Protocol of the Session on December 15, 2011

(Beifall SPD)

damit diese große Investition in der Kulturstadt Gotha vorankommen kann.

(Beifall SPD)

Denn eines ist auch klar: So wichtig Weimar für Thüringen ist, es ist nicht die einzige Kulturstadt,

(Beifall CDU, SPD)

sondern wir haben viele Kulturstädte hier in Thüringen, ein dichtes Netz, das ich gern fördern will.

Zu dieser Kulturentwicklung gehört für mich auch die Frage: Wie gehen wir mit unseren Gedenkstätten um? Buchenwald, das wir in den nächsten Jahren auch weiter vernünftig ausstatten müssen; dort wird eine neue große Dauerausstellung auf den

Weg gebracht. Aber auch das Gedenken und Erinnern an die SED-Diktatur, hier insbesondere die Schaffung des Gedenk- und Lernortes Andreasstraße in Erfurt, auch hierfür wollen wir Mittel zur Verfügung stellen,

(Beifall SPD)

um jungen Menschen zu zeigen, wie Geschichte in diesem Land ausgesehen hat, und um sie anzuregen, über diese Geschichte nachzudenken und für ihre eigene Zukunft zu lernen. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich bin der Überzeugung, wenn wir keine Vision von diesem Land haben und kein Verständnis dafür, an welchen Stellen richtig investiert wird, dann verheddern wir uns im KleinKlein, dann diskutieren wir über tausend Einzelmaßnahmen. Mir ist es wichtig, dass wir eine große Linie ziehen und fragen: Wo muss dieses Land investieren, an welchen Stellen kann es sparen? Eines zeigt dieser Haushalt, die wichtigste Investition, die ein Land tätigen kann, ist die Investition in die Köpfe, in die Herzen von Menschen, in Bildung, in Wissenschaft und Kultur. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegt mir jetzt kein Redebeitrag mehr vor. Das heißt, wir sind am Ende der Aussprache zum Einzelplan 04.

Ich eröffne jetzt die Aussprache zum Einzelplan 06 - Finanzministerium - gemeinsam mit dem Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - einschließlich Gesamtplan, dem Thüringer Haushaltsgesetz 2012, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, Finanzbericht, Mittelfristiger Finanzplan, Artikel 6, 7, 8 und 9 sowie 16 Abs. 1 und 3 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2012.

Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 37 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, die SPD 31 Minuten, die FDP 23 Minuten, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22 Minuten. Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 37 Minuten redet.

Meine Damen und Herren, ich eröffne jetzt die Aussprache zum Einzelplan 06 und das Wort hat der Herr Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich spreche hier in gebotener Kürze. Wir haben uns ein bisschen hineingeteilt, mit meinen Kollegen aus der Fraktion, in das Finanzausgleichsgesetz und den damit verbunde

(Minister Matschie)

nen Kommunalen Finanzausgleich. Weil ich gerade einmal hier bin und die Debatte vorhin so spannend war und zum Einzelplan 03 von unserer Fraktion aber niemand das Wort ergriff, werde ich auch gleich noch etwas zu einem fabelhaften Entschließungsantrag des Haushaltsgesetzes sagen, den meine Fraktion gemeinsam mit der CDU erarbeitet hat, wenn es um die gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen geht. Über die Kommunalfinanzierung ist an dieser Stelle zu reden, weil ein Ressortwechsel vom Innen- in das Finanzministerium stattfand.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nun sind beide Minister nicht da.)

Was wir wissen, ist, wir haben den Kommunalen Finanzausgleich seit der Entscheidung der Verfassungsrichter in Weimar neu geordnet. Wir sind jetzt weg von einer festen Finanzierungsquote hin zu einer bedarfsorientierten Zuweisung. Aber das hat natürlich alles seine Tücken, denn der Kommunale Finanzausgleich kann immer nur sehr pauschaliert zur Anwendung gebracht werden. Dieses pauschalierte Verfahren führt häufig zu Verwerfungen innerhalb dieses mittlerweile sehr komplexen Systems. Diese Verwerfungen haben uns auch in jüngster Vergangenheit sehr beschäftigt. Die Mechanismen des Finanzausgleichsgesetzes haben hier im Hohen Hause bereits eine große Rolle gespielt bei der Ausfinanzierung des Kita-Gesetzes, weil der Schlüssel bei der Verteilung der Finanzmasse zwischen Kommunen und Landkreisen dazu geführt hat, dass letztendlich die für die Kita-Finanzierung vorgesehenen Gelder nur zu rund drei Vierteln in den Städten und Gemeinden und zu einem Viertel in den Landkreisen angekommen sind. Die Landkreise können diese Gelder aber gar nicht sachgerecht einsetzen, weil die Kitas nicht in deren Trägerschaft sind. Den endgültigen Höhepunkt der Diskussion haben wir alle gemeinsam erlebt im Spätsommer, als die Pauschalierung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bezug auf die Steuermehreinnahmen und die daraus resultierende Verrechnung für den „Zorn der kommunalen Familie“ sorgte. Uns allen ist die Sitzung des Gemeinde- und Städtebundes in der Messehalle hier in Erfurt noch in Erinnerung.

Ich will nur ganz kurz auf zwei Aspekte des Finanzausgleichsgesetzes für 2012 und der Kommunalfinanzierung eingehen, weil ich denke, dass sie wichtig sind in der Debatte um kommunale Finanzierung hier im Freistaat.

Zum Ersten: Mit dem vorliegenden Finanzausgleichsgesetz werden rund 60 Mio. € in die kommunale Ebene gelenkt, 10 Mio. € für die weitere Finanzierung von infrastrukturellen Maßnahmen und 50 Mio. € für Landkreise und Kommunen im Wege der Aufstockung der Schlüsselzuweisungen. Das war ein ausverhandelter Kompromiss in der Koaliti

on. Ich denke, er ist gut. Sie wissen, es gab seitens unseres Koalitionspartners andere Vorstellungen in dieser Richtung, vor allem auch was die Verteilung der zusätzlichen Schlüsselmasse zwischen Landkreisen und Kommunen betrifft. Da stand im Raum, dass die Kommunen nur 30 Mio. € mehr erhalten sollen und davon dann aufgesplittet 22,5 Mio. € an die Landkreise und nur 7,5 Mio. € an die Städte und Gemeinden. Letztlich steht dieser Kompromiss und der ist gut. Der war aber nur möglich durch prognostizierte Mehreinnahmen des Landes, die jetzt zusätzlich für die kommunale Ausfinanzierung zur Verfügung stehen. Ich denke, dieses Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen. Zum Zweiten - das ist der Anknüpfungspunkt - bin ich mir persönlich nicht sicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie die finanzielle Ausstattung Thüringens zukünftig aussehen wird oder anders gesagt, es gibt keine Garantie, dass der Freistaat auch im kommenden Jahr über Mehreinnahmen verfügen wird, die man dann beispielsweise nehmen könnte, um die größten Sorgen der Kämmerer landauf und landab zu lindern. Ich nehme an, die werden auch im kommenden Jahr noch Sorgen haben.

Wenn wir wissen, wie es gerade um die Einnahmesituation des Landes bestellt ist - und die wird nicht dramatisch besser -, dann müssen wir eigentlich schleunigst umdenken. Ich sage nur zwei Zahlen: Rund 9 Mrd. € haben wir hier und heute zum Ausgeben und voraussichtlich nur noch rund 7 Mrd. € in acht Jahren. Das ist politisch quasi schon übermorgen. Das bedeutet, es werden drastische Einschnitte im Haushalt des Freistaats anstehen. Weil wir das wissen, dass bereits heute rund ein Drittel der Gelder in die Kommunen fließt, ist es logisch, dass es auch hier absehbar ein anderes Volumen der Geldströme geben wird. Weil wir das wissen und weil wir herausgehen müssen in das Land und uns zutrauen müssen, das auch zu den Menschen im Land zu sagen, die kommunalpolitische und damit auch finanzielle Verantwortung für ihre Gemeinden und Städte, in denen sie ein kommunales Amt wahrnehmen, übernommen haben, müssen wir auch das System, die Art der Regularien in diesem Kommunalen Finanzausgleich kritisch hinterfragen und prüfen.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Dabei kann man es sich nicht so einfach machen, zu sagen, wenn weniger Geld da ist, gibt es auch weniger Geld für die Städte und Gemeinden oder für die Kommunen generell, fertig, basta, sondern ich muss dann schon schauen, was hat der Gesetzgeber, was hat das Verfassungsgericht zum Beispiel mit bedarfsorientierter Zuweisung gemeint. Das wird in den kommenden Monaten aus meiner Sicht die vordringlichste Aufgabe sein, zu überprüfen, wie das Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs zum einen effizienter, gerechter, leistungsbezogener werden kann im Hinblick

auf die Vielzahl von Aufgaben, die die kommunale Familie tagtäglich vor Ort zu bewältigen hat, zum anderen aber auch im Lichte der Rechtsprechung, wo uns klare Schranken seitens des Verfassungsgerichts gesetzt wurden. Dieser Diskussion stellen wir uns in meiner Fraktion bereitwillig und gern.

Dann komme ich aber zu einem entscheidenden Punkt bei dieser Debatte, meine Damen und Herren, ich muss zusätzlich auch die Strukturen hier im Land hinterfragen, wenn es um die Ausfinanzierung der einzelnen Haushaltsbereiche im Freistaat, aber auch auf der kommunalen Ebene geht, für die ich jetzt spreche. Ich muss mich nämlich fragen: Wie sieht Thüringen denn im Jahr 2020 aus, also in acht Jahren, im politischen Übermorgen, und vor allem, wie sieht die Entwicklung unserer kommunalen und gemeindlichen Strukturen bis dahin aus? Dann bin ich bei diesem Entschließungsantrag, der schon für sehr viel Gesprächsstoff hier im Hause gesorgt hat. Das ist er hier, die Drucksache 5/3640, „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen“. Das hängt sehr wohl auch mit haushaltsrechtlichen und Haushaltsfragen hier im Freistaat zusammen, denn der Status quo hier im Land ist, ich sage es einfach einmal sehr mokant: Wenn dir die schöne Nachbarin oder der schöne Nachbar gefällt, heirate (und im Moment bekommst du dafür auch noch eine Prämie). Diese freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse haben uns sehr beschäftigt in den zurückliegenden Wochen, Sie haben das sicher in den Medien verfolgt. Weil es außer den üblichen Voraussetzungen keinen weiteren größeren rechtlichen Handlungsrahmen gab, nach dem sich die Kommunen richten konnten, kam es in der Regel zu Zusammenschlüssen, so wie sie beantragt wurden. Aber es ist doch zumindest legitim, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachzufragen, ob denn jeder Gemeindezusammenschluss, sei er noch so freiwillig, auch wirklich sinnvoll ist, weil es gestattet sein muss, auch das Umland, in dem sich so ein Zusammenschluss abspielt, mit einzubeziehen bei der Betrachtung der Frage, ob so ein freiwilliger Zusammenschluss auch zukunftsfähig ist, ob er tragfähig ist für die Region, welche Auswirkungen er zum Beispiel für zentrale Orte in unmittelbarer Nachbarschaft hat. Aber wenn man solche Fragen mit einbeziehen will bei der Entscheidung, ob es einen solchen Zusammenschluss geben soll oder nicht, dann muss man solche Handlungsrahmen eben auch definieren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber zu Beginn eines Prozesses, nicht am Ende.)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja genau, sehr richtig.)

Ja, Herr Kuschel, das ist schwierig, das habe ich vorhin auch bei Herrn Adams nicht so richtig verstanden. Wir werden immer aufgefordert, geben Sie doch endlich rechtliche Handlungsrahmen für die

Kommunen vor, wie die es denn machen sollen. Jetzt liegt Ihnen so ein Entschließungsantrag vor, bei dem man zumindest ableiten kann, dass da ein bisschen mehr Rechtssicherheit auch für jene vorliegt, die sich auf den Weg machen wollen zu freiwilligen Zusammenschlüssen, und jetzt ist es auch wieder nicht richtig. Ich frage mich, was wir denn noch machen sollen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Regierungskoalition aufkündigen, was sonst!)

Im Protokoll wird jetzt stehen, Herr Kuschel, „Heiterkeit im Hause“.

(Beifall CDU, SPD)

(Heiterkeit SPD)

Solche Handlungsrahmen zu definieren, ist auch wichtig für alle Kommunen, die sich zukünftig auf den Weg machen, ebenfalls ihre Strukturen zu ändern, wie ich das eben schon gesagt habe. Sie wissen, es stehen noch 15 solcher Gemeindezusammenschlüsse in Kürze an, es werden sicherlich noch weitere folgen, und Sie wissen, spätestens 2013 - das ist politisch nicht mehr übermorgen, das ist quasi in zwei Stunden, wenn ich es einmal so übersetze - müssen Regelungen auch für Kommunen greifen, die zu diesem Zeitpunkt untermaßig sind, die jetzt schon untermaßig sind. Deshalb gibt es diese Drucksache 5/3640, auf die ich eben hier abgestellt habe, auf die Herr Bergner schon reagiert hat, auch Herr Adams, weil hier definiert wird, worauf denn schwerpunktmäßig das Augenmerk zu legen ist bei freiwilligen Zusammenschlüssen. Herr Kuschel, das kann doch nicht schlecht sein, wenn wir klar regeln wollen, das Modell der Verwaltungsgemeinschaft hat ausgedient, es genießt keinen generellen Bestandsschutz,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das haben wir schon immer gesagt.)

es gibt keine Neugründungen von VGs mehr, auch keine Erweiterungen und VGs müssen mindestens 5.000 Einwohner haben. Es kann doch nicht schlecht sein, wenn wir definieren, wir wollen weiter die zentralen Orte stärker in den Mittelpunkt rücken bei der Frage, was ist denn gut bei Neugliederung und was behindert vielleicht eher die zukünftige Entwicklung in der Region. Ganz wichtig ist aber auch: Wie viele Einwohner sollen denn in einer Gemeinde leben, die sich selbst verwaltet? Da sagen wir wie bei den Verwaltungsgemeinschaften 5.000 und wenn sich nun durch Neugliederung Gemeinden zusammenschließen, sollen sie mindestens 5.000 Einwohner haben, und zwar dauerhaft. In dem Wort „dauerhaft“ steckt auch die Berücksichtigung des demographischen Faktors, weil wir wissen, dass wir in Thüringen auch bis zum Jahr 2020/30 noch einmal in der Bevölkerung abnehmen

werden; es gibt Orte und Regionen, da werden es um die 20 Prozent sein, bei manchen weniger, es gibt wenige, die sogar einen leichten Aufwuchs haben, aber in der Regel werden es weniger. Deswegen sagen wir, wenn dieser demographische Faktor mit einbezogen wird, wenn wir das Wort „dauerhaft“ ernst nehmen, dann muss dauerhaft bedeuten, eigentlich jetzt zu diesem Zeitpunkt rund 6.000 Einwohner, damit dann beispielsweise ein rund 20-prozentiger Rückgang auch noch verkraftbar ist und die Zahl 5.000, die auch hier in der Drucksache eine große Rolle spielt, überhaupt noch steht. Dann sagen wir, Gemeindezusammenschlüsse über Kreisgrenzen hinweg sind im Einzelfall möglich, sie sollen vereinfacht werden und zukünftig gibt es keine Brautprämie mehr, weil die finanzielle Förderung von Neugliederungen nämlich wegfällt. Das sind die wichtigsten Punkte dieses Entschließungsantrags.

Das ist im Übrigen - und das sage ich ganz ohne Pathos, aber mit viel Vergnügen in der Stimme und mit Heiterkeit im Gemüt - endlich eine rechtliche Rahmenregelung, an die sich die kommunalen Entscheidungsträger vor Ort halten können. Das sind klare Regelungen, nach denen man freiwillige Zusammenschlüsse bewerten kann, weil es viele Leute aus der kommunalen Familie gibt. Ich habe vorhin erst wieder mit Vertretern aus verschiedenen Regionen des Freistaats Thüringen gesprochen, die gesagt haben, wenn wir uns schon freiwillig auf den Weg machen, dann gebt uns doch aber zumindest einmal an die Hand, was gewollt ist und was nicht. Das haben wir mit diesem Entschließungsantrag, denke ich, jetzt geklärt. Das ist selbstverständlich auch im Zusammenhang zu sehen mit kommunaler Ausfinanzierung, weil die Strukturen, die sich in den nächsten Jahren hier gründen werden in irgendeiner Form, zukunftsfähig, tragfähig und ausfinanzierbar sein müssen. In diesem Sinne werbe ich für die Zustimmung zum Finanzausgleichsgesetz und auch zurr Drucksache 5/3640 und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Wort vorweg möchte ich zu den Worten sagen, die Minister Matschie hier vorhin verloren hat - leider ist er jetzt nicht mehr da - zu dem Thema der Steuer und dieser sozialen Kälte, die von uns angeblich ausstrahlt. Da möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die SPD in Regierungsverantwortung den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent gesenkt hat, da, als Sie das machen

konnten, wovon Sie jetzt reden, und dass Sie jetzt auf Ihrem Bundesparteitag lediglich die Mittelschicht belasten wollen, und genau die Reichensteuer, von der Sie immer reden, haben Sie nicht durchgesetzt. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das müssen Sie schon mal gehört haben.)

Jetzt komme ich zum Kommunalen Finanzausgleich. Da sage ich Ihnen gleich ohne lange Umschweife ganz klar: Wir lehnen den Kommunalen Finanzausgleich ab, wie er für das Jahr 2012 vorgesehen ist, und zwar nicht, weil wir nicht einsehen würden, dass nicht auch die Kommunen ein Stück weit in der Pflicht sind, ihren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu leisten, sondern weil wir sagen, dass das Land für sich selbst keine ernsthaften strukturellen Sparmaßnahmen ergreift.

(Beifall FDP)

Wir empfinden es als Verweigerungshaltung der Landesregierung, wenn beispielsweise die FDPFraktion allein in den drei Jahren, in denen wir wieder im Landtag vertreten sind, über 1.800 Anträge mit Sparvorschlägen mit einem Einsparvolumen im Jahr 2010 von 467 Mio. €,