Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Redemeldung können Sie streichen. Ich freue mich, hier die Berichterstattung aus unserem Ausschuss für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seinem Punkt II, der am 20. Mai 2011 durch den Landtag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen wurde, geben zu können.
Der Ausschuss hat sich in seiner 24. Sitzung am 10. Juni mit diesem Antrag befasst. Es gab dazu eine Tischvorlage der Koalitionsfraktionen mit einigen vorgeschlagenen Änderungen an den entsprechenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In der anschließenden Beratung wurden auch
Ich möchte allen Ausschussmitgliedern für die sehr zielorientierte und sachliche Debatte in diesem Zusammenhang danken. Es ist gelungen, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses zu verabschieden, die die Thüringer Belange in Bezug auf die Nutzung von Biomasse bei der künftigen Umsetzung und Änderung des Erneuerbare-EnergienGesetzes berücksichtigen soll. Weil der Ausschuss die Notwendigkeit gesehen hat, rechtzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, gab es die Bitte, dieses heute an dieser Stelle der Tagesordnung noch mit beschließen zu lassen. Damit haben wir der Landesregierung eine Handreichung gegeben, um die Belange der Thüringer Landwirtschaft bei der Umsetzung oder bei der Fortschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu berücksichtigen.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch der Fraktion der GRÜNEN danken. Es sind einige Dinge geändert worden. Zum Beispiel ist die von den GRÜNEN gewünschte Größenreduktion von Biogasanlagen herausgenommen worden. Trotzdem hat die Fraktion dem Ganzen die Zustimmung gegeben, damit wir rechtzeitig hier unsere Einflussnahme wahrnehmen können. Von der Warte her empfehle ich Ihnen die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses und freue mich über das Ergebnis. Danke.
Vielen Dank, Herr Kummer. Nicht jedes meiner Probleme löst sich so schnell. Wir werden ohne Aussprache in die Abstimmung gehen.
Wir stimmen über die Neufassung der Nummer II des Antrags, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in Drucksache 5/2905 enthalten ist, ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 c.
a) Rechtliche Neubewertung der Stiftung FamilienSinn - wie weiter mit der Familienpolitik in Thüringen?
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2555 - Neufassung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2789
c) Annullierung der Stiftung FamilienSinn Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2646 - Neufassung
Ich konnte bisher nicht erkennen, dass eine der einreichenden Fraktionen das Wort zur Begründung ergreifen möchte. Habe ich da etwas übersehen? Das ist nicht der Fall. So kommen wir gleich zur gemeinsamen Aussprache. Ich rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Gumprecht auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute nach mehreren Anläufen über drei Anträge, die sich zum wiederholten Male mit der Zukunft der Stiftung FamilienSinn beschäftigen. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte eine rechtliche Bewertung, die beiden anderen Anträge die Abschaffung, Auflösung oder Annullierung der Stiftung.
Der Auslöser für die aktuellen Anträge war der Zwischenbericht des Rechnungshofs an die Landesregierung, dessen Inhalt vorzeitig die Öffentlichkeit erreichte. Die Antwort der Landesregierung steht noch aus. Das Ziel der Oppositionsparteien, die Auflösung der Stiftung FamilienSinn zu erreichen, ist nicht neu. Vor einem reichlichen halben Jahr haben wir bereits darüber diskutiert.
Meine Damen und Herren, Sie kennen meine Position und die meiner Fraktion zur Stiftung FamilienSinn. Erstens: Ich persönlich halte die Errichtung der Stiftung FamilienSinn für einen Glücksfall für die Familienförderung. Zahlreiche andere Bundesländer beneiden uns darum, weil wir ein Förderinstrument besitzen, das unabhängig vom Haushalt Familien unterstützen kann. Ich selbst würde mir eine solche eigenständige Finanzierung auch für andere Bereiche wünschen. Ich denke dabei an den Verbraucherschutz. Diese Diskussion wird deutschlandweit schon über mehrere Jahre geführt.
ragende Arbeit. Dies kann man dem zweijährigen Tätigkeitsbericht entnehmen. Da sind konkret die Projekte enthalten, die gefördert wurden. Mein Rat, schauen Sie sich doch auf der Internetseite der Stiftung diesen Bericht an, es lohnt sich.
Meine Erfahrungen mit zwei konkreten Projekten möchte ich hier noch einmal nennen. Bei einem Besuch unseres Arbeitskreises vor zwei Wochen am Kindertag bescheinigte das Erfurter Familienzentrum der Stiftung eine hervorragende Arbeit. Ich kann dieser Einrichtung selber eine hervorragende Arbeit bescheinigen. Zum Zweiten: Nicht nur ich, sondern auch zahlreiche Vertreter der Altenburger Brüderkirchgemeinde sind froh über die Aufnahme des Altenburger Familienzentrums in die Förderliste. Die Arbeit kann man dem monatlichen Arbeitsprogramm entnehmen. Die Bescheinigung, das, was die Betroffenen dort erreicht haben und dort erfahren, ist sehr, sehr positiv. Ich kann Sie nur auffordern, meine Damen und Herren, schauen Sie sich die Arbeit der Familienzentren vor Ort an.
So weit die Diskussion, die eigentlich bis zum Herbst letzten Jahres genauso stand. Das Besondere an der heutigen Diskussion ist, dass der Rechnungshof sich sehr kritisch über die Stiftung geäußert hat. Er meint, dass bei der Gründung der Stiftung FamilienSinn die Ermächtigungsgrundlage fehlte. Und so schlussfolgerten einige Damen und Herren von der Opposition vorschnell, die Stiftung muss weg.
Es ist unstrittig, dass es Aufgabe des Rechnungshofs ist, auf Mängel oder Fehler hinzuweisen und auch kritische Hinweise zu geben. Keiner von uns erhebt den Anspruch, unfehlbar zu sein. Dennoch, meine Damen und Herren, kann man zu gleichen Sachverhalten unterschiedlicher Meinung sein. Die möchte ich noch einmal kurz hier zum Ausdruck bringen. Das Besondere aber an dem Rechnungshofbericht ist, dass er in die Öffentlichkeit gekommen ist, bevor sich die Landesregierung dazu geäußert hat. Dies war neu. Ich glaube, meine Damen und Herren, dass der Rechnungshof selbst die Wirkung seines Berichts nicht so eingeschätzt hat und nicht erwartet hatte. Ich denke, er selbst wird daraus auch seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte heute nicht auf die einzelnen Aussagen des Berichts, die rechtliche Bewertung eingehen. Diese rechtliche Position wurde von mir und meiner Fraktion veröffentlicht. Wir haben in den Medien ja schon sehr ausführlich und sehr emotional darüber diskutiert und dies ausgetauscht. Es liegt mir nicht, hier weiter Öl ins Feuer zu gießen. Dies schadet der Stiftung, dieses schadet der Familienförderung und ich will auch nicht, dass dies dem Rechnungshof schadet. Meine Damen und Herren, dies wollen wir nicht, wir
Dennoch noch einmal unsere Position: Aus unserer Sicht bestehen keinerlei vernünftige Zweifel daran, dass die von uns mit geschaffene Stiftung FamilienSinn eine hervorragende Arbeit verrichtet und dies auch in Zukunft tun sollte. Im Übrigen erkennen wir auch keine nachvollziehbaren Gründe, die der Zulässigkeit der Stiftung und ihrer Arbeit über das Jahr 2011 hinaus entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, das Vorgehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finde ich mit dem vorliegenden Antrag klarer. Er ist sachorientiert, obwohl auch Sie eine kritische Einstellung zur Stiftung haben. Sie fragen aber zunächst nach der Bewertung des Rechnungshofsberichts durch die Landesregierung und - wie ich weiß, und wie wir alle wissen - Sie haben auch drei Fragen an die Landesverwaltung gerichtet, deren Antwort inzwischen vorliegt und daraus wollen Sie Ihre Schlüsse ziehen. Frau Siegesmund, ich bescheinige Ihnen, Sie gehen differenzierter und besonnener vor.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einschließlich der Korrektur und Erweiterung des Antrags der FDP an den Sozialausschuss überweisen und ihn dort weiter diskutieren. Uns kommt es darauf an, auch in dem Wissen um die Zeitschiene, dass das Gesetz zum Jahresende ausläuft, dieses anzupassen. Die Koalitionspartner haben vereinbart, die Stiftung zu evaluieren, das wird geschehen. Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden. Unser Ziel bleibt, eine vernünftige Lösung mit dem Ziel der Stärkung der Familien im Lande zu finden. Es obliegt dann dem Landtag, darüber zu entscheiden. Wir werden die Anträge der FDP und der LINKEN ablehnen. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir im Sozialausschuss weiter diskutieren, ihn dahin überweisen. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Gumprecht, es gibt kein Überweisungsbegehren der Anträge von FDP und LINKE zur Ausschussberatung?
Ich verweise nur der guten Ordnung halber darauf, dass die Landesregierung bei diesem Tagesordnungspunkt verzichtet hat, den Sofortbericht zu geben, weil Sie darauf abhoben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, den Werdegang der Anträge hat Herr Gumprecht schon geschildert, aber ich will hinzufügen, dass es durch den Werdegang des Rechnungshofs scheint, dass wir mit der Stiftung FamilienSinn immer noch ein juristisches und damit natürlich ein politisches Problem haben. Meine Damen und Herren, wer wie die CDU-Alleinregierung 2005 gegen den entschiedenen Widerstand der Oppositionsfraktionen eine Stiftung ins Leben ruft, sämtliche schon damals aufgetauchten rechtlichen Bedenken ignoriert und mit lapidaren Antworten vom Tisch wischt, muss ja kalte Füße bekommen, wenn die gewählte Konstruktion auf Sand gebaut ist und dieser nun wegzurinnen droht. Anders ist aus unserer Sicht nicht zu verstehen, warum sich die Ministerpräsidentin so unwirsch gegenüber dem Landesrechnungshof geäußert und behauptet hat, dieser habe seine Kompetenz weit überzogen und sich blamiert. Die Blamage liegt wohl eher bei Frau Lieberknecht.
Nur gut, dass der Präsident des Rechnungshofs unabhängig und souverän genug ist, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Er vermutet falsche Berater. Das ist möglich. Möglich ist aber auch, dass die Ministerpräsidentin dem prüfenden SPDMinisterium klarmachen wollte, lasst die Finger von der Stiftung. Aus den Äußerungen von Herrn Mohring geht das sowieso hervor. Er will das Gesetz einfach verlängern. Aber Herr Mohring - Herr Gumprecht hat es in seiner Rede gerade bestätigt muss wissen, dass, bevor ein Gesetz verlängert wird, eine Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Welches Ergebnis hat diese Erfolgskontrolle?
Sind die angestrebten Ziele erreicht worden? War die Maßnahme wirtschaftlich? Ist die Höhe der Familienförderung zum Beispiel gleich geblieben? Die und viele andere Fragen sind zu beantworten. Der Rechnungshof hat diese in seinem Entwurf des Berichts auf Seite 16 alle gestellt und, meine Damen und Herren, wir haben ähnliche Fragen bereits gemeinsam mit den GRÜNEN im Ausschuss gestellt und haben von dem Kurator zum Teil keine oder nur sehr nachzufragende Antworten erhalten. Arbeitsverweigerung war unser Stichwort, was wir da erlebt haben.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf der unrechtmäßigen Errichtung der Stiftung wiegt schwer und muss, wenn nicht vom Ministerium, so doch vom Landtag als gesetzgebendem Organ überprüft werden.
Auch ich will noch einmal unsere drei Gründe, warum wir die Stiftung annullieren wollen, abschaffen wollen, hier darlegen: Das ist zum Ersten die mangelnde Kontrolle. Liebe Frau Siegesmund, die schaffe ich auch nicht mit einem Übergang in eine andere Stiftung, was Ihr erster Ausgangspunkt war. Diese mangelnde Kontrolle in einer Stiftung des Parlaments ist dann in der Stiftung HandinHand auch so gegeben.
Als Zweites natürlich die undurchsichtige Personalpolitik. Hier kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Die Abgeordneten hatten keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates und die Abordnungen aus der Landesverwaltung und - immer wieder gern erwähnt - der Arbeitsvertrag des Kurators und ehemaligen Staatssekretärs Illert wirft natürlich viele Fragen auf. Wir haben immer die zusätzliche Belastung des Haushaltes kritisiert. Für das Grundstockvermögen der Stiftung mussten Kredite aufgenommen werden, für die nun Zinsen gezahlt werden müssen.
Die SPD hat, solange sie nicht an der Regierung war, diese Kritik immer geteilt. So ist aus unserer Sicht natürlich auch interessant, dass nun die Ministerin die Stiftung prüfen muss, die als Abgeordnete noch zum Ende der letzten Legislatur deren Existenzberechtigung ebenfalls infrage stellte. In einer Kleinen Anfrage von Frau Taubert, beantwortet im September 2009 von Frau Lieberknecht, finden wir die Frage, ob die Aufgabenübertragung an eine Stiftung den im SGB VIII getroffenen Zuständigkeitsregelungen im Hinblick auf die Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe entspricht und rechtmäßig ist. Die Antwort liest sich keineswegs wie eine rechtliche Prüfung, sondern lediglich wie ein Abwimmeln. Dort steht: „Die Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe werde nicht berührt.“ Eine juristische Begründung oder überhaupt irgendeine Begründung ist dort nicht zu lesen, und das, obwohl - das haben wir aus dem Rechnungshofbericht jetzt erfahren - große Bedenken auch aus dem Justizministerium vorhanden waren und sind. Genau das muss jetzt juristisch überprüft werden.
Meine Damen und Herren, nun zu unserem Antrag: Wie Sie entnehmen können, setzen wir uns nicht für die Auflösung der Stiftung FamilienSinn ein, sondern für deren Annullierung. Sie könnten das natürlich für Haarspalterei halten. Juristisch mag das auch keine rechtswirksame Unterscheidung sein. Wir haben uns aber für diese Wortwahl entschieden, um unsere Überzeugung auszudrücken, dass die Stiftung gar nicht erst hätte gegründet werden dürfen.
Die Aufgaben, die die Stiftung zu erfüllen hat, durften nach dem SGB VIII gar nicht auf eine andere Organisationsform, also die Stiftung, übertragen
werden. Hier hat der Bundesgesetzgeber im 5. und 7. Kapitel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes abschließend geregelt, dass diese Aufgaben vom örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe durchzuführen sind.
Mit dem Gutachten, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegeben, gibt es nun auch eine gutachterliche Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Landtags. Dieses Gutachten stellt fest, dass eine Auflösung nach Gesetzeslage nicht infrage käme. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass eine Auflösung nur dann infrage kommt, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist, das Gemeinwohl gefährdet ist und die vollständige Erfüllung des Stiftungszwecks zu einer Beendigung führen kann. Dies sei aber in keinem Fall gegeben.
Fazit: Die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung der Stiftung FamilienSinn bestünden nicht. Mit dem Gutachten ist aber die eigentliche Frage für uns nicht beantwortet und die muss lauten: Hätte die Stiftung errichtet werden dürfen oder war schon die Errichtung, also die Übertragung von Aufgaben, die laut Bundesgesetzgeber von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen sind, auf eine Stiftung rechtswidrig? Dazu haben wir im Ausschuss den entsprechenden Antrag gestellt und werden uns sicherlich noch verhalten.
Die Bewertung des Gutachtens, die Stiftung FamilienSinn könne nicht aufgelöst oder mit anderen zusammengelegt werden, geht an der für den Landtag bestehenden Situation als Gesetzgeber vorbei. Das zeigt auch die Wortwahl des Gutachtens, denn das Gutachten prüft, was die für Stiftungsangelegenheiten zuständige Behörde - also die Exekutive - kann, wenn der Gesetzgeber gehandelt hat. Wir müssen aber nicht überlegen, was die Exekutive kann, sondern welche Rechte oder vielmehr Pflichten die Legislative - also der Landtag - hat. Dieser ist als Gesetzgeber aus unserer Sicht verpflichtet, immer rechtmäßig zu handeln. In dem Moment, in dem Zweifel an dieser Rechtmäßigkeit bestehen, muss der Landtag prüfen, ob diese Vorwürfe stimmen. Als Nächstes muss der Gesetzgeber einen rechtswidrigen Zustand beenden, wenn er diesen festgestellt hat. Uns bleibt also gar nichts anderes übrig, als die Ausführungen des Landesrechnungshofs auf ihre juristische Stichhaltigkeit zu prüfen und, wenn dieser, wie wir meinen, recht hat, die Unrechtmäßigkeit der Stiftungsgründung festzustellen. Deshalb haben wir in unserem Antrag die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetz zu schaffen, diese Stiftung zu annullieren.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir brauchen jetzt eine juristische Klarstellung. Die Ministerin hat um Fristverlängerung gebeten, so dass wir auf die Antwort des Rechnungshofberichts noch warten müssen, und es hat auch heute keinen Bericht hier