Bei der inhaltlichen Auswertung der Gutachten kann festgestellt werden, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung von fast allen Gutachtern in den meisten Änderungsvorschlägen begrüßt wurde. Der TBB sprach zum Beispiel von ich zitiere - „zielführendem Gesetzentwurf“. Ein Gutachter von LobbyControl machte zu den Gesetzentwürfen zwar keine direkten Ausführungen, er gab lediglich eine einzige Stellungnahme zu den Forderungen einer Karenzzeit für Ministerpräsidenten und Minister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ab. Einige Gutachter haben auch Vergleiche zu beamtenrechtlichen Regelungen gezogen. Der TBB hat unter anderem auf die Ungleichbehandlung zwischen Ministern und Thüringer Beamten im Entwurf des Ministergesetzes und dem Entwurf des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes hingewie
sen. Von keinem Gutachter wurde jedoch die verfassungsrechtliche Konformität des Entwurfs der Landesregierung infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, bevor ich zu den wesentlichen Änderungen komme, erlauben Sie mir vorab noch einige grundsätzliche Bemerkungen. Heftig diskutiert wurde bis zum Schluss, ob das Gesetz rückwirkend bereits zu Beginn der 5. Legislaturperiode in Kraft treten solle. Die gleiche Frage stellte sich bereits in den Beratungen der Ministerarbeitsgruppe auf Ebene der Landesregierung. Deren Mitglieder - darunter auch der damalige Innenminister und jetzige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Huber - waren unisono der Auffassung, dass das umfassende rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in erheblichem Umfang verfassungsrechtlich bedenklich sein könne. Und neben den rechtlichen Bewertungen, meine Damen und Herren, gibt es auch andere Dimensionen von Vertrauen in Bedingungen für eine Amtsübernahme, die zum Beginn eines Amtes steht. Deshalb wurde im Entwurf der Landesregierung auch auf eine umfassende Rückwirkung verzichtet. Übrigens, Herr Meyer hat das ausgeführt, auch beim Gesetzentwurf der GRÜNEN sollte das Gesetz erst nach der Verkündung in Kraft treten. In der Einbringungsdebatte zu diesem Gesetzentwurf haben sich verschiedene Fraktionen auch dahin gehend geäußert - SPD, GRÜNE -, dass es für derzeit im Amt befindliche Mitglieder der Landesregierung einen sogenannten Bestandsschutz - so wurde es von einigen genannt, von anderen Vertrauensschutz - geben soll. Die meisten neuen Regelungen gelten daher für die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ernannten künftigen Minister. Gleichwohl war sich die Landesregierung darüber einig, dass die Regelungen zur Anrechnung von Verwendungsund Erwerbseinkommen auch für derzeit im Amt befindliche Minister bereits gelten sollen.
Problematisch ist der heute wiederum eingebrachte Antrag der Fraktion DIE LINKE, für aus dem Amt scheidende Minister eine Karenzzeit festzuschreiben. Die Landesregierung lehnt eine solche Regelung ab. Eine in welcher Form auch immer ausgestaltete Karenzzeit wäre mit erheblichen Kosten für den Freistaat verbunden, schließlich müsste eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden. Meine Damen und Herren, ich wiederhole gern meine Ausführungen aus der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, ich zitiere mich mal selbst: „Wir wollen keine Spaziergänger auf Staatskosten.“ Dabei bleibe ich. Davon abgesehen bestehen mit Blick auf die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit zudem auch in diesem Fall verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf den Artikel 12. Das wird im Übrigen auch von der Mehrzahl der Gutachter so gesehen. Den Mitgliedern der Landesregierung soll daher weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, nach ihrem Ausscheiden aus dem Minis
teramt eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft aufzunehmen. Überdies lehnen wir auch die von der Fraktion DIE LINKE heute wiederum geforderte Offenlegungspflicht ab. Unabhängig davon, dass Sie mit Ihrem Antrag enormen bürokratischen Aufwand verursachen würden, haben wir in § 5 Thüringer Ministergesetz, das sind die Tätigkeitsbeschränkungen, bereits eine ausreichende Regelung im Gesetz.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die wichtigsten Änderungen im Gesetz eingehen. Eines der Kernstücke der Novellierung ist die Anrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft auf das Ruhegehalt. Diese neue Regelung gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes für die künftigen Mitglieder der Landesregierung. Sie gilt auch für die sich derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Landesregierung und sie gilt im Grunde auch für die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung. Letztere sind dann betroffen, wenn die rechtliche Grundlage zum Bezug des Erwerbseinkommens nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle verändert, verlängert oder neu begründet wird. Meine Damen und Herren, darüber hinaus wird die Regelaltersgrenze von 60 auf 67 Jahre angehoben. Wir passen das Ministergesetz also an das Rentenrecht an. Auch das neue Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sieht eine Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vor. Nebenbei bemerkt, Thüringen ist das einzige Land, das eine höhere Regelaltersgrenze eingeführt hat. In anderen Ländern gibt es den Anspruch auf Ruhegehalt bereits früher, auch der Bund hat eine vergleichbare Regelung. Für Mitglieder der Landesregierung ist es nun auch möglich, schon vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze Ruhegehalt zu beziehen. Diese Option ist allerdings mit Abschlägen von maximal 18 Prozent verbunden. Auch hier lohnt sich ein Vergleich mit unseren Nachbarn, denn ähnliche Versorgungsabschlagsregelungen haben nur noch der Bund und wenige andere Länder, genau gesagt Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn Sie es genau wissen wollen.
Meine Damen und Herren, die Beratungen im Justiz- und Verfassungsausschuss haben zu einer Änderung des § 11 Abs. 3 geführt. Der Ausschuss empfiehlt, dass es trotz Abschlägen wegen vorzeitiger Beantragung von Ruhegehalt bei einem Minister bei einem Mindestruhegehalt bleiben soll. Vergleichbare Regelungen finden sich ebenfalls im Beamtenrecht. Dort wird auch bei Abschlägen, wie zum Beispiel bei vorzeitiger Pensionierung, eine Mindestversorgung nicht unterschritten. Analog dem Renten- und Versorgungsrecht wird auf die Übergangsregelung nach § 235 SGB VI verwiesen. Damit erreichen wir eine stufenweise Anpassung an die Regelaltersgrenzen.
Meine Damen und Herren, wer die Debatte um die Novellierung des Ministergesetzes verfolgt hat, konnte sehen, dass weniger die Höhe der Ruhege
hälter Stein des Anstoßes war, mehr der Zeitpunkt. Aber selbst der Bund der Steuerzahler hält in seiner Stellungnahme die Aktivgehälter der Thüringer Minister grundsätzlich für vertretbar. Ein wichtiges Ziel war es, das Ministergesetz so auszugestalten, dass sich auch in Zukunft gute Leute in Thüringen für ein Ministeramt gewinnen lassen. Deshalb muss ein Ministeramt auch weiterhin attraktiv sein. Das bedeutet, dass Minister für einen hohen Einsatz, den sie zu erbringen haben für ihr Land, für den Freistaat, nicht nur ordentlich bezahlt werden, sondern auch eine angemessene Versorgung sich erarbeiten können. Und dennoch gibt es auch bei den Mindestamtszeiten eine Änderung. Künftig wird ein Versorgungssatz von 35 Prozent erst nach einer Legislatur, die mindestens vier Jahre und sechs Monate betragen muss, erworben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es damit mit dem Blick in die Veränderungen belassen. Es ist in den meisten Beiträgen noch Weiteres auch zur Veränderung ausgeführt. An der Stelle noch ein Blick auf die eingereichten Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Inhaltlich sind diese Änderungsanträge keine Überraschung. Die von der Fraktion DIE LINKE vorgebrachten Änderungen habe ich bereits am Anfang der Rede betrachtet. Die Änderungsvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beziehen sich im Wesentlichen auf den bereits eingebrachten Gesetzentwurf. Die von Ihnen geforderte ersatzlose Streichung der steuerfreien Aufwandsentschädigung für die Ministerpräsidentin und die Minister verkennt, dass es keine Ungleichbehandlung mit den Landesbeamten geben kann. Minister sind eben keine Beamten. Zudem ist unsere Regelung auch keine Ausnahme, wie der Ländervergleich zeigt, sondern alle Landesgesetze, auch der Bund, haben eine vergleichbare Regelung und wir bewegen uns hinsichtlich der Aufwandsentschädigung im Ländervergleich im Mittelfeld.
Zum Schluss, bitte. Auch die von Ihnen geforderte Kürzung des Übergangsgeldes ist abzulehnen, denn Sie verkennen auch hier den Unterschied zwischen einem Lebenszeitbeamten und einem Minister. Ein Minister befindet sich im Vergleich zu einem Beamten auf einem Schleudersitz, wenn man es mal so formulieren kann. Er kann nämlich jederzeit ohne Kündigungsschutz entlassen werden. Deshalb soll das Übergangsgeld ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern bei der Rückkehr in das Erwerbsleben eine finanzielle Unterstützung geben. Das ist Sinn und Zweck dieser Regelung.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung geht mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, denke ich, mit einem guten Entwurf voran und leistet damit, auch wenn andere das nicht nachrechnen können, mit dem Entwurf einen Beitrag zur Konsolidierung. Ich hatte es bereits in meiner Einbringungsrede gesagt, die Sicherheit des Lebenszeitbeamten steht der Unsicherheit des Ministeramts gegenüber. Auch wenn ich in verschiedenen Bereichen auf beamtenrechtliche Regelungen verweisen kann, so kann man Minister nicht einfach, wenn es einem passt, oder an anderer Stelle, wenn es einem nicht passt, vergleichen oder nicht vergleichen. Zusammenfassend möchte ich schlicht und einfach sagen, es ist ein ausgewogenes Regelwerk. Ein Ministergesetz wird nie ohne Emotionen zur Debatte im Landtag anstehen, die soll es auch bei anderen Gesetzen geben. Zugleich, denke ich, haben wir einen gangbaren Weg aufgezeigt. Danke schön.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, vielleicht habe ich es verpasst in Ihrer Rede, da würde ich Sie bitten, es noch mal zu wiederholen, ansonsten mir die Frage zu beantworten, wann denn nach Ihrer Kenntnis nach den Planungen der Landesregierung die Verkündung des Gesetzes in etwa erfolgen wird?
Danke, Frau Ministerin. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Rednerliste ist abgearbeitet. Deshalb schließe ich jetzt die Beratung und wir treten ein in die Abstimmung.
Wir beginnen mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/980. Da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt, stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zweiter Beratung ab. Deshalb stelle ich jetzt die Frage, wer möchte dem - Entschuldigung. Bitte.
Wir hatte es vorhin schon angekündigt. Namens meiner Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung über diesen Gesetzentwurf.
Das heißt, das andere bleibt erhalten. Danke schön. Also kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 980 in zweiter Beratung. Ich bitte die Schriftführer nach vorn. Die Abstimmung kann beginnen.
Haben alle Abgeordneten die Möglichkeit gehabt, ihre Stimme abzugeben. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 84, es wurden abgegeben 79 Stimmen. Mit Ja haben 6 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 50 Abgeordnete gestimmt, 23 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Wir fahren jetzt fort mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung und hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3398. Auch hier ist namentliche Abstimmung gefordert. Ich bitte die Schriftführer nach vorne. Wir beginnen mit der Abstimmung.
Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? Ich sehe da keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3398 zur Kenntnis. Anwesende Abgeordnete bei Sitzungsbeginn 84. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. 30 stimmten mit Ja, 49 mit Nein. Es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
che 5/3399. Auch hier liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Ich bitte die Schriftführer nach vorn. Wir beginnen mit der Abstimmung.
Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3399 bekannt. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 30 Abgeordnete, mit Nein 49. Es gab keine Enthaltungen (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich gebe jetzt dem Abgeordneten Emde das Wort. Er möchte eine Erklärung zu seinem Abstimmverhalten geben.
Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion abgeben. Ich habe diesem Antrag keine Zustimmung gegeben und das deswegen, weil ich es für notwendig hielt, das aus Gründen der Koalitionsdisziplin so zu tun. Meine Damen und Herren, so richtig es ist, dass die Änderung des Ministergesetzes an die allgemeine Situation der Einkommens- und Pensionsgesetzgebung angepasst wird, so falsch ist es, dies nicht für die aktuellen Minister gelten zu lassen. Das Inkrafttreten für spätere Regierungsmitglieder ist verfassungsrechtlich zulässig aber nicht geboten. Eine rückwirkende Geltung für diese Legislaturperiode wäre aus meiner Sicht politisch opportun und auch anständig gewesen. Ich muss sagen, ich, wie auch viele meiner Kollegen aus der CDU-Fraktion, habe nicht aus Überzeugung diesen Antrag abgelehnt, sondern auch in dem Wissen, dass eine weitere Beratung automatisch dazu geführt hätte, dass im November die Rechtsansprüche in Kraft treten. Insofern hielt ich es für notwendig, dieses Abstimmungsverhalten hier zu begründen. Vielen Dank.
Wir beantragen für unsere Änderungsanträge auch eine namentliche Abstimmung und dabei sogar eine Aufsplittung von I bis IV; Punkt I und IV namentlich.
Um das Verfahren jetzt noch mal klarzustellen, zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, den Punkt I stimmen wir namentlich ab, den Punkt II stimmen wir offen ab, den Punkt III stimmen wir offen ab und den Punkt IV stimmen wir wieder namentlich ab.
Wir beginnen mit der Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Teil I. Das tun wir namentlich, deshalb bitte ich die Schriftführer nach vorn und um Beginn der Abstimmung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, Ihren Stimmzettel abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich weise darauf hin, noch einmal so einen Umschlag mit Wahlkarten an alle Abgeordneten zu verteilen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bekannt, hier die Nummer I. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Es gab 24 Jastimmen, 49 Neinstimmen und 5 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Punkt I im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt im gleichen Änderungsantrag zu Punkt II. Hier können wir offen darüber abstimmen. Deshalb stelle ich jetzt die Frage: Wer möchte dem Punkt II im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen? Ich sehe Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Ich sehe Gegenstimmen bei der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDPFraktion. Damit ist der Punkt II mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum gleichen Prozedere zu Punkt III. Wer diesem Punkt im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind Gegenstimmen von der SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Punkt III abgelehnt.
Wir kommen jetzt abschließend zum Antrag in Punkt IV. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer nach vorn und um Beginn der Abstimmung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, hier Nummer IV. Es wurden abgegeben 79 Stimmen.
Mit Ja stimmten 30 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete. Es gab keine Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 5). Damit ist die Nummer IV des Änderungsantrags mit Mehrheit abgelehnt.