Protocol of the Session on January 27, 2010

- das Theaterhaus Jena gGmbH für den Erwerb von Bühnentechnik für das Jahr 2009 mit 150.000 €, - die Übernahme der Baukosten für die Gedenkstätte Andreasstraße für das Jahr 2009 mit 580.000 € und für 2010 mit 3.133.300 €,

- die Sanierung der Häftlingsbaracke MittelbauDora und Umnutzung der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau-Dora für das Jahr 2009 mit 500.000 € und für das Jahr 2010 mit 852.000 €.

Zu Frage 2: Nein. Die hierfür angemeldeten Ausgaben werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung gesondert berücksichtigt und nicht streitig gestellt.

Zu Frage 3: Eine Ausschreibung erfolgte nicht. Auf das Vorhaben wird aufgrund einer veränderten Schwerpunktsetzung insgesamt verzichtet.

Die Mittel werden wie folgt verwendet:

- Sicherung der Kofinanzierung der Rückführung eines Teils des Gothaer Münzkabinetts mit 500.000 €, - Finanzierungsanteil Zwei-Länder-Museum Rodachtal, Ausbau und Neugestaltung der Dauerausstellung Grenzmuseum mit 50.000 €,

- Aufstockung der PMO-Mittel zur Komplementierung der Finanzierung der Sonderinvestition Buchenwald und Mittelbau-Dora mit 350.000 €,

- Geschichts- und Forschungsverein Walpersberg e.V. für Sanierung und Umbau des Dokumentationszentrums Walpersberg in Großeutersdorf mit 50.000 € und

- das Bach-Haus gGmbH für den Ankauf zur Rückführung eines historischen Orgelpositivs mit 50.000 €.

Die angegebenen Ausgaben sind jeweils für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehen.

Zu Frage 4: Neben dem in Frage 3 dargestellten Austausch von Maßnahmen wurde auch das Projekt Hundezwingeranlage des Betreibervereins Tierheim Nordhausen durch das Projekt Neubau einer Katzenquarantänestation im Tierheim Ilmenau ersetzt. Die zuständigen Ministerien beabsichtigen, alle Maßnahmen, die vom Kabinett gebilligt wurden, nach Verabschiedung des Haushalts möglichst zeitnah umzusetzen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Es gibt Nachfragen.

Eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Sie haben jetzt aufgelistet, welche Maßnahmen 2009 geplant waren. Sind die von Ihnen genannten Mittel geflossen? Können Sie eventuell noch mal sagen, in welcher Höhe die Mittel 2009 geflossen sind?

Das können Sie dem Protokoll entnehmen.

Das habe ich sehr wohl verstanden. Aber Sie haben nicht gesagt, dass die Mittel schon abgerufen und geflossen sind. Das war meine Nachfrage, ob das Geld 2009 auch tatsächlich dorthin geflossen und abgerufen ist.

Soweit ich zu dem Jahr 2009 etwas ausgeführt habe, können Sie davon ausgehen, dass da die Mittel abgeflossen sind.

Bitte.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/249 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen nicht finanzierbar?

Der Thüringer Innenminister hatte in einem Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ erklärt, dass eine gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen nicht möglich wäre, weil in diesem Fall die bisher gezahlten Beiträge in Höhe von 15 Mrd. € zurückgezahlt werden müssten (vgl. „Thüringer Allgemeine“ vom 18. Dezember 2009).

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe haben die Thüringer Gemeinden seit 1991 Investitionen für den gemeindlichen Straßenausbau getätigt, in welcher Höhe wurden dabei Straßenausbaubeiträge beschieden und in welcher Höhe wurden die Straßenausbaubeiträge tatsächlich vereinnahmt?

2. Wie hat die Landesregierung die Daten zur Höhe der möglicherweise zurückzuzahlenden Straßenausbaubeiträge in Höhe von 15 Mrd. € ermittelt?

3. Wie begründet die Landesregierung die Auffassung, dass die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht möglich sei vor dem Hin

tergrund der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Baden-Württemberg 1996?

4. Inwiefern könnte übergangsweise eine Anwendung der Bestimmungen des Freistaats Sachsen, wonach die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich darüber entscheiden können, ob und in welchem Ausmaß Straßenausbaubeiträge erhoben werden, auch in Thüringen zur Anwendung kommen und wie wird diese Auffassung begründet?

Für alle ersichtlich hat Innenminister Prof. Huber schon am Rednerpult Platz genommen und wird diese Anfrage beantworten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Zu Frage 1: Statistiken, die eine abschließende Beantwortung der Fragestellung ermöglichen, werden weder von der Kommunalaufsicht noch von der Straßenaufsicht geführt. Die Führung entsprechender Statistiken ist auch für die Durchführung der Aufsicht nicht erforderlich. Einzeldaten lassen sich aus den vom Landesamt für Statistik geführten statistischen Berichten „Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen“ entnehmen, ohne dass eine genaue Differenzierung im Hinblick auf die Fragestellung möglich ist. Die entsprechenden Statistiken sind öffentlich zugänglich, ich darf darauf verweisen.

Zu Frage 2: Die zitierte Aussage beruhte nicht auf einer mathematischen Berechnung. Auf die konkrete Höhe kommt es auch nicht an. Vielmehr ist eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Gutachtens erforderlich und der Interessengegensatz, über den wir schon in der Aktuellen Stunde gesprochen haben, entscheidend, dass das Land - unabhängig davon, ob es sich um 15, 10 oder 5 Mrd. € handelt - nicht in der Lage ist, diese aus Steuermitteln zu finanzieren. Bei der Erarbeitung der Lösungsmöglichkeiten durch die Arbeitsgruppe werden auch die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Modelle auf die Bürger, die Gemeinden und das Land berücksichtigt werden.

Zu Frage 3: Die Rechtslage in anderen Ländern wird bei der Prüfung der Lösungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, auch die von Baden-Württemberg. Der Prüfung möchte ich nicht vorgreifen.

Zu Frage 4: Es handelt sich beim Kommunalabgabenrecht um Landesrecht. Eine übergangsweise Anwendung der Bestimmungen des Freistaats

Sachsen im Freistaat Thüringen kommt daher nicht in Betracht.

Es gibt dazu Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Kann ich gleich die mir zustehenden zwei Nachfragen an den Minister richten, so dass die im Komplex beantwortet werden können? Danke, Frau Präsidentin.

1. Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass es einen Unterschied in der öffentlichen Diskussion macht, ob man von 15 Mrd. €, von 1,5 Mrd. € von 150 Mio. € oder von 15.000 € ausgehen kann?

2. Kann ich Ihre Interpretation oder Ihre Antwort zu Frage 2 dahin gehend interpretieren, dass Sie keinen Beleg für die 15 Mrd. € haben?

Herr Abgeordneter Kuschel, da es nicht darum geht, die Bürger zu 15.000 €, 1,5 Mio. € oder 15 Mrd. € heranzuziehen, ist es für die öffentliche Diskussion entscheidend, dass man die Interessenlage entsprechend versteht und versteht, dass das Land unabhängig von der konkreten Höhe der Investitionen nicht in der Lage sein wird, diese zurückzuzahlen. Konkrete Belege - das habe ich ja gesagt - gibt es darüber nicht. Es gibt grobe Schätzungen, aber auf die kommt es letztlich nicht an. Entscheidend ist, wir können keine Steuergelder einsetzen, um, wie in anderen Bereichen, eine Befriedung der Situation zu ermöglichen.

(Beifall, CDU, SPD)

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe nun die Anfrage der Abgeordneten Adams und Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/250 auf. Wer trägt vor? Herr Abgeordneter Adams.

Frau Präsidentin,

Drohender Abriss der Bauhausvilla Wolff in Erfurt, Regierungsstr. 43

Bei der Stadt Erfurt als zuständiger Unterer Denkmalschutzbehörde ist der Abriss der Bauhausvilla

Wolff (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Thüringer Denk- malschutzgesetz [ThürDSchG]) beantragt worden. Die Erfurter Behörde ist jedoch der Ansicht, dass es den Besitzern der Villa Wolff zuzumuten sei, das Kulturdenkmal gemäß § 7 Abs. 1 ThürDSchG weiter zu erhalten. Das Abrissgesuch wurde daher nach § 13 Abs. 2 ThürDSchG abgelehnt. Der Widerspruch der Eigentümer gegen diesen Bescheid erreichte das Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde. Diese sah mit Hinweis auf § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürDSchG den Antrag der Besitzer als ausreichend begründet an, um einen Abriss zu gestatten und wies das Erfurter Amt an, die Genehmigung hierfür zu erteilen. Die Untere Denkmalschutzbehörde klagt nun im Rahmen eines Organklageverfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer Abrissgenehmigung durch die Obere Denkmalschutzbehörde.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung über das anhängige Streitverfahren der Unteren Denkmalschutzbehörde Erfurt und der Oberen Denkmalschutzbehörde informiert, wie werden die unterschiedlichen Auffassungen der jeweiligen Denkmalschutzbehörden bewertet und gibt es ähnliche Problemlagen in anderen Thüringer Städten und Gebietskörperschaften?

2. Ist sich die Landesregierung des denkmalunfreundlichen Charakters des § 7 Abs. 1 Satz 2 ThürDSchG bewusst und wurde geprüft, ob diese Formulierung dem hohen Rang, den das Bundesverfassungsgericht der Denkmalpflege zumisst (BVerfG, 1 BvL 7/91 vom 2. März 1999) , entspricht?

3. Für wie viele Thüringer Kulturdenkmale wurde seit der Einführung dieses Satzes in das Thüringer Denkmalschutzgesetz am 14. April 2004 die Erlaubnis für einen Abriss aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit erteilt? (Es wird um eine Auflistung in Jahresscheiben gebeten.)