Protocol of the Session on December 15, 2011

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Privileg der Landesregierung ist es, vielleicht auch 30 Sekunden länger reden zu dürfen. Das gibt mir auch die Chance, vorab wenigstens noch auf die Redebeiträge der Abgeordneten Meyer und Bergner einzugehen. Herr Meyer, die Frage des Passivhausstandards ist nicht negativ erörtert worden, nicht nach meiner Kenntnis, sondern, ich glaube, dass wir dafür alle Zeit haben, wenn der Standortentscheid gefallen ist, das auch gemeinsam mit dem Bauministerium, das das auch in seinen Bauhaushalt einstellen müsste, zu diskutieren. Das ist keine negative Entscheidung in dem Sinne, wie Sie es jetzt angedeutet haben.

Herr Abgeordneter Bergner, bei der Reform der Arbeitsgerichte wird es einen Unterschied geben zu der Reform, die Sie angesprochen haben, die ins Stocken geraten ist, weil bei der anderen Reform umfangreiche bauliche Maßnahmen Voraussetzung waren. Diese haben den ganzen Prozess aufgehalten. Im Falle der Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit wird es so sein, dass die Standorte in Suhl und auch in Gera keine großen baulichen Maßnahmen erfordern, sondern geeignet sind, auch die aufnehmenden Mitarbeiter dort unterbringen zu können.

Zum Thema Sparen haben wir viel gehört. Wir beteiligen uns natürlich an der Sparbemühung, wir haben allerdings eine Grenze, die ist auch bereits genannt worden, der effektive Rechtsschutz. Dazu gehört neben dem freien Zugang zu den Gerichten genauso aber auch das Strafmonopol des Staates, also den Justizvollzug sicherzustellen und das Funktionieren der Staatsanwaltschaften zu garantieren. Der Gesetzgeber hat jetzt erst kürzlich das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren verabschiedet. Damit gilt künftig der Grundsatz, dass Verfahrensbeteiligte bei unangemessener Dauer von Gerichts- bzw. Ermittlungsverfahren finanziell zu entschädigen sind. Wir wissen noch nicht genau, was dieses Gesetz kosten wird, aber eins ist klar, was wir heute an der Justiz zu viel sparen, werden wir morgen wieder zahlen müssen.

Der Justizhaushalt ist ein Haushalt der staatlichen Kernaufgaben. Er ist ein - wie bereits gehört - von hohem Personalund rechtlich vorgebundenen Ausgaben geprägter Verwaltungshaushalt. Seine Beträge beruhen zum großen Teil auf Ausgabeverpflichtungen. Gestaltungsspielräume haben wir nur in geringem Umfang, aber immerhin. Die zu veranschlagenden Ausgaben sollen im nächsten Jahr um etwa 14,5 Mio. € steigen. Allein auf die Personalkosten entfallen hiervon - auch das sagte der Abgeordnete Bergner bereits - 6 Mio. €. Das hat übrigens im Wesentlichen mit steigenden Pensionslasten zu tun, aber auch mit der Auswirkung von Tarifund Besoldungssteigerungen. Auch für die auf Bun

(Abg. Bergner)

desgesetzen beruhenden Verfahrensauslagen sind etwa 2 Mio. € mehr vorzusehen. Ich bin ebenso zufrieden wie der Abgeordnete Meyer, dass es uns gelungen ist, bei der Hauptgruppe 6 zum ersten Mal 250.000 € für psychiatrische und psychotherapeutische Nachbehandlungen von aus dem Vollzug entlassenen Straftätern im Rahmen der Führungsund Bewährungsaufsicht einzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, das will ich noch einmal unterstreichen. Wir werden weiterhin im Bereich der Sicherheitstechnik in die Justizvollzugsanstalten investieren. Das wird insgesamt mit dem Bereich der IT zusammen 4,8 Mio. € ausmachen. Bei der Personalausstattung tragen wir zum Stellenabbaukonzept der Landesregierung mit 20 Planstellen bei. Das gilt natürlich nur für die Bereiche, in denen die Belastungsgrenzen nicht überschritten sind, also z.B. nicht für die Sozialgerichtsbarkeit. Wir sehen deshalb vor, auch diesmal wieder die Sozialgerichtsbarkeit im Haushalt zu stärken und setzen weitere fünf Planstellen aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit um.

Zum Thema „Veränderung der Struktur der Arbeitsgerichte“ ist schon einiges gesagt worden. Ich will nur noch einmal erinnern, es wird nach wie vor in jeder Planungsregion Thüringens ein Arbeitsgericht geben. Allerdings wären die Bürgerinnen und Bürger der Region Eisenach von längeren Anfahrtszeiten betroffen. Damit das nicht passiert, sehen wir hier vor, einen Gerichtstag in Eisenach einzurichten, der es grundsätzlich ermöglicht, Verhandlungen vor Ort in Eisenach zu führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mein Haus hat einige Anstrengungen unternommen, die Thüringer Justiz an den Sparzwängen im Landeshaushalt angemessen zu beteiligen, ohne unsere durch Grundgesetz und Verfassung des Freistaats Thüringen auferlegten Pflichten zur Gewährung des Rechtsstaats aus dem Blick zu verlieren. Ich darf Sie deshalb bitten, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Poppenhäger. Sie haben 5 Minuten und 30 Sekunden geredet, damit ergeben sich noch einmal 1 Minute und 30 Sekunden Redezeit für die Fraktionen und ich frage, gibt es noch Redebedarf vonseiten der Abgeordneten? Das ist sichtbar nicht der Fall. Dann ist die Aussprache zum Komplex Justizministerium beendet.

Ich rufe jetzt auf den Einzelplan 02 - Staatskanzlei -. Hier liegen keine Wortmeldungen vor, weder vonseiten der Abgeordneten noch vonseiten der Regierung, damit darf ich die Aussprache zum Einzelplan Staatskanzlei auch unmittelbar wieder beenden.

Ich rufe jetzt auf den Einzelplan 08 - Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - einschließlich Artikel 10, 11, 12, 13 und 16 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2012.

Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die Fraktion der CDU 12 Minuten, für die Fraktion DIE LINKE 12 Minuten, für die Fraktion der SPD 10 Minuten, für die Fraktion der FDP 8 Minuten und für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten. Es hat sich als Erster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Christian Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Sozialhaushalt wird von den Prinzipien, die unser Finanzminister Herr Dr. Voß bei seiner Einbringungsrede des Haushalts im September vorgetragen hat, von dem Ziel der Sparsamkeit, dem Ziel der Konsolidierung, aber auch gleichzeitig davon, dem Land neue Impulse auf vielfältigen Aufgabenfeldern der Landespolitik zu geben, geleitet. Der Sozialhaushalt steht und das kann ich in der Kontinuität der Vorjahre feststellen. Ich kann feststellen, dass es damit keinen Einbruch in der sozialen Infrastruktur in Thüringen geben wird.

Wir wissen, dass das Gros der Ausgaben auf gesetzliche Verpflichtungen des Bundes mit immerhin 125 Mio. € und des Landes zurückgehen. Die auf landesgesetzlicher Basis resultierenden Verpflichtungen betragen 127,5 Mio. €; damit sind sie auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Dem Einzelplan 17 kann man entnehmen, dass die Erstattungen an örtliche Träger der Sozialhilfe insgesamt über 335 Mio. € betragen und steigen damit erneut um 5 Mio. € an; erinnern wir uns, im vorigen Jahr waren es 7 Mio. €. Deshalb ist eine Novellierung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII, das wir nun schon im Landtag haben, dringend geboten. Zählt man die Ausgaben aus dem Einzelplan 17 und die gesetzlichen Verpflichtungen zusammen, so liegen die Sozialaufwendungen bei 7,6 Prozent gemessen an dem Gesamthaushalt.

Anders sieht es beispielsweise bei den Landkreisen aus, bei denen Sozialausgaben oft mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Haushalts ausmachen. Das macht deutlich, dass nahezu alle Entscheidungen, die wir hier in der Sozialpolitik treffen, sich ganz wesentlich auf den kommunalen Bereich auswirken. Wir werden damit auch künftig sehr verantwortungsvoll umgehen.

Ich möchte deutlich machen, dass nur etwa 12 Prozent der Ausgaben im Einzelplan 08 variabel gestaltet werden können. Reduziert wurde das Investitionsvolumen, die Investitionen sinken um 23 Mio. € auf 66 Mio. € und damit betragen sie ungefähr nur noch 22 Prozent des Betrags von 2010.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Ich gehe nun auf einige Schwerpunkte des Haushalts ein.

Als Erstes: Erhalt von Beratungsleistungen. Im vorliegenden Haushalt werden alle Beratungsleistungen auch künftig auf gleichem Niveau gewährleistet. Ich bin mir darüber im Klaren, dass damit der finanzielle Spielraum für die Betroffenen bei steigendem Lohnniveau oft auch sehr eng wird.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und was ist mit der Schwangerenkonfliktberatung?)

Zweitens: Mit 1,7 Mio. € bleibt die Förderung des Ehrenamts, meine Damen und Herren, auch auf einem hohen Niveau. Ich möchte aber auch hinzufügen, dass mit der Auszeichnung der „Thüringer Rose“ eine weitere besondere Würdigung des Ehrenamts im sozialen Bereich erfolgt. Ich war vor wenigen Tagen in Eisenach bei der Würdigung durch die Ministerin dabei. Ich kann bezeugen und bescheinigen, dass diese Auszeichnung bei den Betroffenen und im Umfeld einen sehr hohen Stellenwert hat. Die CDU unterstützt alle Formen der Würdigung, der Förderung und der Stärkung des Ehrenamts. Ohne Ehrenamt wäre unser Land um vieles ärmer.

(Beifall CDU)

Dritte Anmerkung: In Thüringen wurden seit 1991 über 3 Mrd. € Fördermittel an die Krankenhäuser bereitgestellt. Damit haben wir landesweit einen sehr hervorragenden Stand erreicht. Nur noch an wenigen Standorten sind Investitionen notwendig. Nach dem drastischen Rückgang des Investitionsvolumens auf nun 20 Mio. €, denke ich, ist dies aber zu verkraften, denn auch die Krankenhauspauschale ist dazuzurechnen mit immerhin 30 Mio. €. Demgegenüber stehen Einnahmen in gleicher Höhe, einmal von 22,7 Mio. € für die Krankenhauspauschale durch die Träger und die Zuweisungen von immerhin 26,3 Mio. € durch die Sozialversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz.

Ich denke, zukünftig muss man sich angesichts der noch ausstehenden Investitionen einmal über Prioritäten verständigen und zweitens auch die Höhe planbar für die Zukunft gestalten.

Viertens: Nicht nur wir, sondern auch viele zahlreiche junge Frauen sind sehr dankbar, dass das Erziehungsgeld erhalten wurde. Die Reduzierung um 7,7 Mio. € resultiert aus der notwendigen Inanspruchnahme. Ich weiß, dass die Oppositionsparteien dieses streichen wollen; wir werden daran festhalten.

Fünftens: Zur Stiftung FamilienSinn möchte ich drei Anmerkungen machen:

1. Ich gestehe, die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Inanspruchnahme des Stiftungskapitals

schmerzt uns sehr. Aber wesentlich ist, dass der Erhalt der familienpolitischen Leistungen auch zukünftig gewährleistet werden soll.

2. Die von uns ursprünglich gewollte politische Unabhängigkeit der Familienförderung und auch die Unabhängigkeit von der aktuellen Haushaltssituation geht damit verloren. Zuschüsse der Familienförderung sind damit den jährlichen Haushaltsverhandlungen ausgesetzt.

3. Die Stellungnahmen einzelner Anzuhörender zum Haushaltsbegleitgesetz, die eine Entnahme des Stiftungskapitals sehr kritisch beurteilen, nehmen wir sehr ernst.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf unsere Änderungsanträge eingehen.

Erstens: Wir wollen die Finanzierung von Hilfen für ehemalige Heimkinder der DDR sicherstellen. Sie wissen, Bund und Länder haben sich dazu vereinbart, einen Entschädigungsfonds einzurichten. Die Verwaltungsvereinbarung sieht eine Höhe von immerhin 40 Mio. € vor, wovon etwa zwei Drittel des Betrags auf die Länder entfallen. Dieser wird dann nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt und soll in den nächsten Jahren eingezahlt werden. Wir haben damit gerade im Haushalt vorgesehen, einmal einnahmeseitig diese Haushaltsstelle aufzustellen und aber auch ausgabenseitig. Das heißt, zur Auffüllung des Fonds sind diese vorgesehen.

Zweitens: Wir wollen mit einem weiteren Antrag das Volumen des Maßnahmenkatalogs für den Kinderschutz um 50.000 € anheben. Das Programm, das bereits von der damaligen Ministerin, unserer heutigen Ministerpräsidentin, eingeführt wurde, soll künftig kontinuierlich fortgeführt werden. Positiv werte ich die Einigung auf Bundesebene zwischen Bund und Ländern, dass künftig die Finanzierung der Familienzentren erfolgen soll.

Drittens: Die Umsetzung unseres Landtagsbeschlusses zur Kinderwunschbehandlung wollen wir hier berücksichtigen und die Voraussetzungen schaffen, dass die vom Bundesministerium eingestellten 10 Mio. € gegenfinanziert werden können.

Viertens: Wir wollen für den Landessportbund und die LIGA eine gleichbleibende Finanzierung für das Jahr 2012 sicherstellen. Das sind immerhin für die LIGA 4,9 Mio. € und für den Landessportbund 8,8 Mio. €.

Ich schließe mich der Aussage meiner Kollegin Annette Lehmann an, die die Hoffnung ausgesprochen hat, dass davon besonders der Breitensport, aber auch die Vereine vor Ort profitieren sollen.

Am Schluss eine grundsätzliche Bemerkung zu den Änderungsanträgen der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch mir fallen weitere Projekte ein, über die es sich lohnt, nachzudenken. Ich weiß, viele sind wünschenswert, aber nicht finan

zierbar. Andere, sage ich, sind sogar, und das sind die meisten, bereits jetzt im Haushalt realisierbar. Das gilt auch für die von Ihnen vorgelegten Anträge. Sozialpolitik ist mehr als „wünsch dir was“ meine Damen und Herren. Sozialpolitik ist für mich Verantwortung für die Schwachen. In diesem Sinne nehmen die Thüringer Landesregierung und die beiden Koalitionspartner ihre soziale Verantwortung wahr, der Sozialhaushalt zeigt dies sehr deutlich. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit - wir wollen den Sport nicht vergessen - ist leider ein Haushalt des Stillstands. Herr Gumprecht, ich finde es schon interessant, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, besonders Ihre Änderungsanträge würden zeigen, dass Sie Verantwortung für die Schwachen übernehmen. Ausgerechnet die Beispiele, die Sie gerade genannt haben, lassen mich nicht erkennen, dass der solidarische Gedanke, besonders Schwache zu fördern, in Ihrem Geiste in dieser Form irgendwie vorgekommen ist. Ich kann das nicht erkennen. Was ich erkennen kann, ist Folgendes: Stillstand; es gibt nämlich überhaupt keine Reformen. Das reden Sie sich schön, hier und da immer mal wieder. Staatssekretäre reden es sich schön mit kurzen markanten Worten, die im Übrigen nicht gut ankommen. Herr Gumprecht redet es sich schön, indem er immer wieder wiederholt, was Sie vor einem und vor zwei Jahren auch schon gesagt haben. Dadurch wird es aber auch nicht besser. Ich will Ihnen auch begründen, warum es keine Reform, sondern Stillstand gibt.

Beispiel Familienförderung: Dort verharrt man nach wie vor bei der unwirtschaftlichen Stiftung FamilienSinn. Man entzieht ihr, mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar rechtswidrig, Mittel und geht nicht den logischen Schritt der Auflösung. Jetzt sind Sie relativ larmoyant hierher gegangen und haben gesagt: Wir finden es schade, dass das Geld entzogen wird. Das ist nur eine halbe Geschichte, die hier passiert. Vielleicht kennen Sie den Film „Kramer gegen Kramer“. Im Endeffekt ist die Ministerin als Stiftungspräsidentin diejenige, die sich im Zweifel sogar selbst dafür verklagen könnte, dass hier etwas Rechtswidriges passiert.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Ich stürze mich nicht in den Kronleuchter.)

Sie machen was nicht? Das möchte ich auch nicht, Frau Ministerin. Ich will Ihnen nur sagen, dass diese Doppelfunktion auch etwas Besonderes heißt und dass Sie durch das Wiederholen Ihrer Argumente das auch nicht besser machen.

Der zweite Punkt, warum ich so unglaublich enttäuscht bin, dass Sie sich dann auch noch hier hinstellen und sagen, hier würde etwas Zukunftsfähiges vorgelegt, ist das Landeserziehungsgeld. Stoisch darauf zu beharren, dass eine finanzielle Dienstleistung, bei der wir genau wissen, dass eben gerade nicht Schwache gefördert werden, nach wie vor beibehalten werden soll, halten wir für falsch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Gumprecht, ich habe bis heute nicht verstanden:

1. Was ist die Bemessungsgrundlage für Ihr Landeserziehungsgeld, an dem Sie festhalten?

2. Was ist die Bestimmungsgröße?

3. Wenn es darum geht, Familienleistungen finanziell zu honorieren, was Sie ja offenbar gern wollen; was sagen Sie denn den Familienangehörigen, die mit Pflege beschäftigt sind und die man vielleicht auch durch einen finanziellen Mehrwert in irgendeiner Form entschädigen müsste?