Protocol of the Session on May 20, 2011

gütern und Ressourcen, der Mitverantwortung einen hohen Stellenwert einräumt und die auch Grundlage des staatlichen Handelns heute in Deutschland sind. Nochmals herzlichen Dank und Ihr Beitrag war dem Thema unangemessen und ich hoffe natürlich als bekennende Katholikin, dass unser Papst bis zum 23. September gesund bleibt und dafür bete ich. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber nur bis zum 23. Septem- ber.)

Ich habe weitere Wortmeldungen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Ramelow.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um etwas zu verdeutlichen. Sie werden es nicht vermuten, aber es gibt in einem Büro der LINKEN Abgeordneten ein Bild des Heiligen Vaters, nämlich bei mir. Ich will damit nur deutlich sagen, dass ich eine hohe Achtung...

(Unruhe im Hause)

Meine eigenen Genossen müssen da nicht vorbeikommen, aber sie müssen es ertragen, wenn sie zum Fraktionsvorsitzenden wollen,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oder müssen.)

weil dieses Bild hing schon in meinem Bundestagsbüro. Es ist die Audienz der religionspolitischen Sprecher des Bundestags gewesen. Dieser Besuch im Vatikan war für mich persönlich ein sehr spannendes und bewegendes Erlebnis, das gebe ich frank und frei zu. Deswegen habe ich auch vor zwei Jahren, als die Diskussion kam, Benedikt kommt nach Thüringen, gesagt, ich freue mich, dass er kommt. Und ich habe vor zwei Jahren gesagt, ich würde ihn gern begleiten in das Augustinerkloster, wenn mir das vergönnt wäre, weil als evangelischer Christ würde ich mir wünschen, wenn wir in Sachen Ökumene erhebliche Schritte vorankämen. Ich würde mir wünschen, dass es möglich wäre, gemeinsames Abendmahl zu feiern. Ich würde mir wünschen, dass wir dort mutige Schritte erleben.

Ich erlebe Benedikt in einer sehr unterschiedlichen Art und Weise, nämlich einmal, dass er sich gegenüber der orthodoxen Kirche geöffnet hat und Zeichen gesetzt hat. Ich erlebe ihn in einer zerrissenen Situation, seine erste Rede zum Islam kam mir sehr befremdlich vor. Aber anschließend ist er in die Türkei gefahren und hat dort Zeichen gesetzt auch in

Richtung des Islam. Deswegen will ich nur die unterschiedlichen Facetten ansprechen.

Aber in einem Punkt will ich meine Kollegin Katharina König ausdrücklich in Schutz nehmen. Wenn man ein solches Thema - und Kollegin Tasch, ich bin bei Ihnen, wenn wir gemeinsam in einer Religionsversammlung oder in einer Versammlung von Gläubigen uns unterhalten würden, dann bin ich der Meinung, dass vielleicht auch über Tonarten debattiert werden kann, wenn sie verletzend sind. Ich habe Frau Kollegin König so nicht gehört.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich auch nicht.)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will Ihnen das an einer Stelle noch einmal sagen, warum ich sie ausdrücklich in Schutz nehme und ausdrücklich erkläre, auch gegenüber Kollegen Bergner will ich erklären, dass Kollegin König auch in meinem Namen gesprochen hat und ich mich nicht von ihr distanziere. Erstens, nicht nur, weil sie evangelische Christin ist, aber weil sie Fragen aufgeworfen hat, die ich auch habe.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn man, wie die Kollegen der FDP, dieses Thema zur Wertedebatte hier in das parlamentarische Rund holt, dann darf man nicht denken, dass ein Teil der kritischen Fragen einfach vergessen werden. Da sage ich Ihnen, ich bin gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrates der Leo Baeck Foundation, der Ausbildungsträger der liberalen Juden in Deutschland, des Abraham Geiger Kollegs und als in der Osterliturgie das Missionieren der Juden wieder hineinformuliert wurde, waren die jüdischen Gemeinden in Deutschland entsetzt. Diese Kritik muss auch der Heilige Vater aushalten,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

weil es nicht sein kann, dass man auf einmal so tut, als ob man über das Zweite Vatikanische Konzil wieder hinausgehen könnte.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oder müssen.)

Deswegen hat Kollegin König nicht, Kollege Adams, von Gut und Böse geredet. Sie hat Fragen gestellt und gesagt, ich würde gern darüber reden. Nehmen Sie das doch als Einladung an und nicht als Ausladung an Benedikt und schon gar nicht als Herabsetzung. Ich finde es einen spannenden Termin, dass der Heilige Vater nach Erfurt kommt und in das Eichsfeld fährt, ich finde es unglaublich spannend, dass er in das Augustinerkloster geht. Ich wünsche, dass es dort ein Klima des Gesprächs zwischen der evangelischen und katholischen Kir

(Abg. Tasch)

che gibt zur Ökumene, ich würde mir noch mehr wünschen, wenn wir erleben könnten als Christen, dass wir bei der Abendmahlsfrage uns deutlicher aufeinander zubewegen könnten, weil ich persönlich meine, es gibt keine Christen erster und zweiter Klasse. Aber das meine ich als Christ und nicht als Politiker.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie aber das Thema hier in das Parlament holen, dann müssen Politiker auch darüber reden, wie eine bestimmte Botschaft bei Menschen ankommt, die nicht katholisch sind. Bei einem schwulen Menschen kommt es eben nicht besonders gut an - wie in Köln jetzt geschehen -, wenn nur die Tatsache, schwul zu sein, zur Entziehung der Lehrbefähigung führt. Das finde ich ein Problem.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das habe ich in meiner Fraktion auch gesagt, das alles gehört meines Erachtens gar nicht hier im Parlament diskutiert. Deswegen hätte ich mir gewünscht, der ganze Antrag wäre nicht gestellt worden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich finde aber trotzdem, dass alles, was ich gehört habe, eine Bereicherung in der Diskussion war. Aber es gehört sich auch, dass man dann kritische Fragen stellt an den Heiligen Vater, an den Vatikan und an das Papsttum. Das muss man als Politiker aushalten, ohne dass damit religiöse Gefühle verletzt werden. Ich sage es noch einmal, ich finde es eine spannende Herausforderung für Thüringen, dass Benedikt XVI kommt und ich wünsche mir, dass es ein Ereignis wird, von dem wir alle zusammen, aber auch wir evangelischen Christen, noch lange zehren können. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass der Termin ein Anlass der Ökumene wird. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe noch eine Wortmeldung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese ziehen Sie zurück? Okay. Dann habe ich keine weiteren Wortmeldungen.

Ich kann damit die Aussprache zu dem Sofortbericht und zu den einzelnen Nummern aus den beiden Anträgen schließen. Ich gehe davon aus, dass der Sofortbericht erfüllt ist. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Sie wollen noch einen Antrag stellen auf Teilung?

Genau, auf die Einzelabstimmung vom Antrag der CDU und SPD, die Punkte 2 und 3 getrennt abzustimmen.

Ich würde nur erst einmal zu Nummer II aus dem ersten Antrag, aus dem Antrag der FDP, abstimmen wollen, weil der andere ist der Alternativantrag und der wird danach abgestimmt. Und so sehr es vielleicht gewünscht wird, dass wir jetzt keine Abstimmung durchführen, müssen wir eine Abstimmung durchführen, wir sind im Parlamentsgeschehen. Ausschussüberweisung für den Punkt II aus dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2510 ist nicht beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt über diese Nummer II ab. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und 1 Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit einer Mehrheit ist die Nummer II aus diesem Antrag abgelehnt worden.

Nun kommen wir zu dem Alternativantrag in Drucksache 5/2578. Da gibt es durchaus die Möglichkeit nach unserer Geschäftsordnung, Nummer 2 und 3 getrennt abzustimmen. Ich frage die beiden Fraktionen, die diesen Antrag eingereicht haben, CDU und SPD, ob sie diesem Verfahren zustimmen würden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDUFraktion nickt und der der SPD-Fraktion auch, so dass wir nun - das ist jetzt arabisch 2 aus dem Alternativantrag in Drucksache 5/2578 - über diesen Punkt abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2 Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine. Die Stimmenthaltungen bitte. Diese kommen aus der Fraktion DIE LINKE und 1 Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit Mehrheit ist diese Nummer 2 dann angenommen.

Jetzt kommen wir zu Nummer 3. Wer der Nummer 3 aus dem genannten Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Stimmenthaltungen bitte. Diese kommen aus der Fraktion DIE LINKE und 1 Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit Mehrheit ist diese Nummer 3 angenommen.

(Abg. Ramelow)

Eine Gesamtabstimmung brauchen wir nicht, weil alle anderen Teile das Berichtsersuchen berührten. Ich kann demzufolge diesen Tagesordnungspunkt schließen und komme nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 19

Gutachten im Auftrag der Landesregierung „zum Zeitrahmen und zur Notwendigkeit einer Funktional- und Gebietsreform“ in Thüringen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2511

Die einbringende Fraktion möchte diesen Antrag begründen. Herr Abgeordneter Bergner bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, nicht, dass der Verdacht entsteht, es ist nur wegen des Wassers, es ist einfach die Tagesordnung. Diesen Antrag, meine Damen und Herren, haben wir bereits zum vergangenen Plenum eingereicht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich hatte eigentlich wenig Bedenken, dass er nicht mehr aktuell sein könnte. Der Dissens in der Koalition bringt zu diesem Thema erhebliche Unruhe und Unsicherheit vor Ort. Ich erlebe das auch regelmäßig in der Debatte als Bürgermeister, auch in den Gemeinden ringsum und keiner weiß so richtig, wo geht die Reise hin. Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir die inhaltliche Debatte auf den Weg bringen. Das Ziel, das wir damit verfolgen, ist eine sachliche und fundierte Debatte, die unter dem Strich Planungssicherheit vor Ort schafft. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie den Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags geben möchte. Herr Minister Geibert, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in dem vorliegenden Antrag wird zunächst die interkommunale Zusammenarbeit im Freistaat Thüringen thematisiert. Regelungen zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit finden sich in Thüringen im Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2010. Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit sind danach Arbeitsgemeinschaften, Zweckvereinbarungen und Zweckverbände. Seitens der amtlichen Statistik wird in diesem Zusammenhang nur ein Verzeichnis der Zweckverbände mit kommunalen Aufgaben ge

führt. Danach bestanden in Thüringen zum 31. März 2010 insgesamt 117 Zweckverbände, die ihren Haushalt nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsordnung bzw. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung führen. Zu weiteren Formen der interkommunalen Zusammenarbeit liegen der Landesregierung weder Zahlen noch Angaben vor. Unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung erübrigt sich eine Bilanz der Landesregierung über die auf freiwilliger Basis praktizierten Kooperationen zwischen den Thüringer Kommunen. Grundsätzlich unterstützt die Landesregierung aber alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Leistungs- und Verwaltungskraft auf kommunaler Ebene beitragen. Die Landesregierung verfolgt die Funktional- und Gebietsreform der anderen Bundesländer, insbesondere der Nachbarländer des Freistaats Thüringen, sehr aufmerksam.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals den Blick auf die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 lenken. Darin ist unter Punkt 18 der Auftrag an die Landesregierung enthalten: „… im Licht der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpaktes II durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt. In Auswertung dieses Gutachtens wird die Landesregierung eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen. Die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement vor Ort muss dabei berücksichtigt werden.“ - soweit das Zitat.

Der Auftrag ist unverkennbar ergebnisoffen formuliert. Er resultiert aus dem Bestreben, den Freistaat Thüringen, insbesondere im Hinblick auf die finanzpolitische und demographische Entwicklung, zukunftsorientiert zu gestalten. Zu konkreten Erwartungen der Landesregierung an eine Funktionalund Gebietsreform wird sich die Landesregierung daher gegebenenfalls nach Vorliegen des Gutachtens eine abschließende Meinung bilden. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um das Gutachten bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres den Fraktionen, den zuständigen Gremien des Thüringer Landtags sowie den relevanten Verbänden und den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften Thüringens zuzuleiten. Ferner wird die Forderung erhoben, die Vertreter der Verbände, der Bürgerinitiativen sowie der kommunalen Gebietskörperschaften in geeigneter Weise in die Auswertung des Gutachtens sowie in die sich daran aus Sicht der Landesregierung anschließenden Maßnahmen einzubeziehen.

Ich weise in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es sich um ein Gutachten der Landes

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

regierung handelt, das von unabhängigen Gutachtern erarbeitet wird und der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für weitergehende Maßnahmen dienen soll. Die Landesregierung wird selbstverständlich den Landtag zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Gutachtens unterrichten. Natürlich werden das Gutachten und die Schlussfolgerungen daraus vor allem in diesem Hohen Hause intensiv diskutiert und ausgewertet werden. Ich stimme Ihnen auch ausdrücklich zu, dass eine zukunftsorientierte Gestaltung des Landes nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie in einem breiten Konsens mit allen Betroffenen erfolgt. Die Landesregierung wird daher auch weiterhin einen intensiven Dialog in allen zuständigen Gremien führen, moderieren bzw. anregen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.