Noch einmal eine Nachfrage bezüglich der Kosten, die aufkommen. Sie haben hier ausgeführt, dass das Konzept erstellt werden muss, dass das Konzept durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden muss; in dem Fall, dass in diesem Konzept am Ende es unumgänglich ist, dass neue Fahrzeuge angeschafft werden müssen, diese aber nicht durch die Stadt Eisenach im Moment finanzierbar sind, wird es dann Hilfe durch das Land geben?
Zunächst einmal ist das eine Aufgabe, die die Stadt Eisenach lösen muss und dann wird darüber zu entscheiden sein, wie man innerhalb des Stadtrates die Prioritäten setzt, ob man den Katastrophenschutz und den Schutz für die Bevölkerung und die Wirtschaft nach vorne setzt oder an andere Stelle.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wie macht man das, wenn man keinen geneh- migten Haushalt hat, ohne Haushalt kann die Stadt Eisenach gar keine Prioritäten setzen.)
Danke, Herr Innenminister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3277.
Kürzlich wurde ich über die Aufhebung der Trinkwasserschutzzone Gera-Süd im Zuge von Baumaßnahmen an der B 92 informiert. Andererseits sollen durch das zuständige Straßenbauamt rund 1 Mio. € Ausgleich an den Zweckverband Mittleres Elstertal für die Brunnenaktivierung in Kraftsdorf (Landkreis Greiz, in der Nähe von Gera) gezahlt worden sein.
1. Falls die Landesregierung den oben genannten Sachverhalt bestätigen kann, betrachtet sie es als Widerspruch, wenn einerseits eine Trinkwasserschutzzone aufgehoben, andererseits aber in räumlicher Nähe ein örtliches Trinkwasserdargebot aktiviert wird?
4. Unter welchen Umständen wäre die Wasserversorgung von Kraftsdorf über das Fernwassernetz eine Alternative?
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege, die Mündliche Anfrage von Ihnen beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das betreffende Bauvorhaben, die Querspange Gera-Liebschwitz der Landesstraße 1082 befindet sich gerade im Planfeststellungsverfahren. Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt derzeit noch nicht vor. Abschließende Festlegungen zum Wegfall der Trinkwasserschutzzone wurden bislang noch nicht getroffen. Aus diesem Grund wurden bislang auch noch keine Ausgleichszahlungen geleistet. Zutreffend ist, dass die Trinkwasserschutzzone im Zusammenhang mit dem Bau der Querspange aufgehoben und durch die Aktivierung des Dargebots in räumlicher Nähe ersetzt werden soll. Mit Blick auf den beabsichtigten Bau der Querspange sieht die Landesregierung darin keinen Widerspruch.
Zu Frage 2: Wesentliche Teile der Baumaßnahme würden bei Beibehaltung des derzeitigen Zustands in der Schutzzone 2 liegen. Dies hätte neben einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Sicherungsmaßnahmen auch einen dauerhaften Mehr
aufwand für die Unterhaltung der neuen Straße zur Folge. Der Zweckverband ist bereit zum Ausgleich der Förderverluste, die Wassermengen an deren Wassergewinnungsgebieten zu erhöhen. Die dazu notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten für den Rückbau der nicht mehr nutzbaren Wassergewinnungsanlage hätte das Straßenbauamt bis zur Höhe des Aufwands für Sicherungsmaßnahmen zu erstatten.
Zu Frage 4: Die Trinkwasserversorgung liegt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine Einflussnahme des Landes auf die Planung eines Versorgungsträgers ist nicht möglich.
Ich hätte jetzt gern den Umweltminister gefragt, das gebe ich zu, aber in Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Bau der Talsperre Leibis und der Neuanbindung mit großem Landesaufwand der Region Gera an diese Talsperre ein gewaltiger Trinkwasserüberschuss in Form von Fernwasser dort existiert, wäre es dann nicht sinnvoll, über andere Maßnahmen nachzudenken im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen, als gerade über eine Brunnenaktivierung?
Sehr geehrter Herr Kummer, ich gebe ihn recht, dass man sich an der einen oder anderen Stelle Fragen stellt. Die kann ich aber leider nicht ausräumen, weil ich im Planungsrecht auch gebunden bin an die Träger der örtlichen Belange.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir haben damit alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Punkt ohne Aussprache an einen oder an mehrere Ausschüsse zu überweisen. Der Minister hat parallel dazu - dankenswerterweise mit Blick auf unsere noch anstehende Tagesordnung - auf die Begründung verzichtet, so dass wir uns jetzt zunächst darüber verständigen müssen, an welchen oder an welche Ausschüsse die Drucksache 5/3236 überwiesen werden soll. Wir probieren es mal auf Zuruf der Geschäftsführer.
Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft ist schon beantragt. Wirtschaft ist alles notiert. So, ich habe jetzt folgenden Stand. Gewünscht ist: Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, der Innenausschuss, der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als federführender und der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Kann ich in die Abstimmung eintreten? Gut. Das wird mir von allen Fraktionen signalisiert.
Dann frage ich zunächst: Wer möchte die von mir genannte Drucksache an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall, einstimmig überwiesen.
Ich frage als Nächstes: Wer möchte die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Da sehe ich die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Herr Adams, Sie haben jetzt für alle drei gestimmt. Aber wir bekommen das schon auf die Reihe. Damit überwiesen an den Innenausschuss.
Ich frage als Nächstes: Wer wünscht die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit? Zustimmung von allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ist nicht der Fall.
Drucksache dorthin überweisen? Ich sehe die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Wir müssen jetzt die Federführung noch festlegen. Es ist beantragt worden, federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer stimmt dieser Federführung zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist wieder die Zustimmung aller Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Federführung festgelegt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wenn Sie mir erlauben, so weiterzumachen, sind wir in einer Stunde fertig. Ich sehe sehr reservierte Parlamentarische Geschäftsführer.
2017: Verkehrsknotenpunkt Erfurt - Chancen für Thüringen nutzen! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2874 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/3252
Thüringen mobil - leistungsfähiger Schienenpersonenfernverkehr in Thüringen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/3000 dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3046
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/3253
Zunächst hat der Abgeordnete Untermann aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr das Wort zur Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 13.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das fällt auch ganz kurz aus. Ich kann Ihnen berichten, dass zu dem Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/2874 „2017: Verkehrsknotenpunkt Erfurt Chancen für Thüringen nutzen!“ durch Beschluss des Landtags am 8. Juli 2011 der Antrag an den Ausschuss überwiesen worden ist. Der Ausschuss