In den Medien war zur Kenntnis zu nehmen, dass nach mehr als einem Jahrzehnt staatlicher Beteiligung die CD-Fabrik in Suhl-Albrechts verkauft wurde. Das CD-Werk Albrechts gilt als einer der größten unabhängigen Hersteller optischer Speichermedien in Europa. Das Produktspektrum umfasst darüber hinaus die Duplikation von Daten auf Speicherkarten und USB-Sticks. Zudem hat sich das Unternehmen erfolgreich als Hersteller von Bauteilen mit Mikrostrukturen am Markt etabliert. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 25,6 Mio. €. CDA hat Tochterunternehmen und Vertriebsbüros in Frankreich, England, Belgien und den Niederlanden.
Nach Angaben der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft Thüringen hat die NORD Holding Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Hannover die Südthüringer CD-Firma mit ihren rund 190 Beschäftigten übernommen.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Die CDA Datenträger Albrechts GmbH befindet sich seit vielen Jahren im Portfolio der TIB. Aufgrund des permanent schrumpfenden CD- und DVDMarktes war sie in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Ziel der TIB war es nun, die CDA durch diese schwierige Phase zu begleiten und zu unterstützen. CDA Datenträger Albrechts konnte sich strategisch neu ausrichten und erfolgreich am Markt etablieren und damit war und ist der Auftrag der TIB erfüllt. Die Entscheidung über den Verkauf wurde durch die Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH vorbereitet und vom Vorstand der STUWT als Gesellschafterin der TIB genehmigt.
Zu Frage 2: Der Jahresüberschuss der CDA Datenträger Albrechts GmbH in den letzten fünf Jahren belief sich auf folgende Werte: 2006 0,1 Mio., 2007 0,5 Mio., 2008 0,7 Mio., 2009 0,6 Mio., 2010 1,7 Mio.
Zu Frage 3: Die Bilanzsumme des Unternehmens belief sich per 31.12.2010 auf 12,8 Mio. Das bilanzielle Eigenkapital betrug 4,2 Mio.
Zu Frage 4: Die vorangegangenen Fragen betreffen den Zeitraum, in dem die TIB Alleingesellschafterin der CDA Datenträger Albrechts GmbH war. Die vierte Frage nach dem Erlös bezieht sich jedoch auf den Kaufvertrag, der zwischen TIB und der NORD Holding geschlossen worden ist. Zwischen den Vertragsparteien wurde auf Betreiben der Käuferin Stillschweigen über den Kaufpreis vereinbart. Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Erlös aus dem Verkauf der CDA Datenträger Albrechts GmbH der TIB zufließen und erneut als Beteiligungskapital für Investitionen in Thüringer Unternehmen zur Verfügung stehen wird.
Herzlichen Dank. Ich habe nur eine Nachfrage, und zwar würde mich interessieren, welche Regelungen beim Betriebsübergang für die Beschäftigten ausgehandelt wurden.
Gut, die Antwort zu dieser Frage wird nachgereicht. Weitere Fragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2873, sie wird vorgetragen durch den Abgeordneten Koppe.
Mit dem Deutschlandstipendium fördert die Bundesregierung seit dem Sommersemester 2011 Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland mit Ausnahme von Studierenden an Hochschulen in Trägerschaft des Bundes. Eine staatlich anerkannte Hochschule definiert sich nach den jeweiligen Gesetzen in den Bundesländern. Nach dem Thüringer Berufsakademiegesetz (Thür- BAG) handelt es sich bei den beiden staatlichen Berufsakademien in Thüringen mit Sitz in Gera und Eisenach nach § 1 Abs. 2 ThürBAG um Bildungseinrichtungen im tertiären Bereich, nicht aber um Hochschulen nach § 1 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes. Aus diesem Grund werden in Thüringen Studierende der staatlichen Berufsakademien im Gegensatz zu Studierenden an staatlichen Berufsakademien in anderen Bundesländern nicht über das Deutschlandstipendium gefördert.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass Studierende an den staatlichen Berufsakademien in Thüringen im Gegensatz zu Studierenden an staatlichen Berufsakademien in anderen Bundesländern nicht über das Deutschlandstipendium gefördert werden dürfen?
handlung von Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen und staatlichen Berufsakademien in Thüringen?
3. Plant die Landesregierung eine rechtliche Gleichstellung von Studierenden an den staatlichen Berufsakademien in Thüringen mit den Studierenden an den staatlich anerkannten Hochschulen, um eine Förderung über das Deutschlandstipendium zu ermöglichen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing, die Herr Koppe vorgetragen hat, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Entsprechend der Entscheidung des Bundesgesetzgebers werden nach § 1 Stipendienprogramm-Gesetz Stipendien nur an begabte Studierende der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland - mit Ausnahme der Hochschulgesellschaft des Bundes -, die herausragende Leistungen im Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, vergeben. Die Staatliche Studienakademie im Freistaat Thüringen ist - wie übrigens alle anderen staatlichen Schulen, Akademien und Berufsakademien in der Bundesrepublik Deutschland - keine Hochschule. Das ist keine Thüringer Spezialität. Deshalb gibt es entgegen der Aussage der Fragestellung keine Studierenden an staatlichen Berufsakademien, die ein Deutschlandstipendium erhalten. Soweit die Fragestellung auf die tertiären Bildungseinrichtungen in BadenWürttemberg abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass die aus den ehemaligen Berufsakademien im Land Baden-Württemberg hervorgegangenen Bildungseinrichtungen jetzt duale Hochschulen und damit echte Hochschulen im Sinne des Hochschulgesetzes Baden-Württembergs sind.
Zu Frage 2: Der Bundesgesetzgeber hat die Vergabe der Stipendien nach dem StipendienprogrammGesetz auf Studierende von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen beschränkt. Da die Thüringer Berufsakademien jedoch keine Hochschulen im Sinne des Hochschulrechts sind, liegt aus Sicht der Landesregierung auch keine rechtliche Ungleichbehandlung vor.
Zu Frage 3 ist schlicht zu erklären, nein, weil - das darf ich ergänzen an der Stelle - es hier nicht um eine Gleichstellung von Studierenden gehen kann. Es müsste um eine Gleichstellung der Einrichtungen gehen, an denen die Studierenden studie
ren. Das wäre, wie oben erwähnt, nur auf dem Wege der Umdefinition in duale Hochschulen möglich, die wir derzeit nicht vorsehen.
Vielen Dank, Herr Präsident, obwohl sie sich mit dem letzten Halbsatz schon fast erledigt hat. Meine Frage wäre gewesen, ob es denn Überlegungen gibt, auch mit Blick darauf, das Studium an diesen Bildungseinrichtungen vielleicht attraktiv zu machen, in Thüringen vielleicht den Standortvorteil das sind ja auch Fachkräfte, die dort ausgebildet werden - zu schaffen, diese Akademien in duale Hochschulen umzuwandeln und damit auch in den Geltungsbereich des Deutschlandstipendiums einzubinden.
Ich habe Ihnen gesagt, wir haben derzeit keine fest formulierten Absichten, das zu tun. Ich will nicht ausschließen, dass man im Zuge der Bestrebungen, die duale tertiäre Bildung insgesamt zu stärken, über alle möglichen Wege nachdenkt, wie die Zukunft der Studienakademien aussehen kann. Dazu gibt es aber jetzt keine hier vorzutragenden Konzepte.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Deshalb rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2878 auf.
Das Unternehmen D+S Europe, das das frühere Telekom-Call-Center in Gera übernommen hat und dieses nun durch sein Tochterunternehmen TELDAS betreiben lässt, hat vor einigen Tagen öffentlich die Schließung dieses Standortes angekündigt. Damit verlieren 95 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze. Die Beschäftigten waren schon durch die Verlagerung der Arbeitsplätze in die Tochtergesellschaft schlechtergestellt worden, da damit die ursprüngliche Tarifbindung weggefallen war. Zu klären bleibt, welche staatlichen Fördermittel das Unternehmen für die Arbeitsplätze in Gera in Anspruch genommen hat und wie sich die Landesregierung entsprechend des in Artikel 36 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Staats
ziels der Förderung von Existenz sichernder Arbeit für den Erhalt dieser Arbeitsplätze einsetzen will.
1. Welche Maßnahmen will die Landesregierung zum Erhalt der Arbeitsplätze in dem Geraer CallCenter unternehmen?
2. Welche Fördergelder in welchem Umfang von welcher Stelle und mit welchen Zweck- und Rückzahlungsbindungen haben die o.g. Firmen D+S Europe bzw. TELDAS zur Förderung der Arbeitsplätze als Mittel an das Unternehmen bzw. zur Förderung einzelner Arbeitsverhältnisse erhalten?
3. Welche Rückzahlungsansprüche in welcher Höhe bestehen gegebenenfalls zugunsten öffentlicher Stellen gegenüber den o.g. Unternehmen?
4. Wie viele solcher mit in den Fragen 2 und 3 vergleichbaren „Rückerstattungsfälle“ hat es seit 2004 in Thüringen mit welchem jeweiligen Finanzvolumen gegeben?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Da bisher wegen einer beabsichtigten Schließung des Callcenters noch niemand an das TMWAT herangetreten ist, habe ich jetzt versucht, Kontakt mit den Vertretern der Arbeitnehmerinnen aufzunehmen, um ein paar Hintergründe zu erfragen. Das werden wir auch mit der Geschäftsführung machen. Wir müssen uns erst einmal kundig machen, was da im Hintergrund läuft, warum, was die Ursachen sind. Dann können wir erst schauen, inwieweit wir da helfen können.
Zu Frage 2: Am Standort Gera wurde eine Errichtung der Firma D+S communication center Gera GmbH in der Hainstraße mit Zuwendungsbescheid vom 27. Oktober 2008 gefördert. Die Höhe des bewilligten Investitionszuschusses beträgt ca. 1,3 Mio. €, 10 Prozent der förderfähigen Bruttolohnsumme, genau sind es 1,287.683 €, von denen bisher 732.142,65 € ausgezahlt wurden. Die Förderung erfolgte innerhalb des Programms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Lohnkostenförderung. Die Förderung ist gebunden an die Schaffung von 392,5 Dauerarbeits- und 10 Ausbildungsplätzen, wovon 340 Vollzeitbeschäftigte, also Wochenarbeitszeit nicht unter 40 Stunden, sein müssen. Die