hat, dass man durchaus sieht, dass wir einiges in Bewegung setzen können. Ich glaube, wenn man sich das alles so anschaut, hat sich schon einiges bewegt. Ich möchte weiterhin ermuntern, dass weitere Gemeinden sich auch weiterhin freiwillig zusammenschließen. Denn es kann durchaus eine zweite Runde noch bis zum Jahresende geben, also durch die FAG-Änderung, Beschlüsse müssen bis zum 15.11.2011 gefasst werden, da kann auch eine zweite Welle entsprechend noch das Hohe Haus dann entsprechend passieren, wenn die kommunalaufsichtlichen Prüfungen, die Dinge da sind, dass das Ganze noch funktionieren kann. Ich weiß aus den Gesprächen, weil natürlich das nicht an uns vorbeiläuft, ob das jetzt Straufhain ist und andere, dass das Innenministerium sich wirklich nicht nur Gedanken gemacht hat, auch schon terminiert hat, aber das möchte ich dem Innenminister überlassen, dass das nicht im Raum stehen bleibt. Die reden nicht miteinander; da ist mir anderes bekannt, aber dazu wird sicher der Innenminister noch einiges beitragen.
Ich halte fest, der Gesetzentwurf ist uns ordnungsgemäß mit den benannten Gemeinden auf den Tisch gekommen. Wir werden uns morgen Vormittag - und da sind wir uns im Innenausschuss einig vor der Plenartagung dazu verständigen, das ist ein festes Procedere, dass über die Sommerpause entsprechend die Anhörungen stattfinden; es wird eine schriftliche Anhörung sein, wo dann die entsprechenden Gemeinden durchaus ihre Dinge vorbringen können und werden. Wir werden auch nicht widersprechen, wenn da 2, 3, 4, 5 Gemeinden, die meinten, sie sind beteiligt oder dass die von uns mit angehört werden, dort werden wir uns nicht irgendwie bockig haben, sondern wir werden uns auch das mit anhören. Aber was nicht im Gesetz steht, dazu ist es halt einfach nicht möglich. Deswegen kann ich nur sagen, dass man die Gespräche fortführt, um zu schlüssigen Lösungen zu kommen. Wir werden auch gemeinsam, denke ich, diesen Gesetzentwurf morgen auf den Weg bringen, dann wird die Auswertung stattfinden und da können die Bürger sich beteiligen und dann werden wir sicher frühzeitig, also nach der Sommerpause, ganz schnell das Ganze weiter behandeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung hat den Gesetzentwurf gut vorgelegt. Wir werden in bewährter Zusammenarbeit das morgen mit Frau Moß und anderen auf den Weg bringen. Ich sehe, dass die Freiwilligkeit sich bewährt hat und weiterhin bewährt. Ich kann nur die Gemeinden aufrufen, nutzen Sie die Möglichkeit, sich jetzt noch freiwillig zusammenzuschließen.
Eines habe ich noch vergessen: Wir sollten auch darauf achten, wir haben ja noch die 5.000er-Grenze von Verwaltungsgemeinschaften. Ich glaube, auch dort ist es dringend angebracht, wenn die untermaßig werden, dass dort entsprechende Rege
lungen dazu geschaffen werden. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass Gemeinden, die unter 3.000 in absehbarer Zeit, also bis zum 01.01.2013 sinken, setzt das Procedere ein, was dort festgeschrieben ist. Das möchte ich von der Stelle noch mal sagen, also Aufforderung an die Kommunalen, findet euch zusammen, schaut euch das Umfeld mit an, dass es kompatibel ist, und wir werden so schnell wie möglich den Gesetzentwurf beraten.
Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der dem Zufallsprinzip folgt und der einen bunten Strauß aller Möglichkeiten der Gemeindeneugliederungen enthält, damit die Vielfalt in Thüringen dokumentiert, aber das ist eher eine Nebenbemerkung.
Die Freiwilligkeit ist auch für unsere Fraktion ein hohes Gut, allerdings stößt es an Grenzen. Das wird schon daran deutlich, wenn ich die Struktur der Gemeindefinanzierung mir in Thüringen betrachte, 1,1 Mrd. € eigene Steuereinnahmen, 2,8 Mrd. € Zuweisungen des Landes - das zeigt doch, dass es eine starke Verzahnung zwischen kommunaler Ebene und Landesebene gibt. Insofern sind wir als Land natürlich in der Verantwortung, den Rahmen für kommunale Selbstverwaltung zu setzen, weil kommunale Selbstverwaltung von sich heraus noch kein schützenswertes Gut ist, sondern muss mit Leben erfüllt werden und dabei ist der Bürger immer im Mittelpunkt zu sehen. Das ist das eigentliche Versäumnis dieser Landesregierung, dass in Bezug auf Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform der notwendige Rahmen, in dem sich die Kommunen bewegen können, eben nicht da ist. Das, was die Kommunalordnung hergibt, reicht nicht aus. Sowohl die 3.000er-Einwohnergrenze für selbstständige Gemeinden ist bei vielen Experten umstritten, weil man sagt, zu niedrig, und die CDU hat ja erst vor einiger Zeit die 5.000er-Einwohnergrenze für Verwaltungsgemeinschaften selbst aus dem Gesetz gestrichen. Insofern bewerte ich heute die Aussage von Herrn Fiedler auch als ein gewisses Maß an Selbstkritik, dass die damalige Streichung dieser 5.000er-Einwohnergrenze für die Verwaltungsgemeinschaften doch mehr oder weniger ein Fehlgriff war.
Aber der politische Irrtum ist uns nicht fremd und insofern gestehen wir auch oder gerade auch Herrn Fiedler diesen politischen Irrtum zu, allerdings ist mit dem Gesetzentwurf dieses Dilemma nicht aus der Welt. Wir müssen uns nur immer am Rande damit beschäftigen und Sie versuchen es ja insbesondere über finanzielle Anreize.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel von einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist, Leistungskraft der gemeindlichen Ebene zu stärken, auch wieder im Interesse der Bürger. Wir übertragen der gemeindlichen Ebene, aber auch den Landkreisen zunehmend weitere Aufgaben, in jüngster Zeit erst die Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Wenn wir das machen, das ist auch vernünftig, dann müssen aber auch die Strukturen vernünftig sein. Dann können wir die Struktur nicht so belassen, aber den Aufgabenkatalog ständig erweitern. Die Landesregierung hat selbst im Gesetzentwurf in der Begründung eingeschätzt, dass die jetzigen, besonders also kleinen Gemeinden nicht in der Lage sind, spezialisiertes Fachpersonal und Technik vorzuhalten. Da darf ich noch einmal auf Untersuchungen hinweisen, dass in der Kernverwaltung ab einer Vollbeschäftigtenzahl von 20 eine Spezialisierung möglich ist. Alles, was darunter ist, da brauche ich Angestellte und Beamte, die Allrounder sind, die viele Fachbereiche abdecken müssen, und da ist eine Spezialisierung nahezu ausgeschlossen. Wenn ich aber unterstelle, dass in der Kernverwaltung etwa 1,9 Vollbeschäftigten-Einheit auf 1.000 Einwohner kommen, dann reden wir eigentlich über Verwaltungseinheiten von einer Mindestgröße von 10.000 Einwohnern. Ab da ist eine tatsächliche Spezialisierung erst möglich und wenn wir Kommunalpolitik - ich betone es noch einmal aus Sicht des Bürgers machen und der einen Anspruch hat auf eine leistungsfähige Verwaltung, dann müssen wir uns mit diesen Strukturproblemen, insbesondere was das Personal betrifft, auseinandersetzen. Der Landesrechnungshof - der Präsident Herr Dr. Dette ist ja hier zugegen, das zeigt, dass er auch dieser Debatte eine herausgehobene Bedeutung beimisst - hat ebenfalls festgestellt, dass in solchen Teilbereichen, wie Energiemanagement, die Gemeinden nicht in der Lage sind, nur ansatzweise die Aufgaben zu erfüllen. Oder Datenschutz - ein Problem, was immer mehr zunimmt -, wie sollen Gemeinden mit einem Personalbesatz von 9 bis 12 Beschäftigten noch einen Spezialisten haben, der sich mit den Fragen des Datenschutzes beschäftigt? Aber die Menschen haben zunehmend dort Ängste, auch durch das Wirken kommunaler Behörden und insofern muss in diesen Bereichen das entsprechende Fachpersonal vorgehalten werden. Das ist also nicht da.
der Ausreichung von Bedarfszuweisungen kritisiert, dass dort der eigentliche Ansatz, nämlich Bedarfszuweisungen, also zusätzliche Finanzhilfen als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen, die entsprechenden Effekte nicht gebracht hat. Wir werden jetzt im Gesetzgebungsverfahren klären müssen, ob bei diesen Fällen, die im Gesetz enthalten sind, es sind insgesamt 17, die Landesregierung beabsichtigt, Bedarfszuweisungen auszureichen, insbesondere in der vierten Säule, die durch die Verordnung nicht abgedeckt ist, nämlich die sogenannten Bedarfszuweisungen auf Beschluss der Landesregierung. Das wäre noch zu klären.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einigen Einzelpunkten, die im Gesetz geregelt werden sollen: Entgegen von Herrn Bergner wollen wir das jetzt schon einmal benennen, damit deutlich wird, wo wir die Schwerpunkte in der parlamentarischen Debatte und in der Ausschussberatung sehen.
Das Erste, dort geht es um die Eingemeindung von Großröda nach Starkenberg. Das bleibt innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft. Da sage ich, das schadet nichts, aber bringt die Region auch nicht im Wesentlichen voran. Da will ich noch einmal die Anmerkung machen, was die Verwaltungsgemeinschaft betrifft. Nach unseren Vorstellungen sind die Verwaltungsgemeinschaften ein Auslaufmodell und sollten nur dort Bestand haben, wo nicht nur die kommunalen Akteure sie weiter wollen, also nicht nur die Bürgermeister und Gemeinderäte, sondern wo die Bürgerinnen und Bürger es wollen. Dort, sagen wir, soll die Verwaltungsgemeinschaft fortbestehen, aber ansonsten - Auslaufmodell. Einige Ihrer jetzt im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge gehen eher von einer Zementierung dieses Rechtsinstituts „Verwaltungsgemeinschaft“ und auch „Erfüllende Gemeinde“ aus. Dabei hat aber die Verwaltungsgemeinschaft eine ganze Reihe von Konstruktionsfehlern, mit denen Sie sich als Landesregierung und auch CDU und SPD nicht ausreichend beschäftigt haben. Wenn Sie aber am Instrument Verwaltungsgemeinschaft festhalten wollen, müssen Sie sich mit diesen Konstruktionsfehlern beschäftigen. Ich will nur drei nennen:
Da ist die Umlagefinanzierung steuerkraftunabhängig. Während bei der Kreisumlage die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden berücksichtigt wird, ist bei der Verwaltungsgemeinschaft die Umlage ausschließlich nach einem Pro-Kopf-Maßstab berechnet. Das führt zu völligen Verzerrungen, weil die Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden unterschiedlich ist, so dass steuerstarke Gemeinden viel besser wegkommen als steuerschwache Gemeinden. Dieser Konstruktionsfehler müsste behoben werden, wenn sie an der Verwaltungsgemeinschaft festhalten.
germeister sein, ist aber de facto der Oberbürgermeister der Bürgermeister, auch aus Sicht der Bürger.
Und er ist kleine Kommunalaufsicht. Er lässt die Bürgermeister und Gemeinderäte manchmal bewusst gegen die Wand fahren, beanstandet dann und leitet es weiter an den Landrat und dort schlummert es, da schlummert es bei den Rechtsaufsichtsbehörden.
Aber wir müssen uns entscheiden, entweder ist der VG-Chef Dienstleister oder er ist kleine Kommunalaufsicht.
Das Dritte ist das Stimmrecht des VG-Chefs in der VG-Versammlung. Das führt zu einer weiteren Verzerrung der Kräfteverhältnisse, schafft Abhängigkeiten, weil der VG-Chef sich immer Mehrheiten sucht und damit die Mitgliedsgemeinden unterschiedlich behandelt.
Wir sagen, diese Konstruktionsfehler der Verwaltungsgemeinschaft sind nicht behebbar. Wir wollen auch nicht an dem Rechtsinstitut festhalten. Aber Sie wollen es. Deswegen müssen Sie Vorschläge unterbreiten, wie man diese Verwaltungsgemeinschaften reformiert. Wir schlagen vor, sie auslaufen zu lassen. Ich wiederhole es noch einmal, nur dort, wo die Bürgerinnen und Bürger es weiterhin wollen, wo es funktioniert, wo die Akteure miteinander zurechtkommen, dort kann die Verwaltungsgemeinschaft weiter bestehen bleiben. Wir werden also nicht ein gesetzliches Verbot dieses Rechtsinstituts fordern, aber wir werden es entsprechend modifizieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem zweiten Fall: Auflösung der VG Eichsfeld-Südharz und teilweise Umwandlung in eine Landgemeinde Eichsfeld, ist es so, dass letztlich erst eine Gemeindeneugliederung, nämlich die Landgemeinde Am Ohmberg, die wir zum 01.12.2010 vollzogen haben, dass wir da jetzt schon wieder in die Struktur eingreifen, innerhalb eines Jahres in einer Region eine erneute strukturelle Veränderung. Da müssen wir darauf achten, dass wir die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern, weil die natürlich sagen, was ist denn jetzt los? Wir haben doch erst vor Jahresfrist eine Neugliederung vorgenommen, nun kommt die nächste.
scher Sicht haben Sie sogar recht. Deswegen führen wir da keine Grundsatzdiskussion. Wir müssen uns als Gesetzgeber ehrlich in die Augen sehen können und müssen sagen, die Landgemeinde ist nichts anderes als die Einheitsgemeinde nur mit einer etwas qualifizierteren, ausgebauteren Ortschaftsverfassung. Das ist alles. Wenn es trotzdem hilft, wenn es den kommunalen Akteuren leichter fällt, das Instrument Landgemeinde in den Mund zu nehmen und dort zu handeln, dann sind wir durchaus auf Ihrer Seite. Aber wir sollten nicht hier im Haus den Eindruck vermitteln, als wäre die Landgemeinde etwas völlig anderes als die Einheitsgemeinde. Der Innenminister hat bei der Begründung auch diese Unterscheidung gemacht, sechs Landgemeinden und eine - das muss ich noch einmal erklären - sogenannte Einheitsgemeinde. Da habe ich ein bisschen herausgehört, als wenn das für Sie weniger wertvoll gewesen wäre, weil Sie gesagt haben sogenannt. Also von daher ist da für uns kein Unterschied.
Es gibt weitere Einzelfälle, wo wir Probleme sehen, zum Beispiel bei der VG Hörsel und Umwandlung in eine Landgemeinde. Dort haben wir dann künftig die Situation, dass es zwei Aufgabenträger der Wasser- und Abwasserentsorgung gibt in einer Landgemeinde. Da appellieren wir immer wieder, diese Probleme gleich mit zu lösen, weil das überfordert auch wieder Bürgermeister, es überfordert die Gemeinderäte und die Bürger. Die Bürger werden kaum Verständnis haben, warum ein Teil der Bürger von einem Aufgabenträger versorgt wird mit einem anderen Gebühren- und Beitragsmodell als der andere Teil. Wir werden das anregen, dass dort dann entsprechend auch die Struktur der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit geordnet wird.
Dann die Fusion Molsdorf, Teichwolframsdorf: Da haben wir das Problem, dass diese beiden Gemeinden bisher durch Berga an der Elster erfüllt wurden. Jetzt bilden die eine neue Gemeinde und Berga an der Elster bleibt außen vor. Jetzt besteht die Gefahr, dass bei Berga an der Elster, die haben bisher das Personal für die erfüllenden Gemeinden vorgehalten, da ist die Frage, wie erfolgen dort die Personalanpassungen. Die neue Gemeinde muss aber eine neue eigenständige Verwaltung aufbauen. Da stellt sich tatsächlich die Frage, die auch Herr Adams thematisiert hat, warum wird dann nicht auch dort konsequenterweise gesagt, wir bleiben in den jetzigen Strukturen, das heißt mit Berga an der Elster zusammen. Das wäre konsequent. So bauen wir wieder eine neue Verwaltung auf und eine alte Verwaltung muss sich auf den neuen Aufgabenbestand zurückreduzieren. Das bringt Verunsicherung bei den Beschäftigten und muss aus unserer Sicht nicht sein. Die Bürgerinnen und Bürger hatten sich
ja an das Modell gewöhnt. Für die würde sich überhaupt nichts ändern, was Bezug zur Verwaltung betrifft und dergleichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen weiteren Fall möchte ich benennen, das ist die VG Wasungen-Amt Sand und Schwallungen. Dort wäre abzuwägen, welche Auswirkungen auf die Stadt Schmalkalden - Wernshausen entstehen. Eigentlich ist Schwallungen dorthin orientiert. Jetzt geht Schwallungen von dort weg. Das hat auch unterschwellig, zumindest kann man das herausinterpretieren, dass das eher eine Maßnahme gegen Schmalkalden ist. Das ist die Frage. Wir wollen dort, dass das Mittelzentrumsfunktion bleibt. Also auch das werden wir noch einmal prüfen müssen.
Die Eingemeindung Brotterode-Trusetal, die unterstützen wir sehr. Da sei nur anzumerken, wir haben Brotterode erst selbst in eine prekäre Situation vor Jahren gebracht, indem wir die dort bestehende Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“ aufgelöst haben. Kleinschmalkalden ist ja zunächst nach FlohSeligenthal gegangen. Damals stand schon fest, zu dem Zeitpunkt dieser Neugliederung hatte Brotterode 3.056 Einwohner. Da haben wir schon gesagt, innerhalb kürzester Zeit wird die 3.000er-Grenze unterschritten. Da hat insbesondere die CDU gesagt, das sind alles Hirngespinste, das wird dauerhaft. Jetzt müssen sich die Bürger nach relativ kurzer Zeit wieder neu ordnen. Aber wir sind davon überzeugt, Trusetal-Brotterode kann jetzt eine Gemeinde werden mit Stadtrecht sogar, die dauerhaft leistungsfähig ist.
Meine Damen und Herren, die letzte Anmerkung zur Umwandlung der VG - Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein zur Landgemeinde im UnstrutHainich-Kreis. Da müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass zwei Gemeinden, die bisher in der Verwaltungsgemeinschaft waren, diese Neugliederung nicht mitmachen und sich künftig erfüllen lassen wollen.
Oder eine Gemeinde sich erfüllen lassen will. Das heißt, auch dort wird eine eigentlich bestehende Struktur aus Sicht des Bürgers, nämlich Orientierung auf eine Verwaltung, jetzt wieder mit diesem Rechtsinstitut der erfüllenden Gemeinde doch unterlaufen und infrage gestellt.
Wir möchten zwei Anmerkungen machen zu Fällen, die nicht aufgegriffen sind. Das ist außergewöhnlich, dass man sich dazu äußert. Aber weil die Anträge vorliegen zum Fall Gleichamberg, Straufhain wird sich mein Kollege Thilo Kummer äußern, weil er ist der Abgeordnete vor Ort. Ich möchte etwas sagen zu Schweina-Steinbach, um auch Herrn Adams hier Argumente zu liefern, warum wir in der Sache die Entscheidung der Landesregierung und
auch des Innenministers durchaus teilen. Es ist dort eine Entscheidung gegen Bad Liebenstein. Wir sind davon überzeugt, im Altensteiner Oberland kann es nur eine Lösung unter Einbeziehung aller drei Gemeinden geben und nicht gegen Bad Liebenstein. Deswegen werden wir zur morgigen Innenausschuss-Sitzung einen Änderungsantrag einreichen, damit dieser mit in die Anhörung kann und man uns dann nicht vorwirft, wir würden das Gesetzgebungsverfahren zeitlich verzögern. Deshalb werden wir den Änderungsantrag also morgen schon einreichen, der darauf abzielt, dass Schweina, Steinbach und Bad Liebenstein eine Land- oder Einheitsgemeinde bilden, und zwar mit Wirkung vom 01.12.2011. Das ist insbesondere auch deshalb erforderlich, um die Leistungskraft dort insgesamt zu sichern und auch die Ausstrahlung von Bad Liebenstein als Kurort über die Region hinaus dauerhaft zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit unsere einzelnen Anregungen. Wir werden also sehr differenziert mit diesem Gesetzentwurf umgehen und können die Landesregierung nur auffordern, wenn Sie tatsächlich wollen, dass sich weitere Gemeinden freiwillig zusammenfinden, dann brauchen wir endlich dieses Leitbild, damit die Gemeinden wissen, in welchem Rahmen sie sich letztlich freiwillig zusammentun können. Alles andere führt nur zu Irritationen und auch zu Verärgerungen. Die können wir in diesem Prozess, der schwierig genug ist, nicht gebrauchen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die Fraktion DIE LINKE hat noch 40 Sekunden Redezeit. Es hat sich jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Matthias Hey zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden liegt hier vor, genauer: der Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung der Gemeinden und das ist das Entscheidende, dass sich Kommunen nämlich freiwillig auf den Weg machen, um für größere Strukturen zu sorgen, die auch zukunftssicher sind. Das geht jetzt alles schon seinen parlamentarischen Gang, wie es mein Vorredner, Herr Fiedler, bereits dargestellt hat. Es gibt morgen eine Anhörung im Innenausschuss, die Kommunen haben dann die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wird dann ausgewertet, dann werden wir uns erneut hier im Hohen Hause treffen und weiterberaten.
unbedingt eingehen, weil wir noch am Beginn der Behandlung dieses Gesetzes sind. Ich weiß aber, dass es im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzes auch Irritationen gab und gibt von Kommunen, die vorhaben, sich freiwillig zusammenzuschließen und sich nun im Gesetzestext nicht wiederfinden. Insoweit auch ein herzlicher Gruß an die Gäste auf der Besuchertribüne, an die Bürgermeister von Gleichamberg und Straufhain, Schweina und Steinbach, die von wo auch immer diese Debatte hier sicherlich interessiert verfolgen. Ich weiß, dass freiwillige Gemeindezusammenschlüsse in der Regel immer vom Gesetzgeber unterstützt und bewilligt werden. Es gibt eine Ausnahme, dann nämlich, wenn das sogenannte öffentliche Wohl beeinträchtigt wird, und das ist in der Tat ein sehr weit auslegbarer Begriff mit allerhand Deutungsmöglichkeiten.
Ich denke, im Hinblick auf diese Regelung und diese Gemeinden, die ich eben aufgezählt habe, lohnt es sich durchaus noch einmal zu diskutieren, denn - wie mein Kollege Heym vorhin auch bemerkt hat bei der Abhandlung der Debatte um das Personalvertetungsgesetz - es gilt ja nach wie vor, dass es in der Regel kaum so ist, dass ein Gesetzentwurf das Plenum so verlässt, wie er hineingekommen ist. Insoweit beantrage ich zunächst einmal die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, wünsche uns da eine ergiebige und erleuchtende Diskussion und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU, und zwar vom Abgeordneten Bergemann.