschuss zu behandeln. In Gänze, wie gesagt, sind diese Fragen, die der Suchtbekämpfung dienen, sicherlich positiv erst mal zu sehen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei grundsätzliche Dinge aufwerfen und auch als Fragestellungen hier in den Raum werfen. Wer hat inwieweit den Entwurf des Staatsvertrags und die neuen landesrechtlichen Regelungen bei der Landesregierung mit den Rechtsprechungen des EuGH und Bundesverfassungsgerichts abgeglichen und mit welchem Ergebnis? Ist dieses mittlerweile geschehen? Sind diese Regelungen, die in den Rege
lungsvertrag eingebracht werden, abgeglichen mit dem Europäischen Gerichtshof und mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil? Ist dieses geschehen?
Zweitens: Warum - und das wäre auch eine ganz wichtige Frage, die im Gesetzentwurf der FDP beispielsweise anders geregelt ist - gibt es in Thüringen mehrere sehr unterschiedliche Gesetze, die eigentlich alle in einem Gesetz zusammengefasst werden könnten? Warum gibt es hier eine Zersplitterung der Gesetze? Der Vorschlag, beispielsweise zu Fragen des Glücksspiels Unterkapitel in einen Gesetzentwurf einzubringen, wäre doch vernünftig, wo auch die Spielhallen und alles andere in diesen Gesetzentwurf mit eingebracht werden könnten einschließlich der Gewerbefrage.
Nun komme ich allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, noch zu einem für uns wichtigen, aber sicherlich auch negativen Punkt. Da, Herr Minister Geibert, bin ich nun wirklich nicht bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Regelungen der Verteilung der Erträge analog sind, wie sie bisher waren und auch nun wieder geregelt sind, sowohl für den Landessportbund als auch für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist mitnichten so. Nach der jetzigen Regelung gibt es nämlich keine Untergrenzen mehr für die Zuschüsse an den LSB oder an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Bisher hatten wir die Diskussionen und sie waren auch im letzten Staatsvertrag enthalten - Sie können sich alle erinnern, wir hatten das im letzten Jahr für das Jahr 2012, dass eine Untergrenze von 8,81 Mio. € für den LSB und 4,92 Mio. € für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege festgeschrieben war. Im neuen Vertragsentwurf sind nur die Obergrenzen drin. Wir wissen im Moment nicht, wie viel Einnahmen überhaupt erfolgen. Es ist festgelegt, der Landessportbund Thüringen erhält 6 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 9,4 Mio. € jährlich, und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege 3,35 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 5,4 Mio. € jährlich. Wir wissen jetzt allerdings nicht, was bedeuten diese 6 vom Hundert oder diese 3,35 vom Hundert. Das können 8,81 Mio. € für den LSB oder 4,92 Mio. € für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sein, das müssen sie aber nicht. Genau aus diesem Grund bin ich sehr stringent an der Stelle, dass in diesem neuen Vertrag auch wieder eine Untergrenze für den LSB und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eingezogen werden muss, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten,
In diesem Zusammenhang ist noch eines verändert worden: Bisher waren vom Land veranstaltete Lotterien und Wetten enthalten, die Wetten sind mittlerweile herausgenommen worden, es stehen nur
noch die Lotterien drin. Hier stellt sich die Frage, wie hoch waren die Einnahmen eigentlich aus den Wetten, wie viel wird jetzt da nicht mehr mit hinzugezogen in dieser Frage. Hier, glaube ich, gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf, dass in diesen Bereichen auch die Arbeitsfähigkeit für den LSB und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege erhalten bleibt. Ich bin, wie gesagt, dringend dafür, hier die Untergrenze wieder einzuziehen, weil ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, womit wir mit diesen Einnahmen auch Politik machen, die gegen Süchte ist, die dafür sorgt, dass die Präventionsstellen auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen und damit dafür gesorgt wird, dass Betätigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche da sind. In diesem Sinne sollten wir darüber noch einmal dringend reden.
Ich beantrage für meine Fraktion, beide Gesetzentwürfe an den Finanzausschuss, an den Innenausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen, da im Sozialausschuss vor allen Dingen auch die Frage des Sports und der Suchtprävention liegt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Glücksspiel ist jede Menge Geld zu verdienen, das hat sich hier rumgesprochen, und so versuchen immer mehr Anbieter, auf den Markt zu drängen.
Ich rede über die Anbieter, die Anbieter verlieren nie. Da sind wir eigentlich bei dem Kern des Problems. Ich will mich da insbesondere auch einmal an die Zuschauer auf der Tribüne wenden, nur darum geht es. Hier geht es richtig hart um Geld für einige wenige. Wenn man so den Herrn Barth hört, der redet da von Grundfreiheit, von materieller Rechtslage, von europäischem Sprachgebrauch. Ich sage Ihnen, das ist alles Quatsch. Hier geht es richtig hart um Kohle. Hier gibt es Private, die wollen Kasse machen und die stört nur eines, um richtig fett an den Kuchen ranzukommen, und das ist das staatliche Glücksspielmonopol. Das stört, um richtig Geld zu machen. Um nichts anderes geht es. Alles andere ist vorgeschoben, alles andere ist juristische Quatscherei, das ist alles Unfug. Es geht darum, dass Einzelne hier in Deutschland richtig Kasse machen wollen, weil sie den Hals nicht voll genug kriegen.
Und bezeichnend sind die Mittel, zu denen sie greifen. Das ist ja nicht so, wie Herr Barth darstellen will, Juristen, die plötzlich der Meinung sind, hier muss im Recht reguliert werden. Ich meine, dass die Jungs und Mädels da richtig Kohle für teure Gutachten haben, um da bewährte Rechtsgrundlagen sturmreif zu schießen, ist das eine. Aber da das nicht reicht und da man ja Einfluss nehmen muss auf Politik, gehört das dann auch dazu, dass Gespräche in angenehmer Atmosphäre geführt werden: Fünfsternehotel auf Sylt, gerne werden FDP-Politiker eingeladen,