Protocol of the Session on November 17, 2011

Es gibt jetzt den Wunsch auf eine Frage aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Dr. Lukin, bitte.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Staatssekretärin, gibt es eine Kontrolle bzw. Kriterien bezüglich der Schulanfahrtswege, das heißt deren Länge, besonders im ländlichen Raum? Oder müssen Schüler wie im Unstrut-Hainich-Kreis ca. 2,5 Stunden Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. beim Umsteigen in Kauf nehmen?

Ich gehe davon aus, dass die Aufgabenträger, in diesem Falle sind das, das wissen Sie, die Landkreise, eine solche Kontrolle durchführen. Davon gehe ich aus.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir haben jetzt in der Reihenfolge die 7. Frage. Die wird von Herrn Abgeordneten Barth für die FDP-Fraktion in der Drucksache 5/3506 gestellt. Für die Landesregierung antwortet Herr Justizminister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Auflösung der Arbeitsgerichte Eisenach und Jena

Nach Presseberichten vom 4. November 2011 ist der Jenaer Anwaltsverein gegen eine Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes Jena. Insbesondere wird der im Justizzentrum Gera zur Verfügung stehende Platz bemängelt. Als Alternativvorschlag zur

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Schließung der Standorte Jena und Eisenach wird die Einrichtung von Außenkammern vorgeschlagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorteile und welche Nachteile sprechen nach Ansicht der Landesregierung für die Errichtung von Außenkammern in Jena bzw. Eisenach?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung durch die Schließung der Standorte Jena und Eisenach (zum Beispiel durch einen erhöhten Reiseaufwand und eine Erhöhung der Prozesskostenbeihilfe)?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Jenaer Anwaltsvereins, dass das Justizzentrum Gera zu klein gebaut ist, um die aus Jena kommenden Kapazitäten aufzunehmen und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

4. Was versteht die Landesregierung unter einer sogenannten „Belegungsoptimierung“ und wie gestaltet sich diese im Einzelfall?

Der Herr Justizminister, bitte.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barth, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Ein ganz wesentlicher Aspekt für die aus unserer Sicht maßvolle Reduzierung der Arbeitsgerichtsstandorte ist für die Landesregierung, dass hierdurch eine Bündelung der Verfahrensaufkommen an den verbleibenden Arbeitsgerichten eintritt. Dies erlaubt es, diese Standorte nach ihrem rechnerischen Bedarf zu besetzen, ohne dass Personalausfälle - zum Beispiel durch Krankheit - die Arbeitsfähigkeit eines ganzen Standortes in Gefahr bringen. Bereits heute lässt sich die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgerichte insgesamt nur durch eine personelle Überbesetzung aufrecht erhalten, was vor dem Hintergrund eines personellen Mehrbedarfs an anderen Gerichtsbarkeiten nicht dauerhaft zu verantworten ist. Dieses Problem kann auch nicht dadurch gelöst werden, dass sehr kleine Arbeitsgerichte durch noch kleinere Außenkammern ersetzt werden - im Gegenteil. Das würde die Situation, die ich eben geschildert habe, noch verschärfen anstatt sie zu verbessern. Bereits der Ausfall eines Mitarbeiters könnte hier zu erheblichen Problemen führen. Serviceangebote wie eine Rechtsantragsstelle ließen sich dann nicht in gewohntem Umfang aufrecht erhalten oder fielen unvorhersehbar aus, was dann auch entsprechende Folgen wiederum für das Recht suchende Publikum hätte. Die Einrichtung von Außenkammern ist daher nach unserer Auffassung keine Lösung des Problems.

Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die neue Arbeitsgerichtsstruktur jährlich zu erhöhten Verfahrenskosten und Kosten für die Durchführung von Gerichtstagen von rund 39.000 € führt. Dagegen werden bei vollständiger Umsetzung Einsparungen von jährlich 400.000 € erzielt, so dass per saldo eine jährliche Einsparung von 361.000 € verbleibt.

Zu den Fragen 3 und 4: Die tatsächliche Umsetzung der neuen Arbeitsgerichtsstruktur soll zum 1. Januar 2014 erfolgen. Es wird dann möglich sein, das beim Arbeitsgericht Gera benötigte Personal im Justizzentrum Gera angemessen unterzubringen. Nach derzeitiger Einschätzung geht die Landesregierung von einem zusätzlichen Raumbedarf von vier Personen in Gera aus. Bei der Planung des Justizzentrums Gera ist der Raumbedarf des dortigen Arbeitsgerichts ausreichend großzügig berücksichtigt worden, so dass dieser auch eine angemessene Unterbringung des künftig erforderlichen Personals ermöglicht. Zwar werden derzeit einige der vom Arbeitsgericht Gera nicht belegten Flächen anderweitig genutzt. Diese können dem Arbeitsgericht aber auch wieder zur Verfügung gestellt werden. Das gilt beispielsweise für den Ausbildungsraum der Referendare, die sich auch an anderen Stellen im Justizzentrum errichten lassen. Dies wäre eine Möglichkeit der Belegungsoptimierung, was Sie auch gefragt hatten. Im Detail wird über die Raumbelegung jedoch erst Ende 2013 entschieden. Vielen Dank.

Es kommt eine Zusatzfrage des Fragestellers. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bitte, das noch nicht als Zusatzfrage zu werten: Beziehen sich die Zahlen, die Sie zu Zweitens genannt haben, auf saldo Eisenach und Gera?

Nein, die Zahl des zusätzlichen Raumbedarfs…

Nein, die Summen, diese 39.000 € und die 400.000 €.

Ach so, pardon, das ist für die Gesamtmaßnahme gedacht.

Dann meine erste Nachfrage, Herr Minister: Die Standortentscheidung Gera, Jena muss ja auch

sachliche Gründe haben und meine Frage zielt in die Richtung. Haben Sie Fallzahlen, was die Herkunft der entsprechenden Streitgegenstände betrifft, also wie viele Klageführer insbesondere aus Jena kommen und wie viele aus Gera kommen? Inwieweit hat das eine Rolle bei der Standortentscheidung gespielt?

Eine Rolle bei der Standortentscheidung haben natürlich auch harte Zahlen gespielt. Ich will nur zwei benennen: Zum einen sind sowohl Eisenach als auch Jena die Arbeitsgerichte mit den geringsten Planstellen, also die kleinsten Arbeitsgerichte, und auch mit dem jeweils geringsten Aufkommen an Anträgen und Klagen. Die genauen Zahlen habe ich jetzt natürlich nicht im Kopf, aber die will ich Ihnen gern zuarbeiten.

Bei der ersten Frage, Herr Abgeordneter, war das nur eine Verständnisfrage, um das noch einmal gehört zu haben?

Genau, richtig.

Das war ein Kommunikationsirrtum? Alles klar, dann haben Sie noch eine zweite.

Dann würde mich noch interessieren, ob Ihnen auch Zahlen vorliegen, wie sich die Streitwerte in den Arbeitsgerichtsverfahren üblicherweise verteilen, also in irgendwelchen vernünftigen Schritten bis 500 €, bis 1.000 € oder so. Führen Sie da eine Statistik, wie hoch die Streitwerte, nicht nur im Durchschnitt, sondern auch in der statistischen Verteilung, über die Summen gerade sind?

Was ich deutlich vor Augen habe, sind die Eingangszahlen, die der Entscheidung mit zugrunde lagen. An eine Statistik über Streitwerte erinnere ich mich jetzt nicht. Wenn wir so etwas haben, bekommen Sie die selbstverständlich auch.

Wir kommen jetzt zur ersten Frage aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Minister, wir haben da noch eine Frage. Die Abgeordneten dürfen auch noch zwei Fragen stellen. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Minister, dass Sie mir noch eine Frage gestatten - vorerst eine. Ich will dennoch noch einmal beim Kollegen Barth an der Stelle mit der Entwicklung der Verfahrenszahlen anknüpfen. Ich entnehme Ihrer Antwort unter anderem auch, dass die Verfahrensentwicklung und die damit verbundenen Zahlen relativ steigend sind. Wenn sie steigend sind, sind sie zumindest nach meinem Verständnis flächendeckend auf die verschiedenen Orte gleich groß, prozentual gegebenenfalls gesehen. Daher meine Frage: Ist es gerechtfertigt, aus diesen Verfahrenszahlen heraus zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Zusammenlegung mit diesen Konsequenzen, wie sie jetzt dargelegt sind, durchzuführen?

Wenn ich meine zweite Frage daranstellen kann?

Sie sind dran.

Der Fragesteller hat schon entsprechend Kritikverbände oder Organisationen benannt, den Anwaltsverein in Jena. Sind Ihnen zu dieser Zusammenlegung darüber hinaus Zuschriften, Meinungsäußerungen, Positionen zur Zusammenlegung dieser Gerichtsbarkeit zugängig gewesen? Gibt es da weitere Kritikmomente?

Ich fange einmal mit dem Letzteren an. Natürlich haben sich viele Verbände dazu geäußert, vor allen Dingen haben sich die örtlichen Gebietskörperschaften geäußert. Wir haben das Verfahren aber zuvor auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch mit dem Präsidenten der Arbeitsgerichtsbarkeit abgesprochen. Es ist für mich verständlich, aber letztlich nicht entscheidend, dass natürlich die regionalen Gebietskörperschaften gesagt haben, wir würden unser Arbeitsgericht gern behalten. Das verstehe ich sehr gut und das kann ich auch gut nachvollziehen.

Zu der ersten Frage will ich Sie korrigieren, Herr Abgeordneter. Die Eingänge sind seit vielen Jahren kontinuierlich rückläufig, und zwar an allen Standorten. Die Eingänge sind an den beiden infrage stehenden Standorten - sowohl Jena als auch Eisenach - die niedrigsten in Thüringen. Es ist nicht nur so, dass wir dort die kleinsten Gerichte mit dem wenigsten Personal haben, sondern es ist auch so, dass an beiden Standorten die wenigsten Eingänge erfolgen, und das, wie gesagt, kontinuierlich. Seit Mitte der 90er-Jahre haben sich die Eingänge etwa auf ein Drittel reduziert. Es ist nicht absehbar, dass sich die Zahlen der Eingänge ins Gegenteil verkehren könnten.

(Abg. Barth)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Poppenhäger. Wir kommen jetzt zur Frage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3507. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Gipsabfälle in der Haldenrekultivierung - nachgefragt

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage vom 16. September 2011 (Drucksache 5/3268) wird eine erhebliche Zunahme der auf den Thüringer Kalihalden deponierten Mengen gipshaltiger Abfälle dargestellt. Aufgrund der mengenmäßigen Verfügbarkeit erscheint es deshalb naheliegend, dass es seitens der Haldenbetreiber ein erhebliches Interesse an der weiteren Verwendung gipshaltiger Abfälle zur Haldenrekultivierung gab und gibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Wirtschaftszweigen oder Gewerken stammen die auf den Thüringer Kalihalden abgelagerten gipshaltigen Abfälle?

2. Handelte es sich um reine oder um Bauverbundstoffe, wurden auch REA-Gipse abgelagert und ist eine mengenmäßige und regionale Zuordnung der Quellen möglich?

3. Bezüglich welcher der zur Drucksache 5/3268 genannten fünf Haldenstandorte wurde vom jeweiligen Haldenbetreiber gegen die Änderung der Betriebsplanzulassungen in Bezug auf die nicht mehr genehmigungsfähige Verwendung gipshaltiger Abfälle zur Haldenabdeckung geklagt und welche Behörde vertritt den Freistaat Thüringen im Klageverfahren gegen die Haldenbetreiber?

4. Ist der Landesregierung bekannt, ob das Verbot der Ablagerung gipshaltiger Abfälle zur Haldenrekultivierung bundesweit umgesetzt wird, und in welchen Bundesländern ist die Ablagerung gipshaltiger Abfälle derzeit noch möglich?

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat Herr Staatssekretär Richwien.