Protocol of the Session on December 17, 2009

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Es gab aber kein Gespräch mit den Museen.)

Es gab in den letzten sechs Wochen noch kein Gespräch.

Herzlichen Dank, Herr Dr. Deufel. Gibt es noch Nachfragen? Keine. Danke.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Keller, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/108.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufteilung des Finanzvermögens der DDR

Gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages ist das Vermögen der ehemaligen DDR hälftig zwischen dem Bund und den Ländern aufzuteilen. Der Bund vertritt die Auffassung, dass das Finanzvermögen einen negativen Saldo von ca. 3,4 Mrd. € aufweist. Die Länder gehen dagegen von einem positiven Vermögen in Höhe von ca. 3,5 Mrd. € aus. Der Anteil Thüringens sollte 16,3 Prozent des Länderanteils, also ca. 290 Mio. €, betragen.

In der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtags am 5. August 2009 (68. Sitzung des Ausschusses in der 4. Wahlperio- de) berichtete die Landesregierung bereits von einer angestrebten sogenannten Null-Lösung im Wege einer Verwaltungsvereinbarung und über Bedenken

seitens des Freistaats Sachsen und der kommunalen Spitzenverbände.

Nunmehr beabsichtigt die neue Bundesregierung laut dem Koalitionsvertrag, eine Lösung des Problems herbeizuführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche konkreten Arten von Vermögen handelt es sich beim sogenannten Finanzvermögen der DDR?

2. Woraus resultiert die unterschiedliche Bewertung des Saldos durch Bund und Länder?

3. Ist die Thüringer Landesregierung bereit, die offenbar angestrebte Null-Lösung zu akzeptieren und wie wird dies begründet?

Für die Regierung antwortet Herr Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Keller wie folgt:

Zu Frage 1: Das Finanzvermögen nach Artikel 22 des Einigungsvertrages ist das öffentliche Vermögen, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben diente und weder der Treuhandanstalt, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, noch den Sozialversicherungen übertragen wurde. Vom Gesamtwert des Gesamtvermögens stehen dem Entschädigungsfonds 50 vom Hundert als Vorwegverwendung zu. Aus dem Entschädigungsfonds werden die Entschädigungen und Ausgleichsleistungen für die nicht möglichen Rückübertragungen von Vermögenswerten bei der privaten Restitution beglichen. Das nach diesen Ausgliederungen verbliebene Finanzvermögen ist vom Bund treuhänderisch zu verwalten. Zu dem Vermögen gehören insbesondere Immobilien, aber auch eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte einschließlich der allen Werten zuzuordnenden Verbindlichkeiten. Das danach verbliebene Finanzvermögen ist durch Bundesgesetz jeweils zur Hälfte auf den Bund und die neuen Länder aufzuteilen. Am Länderanteil sind die Gemeinden und Gemeindeverbände angemessen zu beteiligen. Der Anteil Thüringens beträgt 16,3 vom Hundert.

Zu Frage 2: Der Bund und die Länder haben unterschiedliche Auffassungen zu den Verbindlichkeiten, die dem Finanzvermögen zuzurechnen sind. Der Bund vertritt die Auffassung, dass das Finanzvermö

gen einen negativen Saldo von rund 3,37 Mrd. € aufweist. Dieser wäre zur Hälfte von den Ländern auszugleichen, also in Höhe von rund 1,685 Mrd. €. Thüringen müsste nach Auffassung des Bundes dann rund 275 Mio. € zum Ausgleich dieses Saldos bezahlen. Die Länder hingegen vertreten die Auffassung, dass das Finanzvermögen einen positiven Saldo von rund 3,49 Mrd. € ausweist. Dann würde Thüringen einen Anteil von rund 290 Mio. € erhalten. Ursächlich für die weit auseinanderliegenden Salden sind im Wesentlichen drei Konfliktpunkte:

- die Ausgaben der Sanierungsverpflichtung der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut, die der Bund mit rund 3,1 Mrd. € ansetzt,

- die Verpflichtungen der staatlichen Versicherungen der ehemaligen DDR in Höhe von rund 1,6 Mrd. € sowie

- die Bemessung der Ansprüche des Entschädigungsfonds, die der Bund mit rund 2,2 Mrd. € angibt.

Die Länder sind der Auffassung, dass diese Aufwendungen nicht dem Finanzvermögen zuzurechnen sind.

Zu Frage 3: Im Rahmen der bisherigen Verhandlungen hat der Bund deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er aus dem Finanzvermögen keine Zahlung an die Länder leisten wird. Ebenso waren und sind die Länder nicht bereit, an den Bund zu zahlen. Deshalb ist der Vorschlag des Bundes aufgegriffen worden, über eine sogenannte Null-Lösung zu verhandeln. Neben den Regelungen zum Finanzvermögen sollten weitere offene Punkte, die für die Thüringer Kommunen von Bedeutung sind, abgeschlossen werden. So konnte erreicht werden, dass der Bund auf seine Auskehransprüche aus den Erlösen von Grundstücksverkäufen im Rahmen der Vermögenszuordnung sowie den Erlösen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Feriendienstes des ehemaligen FDGB verzichtet. Die den Gemeinden in Thüringen zugeflossenen Werte des Feriendienstes hat der Bund mit rund 25 Mio. € beziffert. Die Verhandlungen sind gegen Ende der letzten Legislaturperiode unterbrochen worden. Neben den auch von Thüringen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Aufteilung des Finanzvermögens durch eine Verwaltungsvereinbarung zu klären, sind die Einwände der kommunalen Spitzenverbände der Länder noch vom Bund zu bewerten. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Bund Anteile des Finanzvermögens an die Länder auskehrt und die Kommunen dabei beteiligt werden. Weiter sollten Regelungen, zum Beispiel zu den Vermögenswerten des Feriendienstes des ehemaligen FDGB, nicht nur Verkaufserlöse, sondern auch Miet- oder Pachteinnahmen umfassen. Auch sind die Kommu

nen der Auffassung, dass zu den noch nicht zugeordneten Vermögenswerten eine gesetzliche Regelung erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, bis der Bund die Aufnahme weiterer Gespräche signalisiert. Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Keller, bitte.

Danke für die Beantwortung. Ich habe nur eine Nachfrage: Ist vorgesehen, dass die Landesregierung aktiv wird, was die zeitliche Schiene perspektivisch betrifft?

Da wir das ständig im engen Schulterschluss mit den anderen Bundesländern gemacht haben, werden wir uns erst einmal mit den anderen Bundesländern zusammenschließen. Wir müssen aber warten, die Federführung lag bei Brandenburg und die haben sie kurz vor der Landtagswahl niedergelegt, die müssen sich dort erst sortieren und es muss geklärt werden, wer jetzt die Federführung übernimmt. Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 5/122. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Carius.

Danke, Frau Präsidentin.

Lösung für Pendlerparkplätze an Autobahnanschlussstellen in Sicht?

Der Leiter des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, Markus Brämer, hat anlässlich der Verkehrsfreigabe der Ortsdurchfahrt Wümbach (Gemeinde Wolfsberg, Ilm-Kreis) erklärt, dass in das wichtige Thema „Pendlerparkplätze an Autobahnanschlussstellen“ Bewegung gekommen sei. Nach seinen Aussagen werde im Bund derzeit überlegt, solche Parkplätze zu ermöglichen und zu finanzieren. Der Freistaat Thüringen will hierzu einen Bedarfsplan erstellen. Für die Pendlerparkplätze an der A 71 (z.B. Ilmenau-Ost) soll sogar eine Musterplanung erstellt werden, die in ein Modellprojekt münden könnte (vgl. „Thüringer Allgemeine“ Arnstadt vom 21. November 2009).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der neuen Überlegungen des Bundes zur Schaffung und Finanzierung von Pendlerparkplätzen an Autobahnanschlussstellen vor?

2. In welchem Zeitraum soll die vom Leiter des Landesamtes für Bau und Verkehr angesprochene Bedarfsplanung für den Freistaat erfolgen und welche Landes- und kommunalen Behörden werden dabei in welcher Art und Weise einbezogen?

3. Wie soll sich die Musterplanung für die Pendlerparkplätze an der A 71 gestalten?

4. Inwieweit ist es beabsichtigt, Modellprojekte für die Schaffung von Pendlerparkplätzen an Autobahnanschlussstellen zu entwickeln und wann wäre mit einer praktischen Umsetzung zu rechnen?

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Auf Initiative des Freistaats Thüringen prüft der Bund gegenwärtig die Möglichkeit des Baus und der Finanzierung von Mitfahrerparkplätzen an Autobahnanschlussstellen, die auf Bundesstraßen einmünden. Mit dem Ergebnis der Prüfung ist im Laufe des Frühjahrs 2010 zu rechnen.

Zu Frage 2: Es ist geplant, die Untersuchung zur Bedarfsplanung für Pendlerparkplätze nach Verabschiedung des Haushalts 2010 zu beauftragen. Mit Ergebnissen der Bedarfsplanung ist nicht vor Ende 2010 zu rechnen. Zur Art und Weise der Einbeziehung von Landes- und Kommunalbehörden wurden noch keine Festlegungen getroffen.

Zu Frage 3: Hierzu kann noch keine nähere Aussage getroffen werden. Zu jedem Fall wird ein Nachweis der Erforderlichkeit und eine Studie zur Machbarkeit benötigt.

Zu Frage 4: In Fällen besonderer Dringlichkeit, das heißt regelmäßig in großer Zahl auf unbefestigten Wegen und Plätzen parkende Pkw wie im Falle der Anschlussstelle Ilmenau-Ost, wäre ein Modellprojekt wünschenswert. Vor einem Bau sind zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu schaffen. Erst danach ist eine praktische Umsetzung möglich.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen?

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, die Vorgängerlandesregierung hat zu diesem Problembereich eine völlig andere Auffassung vertreten und hier auf die kommunale Verantwortung hingewiesen. Können Sie mal kurz erläutern, mit welchen Motiven jetzt der Freistaat Thüringen gegenüber dem Bund eine solche Initiative zur Schaffung von Pendlerparkplätzen an den Autobahnanschlussstellen ergriffen hat.

Frau Präsidentin, mit Ihrer Zustimmung würde ich gleich die zweite mir zustehende Nachfrage stellen wollen.

Können wir das so tun, Herr Minister?

Ich habe nichts dagegen.

Bitte.

Gut, dann würde ich gleich die zweite Nachfrage stellen. Sie haben darauf verwiesen, dass sich der Fall Ilmenau-Ost/A 71 möglicherweise für so ein Modellprojekt eignen würde. Dort laufen gegenwärtig umfangreiche Bauarbeiten. Ein Kreisel wird gebaut für Zufahrt und die B 88 wird neu trassiert. Für diese Bauarbeiten ist aber das Planfeststellungsverfahren schon abgeschlossen worden. Drängt da jetzt nicht die Zeit? Oder wollen Sie tatsächlich erst dieses Bauvorhaben realisieren und dann ein weiteres Verfahren auf den Weg bringen, um dann möglicherweise mit erhöhtem Aufwand dort nachher noch einen Pendlerparkplatz einzurichten? Wäre es nicht sinnvoller, jetzt, bevor mit der Baurealisierung Neutrassierung B 88 begonnen wird, dieses Problem zu untersuchen und zu lösen?

Zunächst mal zu Frage 1: Wir haben einen geltenden Koalitionsvertrag, haben Koalitionsverhandlungen geführt und uns darauf verständigt, dass wir gern prüfen wollen, Pendlerparkplätze einzurichten. Insofern hat diese Landesregierung eine klare Auffas

sung.