Ich mache es ganz kurz, weil ich wollte Herrn Kuschel etwas sagen und der Kollege wird dann gleich sprechen.
weil Sie ja so getan haben, als wenn es etwas ganz Ungewöhnliches wäre, wenn es unterschiedliche Meinungen gibt zwischen zwei Parteien und dann wird da die Meinung ausgetauscht. Das machen wir, Herr Kuschel, wir reden darüber in der Landesregierung, die Minister reden, die Staatssekretäre reden und wir reden nächste Woche im Kabinett darüber. Das ist ein ganz normaler Vorgang in der Politik, da tauscht man seine Meinungen aus. Und zum Herrn Adams wollte ich nur noch ganz kurz sagen: Wir schreiben viele Gutachten, wir schreiben viele gute Papiere, es geht nicht nur immer darum dicke Papiere zu schreiben, sondern substanzvolle Papiere und die werden wir auch weiterhin liefern. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hat die Landesregierung bereits mehrfach und eindeutig Position bezogen, ebenso hat sich auch der Innenausschuss des Landtags bereits intensiv mit der Thematik im Rahmen zweier Sitzungen befasst, dennoch nehme ich die Gelegenheit natürlich gern wahr, den Standpunkt der Landesregierung hier erneut darzustellen.
Es ist richtig, dass die Thüringer Kommunen eine, in Anbetracht der durch die Landesregierung beschlossenen Energiewende, erhebliche Verantwortung mittragen, um die in diesem Zusammenhang auf uns alle zukommenden Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Sie müssen einen Großteil der bestehenden Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen sowie mit gutem Beispiel in der Hoffnung vorangehen, dass ihnen
auch private Dritte folgen werden. Doch diese Chance muss Ihnen nicht erst eingeräumt werden. Nein, sie haben sie schon längst, jedenfalls weitgehend. Das hat die Anhörung bestätigt, das hat die Anhörung gezeigt. Sie hat allerdings auch die Bedenken offengelegt, die gegen diesen Gesetzentwurf sprechen. So teilt beispielsweise auch die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Freistaat Thüringen im Rahmen der Anhörung zu Recht mit, dass der Gesetzentwurf zu wenig die verfassungsrechtliche Vorgabe berücksichtigt, wonach die wirtschaftliche Betätigung einem gemeinwohlorientierten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck dienen muss und nicht erwerbswirtschaftlich motiviert sein darf. Stärker betrachtet werden müsse auch, so die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik, dass die Kommunen vor allem bei energiewirtschaftlicher Betätigung ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht überfordern.
In den Stellungnahmen der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker und der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Thüringen wird die Auffassung vertreten, dass die bestehende Gesetzeslage für ein verstärktes Engagement der Kommunen im Bereich der regenerativen Energien eine ausreichende Grundlage bietet. Wir sollten uns daher in erster Linie der Frage zuwenden, was ist unser gemeinsames Ziel? Soll unser Anliegen darin bestehen, voreilige Regelungen zu schaffen, in denen zwar mehrfach der Begriff „erneuerbare Energien“ vorkommt, aber die in erster Linie praktische sowie rechtliche Unwegsamkeiten bieten, oder sollen wir darüber nachdenken, wie eine tatsächliche Erleichterung der Kommunen herbeigeführt werden kann, um sie möglicherweise zukünftig noch stärker in diesem Bereich aufstellen zu können? Ich denke, es liegt im Interesse der Kommunen, wenn wir den zweiten Weg beschreiten. Wir sollten also zunächst genau die Entwicklung in diesem Bereich der kommunalwirtschaftlichen Betätigung beobachten und dann gegebenenfalls gezielt und bedarfsgerecht eine Feinjustierung vornehmen. Darüber sind wir im Gespräch, selbstverständlich auch in der Landesregierung, und insbesondere nächste Woche im Kabi
nett wird diese Thematik besprochen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit und stehe jetzt natürlich gern Herrn Kuschel zur Verfügung.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt noch mal wiedergegeben, dass unser Gesetzentwurf zu sehr ausblendet, dass ein öffentlicher Auftrag die wirtschaftliche Betätigung rechtfertigen muss, insbesondere Gemeinwohlinteresse und dergleichen. Können Sie noch mal erläutern, weshalb aus Ihrer oder aus Sicht der Landesregierung die Erzielung von Erträgen für den Haushalt, daraus werden Dinge der Daseinsvorsorge finanziert, nicht gemeinwohlorientiert sind bzw. nicht unter einen öffentlichen Auftrag fallen?
Herr Kuschel, man darf da nicht nur die Chancen sehen, die sich dadurch eventuell ergeben, sondern man muss auch die Risiken betrachten. Deswegen muss man schon intensiv darüber nachdenken, ob es richtig ist, den öffentlichen Zweck so aufzuweichen, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf tun. Danke schön.
Ich will Ihnen anhand eines Beispiels die Frage stellen, ob Sie das auch so sehen. Ich habe im Kreistag in Hildburghausen nachgefragt zum Thema Solaranlagenerrichtung auf einer Kreisdeponie, ob denn das der Kreis nicht selber machen sollte, woraufhin mir von der Kreisverwaltung die Auskunft gegeben wurde, das lässt das geltende Kommunalrecht für Kreise nicht zu. Nun hätte man ja die Einnahmen nehmen können, um zum Beispiel die Sanierung der Deponie und ihre künftige Unterhaltung mit kozufinanzieren. Beides, Energieversorgung und auch die abfallwirtschaftliche Geschichte, sind ja Aufgaben der Daseinsvorsorge. Teilen Sie die Auffassung, dass es für den Kreis Hildburghausen
Nein, die Auffassung teile ich nicht. Grundsätzlich geht das. Ansonsten kommt es auf die einzelnen Regelungen an.
Es gibt jetzt keine weiteren Redeanmeldungen, so dass ich die Aussprache schließen kann. Herr Blechschmidt?
Danke, Frau Präsidentin. Bevor Sie sozusagen in die Abstimmung des Gesetzentwurfs kommen, würden wir die Rücküberweisung bzw. die Neuüberweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragen, da aus der Diskussion sichtbar wurde, dass dies durchaus eine Notwendigkeit ergeben würde.
Da ich die Aussprache schon geschlossen habe, stimmen wir zunächst über den Antrag der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Ich werde jetzt über den Gesetzentwurf direkt abstimmen lassen. Lassen Sie doch diese Kommentare! Ich habe es nachgezählt, weil es schon ein bisschen knapp war. Es war trotzdem eine Mehrheit von Gegenstimmen, sonst hätte ich die Schriftführer nachzählen lassen. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt. Damit stellen wir das so fest und es ist gut.
zweiter Beratung ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 - gestern haben wir Tagesordnungspunkt 3 schon gemeinsam beraten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (Gesetz zum Ausbau der Unabhängigkeit des Lan- desdatenschutzbeauftragten) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4041 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung und rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Gumprecht auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute in zweiter Lesung den Änderungsantrag zum Gesetz der LINKEN zum Thüringer Datenschutzgesetz. Für die Damen und Herren auf der Tribüne, da es hier keinen Berichterstatter gab, wir haben das Thema Änderung des Datenschutzgesetzes in den letzten Jahren nun schon zum dritten Mal auf dem Tisch. Ende 2010 ein Gesetzesantrag der FDP, der in sehr geringem Umfang war, wurde abgelehnt. Dann brachte die Landesregierung im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf auf den Tisch, den hat der Landtag unter Diskussion und Einbeziehung sehr vieler noch vor Weihnachten angenommen. Nun gibt es einen Neuen, genau diesen nochmals zu ändern von den LINKEN. Wir haben ihn in der letzten Sitzung nicht überwiesen, weil wir gesagt haben, genau diese Themen haben wir schon diskutiert. Deshalb werden wir - das kann ich Ihnen heute sagen - diesen Entwurf ablehnen.
Natürlich ist es immer üblich, Gesetze nach einer gewissen Zeit auf den Prüfstand zu stellen und, wenn notwendig, auch zu ändern. In der Regel sind kaum Gesetze länger als zehn Jahre alt, weil ein gewisser Novellierungsbedarf sich immer wieder ergibt. Ich komme dann noch mal auf einen möglichen Novellierungsbedarf zu sprechen. Ich erinnere - Sie haben es ja gerade an meiner Aufzählung gehört -, der jetzige Gesetzentwurf ist reichlich drei Monate alt. Ich sage, wir haben unter Abwägung al
ler möglichen Systeme, wie man den Datenschutz strukturieren kann, wie man die Stellung des Datenschutzbeauftragten regeln kann uns zu diesem Entwurf entschieden und der Landtag hat ihn auch so verabschiedet. Ich sage, es ist ein ausgewogenes Gesetz.
Die heute vorliegende Änderung betrifft eigentlich nur zwei Punkte. Einmal das Wahlverfahren zum Datenschutzbeauftragen und zum Zweiten die Stellung in Richtung: Wie unabhängig oder abhängig ist der Datenschutzbeauftragte? Wir haben uns zu dieser Lösung, die Thüringen hat, entschieden, übrigens auch im Verbund mit sehr vielen Ländern. Ein einziges Bundesland hat nämlich dieses unabhängige Lagezentrum so, wie es hier im Antrag enthalten ist, vorgesehen. Eins - ich meine, hier sind wir im Verbund mit sehr vielen Ländern, die genau diese gleiche Diskussion haben. Ich denke, es muss nicht immer richtig sein, aber wir sind hier der Meinung, wir haben hier den vernünftigen Weg gewählt.
Also warum dieses Gesetz? Es ist eingebracht worden an dem Tag, an dem man den Datenschutzbeauftragten wählen wollte, also für mich ist es nur ein „Gesetzchen“ gewesen, das das Ziel hatte, die Frage dieser Wahl ein Stück infrage zu stellen. Hätte man nicht manches andere machen können? Hier ging es nicht um die Sache, sondern um eine Personengeschichte und das halten wir für falsch. Ich freue mich, dass wir den Datenschutzbeauftragten haben, der heute leider nicht da sein kann. Er hätte sicherlich die Diskussion verfolgt, denn er hat heute die Tagung der Datenschutzbeauftragten aller Länder - wenn ich mich recht erinnere - in Potsdam, wo es auch um einige neue Themen geht. Der Datenschutz ist eines unserer zentralen Bürgerrechte, über die wir ständig nachdenken müssen, wie müssen wir das regeln auch in Zukunft.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich auf einen zweiten Aspekt eingehen, der für uns viel wichtiger ist. Wir haben uns verständigt, dass gerade bei EU-Verordnungen der Landtag mit eingebunden wird. Der Europaausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, auch zahlreiche andere Ausschüsse, nämlich es gab die Parlamentsbeteiligung einmal zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung und zum Zweiten zur Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir haben eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen, weil einmal durch die Grundverordnung die EU direkt Zugriff auf uns hat; das kann ja wohl nicht sein. Ich darf, wenn ich es gleich finde, zitieren aus dem - Frau Präsidentin - Beschluss, denn der Europaausschuss hat unter anderem gesagt: „Durch die gewählte Rechtsform der Verordnung würden bisher anwendbare nationale Regelungen entfallen und ersetzt werden.“ Ich meine, dort müssen wir aufpassen, dass nichts passiert.
Wir haben in Deutschland an verschiedenen Stellen andere Regelungen, die damit ersetzt werden würden. Deshalb, denke ich, meine Damen und Herren, wir sollten genau an der Stelle aufpassen, wie sich das auswirken wird und nicht ein solches Scheingesetz heute hier verabschieden. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.