Protocol of the Session on May 19, 2011

Vielen Dank, Herr Bärwolff. Aus gegebenem Anlass möchte ich trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass Sie auf Ihre Wortwahl doch ein wenig achten in Ihren Redebeiträgen.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Möchte die Ministerin dazu sprechen? Das kann ich gerade nicht erkennen. Es wurde mir vorhin signalisiert, Sie würden sprechen wollen. Ja? Dann haben Sie jetzt das Wort, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will vorausschicken, Herr Bärwolff, es ist wie in einer Ehe, da heißt es auch, in guten wie in schlechten Zeiten und das gilt auch für die Selbstverwaltung der Kommunen in Thüringen - in guten wie in schlechten Zeiten. Denn wenn es so einfach wäre, würden wir immer die schlechten Zeiten abfangen und die anderen bekommen die guten Zeiten. Das wäre doch zutiefst ungerecht und das muss auch die Fraktion DIE LINKE einsehen. So ungerecht kann es ja nun auch nicht im Leben zugehen.

(Beifall SPD)

Im Namen der Landesregierung nehme ich zu dem Gesetzentwurf Stellung. Auch der Thüringer Landesregierung ist sehr daran gelegen, dass das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket engmaschig zu realisieren ist, so dass alle leistungsberechtigten Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene erreicht werden. Deshalb wird auch die auf Bundesebene eingeleitete gesetzliche Verlängerung der Frist für die rückwirkende Antragstellung ausdrücklich unterstützt. Allerdings sieht die Landesregierung noch umfassenden Beratungsbedarf dahin gehend, ob der vorliegende Gesetzentwurf geeignet oder erforderlich ist, diese Zielsetzung maßgeblich zu fördern. In einer ersten Bewertung des Entwurfs fällt auf, dass er Regelungen enthält, die bereits Bestandteil der genannten Ausführungsgesetze

(Abg. Bärwolff)

oder auch des Sozialgesetzbuchs selbst sind. Erörterungsbedarf besteht auch, soweit der Gesetzentwurf einen Anspruch nur für die derzeitigen Leistungsbezieher vorsieht, nicht aber für diejenigen, die erstmalig diese Leistungen in Anspruch nehmen könnten. Gerade die Information und Beratung der derzeit bereits Leistungsberechtigten bzw. deren Eltern dürfte unproblematisch sein, da diese wegen des halbjährlichen Bewilligungszeitraums oder zu Vermittlungsgesprächen ohnehin die Jobcenter aufsuchen müssen, in denen nach den §§ 6, 6 a, 6 d, 44 b SGB II die Leistungen der Grundsicherung, also auch die Leistungen nach § 28 SGB II, erbracht werden.

Die Frage der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wird so intensiv und dauerhaft in Presse und Öffentlichkeit in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion erörtert, dass inzwischen jedem bekannt sein dürfte, dass Anträge auf diese Leistungen gestellt werden können. Es obliegt nicht dem Landesgesetzgeber, hier eine Bringschuld der Sozialleistungsträger zu normieren. Zudem wird zu bedenken sein, dass für die Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte der Gedanke maßgeblich war, dass diese im Hinblick auf unterschiedliche lokale Rahmenbedingungen auch den Vollzug im Detail unterschiedlich gestalten können sollen.

Soweit der vorliegende Gesetzentwurf auf eine einheitliche Anwendung im Bereich von Bildung und Teilhabe abzielt, ist dies ohnehin bereits über die bisherigen Strukturen gewährleistet. Zudem bedürfen die Regelungen in der vorliegenden Fassung einer rechtlichen Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung. Zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit wurde bereits anlässlich der Mündlichen Anfragen und auch anlässlich der letzten Plenarsitzung informiert. Die Ausweitung der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz obliegt dem Bundesgesetzgeber. Der Landesgesetzgeber hat hier keinerlei Handlungsspielräume, allerdings können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigt sind, auch jetzt schon Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Und schließlich werden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzent

wurfs zu erörtern sein, die im Hinblick auf eine weitere Belastung des Landeshaushalts wenig tragfähig erscheinen.

Meine Damen und Herren, dies soll und kann nur ein erster Überblick über den Erörterungsbedarf sein. Ich hoffe daher auf eine anregende Diskussion und auf gute Stellungnahmen aus den kommunalen Spitzenverbänden. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und es wurde Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs beantragt, und zwar an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich frage: Wer stimmt der Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Es gibt 3 Enthaltungen aus den Reihen der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung so angenommen.

Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat wird jetzt kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen. Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns alle heute um 19.00 Uhr im Plenarsaal wiedertreffen, nämlich zur festlichen Unterzeichnung der europarechtlichen Vereinbarung und zum Festvortrag von Herrn Prof. Dr. Siegfried Broß.

Die Plenarsitzung morgen beginnt um 9.00 Uhr.

Ende: 18.19 Uhr