Ich glaube, dem können sich fast alle anschließen wahrscheinlich bis auf die FDP-Fraktion. Wie sieht unser Vorschlag aus, der jetzt auch zum Gegenstand in einem Ausschuss im Bundestag wird? Bei Fahrzeugen unter 120 g/km soll zunächst alles so bleiben wie es ist. Bei Fahrzeugen, die mehr als doppelt so viel ausstoßen, soll gelten, dass diese nicht mehr absetzbar sind von der Steuer, bei der Privatnutzung analog. Mit steigendem CO2-Ausstoß erhöht sich die Besteuerung, also relativ klar vom Anspruch. Wir haben sogar noch einen Anreiz eingebaut: Bei unter 60 g/km soll für die private Nutzung gelten, dass dann die Besteuerung komplett entfällt; ein Anreiz, spritsparende, wenn nicht gar Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Der Zielwert von 120 g/km soll dann schrittweise erniedrigt werden. Aktuell schlagen sie vor, bis 2016 auf 80 g/km zu gehen. Mit dem großen Zeitraum, den wir mit dem Antrag gewähren würden, das sind fünf Jahre, vier Jahre, wäre genug Zeit, sich darauf einzustellen. Das würde niemanden überfordern, im Gegenteil.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung unternimmt gerade einige Verrenkungen, um an die Fördermittel zu kommen für die Schaufensterregion Elektromobilität. Mit einer Änderung der Besteuerung von Dienstwagen erreichen wir viel mehr und das, ohne einen zusätzlichen Cent an Fördermitteln auszugeben. Es ist nämlich auch ein Anreiz, Elek
troautos anzuschaffen. Wir haben gerade erst festgestellt, wie zäh sich die Markteinführung dieser Technologie gestaltet. Es sind sogar weniger Elektrofahrzeuge im letzten Jahr angeschafft worden als zuvor. Insofern noch einmal der Appell, was man mit Fördermitteln möglicherweise mit Mühe oder gar nicht erreicht, erreicht man mit einer adäquaten Besteuerung. Frau Lieberknecht war ja gerade bei der Automesse und hat betont, dass wir eine innovative Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs brauchen. Ich möchte an die Adresse der Ministerpräsidentin richten, damit diese Innovation überhaupt stattfindet, dafür braucht es ein anständiges Steuerrecht.
Ich möchte zum Schluss noch Herrn Gabriel zitieren, um Ihnen noch einmal Motivation zu geben, der Überweisung zuzustimmen, liebe SPD-Fraktion. Siegmar Gabriel sagte: „Der Staat subventioniert mit Milliardenbeträgen extrem spritschluckende Firmenwagen.“ Kein Rechtsanwalt in Berlin braucht einen Geländewagen, um zu seinen Mandanten zu kommen. Wer unbedingt ein solches Auto fahren will, soll dafür dann auch selber bezahlen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Herr Finanzminister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie fordern uns auf, eine Bundesratsinitiative zu starten zur steuerlichen Behandlung der Anschaffungskosten und der laufenden Kosten der Dienstwagen in Unternehmen, nämlich diese am CO2-Ausstoß auszurichten. Außerdem soll die private Nutzung, also der geldwerte Vorteil, der hier entsteht, ebenfalls, ich sage mal, nicht mehr dem realen Wert entsprechen, sondern durch Lenkungsmechanismen verändert werden. Sie schlagen einmal vor, wo der CO2-Ausstoß gering ist, hier eine volle Absetzbarkeit zuzulassen, und wenn das Doppelte des zulässigen Ausstoßes da ist, dann soll die Absetzbarkeit entfallen, so habe ich es verstanden. Beim geldwerten Vorteil ist das ähnlich. Er soll erhöht werden, wenn die Normen nicht eingehalten werden. Und Sie wollen komplett befreien, wenn nur 60 g je km Ausstoß vorhanden sind. Das Ziel ist zu bejahen, das wird auch von uns bejaht.
Allerdings meinen wir, dass der Mechanismus, der hier gewählt wird, und das Ertragsteuerrecht dann doch der falsche Platz dafür ist. Ich will der Diskussion, den Argumenten ein Argument hinzufügen, nämlich das steuersystematische Argument. Die
Einkommensteuer, das Einkommensteuerrecht ist ja ausgerichtet am Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und diesem Leistungsfähigkeitsprinzip folgt das sogenannte Nettoprinzip, das heißt das objektive Nettoprinzip. Das heißt, wenn man Ausgaben tätigt als Unternehmer oder Steuerpflichtiger, dann kann man diese Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Es müssen aber objektive Betriebsausgaben sein und nicht durch Lenkungsmechanismen verfälschte oder veränderte Betriebsausgaben. Nämlich tut man dieses, wie Sie es tun wollen - ich sehe ja den Hintergrund und auch die Zielsetzung - so verletzen Sie diese Objektivität des Leistungsfähigkeitsprinzips. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass Sie dann an die verfassungsrechtlichen Grenzen stoßen.
Ähnlich ist es bei Ihrem Vorschlag, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ebenfalls zu verändern. Das heißt, der wirkliche ökonomische Kostenwert wird durch Lenkungsmechanismen entweder erhöht oder reduziert. Auch hier meinen wir - das kann ja dann die Diskussion zeigen -, dass verfassungsrechtliche Probleme entstehen können. Was erfasst werden muss, ist der wirkliche wirtschaftliche Wert, der entsteht, um ein Einkommen zu erzielen. Da ist es auch vielleicht in Ihren Augen kurioserweise so, dass ein Elektro- und Hybrid-Fahrzeug technologisch höherstehend ist, aber auch in der Anschaffung teurer. Insofern, wenn es teurer ist, dann können Sie auch mehr abziehen. Das wollen Sie nicht. Ich würde das Ertragsteuerrecht, das Einkommensteuerrecht als den falschen, den ungeeigneten Weg dafür sehen. Schauen wir mal, was auf Bundesebene dort rauskommt. Wir glauben auch, dass der Verwaltungsaufwand, der hier entsteht, auch gerüttelt ist. Aber wir haben doch eigentlich die KfzBesteuerung, darauf möchte ich kurz hinweisen, nämlich diese umweltpolitischen Lenkungsziele, die ja durchaus gewollt sind, dafür ist doch die KfzSteuer eigentlich der richtige Ort und nicht das Ertragssteuersystem. So wurden am 1. Juli 2009 erstmalig Pkws besteuert nicht nur nach Hubraum, nach der Größe und dann nach dem Verbrauch, sondern auch nach dem Ausstoß CO2, nach den CO2-Werten. Das ist also eine Staffel, die auf die Hubraumstaffel draufgesetzt wurde und hier noch mal steuererhöhende Effekte sind. Das ist meines Erachtens der richtige Ort, nämlich die Steuerlast steigt in dem Maße, wie man EU-Normen beim CO2-Ausstoß verletzt. 2 € je g CO2-Ausstoß dann gestaffelt, bis Ende letzten Jahres konnte man ausstoßen 120 g je km. Ab 1. Januar dieses Jahres nur noch 110 g/km und ab 2014 ist der Grenzwert bei 95 g/km. Hier wäre wohl der steuerlich systematische Ort, um in den Schienen und in den Bahnen, wie Sie sie aufgezeichnet haben, dann auch weiterzudenken. Eine Durchkreuzung oder Verfälschung des Leistungsfähigkeitsprinzips, wie die Einkommensteuer dem Prinzip folgt, da würden wir wirklich
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Voß. Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet der Herr Abgeordnete Untermann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte mich vorher auch schon gemeldet, nur die Präsidentin hatte es nicht gesehen. Ich möchte nur drei Worte noch einmal zu diesem Thema sagen, was wirklich auch für die Wirtschaft sehr wichtig ist.
Frau Schubert, wissen Sie, dass Deutschland trotz Autoboom von 1990 bis 2010, trotz Wirtschaftsboom viel mehr Autos als wir in der DDR hatten, den CO2-Ausstoß von 1990 bis 2010 um 25 Prozent gesenkt hat? Wissen Sie das?
Ich sage Ihnen noch ein Beispiel: Sie würden, die in die DDR passen, quasi kein Auto vor der Tür haben, keine Straße, keinen Flugplatz und nichts und dann noch für 17 € im Monat wohnen und heißes Wasser fließt aus der Wand kostenlos. Das geht doch nicht. Verstehen Sie das doch mal.
Wir haben das, was Sie angesprochen haben, ein Verbot gehabt für alle Betriebe in der damaligen DDR, dass die Privatleute Autos auf Benzinkontingent fahren. Wissen Sie, was wir als Unternehmer, als Kleinunternehmer, als Gaststättenleiter gemacht haben? Wir haben uns das Geld aus der eigenen Tasche genommen, um uns Schnaps und Pilze von da zu holen, um uns auszutauschen. Wollen wir da wieder hin? Wir machen es gerecht. Entschuldigung.
Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Doch, es gibt eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Schubert. Frau
Wir können die Debatte gern vor dem Landtag weiterführen, Herr Emde, mache ich gern. Ich will auch gar nicht groß auf Herrn Untermann eingehen. Nur vielleicht noch einmal, weil es immer wieder kommt und noch nicht alle begriffen haben. Wir waren uns im Landtag in diesem Hause auch schon einig, dass wir uns als Bezugsjahr nicht mehr auf 1990 fokussieren, aus guten Gründen, sondern auf 95 oder 96 war es, glaube ich. Ansonsten habe ich auch von Herrn Voß im Prinzip ja Zustimmung für ein Reformprojekt, was das angeht, habe ich ihn so verstanden, dass er das dem Grunde gut findet. Die verfassungsrechtlichen Bedenken kann man hier jetzt nicht diskutieren. Auch war mir nicht alles klar, was Sie ausgeführt haben. Insofern wäre das an dieser Stelle noch einmal ein Plädoyer, diese Debatte im Ausschuss weiterzuführen. Offensichtlich besteht vor allem Bedarf, das im Finanzausschuss zu tun.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Dann liegen jetzt in der Tat keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Es wurden drei Ausschussüberweisungen beantragt.
Ich lasse zunächst über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr abstimmen. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Weiterhin wurde die Überweisung dieses Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um
das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Zum Dritten wurde beantragt, diesen Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu beraten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch die dritte Ausschussüberweisung abgelehnt.
So kommen wir nun direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3897 - Neufassung -. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Es gibt 1 Enthaltung. Dann ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Tourismus in Thüringen - Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung Drucksachen 5/1757/2790 - auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/3362
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung ihres Beratungsverlangens? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Beratung. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Ich rufe auf den Abgeordneten Korschewsky für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es manchmal im Moment in den Zahlen, ich komme nachher darauf noch einmal zurück, nicht immer so aussieht, Thüringen war ein Tourismusland, Thüringen ist ein Tourismusland und Thüringen muss, glaube ich, auch und sollte auch in Zukunft ein Tourismusland sein und auch bleiben.
Seit nunmehr ca. einem Jahr gibt es die neue Landestourismuskonzeption der Thüringer Landesregierung. Diese Thüringer Landestourismuskonzeption wird auch weiter in der Diskussion sein und es bietet sich förmlich an, wenn man nach einem Jahr sicherlich wieder darüber redet, was aus der Landestourismuskonzeption geworden ist. Dies ist auch im Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage zu sehen und auch weiter zu diskutieren, weil ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns dem Thema Tourismus auch zukünftig zuwenden hier in Thüringen
Die Ergebnisse der Reiseanalyse Deutschlands für das Jahr 2010, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren der Ausgangspunkt für uns, den Tourismus in Thüringen in seiner Gesamtheit und Wirkungsweise unter die Lupe zu nehmen, um Schwächen und Stärken Thüringens auf touristischem Gebiet zu erkennen und Handlungserfordernisse für den Freistaat ableiten zu können. Deshalb hatten wir mit mehr als 180 Fragen versucht, Erkenntnisse zu sammeln, bisherige Stärken zu erkennen und Defizite, Mängel in der Organisation und Umsetzung touristischer Konzepte für Thüringen herauszuarbeiten, um erforderliche Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung des Tourismus im Freistaat abzuleiten. Dem gleichen Ziel diente die von unserer Fraktion im November des vergangenen Jahres durchgeführte Fachtagung „Tourismus“ in Neuhaus am Rennweg, welche als Schwerpunkt die Beantwortung der Frage hatte: Unter welchen Bedingungen kann die touristische Entwicklung Thüringens zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen beitragen?
Ich möchte hier kurz ein paar Zahlen auch nennen. Die internationale Arbeitsagentur hat errechnet, dass weltweit im Tourismus 250 Mio. Menschen beschäftigt sind - 100 Mio. direkt, 150 Mio. indirekt und dass wir inzwischen im Tourismus weltweit 650 Mrd. US-Dollar erwirtschaften. Man kann also mit Fug und Recht sagen, meine Damen und Herren, es handelt sich hier um einen sehr großen Wirtschaftszweig. Ich glaube, hier haben wir Nachholbedarf, dieses auch für Thüringen zukünftig in seiner Gesamtheit zu erkennen, dass Tourismus nicht nur dem Verreisen, dem Erholen dient, sondern dass die Entwicklung von Tourismus dazu dient, zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen beizutragen.