Herr Adams, da können Sie klopfen und sich freuen, nur dann frage ich Sie, wo ist denn Ihr Einsatz für mehr Lebensqualität in den Städten,
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Diese Betonpolitik ist falsch, se- hen Sie es endlich ein.)
Es gibt einen Stadtratsbeschluss von Eisenach, der die Umverlegung fordert. Ich bin zwar nicht im Stadtrat, aber so viel weiß ich, Sie müssten es auch wissen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die zum einen heitere, zum anderen aber auch sehr ernsthaft geführte Debatte zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist Verkehrssicherheit ein sehr wichtiges Thema, ernst zu nehmendes Thema und gerade, wenn wir über Verkehrstote reden, ist auch klar, dass wir da mit dem gebotenen Respekt reagieren sollten. Aber genauso klar ist - und dafür habe ich viel Verständnis -, dass natürlich, wenn man über Verkehrsprobleme redet, jeder etwas zu sagen hat, jeder persönliche Erfahrungen einbringt und wenn da mitunter auch Heiterkeit aufkommt, habe ich in der Sache nichts dagegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht ein paar Punkte. Bei Mosbach sind die Messen noch gar nicht gesungen. Wir erwarten jetzt die landesplanerische Beurteilung des Vorschlags der DEGES. Wenn man den Tunnel etwas länger macht, wird vielleicht das Problem der Mosbächer komplett gelöst werden und wir würden eine planerische Lösung anbieten können, ohne dass ich jetzt irgendwelchen Ergebnissen vorweg greifen möchte an dieser Stelle, weil die mir auch nicht zur Verfügung stehen. Wir würden ein Ergebnis präsentieren können, dass sowohl den einen wie auch den anderen nützt und es am Ende notwendig macht, dass wir eine Verkehrsinvestition tatsächlich durchführen.
Deswegen möchte ich bezüglich der Verkehrsinvestition auch gern noch einmal einen Punkt machen zu dem, Frau Schubert, was Sie ausgeführt haben. Zunächst halte ich den Vergleich, so nachdenklich er auch stimmen mag mit den Investition in EHEC bei 53 Toten in ganz Deutschland im Vergleich zu den Investitionen für Verkehr, nicht ganz für zulässig, weil im Grunde völlig klar ist, dass wir, wenn wir gegen eine Epidemie ankämpfen, etwas anderes tun müssen, als wenn wir gegen alltägliche Sorgen
Damit kommen wir zum zweiten Punkt. Ich persönlich schaue mir an, welche Ursachen wir denn haben oder sind auch Ursachen zu finden, wie seitliches Abkommen von den Straßen? Jetzt habe ich viel Verständnis für unsere Kulturbürger, für viele GRÜNE, die sagen, lasst uns doch mehr Bäume an den Alleen pflanzen, aber gerade wenn wir uns Unfallursachen anschauen, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, es geht nicht allein um Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das kann nur ein Mittel sein, dort wo es geboten ist. Es muss genauso auch darum gehen, dass die Verkehrsinfrastruktur, die wir haben, in einem sicheren Zustand ist. Das heißt auch, dass wir natürlich am Hochleistungsnetz im Bereich Verkehr, also an Bundesstraßen, Autobahn sowieso, Bäume eigentlich nicht dulden können, sondern dass wir hier dafür sorgen müssen, dass hier keine Hindernisse so dastehen, dass sich darum Autos wickeln mit den entsprechenden Verkehrstoten, die wir hier vielfach zu beklagen haben.
Wir müssen uns bei der Infrastruktur natürlich auch damit auseinandersetzen, dass die Lebenswirklichkeit mitunter eine etwas andere ist, als sie uns der eine oder andere hier in der Debatte weismachen wollte. Wie ist denn die Lebenswirklichkeit? Stichwort Elefantenrennen von Lkws. Wenn wir ein Tempolimit hätten, gäbe es keine Elefantenwettrennen von diesen Lkws. Ich kann das nicht erkennen. Wir haben ein Tempolimit und trotzdem haben wir die bekannten Wettrennen und insofern glaube ich Ihnen weder, dass ein unbegrenztes Tempo die Ursache jeden Problems ist, noch dass ein Tempolimit die generelle Lösung sein könnte. Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass wir uns der Lebenswirklichkeit anpassen, dass wir - da hatten Sie die hohen Unfallzahlen auf Landesstraßen angesprochen - die Landesstraßen so ausbauen, dass es hier geordnete Überholmöglichkeiten gibt, dass die Breite der Straßen, die Querschnitte so sind, dass es im Gegenverkehr, wo wir auch häufig Unfälle haben, nicht zu solchen Unfällen kommt, sondern dass wir genügend Ausweichmöglichkeiten haben. Das sind alles Themen, die wir da auch berücksichtigen müssen und deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, ich glaube nicht, dass wir uns mit einem generellen Tempolimit hier einen großen Gefallen tun würden. Wir würden auch nicht die Verkehrssicherheit deutlich anheben, sondern hier müssen wir an vielen Stellen ansetzen. Dazu gehört das Tempolimit an der einen Kreuzung, dazu gehört an der anderen Stelle eine Investition in die Straßen, dazu gehört, dass wir uns natürlich auch für Alleen einsetzen, aber dann lieber auf den verkehrsschwachen Straßen, wo ohnehin keiner langfährt und auch keiner Gefahr läuft, sich da mit 90 km/h am Baum wiederzufinden.
Wir müssen uns natürlich auch für das Thema Feinstaub einsetzen. Das will ich gern aufgreifen, Frau Lukin. Ich bin gern dazu bereit, dass wir das einmal prüfen. Es bleibt aber zunächst eine Aufgabe der Städte. Die müssen die Lärmaktionspläne ohnehin aufstellen und wenn wir dann eine geeignete Möglichkeit finden, auch so ein Forschungsvorhaben zu unterstützen - ich bin da wirklich nicht ideologisch -, können wir das alles machen. Wir müssen natürlich auch da berücksichtigen: Wenn Sie alle Ampeln für den Feinstaub ausschalten, führt das mitunter zu einer Erhöhung von Vorfahrtsunfällen. Das kann auch nicht in unserem Interesse sein, also müssen wir das vernünftig abwägen.
Sehr geehrter Herr Untermann, zu dem Thema „Was ist das Verkehrsrecht?“ will ich an dieser Stelle noch sagen, ich glaube, dass das Verkehrsrecht in Deutschland grundsätzlich nur gute Regelungen enthält, denn es ist ein gewachsenes Recht, das auf Erfahrungen basiert und ich glaube, dass wir auch da einig sind. Wir sollten das Verkehrsrecht vernünftig fortentwickeln und nicht mit generellen Lösungen versuchen, Probleme, die wir nicht generell lösen können, zu lösen. Das ist am Ende ein größeres Problem für alle Verkehrsteilnehmer und geht auch an der Lebenswirklichkeit vorbei. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung durch die Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich muss noch einmal nach vorn gehen, weil ich das nicht so stehen lassen kann, was Herr Carius gerade noch einmal ausgeführt hat. Ich habe lange gezögert, ob ich den Vergleich, wenn ich ihn so nennen darf, mit EHEC bringen soll, weil er sehr schnell missverstanden werden kann. Mir ging es nicht um die Höhe der Investitionen und ich hätte EHEC auch nicht angesprochen, wenn nicht der Verkehrssicherheitsrat, das ist ein vom Bund geförderter Verein, genau diesen Vergleich auch getroffen hätte, um klar zu machen, dass wir in dieser Gesellschaft offensichtlich für bestimmte Risiken und entsprechend dann Todesfälle eine viel höhere Akzeptanz haben als für andere. Ich wollte bewusst machen, dass es da ein Missverhältnis gibt und nicht mehr.
Sie haben die Lkws und das Tempolimit angesprochen. Mein Punkt war, dass die Begründung für diese Forderung des Logistikverbands - nämlich ein einheitliches Tempolimit und damit auch ein einheit
licher Verkehrsfluss -, dass eine gleichbleibende Transportgeschwindigkeit eben besser ist als zwischendurch Spitzengeschwindigkeiten zu erreichen, weil es weniger Verschleiß gibt, weil es weniger Benzinverbrauch bedeutet und weil, siehe Beispiel Schweden, es an vielen Stellen auch bedeutet, gerade bei hohem Verkehrsaufkommen, dass die Straße eine höhere Kapazität hat. Es können mehr Lkws fahren und man kommt unter Umständen sogar dann schneller an. Das war mein Punkt.
Mit dem Punkt zu Landesstraßen haben Sie mich enttäuscht. Das ist genau das, was Herr Ramsauer auch fordert bei dem Problem Landesstraßen, wo die meisten Unfallopfer zu verzeichnen sind. Er fordert einfach, dann müssen wir genügend Überholstreifen bauen. Herr Carius, wir haben so viele Probleme,
die bestehende Infrastruktur - aber das war das Beispiel, das er am meisten betont hat - zu bezahlen. Da frage ich, wie viele Überholstreifen wollen Sie denn machen, dass dann alle auch ihre 120 km/h ausfahren können? Ist es nicht viel vernünftiger, dafür zu sorgen, dass eine Straße durch ein Tempolimit eine entsprechende Kapazität hat? Auch punktuell, wie wir das für die B 247 vorschlagen, und es kommen alle mit einer höheren Wahrscheinlichkeit auch lebendig an. Vielen Dank.
Ich gehe jetzt zunächst davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist. Erhebt sich da Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu den Nummern 2 und 3 des Antrags. Hier ist eine Überweisung an den Ausschuss für Bau - und jetzt kommt es -, Landesentwicklung und Verkehr beantragt.
Weitere Ausschüsse waren nicht gefordert. Deshalb stelle ich jetzt zunächst die Frage: Wer möchte die Nummern 2 und 3 des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von FDP, CDU und SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen direkt über die Nummern 2 und 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3356 ab. Wer den Nummern 2 und 3 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von SPD, CDU und FDP. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion DIE LINKE. Damit sind die Nummern 2 und 3 des entsprechenden Antrages abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Einsatz von Lausch- und Spähsoftware durch Thüringer Behörden Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3400
Wird Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Rieder das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach den Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs wurde den Sicherheitsbehörden in den letzten Wochen vorgeworfen, ihre Befugnisse überschritten zu haben. Konkret ging es darum, dass der Chaos Computer Club mitteilte, ein von staatlicher Seite benutztes Überwachungsprogramm für Maßnahmen der Quellen-TKÜ analysiert zu haben und daraufhin erklärte, dass mit dieser Software die Daten eines Computers aus Sicht des Clubs auch über den gezogenen Rechtsrahmen hinaus ausspioniert werden könnten.
Zunächst noch einmal ganz deutlich: Die Thüringer Polizei verfügt über keine eigene Softwarelösung zur Durchführung solcher Maßnahmen. Das hat Innenminister Geibert bereits in der Aktuellen Stunde im Oktober-Plenum gesagt. Im Innenausschuss hat er über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera unterrichtet, bei dem im Rahmen der Amtshilfe durch das bayerische Landeskriminalamt Maßnahmen der Quellen-TKÜ durchgeführt werden sollten. Die Maßnahmen wurden abgebrochen. Es kam zu keinem Zeitpunkt zur Installation von entsprechender Software auf dem Zielrechner. Ich verweise auch auf die Medieninformation des Thüringer Justizministeriums über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera. Natürlich haben die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Natürlich haben sie die Rechtsprechung zu beachten, insbesondere natürlich die
In der Diskussion über die Thematik wird vieles miteinander vermengt. Da gibt es einerseits die Rechtsfrage, nämlich, ob eine sogenannte QuellenTKÜ, also das Erfassen des Telekommunikationsverkehrs an der Quelle im Bereich der Internettelefonie, zulässig ist, indem die Sicherheitsbehörden dazu auf den Rechner zugreifen. Dies ist durch die Rechtsprechung geklärt. Es ist zulässig.
Dann gibt es zum anderen die Diskussion: Wie weit dürfen die Sicherheitsbehörden gehen? Ist der gezogene rechtliche Rahmen bei der Durchführung des Strafermittlungsverfahrens überschritten, weil die dabei eingesetzte Software mehr kann als sie darf? Nun ist es nicht Aufgabe der Thüringer Landesregierung, selbst wenn die Antrag stellende Fraktion darum bittet, zu bewerten, ob und in welchem Umfang andere Landes- oder Bundesbehörden auf derartige Software zurückgegriffen haben. Was Thüringen anbetrifft, besteht längst Klarheit. Es gibt diese Software nicht. Was man nicht hat, kann man nicht einsetzen.
Lassen Sie mich nun einige Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung machen. Hierzu besteht offensichtlich, wie aus der Fragestellung des Antrags hervorgeht, Informationsbedarf.
Zunächst zum Begriff: Hierzu kann auf das Telekommunikationsgesetz zurückgegriffen werden. Ich lese vor, es handelt sich um eine Legaldefinition. Danach ist Telekommunikation der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels technischer Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, übermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können. Alles das steht in § 3 Nr. 22 und 23 des Telekommunikationsgesetzes. Es werden also die mit dem Versenden und Empfangen von Nachrichten mittels Telekommunikationsanlagen im Zusammenhang stehenden Vorgänge erfasst. Ein Telekommunikationsvorgang beginnt, wenn im Sinne des § 3 Nr. 22 und 23 Signale ausgesendet oder übermittelt werden. Es muss mithin eine dahingehende Handlung des aktiven Kommunikationspartners vorliegen.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Software zur Durchführung einer Quellen-TKÜ zu Zwecken der Strafverfolgung sind die Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation §§ 100 a und 100 b der Strafprozessordnung, welche die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, wenn diese zur Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten erforderlich ist, gestatten. Diese Paragrafen erfassen auch die Internettelefonie als Annexkompetenz, auch die zur Durchführung einer Quellen-TKÜ erforderlichen technischen Begleitmaßnahmen wie
das Einspielen eines die Überwachung und Weiterleitung des Datenstroms durchführenden Computerprogramms.
Nach § 100 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StPO sind unter anderem der Umfang der Maßnahme in der Entscheidungsformel der gerichtlichen Anordnung anzugeben. Die Funktion des hierbei von den Ermittlungsbehörden eingesetzten Computerprogramms hat sich auf die Überwachung und Weiterleitung der von der gerichtlichen Anordnung nach § 100 a StPO erfassten Daten zu beschränken und bezieht sich ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Kommunikationsvorgang.
Informationen und Daten des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Auch das steht in § 100 a StPO. Ein Verwendungsver- und Löschungsgebot besteht auch für Erkenntnisse, die von einem absolut beschützten Berufsgeheimnisträger erlangt wurden, also Abgeordnete, Geistliche, Verteidiger oder Rechtsanwälte. Im Fall von Telekommunikationsüberwachungen sind die Beteiligten zu benachrichtigen. Die Betroffenen können die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen.
Ich komme nun zum zweiten großen Aufgabenfeld der Sicherheitsbehörden, der Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist bekannterweise Ländersache. Im Thüringer Polizeiaufgabengesetz ist auf Grundlage von § 34 a und b der verdeckte Zugriff auf Computer zur Überwachung internetbasierter Telefonie zu Zwecken der Gefahrenabwehr erlaubt. Gemäß § 34 b Abs. 8 Polizeiaufgabengesetz ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag jährlich über die durchgeführten Maßnahmen der präventivpolizeilichen Telekommunikationsüberwachung Bericht zu erstatten. Danach sind im Berichtszeitraum 2008 bis 2010 keine Maßnahmen zur Anwendung gekommen.