Protocol of the Session on March 22, 2012

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber sehr entgegenkommend.)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich bin ausdrücklich hier vorgegangen, um nicht zu streiten, sondern vielleicht um Ängste abzubauen; ich empfinde einiges, was hier wirklich als Fragestellung verpackte Tatsachen - das ist wirklich hanebüchen. Ich will mal was zu diesem Thema städtischer und ländlicher Raum sagen. Wenn man den Antrag von SPD und CDU gelesen hat, muss man zur Kenntnis nehmen, dass dort formuliert wird: „von gemeindlichen Veranstaltungen …, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen.“ Das ist in den letzten 22 Jahren

(Abg. Kellner)

in keiner Stadt in Thüringen passiert und das wird zukünftig auch nicht passieren.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ich denke, es passiert ständig.)

Die Polizei ist da und die Polizei ist vor Ort. Deshalb, weil es diese polizeilichen Probleme in den großen Zentren nicht gibt, ist es hanebüchen, mit Erfurt, Jena oder irgendetwas anderem zu diskutieren.

(Beifall CDU)

Wo haben wir ein Problem? Und ich sage jetzt mal in Klammern Gott sei Dank. Wir haben, Gott sei Dank, noch ein sehr reges Vereinsleben im ländlichen Bereich. Da ist die Kirmes, da ist das Sportfest, da ist das Trachtenfest.

(Beifall CDU)

Die werden in der Regel übrigens nicht von der Polizei abgesichert, sondern da sind mitunter Umzüge dabei, wo es eine gewisse Absicherung braucht. Dann ist es so, dass das gleichzeitig in der Gemeinde A, B, C und D stattfindet. Und ja, da gibt es ein Problem. Weil es dieses Problem gibt, hilft die Feuerwehr freiwillig schon seit Jahren.

(Beifall CDU, SPD)

Das Problem dabei ist wieder, dass es für den verkehrsrechtlichen Teil, also wenn Sie auch mal eine Straße zumachen, keinen ausreichenden Haft- und Versicherungsschutz gibt. Das kommt von der Feuerwehr selber. Deshalb haben wir gesagt, an dieser Stelle wollen wir helfen. Dann ist die Praxis so, Frau Berninger, wenn die Feuerwehr in der Gemeinde A hilft, dann gehen sie raus aus dem Einsatzplan und die Nachbargemeinde geht rein. Und wenn dann die Gemeinde B, die geholfen hat, eine solche Veranstaltung hat, geht die aus dem Einsatzplan raus und die anderen vertreten die. Das funktioniert in Thüringen seit über 20 Jahren.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum reden wir dann darüber?)

Herr Abgeordneter Gentzel, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger.

Gleich. Ich finde es wirklich unter der Überschrift „Weil der Antrag von der Koalition kommt, müssen wir jetzt streiten.“ - verrückt, was hier veranstaltet wird. Ich will das mal ganz klar und deutlich sagen: Wenn man den Antrag lesen würde, zum Beispiel den Absatz „nur wenn Polizeikräfte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen“, dann kommt man doch zu einer ganz anderen Bewertung als

der, was Sie hier alles konstruieren seit Minuten. Also ich bitte Sie,

Herr Abgeordneter, das war ein Nein, ja?

kommen Sie ein Stückchen runter. Und jetzt die Anfrage von der Frau Abgeordneten Berninger.

Ja, Frau Berninger.

Das ist mitunter nicht zu begreifen, was hier abgeht.

Herr Gentzel - Blutdruck - ein bisschen zurücknehmen.

(Beifall CDU, SPD)

Ich weiß nicht, ob die Frage jetzt geeignet ist, den Blutdruck zu senken, Herr Gentzel. Was Sie beschrieben haben, sind das denn gemeindliche Veranstaltungen, auch Sportfeste, Trachtenfeste etc.?

Also, ich will das noch mal sagen. Ich kenne keine Sportfeste, die von der Polizei abgesichert werden, also braucht man auch zukünftig keine Feuerwehrkräfte, die das absichern.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Es geht doch um den Veranstalter.)

(Unruhe CDU, SPD)

Es geht einfach darum, zum Beispiel bei einer Kirmes, wenn Sie mich fragen, ob eine Kirmes eine gemeindliche Veranstaltung ist, eine Kirmes ist eine gemeindliche Veranstaltung - so, an dieser Stelle klar. Und zum anderen, Frau Berninger, Sie haben berechtigterweise diese Frage im Ausschuss gestellt.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Richtig.)

Sie haben eine umfassende Antwort dazu bekommen, die steht auch im Protokoll drin. Und damit ist diese Rechtssicherheit gegeben.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Nein.)

Es steht Ihnen doch wohl zu, eine andere Rechtsauffassung zu haben. Das heißt erstens noch lange nicht, dass unsere Rechtsauffassung falsch ist. Dann heißt es zweitens, dann klagen Sie Ihre Rechtsauffassung ein oder machen uns einen anderen Vorschlag.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der steht im Bundesrecht.)

Aber hier den Untergang der Welt oder die zusätzliche Überbelastung der Thüringer Feuerwehr zu konstruieren an Beispielen, die hanebüchen sind. Hier wird immer von Kirmes geredet. Welche Kirmes wird denn bisher von der Polizei abgesichert, erklären Sie mir das mal. Und da die nicht von der Polizei abgesichert ist, müssen das zukünftig auch keine Feuerwehrleute machen. Und dann wird über eine Demo gesprochen von einer 380 kV-Leitung, das ist eine Demonstration, die wird angemeldet nach Ordnungsrecht. Das ist doch noch niemals im Leben eine gemeindliche Veranstaltung.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Feuerwehr fährt umher.)

Wo fährt die Feuerwehr umher? Was erzählen Sie denn?

(Unruhe CDU)

Ich sage noch mal, der Antrag ist gut, der Antrag ist lange miteinander diskutiert. Weil es Kritik von der Feuerwehr gab, ist der Antrag auch an einer entscheidenden Stelle verbessert. Ich würde mich freuen, wenn wir wie im Innenausschuss diesen Antrag ohne Gegenstimmen durch diesen Landtag hier bekommen. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Ich sehe keine Redemeldung mehr. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/4071. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Hellmann aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3494 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/4071. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den

Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind Gegenstimmen bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Abgeordneter Hellmann aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, der möchte sich jetzt erheben. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Herr Abgeordnete Hellmann von der Fraktion DIE LINKE und Frau Abgeordnete König aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur Förderung der Energiewende in den Kommunen) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3503 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/4072

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Hey aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 9. November 2011 „Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung“ in der Drucksache 5/3503 wurde erstmals in der 70. Sitzung des Thüringer Landtags am 17. November 2011 beraten und daraufhin an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beschloss in seiner 35. Sitzung am 9. Dezember 2011, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften nachzuverfolgen. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Hey bestellt, der gerade vor Ihnen steht. In der 39. Sitzung des Innenausschusses am 17. Februar 2012 wurde die Auswertung der Anhörung durchgeführt. Von der Mehrzahl der Anzuhörenden wurde der

(Abg. Gentzel)

Gesetzentwurf abgelehnt. Während der Beratung wurde aber auch deutlich, dass wichtige Anzuhörende, unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, eine grundlegende Diskussion des Rechts der kommunalen Wirtschaftsbetätigung insbesondere mit Blick auf die Umsetzung einer regenerativen und dezentralen Versorgungsstrategie im Energiebereich für notwendig erachten. Im Ergebnis der Anhörung hat der Innenausschuss mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und als Erster spricht der Abgeordnete Frank Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.