Protocol of the Session on May 19, 2011

Herr Minister, ich weiß es wirklich nicht, deswegen nutze ich die Gelegenheit, Sie zu fragen. Gibt es nach den einschlägigen Regelungen in Thüringen eigentlich eine Mindestaltersgrenze für die Inhaber von Posten, die nach B 10 und höher vergütet werden, sprich für die Minister oder die Ministerpräsidentin?

Die gibt es. Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen und effektiven Amtsführung ist die Festsetzung einer Altershöchstgrenze geeignet und erforderlich.

Es gibt den Wunsch nach einer weiteren Frage. Lassen Sie die zu, Herr Minister?

Gern.

Bitte, Herr Abgeordneter Barth.

Wie lautet diese Regelung denn, welches Mindestund welches Höchstalter müssen die Ministerpräsidenten bzw. die Minister in unserem Land denn haben?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: In Bayern müssen die 40 sein, sonst werden die nichts.)

Da darf ich Sie auf das Thüringer Ministergesetz verweisen. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass die Wahrscheinlichkeit krankheitsbedingter Ausfälle und sonstiger Beeinträchtigungen der Amtsführung bis hin zur vorzeitigen Amtszeitbeendigung mit zunehmendem Lebensalter ansteigt. Auch die fortschreitende medizinische Entwicklung und das Ansteigen der mittleren Lebenserwartung ändern nichts an dem Erfahrungssatz, dass die Belastbarkeit mit zunehmendem Lebensalter zurückgeht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und deswegen setzen wir das Rentenalter hoch?)

Die allgemeinen Renten- und Ruhestandsregelungen, die ein Ende der Berufstätigkeit mit 65 Jahren bzw. zukünftig mit 67 Jahren vorsehen, tragen dem Rechnung. Über das allgemeine Renten- und Ruhestandseintrittsalter geht die bestehende Wählbarkeitsvoraussetzung für hauptberuflich tätige Landräte und Bürgermeister bereits jetzt weit hinaus. Bei einer Wahl mit knapp 65 Jahren kann bei einer sechsjährigen Amtszeit das Amt bis in das 71. Lebensjahr hinein ausgeübt werden. Angesichts der bereits dargelegten Bedeutung, insbesondere der Ämter des hauptamtlichen Bürgermeisters und des Landrats für die Städte und Landkreise, des besonders großen Umfangs an Repräsentationsund Verwaltungsaufgaben und der hohen Verantwortung ist eine Erhöhung des Risikos für die Kontinuität der Amtsführung durch eine weitere Ausdehnung oder gar Aufhebung der Altersgrenze abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Minister Geibert)

Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Ich habe jetzt noch drei Wortmeldungen. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Adams. Bitte, Herr Abgeordneter Adams.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt, glaube ich, in der Debatte jetzt schon noch mal eins klarzustellen oder noch mal in den Fokus zu rücken. Der Minister hat, finde ich, in seiner ruhigen und überzeugenden Art und Weise natürlich nahegelegt, dass wir eine Anleihe nehmen müssten bei der Frage Laufzeitbeamter und damit hatten Sie begründet, dass man erst Mitte 20 die nötige Reife haben würde. Aber merken Sie nicht an der Stelle, dass dieses Argument nicht schlägt, weil es doch schon heute möglich ist, Landrätin oder Landrat zu werden mit 21. Da wird es doch greifbar, dass diese Argumentation gar nicht passend für unsere gesetzlichen Regelungen sein kann.

(Beifall FDP)

Herr Hey hatte argumentiert, dass er mit Mitte 20 in die Kommunalpolitik eingestiegen ist und zehn Jahre später sich persönlich reif fühlte und es dann auch zum Erfolg brachte, Dezernent in einer wunderbaren Stadt in Thüringen zu werden. Das ist richtig und ich würde Ihnen sogar zustimmen, dass auch ich, wenn ich darauf zurückblicke, sage, ich glaube, dass ich vor zehn Jahren noch nicht so gut war, wie ich heute bin.

(Heiterkeit im Hause)

Aber man täuscht sich. Man täuscht sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit Gelegenheit gehabt, eine alte Kiste aufräumen zu müssen und dort habe ich eine Beschwerde gefunden, die ich mit sechzehn an den Leiter des Lehrlingswohnheimes geschrieben habe. Ich finde, das war nicht viel besser als das, was ich heute hier mache. Das war damals schon sehr gut gewesen und es führte auch damals schon zum Erfolg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genauso gilt dies für die Menschen am anderen Ende der Debatte hier, nämlich dort, wo wir sagen, die Kompetenz der Älteren ist uns wichtig. Wir haben ja nicht umsonst das Rentenalter hochgesetzt, weil wir erkennen, dass wir in unserer Volkswirtschaft die Älteren benötigen und die müssen weiterhin mitmachen, weil nicht genug Junge da sind. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es nur folgerichtig - und die FDP ist da auf dem richtigen Weg und wir gemeinsam sind auf dem richtigen Weg, wenn ich das heute alles richtig verstanden habe, bis auf die CDU -, dass wir hier eine

Regelung finden, die unserer Zeit entsprechend ist, die nämlich klarstellt, ja, wir stehen dazu, junge Menschen können mit dem Eintritt in die Volljährigkeit die meisten Dinge, alle Dinge, mitentscheiden und sie sind auch bereit, große Verantwortung in Kommunen zu übernehmen. Und ob sie diese Verantwortung auch bekommen, das soll der mündige Wahlbürger, den wir über alles stellen und als höchsten Souverän haben, entscheiden. Deshalb ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht ganz richtig, hier bei den Laufbahnbeamten Anleihen zu nehmen und insofern, glaube ich, dass wir eine außerordentlich spannende Debatte im Ausschuss dazu bekommen werden. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Es hat jetzt Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich entschlossen, hier noch einmal einen Redebeitrag zu halten, weil sonst hätte ich zu oft den Innenminister bei seinem Vortrag unterbrechen müssen, das wollte ich nicht, weil ich das Gesamtkunstwerk seines Vortrags genießen wollte. Aber er hat zwei Dinge in seinem Vortrag hier thematisiert, die einer Klarstellung bedürfen, und zwar vor der Ausschussberatung, damit nicht für die Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht.

Zunächst erst einmal geht es um die Flexibilisierung der Frage hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Bürgermeister. Sie haben gesagt, ab 3.000 Einwohner. Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass zwischen 3.000 und 10.000 Einwohnern die Kommune eine Option hat, ob sie sich für einen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeister entscheidet. Das heißt, wir könnten bei Kommunen bis 10.000 Einwohner, wenn es der Stadtrat in seiner Hauptsatzung regelt, auch einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen. Dass das in Thüringen eher die Ausnahme ist, ist uns bewusst, aber wir als Gesetzgeber haben die Option geschaffen.

Die zweite Sache, die klarzustellen wäre, ist, was muss in einer Verwaltung geschehen, wenn der Bürgermeister oder Landrat nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt? Da haben wir aus meiner Sicht im Gesetz eine gut wirkende und überzeugende Regelung getroffen. Da haben wir nämlich formuliert, dass es mindestens einen Beamten geben muss, der in der Verwaltung diese Qualifikation erfüllt. Also insofern sind die Dinge, die Sie hier dargelegt haben, gelöst durch den Gesetzgeber, indem er gesagt hat, wenn der Bürgermeister oder Landrat diese Qualifikation nicht hat, dann muss die

Verwaltung entsprechend einen Laufbahnbeamten vorhalten. Was Ihr Vortrag für einen Eindruck vermittelt hat, ist, dass Sie nicht mehr ganz überzeugt sind, ob die Direktwahl des Bürgermeisters und Landrats noch zeitgemäß ist. Denn wenn ich Ihre Argumentation konsequent zu Ende bringe, haben Sie sich dafür ausgesprochen, dass die Bewerber nicht mehr unter das allgemeine Wahlrecht fallen also dass sich jeder bewerben kann -, sondern dass es insbesondere fachliche, aber auch andere Voraussetzungen, was Lebenserfahrung betrifft, geben muss. Das halte ich für sehr bedenklich, wenn wir eine Diskussion eröffnen, ob wir das passive Wahlrecht in dieser Art und Weise einschränken. Dann müssten wir uns für eine andere Verfassung, also Kommunalverfassung entscheiden. Für eine solche Diskussion bin ich. Wir müssten uns beispielsweise von der Direktwahl Bürgermeister und Landrat verabschieden. Das Modell gab es auch in der Bundesrepublik lange Zeit in den alten Bundesländern, und auch selbst in den neuen Bundesländern 1990 sind die Bürgermeister und Landräte noch von den Vertretungen gewählt worden. Da kann ich ein solches Auswahlverfahren ähnlich wie bei den hauptamtlichen Beigeordneten durchaus in Erwägung ziehen. Wenn wir das aber nicht infrage stellen wollen, wenn wir es bei der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte belassen wollen, dann halte ich es für gefährlich, eine Diskussion zu eröffnen, welche Voraussetzungen diese Bewerber haben müssen. Denn ich bleibe bei der Überzeugung, dass der Wähler entscheidet. Der Wähler wird auch sehr genau darauf achten, wenn es mehrere Bewerber gibt, welcher Bewerber denn die besten menschlichen und auch die fachlichen Voraussetzungen mit sich bringt, um dieses Amt zu bekleiden. Zum Schluss haben wir das Wählervotum zu beachten. Ich habe mehrfach für Ämter kandidiert

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Vergeb- lich!)

und musste zur Kenntnis nehmen, dass fachliche Eignung allein nicht ausreicht. Das ist ja in Ordnung. Das muss ich hinnehmen,

(Beifall DIE LINKE)

denn wenn es nach einer fachlichen Eignung gegangen wäre, hätte das Wahlergebnis in dem einen oder anderen Fall anders aussehen müssen. Insofern habe ich oder wir als DIE LINKE keinen anderen Vorschlag, wie es besser ist, sondern wir sind davon überzeugt, das jetzige System, dass der Wähler entscheiden kann, ist das beste System. Wir sprechen uns weiter für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte aus und das heißt natürlich, jedermann muss Zugang zu diesen Ämtern haben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich schaue mich noch mal um. Ich habe niemanden mehr auf der Rednerliste. Das scheint auch nach wie vor der Fall zu sein. Dann schließe ich an der Stelle die Aussprache und wir kommen zur beantragten Ausschussüberweisung.

Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Wir beginnen mit der Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2675 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP und DIE LINKE. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist der Fall mit 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung an den Innenausschuss angenommen.

Wir kommen jetzt zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind einige Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Diese Überweisung ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit brauchen wir auch nicht mehr über die Federführung abzustimmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 an dieser Stelle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Thüringer Klimaschutz-Gebäude-Rahmengesetz Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2678 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion die Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat Frau Abgeordnete Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind uns in diesem Hause einig, dass wir erneuerbare Energien ausbauen wollen, dass wir Energie einsparen wollen, dass wir in Energieeffizienz investieren wollen und müssen. Deswegen steht das Ob nicht zur Debatte, sondern das Wie. Das hatten wir auch bei der Diskussion zur Bauordnung ge

(Abg. Kuschel)

merkt, als es um die Frage ging, wo Kleinwindkraftanlagen aufzustellen sind und wo nicht. Was heißt das? Wir brauchen einen ordnungsrechtlichen Rahmen. Wenn wir es ernst meinen mit Klimaschutz, wenn wir wirklich unabhängiger werden wollen von Importen von fossilen Energieträgern und die Potenziale regionaler Wertschöpfung in Thüringen nutzen wollen, dann müssen wir auch im Gebäudebestand etwas tun. Wir sind bundesweit bei einer Sanierungsrate von 0,9 Prozent. Die Bundesregierung selbst sagt, wir brauchen 2 Prozent, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Debatte im Moment zur Energie hat eine gewisse Schieflage. Die ist auch nachvollziehbar nach Fukushima. Aber wenn man sich anschaut, wie viel CO2 die Stromproduktion und Wärme produzieren, dann sind wir bei jeweils 35 Prozent.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hält sich die Waage. Der Strom bekommt aber im Moment die meiste Aufmerksamkeit und es geht auf dem angekündigten Energiegipfel der Landesregierung vor. Wir müssen diese Schieflage spätestens dann wieder ins Lot bringen und uns auch über die Gebäude unterhalten. Wenn man dann noch feststellt, dass der Verkehr 25 Prozent des CO2-Ausstoßes verursacht, dann wissen wir auch, wer in diesem Kabinett Energieminister ist. Wir wollen mit diesem Gesetz einen Rahmen vorgeben, bis 2050 in Thüringen einen energetisch durchsanierten Gebäudebestand zu haben. Was sind die Eckpunkte, die wir dazu vorschlagen? Ein ganz wichtiger Punkt ist die Bürgerbeteiligung von Anfang an. Wir wollen nicht erst einen Gesetzentwurf vorlegen und diesen dann in die formal vorgeschriebene Anhörung bringen, sondern wir wollen von Anfang an mit den Betroffenen zusammenarbeiten, mit dem Mieterbund, mit den Handwerkskammern, mit dem Gemeinde- und Städtebund usw. und wollen dann nach unserem Wunsch in 2016 Grenzen für den Wärmeverbrauch in Gebäuden haben, die für alle Beteiligten auch akzeptabel sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Säule: Wahlweise kann abgestellt werden auf energetische Ziele oder CO2-Ziele oder eine Kombination von beiden, nämlich dämmen und/ oder die Energiequelle durch regenerative Energien zu ersetzen. Wir wollen Maßnahmen, die wirtschaftlich sind. Das heißt, bei den steigenden Energiepreisen soll sich eine Investition zur energetischen Sanierung rechnen, sich amortisieren. Wir wissen auch, dass die Sanierungskosten umgelegt werden können. Das soll aber auch solche Grenzen haben, dass die Mieter nicht über Gebühr belastet werden, entsprechend braucht es auch Härtefallregelungen. Wir befinden uns mit dieser Initiative in guter Gesellschaft mit der Deutschen Energie-Agentur. Die hat unlängst eine Allianz für Gebäudeenergieeffizienz gegründet und schlägt unter anderem vor, dass

der Bund die Mittel für die KfW von 2 Mrd. € auf 5 Mrd. € im Jahr aufstockt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die dena fordert auch, das Marktanreizprogramm aufzustocken. Wir wissen auch inzwischen - der Minister ist gerade nicht da, aber ich sage es trotzdem, an Minister Carius vor allem -, dass ein Landesgesetz nicht verhindert, entsprechende Bundesmittel als Förderung in Anspruch zu nehmen. Das schließt sich nicht aus und der Bund hat den Ländern es explizit überlassen, für den Gebäudebestand entsprechende Regelungen zu erlassen.

Ich würde mich freuen, wenn wir diese Gesetzesvorlage federführend im Bauausschuss diskutieren können und zusätzlich noch im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)