Entschuldigung, Herr Voigt. Ich will versuchen, in meinen Redebeitrag das Niveau halbwegs zu halten und deshalb auch keine Wiederholungen einzubauen. Die Grundrechte, die angesprochen worden sind, informationelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, persönliche Integrität, körperliche und geistige Unversehrtheit - sie sind alle genannt worden -, um die es hier heute geht, man kann sehr philosophisch über das Thema sprechen. Ich denke, wir müssen es schaffen, wenn wir über dieses Thema reden, das Recht in den virtuellen Raum hinüberzu
bringen. Ich versuche immer, mit Analogieschlüssen zu kommen, die für mich wenigstens halbwegs funktionieren. Ich glaube, wir haben etwas Ähnliches, also nicht wir, aber vor einigen Hundert Jahren schon einmal erlebt, als es die erste informationelle Revolution gab, als der Buchdruck erfunden wurde und man auf einmal feststellen muss, dass das Thema Urheberrecht ein internationales Problem war. Das hat einige Hundert Jahre gedauert, um dorthin zu kommen, wo wir heute sind, und noch lange nicht da, wo sich die Urheber von Schriftwerken beispielsweise gern sehen würden, wenn es um das Thema Raubkopien und Ähnlichem - jetzt rede ich mal ganz normal von Büchern oder Zeitschriften - geht. Aber damals war dasselbe Problem schon da. Auch damals wurden Informationen viel zu „schnell“ für die, die sie gern kontrolliert hätten, über Grenzen gebracht und entsprechend wurde dann versucht, nationale Regelungen einzuhalten, die niemals funktioniert haben. Das Verursacherprinzip sollte auch für das Thema „Wie reagiere ich auf Informationen im Netz und deren Probleme, Chancen und Risiken“ gelten.
Mein Analogieschluss, den ich versucht habe, mir selbst zu machen, heißt: Es kann natürlich nicht angehen, dass man denjenigen, der einen LKW fährt, in dem Tausende von verschiedenen Päckchen hinten drin sind, dafür zur Verantwortung zieht, was in diesen Päckchen drin ist. Das eigentliche Problem bei diesem Analogieschluss ist, manche von diesen Päckchen hat der LKW-Fahrer selbst gepackt, auf manchen steht drauf „Achtung“, sie sind giftig oder gefährlich und er gibt sie trotzdem heraus. Diese Päckchen verlassen diesen LKW innerhalb von Millisekunden und verdoppeln und vervielfachen oder vermillionenfachen sich, ohne dass der LKW-Fahrer etwas dafür kann. Das wäre jetzt der Webmaster oder der Hoster oder wie auch immer. Man kann versuchen, diese Analogie weiterzumachen und merkt, es sind die, die die Inhalte einstellen, um die es uns gehen muss. Es ist schon bemerkenswert, wenn alle in diesem Raum hier heute gesagt haben, nicht Sperren, sondern Löschen ist das Gebot der Stunde. Das ist doch ein Riesenfortschritt. Das haben wir vor zwei Jahren so noch nicht gehabt.
Ich gehe so weit, dass ich zwar einerseits, Frau Ministerin Walsmann, sagen muss, Sie sind in dieser Form natürlich inkonsequent, wenn Sie trotzdem sagen, man muss Sperren machen. Aber ich würde mich Frau Marx anschließen, die sagt, wenn wir dazu eine rechtliche Grundlage hätten, die eine nachprüfbare, enge Grenze zieht, die neutral von Staaten beispielsweise diese Frage klärt, dann könnten auch Sperren in bestimmten Bereichen vielleicht etwas sein, was mehr ist als bloß eine Art schwarze
Liste, nach der ich dann weiß, wie ich zu meiner Kinderpornografie am schnellsten über den Umweg komme. Das ist die richtige Bemerkung gewesen als eine der negativen Folgen von Sperren und deren möglichen Umgehungsgeschichten.
Da, denke ich, sind wir bei dem Punkt, den ich noch als letzten hier nennen wollte. Es ist ganz offensichtlich, dass wir hier ein internationales Problem zu lösen haben. Es ist überhaupt nicht, schon gar nicht in diesem kleinen Parlament, aber auch nicht in Deutschland zu lösen. Wir haben es hier damit zu tun, dass wir international Lösungen finden müssen, diese Art von Informationsflut - das werden Piraten, die jetzt gerade zuhören, nicht gern hören, aber ich sage es trotzdem - zu kanalisieren, weil ansonsten etwas überschwemmt wird, was nicht überschwemmt werden darf, beispielsweise das Recht auf die eigene geistige Unversehrtheit.
An diesem Punkt habe ich wieder eine Analogie für uns, die mir bisher auch noch niemand ausreden konnte, die leider ein schlechtes Beispiel darstellt: das internationale Seerecht. Wir treiben seit mehreren Hundert Jahren Handel und haben es noch nicht geschafft, wenn es um Piraterie geht, also um etwas, was negativ im Seerecht eingreift, dafür zu sorgen, dass es wenigstens etwas gibt wie internationales Recht, was so funktioniert, dass nicht Piraten von Somalia nach Deutschland verschifft werden müssen, um sie hier nach deutschem Recht bestrafen zu können. Da zeigt sich, wie die internationale Gemeinschaft es bisher nicht geschafft hat. Genauso wie beim nächsten Tagesordnungspunkt Finanztransaktionssteuer. Hier beim Thema Internet und dessen „möglichst weitgehende Öffnung“ bei notwendiger Kontrolle für die problematischen Bereiche ist es ganz dringend notwendig, international zu werden.
Um noch mal kurz auf den Antrag einzugehen, gerade für den Bereich II Nummer 3. Eine Bundesratsinitiative dafür, dass das Menschenrecht in unsere Verfassung geschrieben wird, das könnte ich mir zum Beispiel vorstellen in der EU-Verfassung, gleich als Mindeststandard für alle EU-Staaten zu diskutieren und das als Bundesratsinitiative einzubringen, nicht nur für Deutschland. Ich finde aber auch, der Verweis auf 40 Jahre altes Recht - nach dem Motto „das gibt es alles schon“ ist nicht immer richtig. Manchmal braucht es die Debatte neu. Ich kann mich daran erinnern, wie lange wir darum gekämpft haben als GRÜNE, dass das Thema Umweltschutz in das Grundgesetz kommt. Diese Art des Schutzes von Gütern war meines Wissens auch schon lange vorher in diversen völkerrechtlichen Verträgen verankert; es musste trotzdem ins Grundgesetz. Das war ein Schritt dahin, dass wir unsere Gesellschaft heute so ökologisiert haben, wie sie sich jetzt darstellt - als Vorbild übrigens für viele andere Staaten. Insofern ist es niemals überflüssig, etwas, was internationales Recht bereits ist,
Wir werden aus diesem Grund auch dem Antrag zustimmen, weil wir ihn zumindest für nützlich für diese Debatte halten und ansonsten auf gar keinen Fall für schädlich. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich erst einmal bedanken für die zum Teil sachlich sehr guten Redebeiträge, auch wenn ich nicht immer das am Ende geäußerte Abstimmungsverhalten logisch einordnen kann.
Als Erstes vielleicht, Sie sagten unter anderem, dass es keine Notwendigkeit gibt - also einige Redner, Rednerinnen zumindest -, die Bundesratsinitiative zu starten, da ja entsprechendes Recht in Deutschland schon gelten würde. In der Art und Weise, wie wir das meinen, ist dies nicht zwangsläufig der Fall und eine Studie der OSZE zum Beispiel ordnet das ebenso ein, weil 30 Prozent der Staaten zustimmen, dass Internet als Grundrecht, als Menschenrecht verankert werden sollte, also weiß ich nicht, was dagegen spricht. Sie haben erwähnt, auch Frau Walsmann, dass es hier in Deutschland keine Notwendigkeit gibt, sich zum Thema zu verständigen, weil es ja keine aktuellen Anlässe gäbe. Ich frage, was ist mit Herrn Kauder, Herr Bergner hat das angesprochen, was ist mit seinen Forderungen nach Netzsperren, Zugangssperren für diejenigen, die Urheberrechtsverletzungen begehen, was ist da auch mit seinem Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der ja dann für ihn keine Rolle zu spielen scheint. Da habe ich zum Beispiel die Kritik, die Sie jetzt ja auch äußern und wo Sie sagen, das ist nicht notwendig, vermisst. Da würde ich mir wünschen, dass dann auch gerade aus der CDU klarere Positionen kommen, so wie zum Beispiel von Herrn Voigt. Die FDP hat unsere Fraktion positiv erwähnt, dass wir uns jetzt auch endlich mit dem Thema beschäftigen. Ich möchte daran erinnern, dass vor anderthalb Jahren beim Jugendmedienstaatsschutzvertrag die Fraktion DIE LINKE die einzige Fraktion war, die diesem nicht zugestimmt hat hier im Hohen Haus und die ihn abgelehnt hat.
Im Gegenteil, die FDP hat mit zugestimmt, die CDU hat mit zugestimmt, die SPD hat mit zugestimmt und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit zugestimmt. Also wir beschäftigen uns nicht erst seit einem oder zwei Monaten mit diesem Thema, sondern schon etwas länger. Das Internet ist heute so etwas wie die universelle Plattform des Heiligen Krieges gegen die westliche Welt. Das hat nicht unser Innenminister gestern gesagt, obwohl er eine ähnliche Äußerung traf, nämlich, dass das Internet sozusagen der Zusammenschluss für terroristische Gruppierungen wäre, sondern das hat der damalige Bundesinnenminister Schäuble gesagt im September 2007. Dem entgegnet Hamadoun Touré, der Generalsekretär der Internationalen Telekommunikations Union, dass das Internet die mächtigste, mögliche Quelle für Aufklärung ist. Unter diesem Zitat, unter diesem Vorzeichen, fordern wir auch unseren Antrag. Wir haben bzw. mein Kollege Blechschmidt hat Ihnen klar erklärt, dass es zum einen einen Anlass gibt, aber eben auch eine Ursache. Der Bericht des Sonderbeauftragten ist somit für uns nicht der einzige Grund, warum wir diesen Antrag eingebracht haben. Es gab eine weltweite Umfrage von Global Scan für die BBC, ich glaube, Herr Bergner hat vorhin höchstwahrscheinlich dieselbe gemeint. 79 Prozent der Befragten - weltweit lief diese Befragung - haben ausgesagt, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht sei. Sogar 71 Prozent derjenigen, die das Internet selber nicht einmal nutzen, sagen aus, ja sie vertreten, dass Zugang zum Internet ein Grundrecht ist.
Finnland und Estland haben das vorgemacht. In Finnland ist schon seit 2009 der Internetzugang als Menschenrecht festgeschrieben und die zuständige finnische Ministerin äußert dazu, ein universeller Zugang zu Breitbandinternetanschlüssen ist das subjektive Grundrecht jedes Bürgers. Die Vereinten Nationen schließen sich dem an und, jetzt muss ich das so sagen, wir als LINKE machen das auch.
Wir als LINKE fordern diesen universellen Zugang zu Breitbandinternetanschlüssen für jeden Bürger, jede Bürgerin.
Zu den Netzsperren, die wir ausschließen wollen, vielleicht erst einmal technisch vorweg, wir meinen damit sowohl Netzsperren zur Filterung bestimmter Inhalte als auch die sogenannten Netzzugangssperren, wie sie ja Herr Kauder zumindest gefordert hat. Beides lehnen wir ab und beides wollen wir mit unserem Antrag ausschließen. Herr Kauder hatte im September erwähnt, dass er sich acht Wochen Zeit lässt, um den Antrag, die Gesetzesinitiative, einzubringen. Das heißt, es läuft jetzt im November aus. Zurzeit ist nicht gesichert, dass da nicht doch seitens der CDU-Fraktion noch möglicherweise eine entsprechende Gesetzesinitiative kommt. Immerhin ist er der Vorsitzende des Rechtssaus
schusses im Deutschen Bundestag. Sperren tauchen, das haben Herr Bergner, aber auch die anderen Redner und Rednerinnen vor mir bereits gesagt, immer wieder in den unterschiedlichsten Verträgen und zum Teil auch verdeckt auf. Zum Glück ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgelehnt worden. Allerdings scheint, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch im jetzt vorliegenden Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 28./29. Oktober neu beraten und verhandelt werden soll, wiederum die Möglichkeit der Netzsperren enthalten zu sein. Dem widerspricht nun die Europäische Kommission, die ganz klar gesagt hat, das ist ein Grund, warum sie diesem Glücksspiel-Staatsvertragsentwurf nicht ihre Zustimmung geben könne.
Der freie Internetzugang als Menschenrecht, den wir fordern, enthält Mehrfaches: Die Forderung des Rechts auf einen schnellen Breitband-Internetzugang als einen Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, ein flächendeckendes, schnelles Internet für alle als Voraussetzung zur Teilhabe an der Informationsgesellschaft, in der wir mittlerweile leben. Internet als grundlegende Infrastruktur verstehen, ohne Sperren, ohne Zugangsbeschränkung, sondern wie die Deklaration für die Freiheit des Internets ausführt, als Schlüssel für Pluralismus und Meinungsfreiheit im 21. Jahrhundert. Da möchte ich Sie, Frau Marx, ein Stück weit an Ihre Partei und an die Forderungen, die diejenigen in Ihrer Partei, die sich mit dem Thema Internetnetzpolitik beschäftigen, aufmachen, erinnern. Die stimmen uns nämlich zu in dem, was wir heute fordern. Ich danke Ihnen.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich schließe zunächst die Aussprache. Es ist die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Herr Abgeordneter Blechschmidt?
Falls dazu die Nachfrage Ihrerseits gewesen ist, wohin wir es noch überwiesen hätten. Wir hätten es natürlich gerne an den Europaausschuss, der sich ja bemüht, Europa- und Medienausschuss heißen zu wollen.
Das ist ja eine Weitsicht, meine Frage vorweg zu ahnen. Gut. Dann möchte ich noch fragen, wo Sie es federführend sehen wollen.
Ich gehe mal davon aus, dass es im Medienausschuss - in diesem Fall Europaausschuss - federführend sein sollte.
Wir werden zuerst über den Überweisungsantrag an den Innenausschuss abstimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU- und der SPD-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Nun stimmen wir über den Überweisungsantrag an den Europa- und Medienausschuss ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU und der SPD-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.
Sie hatten die getrennte Abstimmung verlangt, Herr Bergner, das ist richtig. Wir haben also zwei Nummern, I und II. Sie hatten sich insbesondere auf die arabischen Ziffern in Nummer II verständigt, so dass ich der Einfachheit halber zunächst Nummer I abstimmen lasse. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Nummer I ist abgelehnt.
Ich rufe nun Nummer II.1. auf. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat Nummer II.1. abgelehnt.
Ich rufe nun die Abstimmung zu Nummer II.2. auf. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht, II.2. ist abgelehnt.
Ich rufe nun auf II.3. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht und damit ist auch II.3. abgelehnt. In der Quintessenz aller Abstimmungen ist dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16 und schaue jetzt erwartungsfroh zu dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, weil es eine Abstimmung geben sollte zur Verfahrensweise TOP 17. Gut, danke schön.
LKW-Führerscheine für die Mitglieder bei den Freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2943
Mir ist eben noch einmal mitgeteilt worden, was vorhin schon im Raum stand, dass wir den Tagesordnungspunkt 17 aufrufen und ihn sofort an den Ausschuss überweisen. Das wäre der Innenausschuss, nehme ich an.
Die FDP-Fraktion möchte keine Begründung und es gibt eine Vereinbarung unter den Fraktionen, diesen Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Da gibt es keine und Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Diese Überweisung ist erfolgt.
Dann ist mir noch mitgeteilt worden, dass wir nun, weil wir das vereinbart haben, dass wir versuchen, eine Große Anfrage in jeder Plenarsitzung zu bearbeiten, zunächst den Tagesordnungspunkt 33 aufrufen. Wir werden sehen, wie viel Zeit dieser in Anspruch nimmt, ob danach noch ein weiterer Tagesordnungspunkt möglich ist.