Protocol of the Session on May 19, 2011

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen. Auch hier handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2673. Wer diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und teilweise der FDP - jetzt sind es alle.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Nein, es hat länger gedauert.)

Ja, wenn es länger dauert, ist es eben keine Teilnahme. Das wird jetzt für Sie zu kompliziert.

Wir machen weiter mit der Frage nach der Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist der Ausschussüberweisung für beide Ausschüsse zugestimmt.

Wir müssen jetzt über die Federführung abstimmen. Ich würde zuerst vorschlagen, über den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten als federführendem abzustimmen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Petitionsaus- schuss.)

Nein, es gibt Widerspruch. Gut, dann stimmen wir zunächst ab über die Federführung des Petitionsausschusses. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ersparen wir uns die weitere Abstimmung, weil die Federführung des Petitionsausschusses somit einstimmig festgestellt ist.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2675 ERSTE BERATUNG

Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, wer in Thüringen 18 ist, darf heiraten, der darf Geschäfte abschließen, er darf, wenn er den Dienstgrad eines Unteroffiziers hat, sogar einen Kampftrupp in Afghanistan anführen. Was er nicht darf, ist, Bürgermeister einer 60-Einwohner-Gemeinde zu werden.

Ich möchte einen zweiten Themenkreis skizzieren, den wir mit unserem Gesetzentwurf aufgreifen wollen. Wenn Sie hauptamtlicher Bürgermeister sind in einer Gemeinde mit 3.010 Einwohnern, dann gilt für Sie eine gesetzlich festgesetzte Altersgrenze. Sind Sie ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit 2.990 Einwohnern, gilt diese Grenze nicht.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen beiden Themenkreisen beschreibe ich Ihnen etwas, was aus unserer Sicht eine Schieflage im Thüringer Kommunalwahlgesetz darstellt, und ich werbe dafür, dass wir heute hier zu diesen beiden Themenkreisen in eine sachliche Debatte einsteigen können. Ich freue mich auf diese Debatte mit Ihnen hier und heute. Danke.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, ich darf abermals vom Mainstream abweichen und zunächst einmal eine grundsätzlich positive Haltung meiner Fraktion zu Ihrem Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz hier übermitteln und sagen, dass wir sehr gern mit Ihnen über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss diskutieren wollen. Wir müssen auch darüber diskutieren, denn es gibt einige Sachfragen hier an der Stelle noch zu klären, darauf will ich gleich noch mal zurückkommen. Die FDP folgt uns GRÜNEN nach. Unsere Forderung war gewesen: Mit 16 wählen. Ich glaube, das ist eine sehr richtige Forderung und Entscheidung,

(Beifall FDP)

von der wir nicht ablassen werden; wir werden natürlich auch weitere Versuche unternehmen, das hier in Thüringen durchzusetzen. Ganz in dieser Reihe steht auch die Idee der FDP, hier nach vorne hin Platz zu machen, die Möglichkeit zu schaffen, dass jüngere Menschen in Thüringen Verantwortung übernehmen können, aber auch hier die Balance haltend, dass älteren Menschen die Chance

(Vizepräsident Gentzel)

gegeben bleibt, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Das sind zwei richtige Ansätze. Bei Letzterem habe ich gar kein Problem, bei Ersterem müssen wir allerdings eine Frage noch mal genauer anschauen. Bei unserer Forderung „Wählen ab 16“ konnten wir uns ja auf wissenschaftliche Erkenntnisse, Untersuchungen, die im Großen und Ganzen auch nicht bestritten waren, stützen, die deutlich sagen, zwischen 16 und 18 stellt man keinen wesentlichen Reifegewinn bezogen auf das Treffen von verantwortungsvollen Entscheidungen fest. Wir müssen allerdings hier die Differenzierung machen, die einfache einmalige Entscheidung, politisch jemandem das Mandat zu übertragen, ist zu differenzieren von der Leistungsfähigkeit mit Eintritt in das 18. Lebensjahr oder wenn man 18 ist, mit Eintritt in das 19. Lebensjahr, tagtäglich die Entscheidungen einer Kommune, eines Landkreises auch wirklich leisten zu können. Hierüber müssen wir diskutieren. Ich glaube, aus meiner Erfahrung mit vielen jungen Menschen spricht einiges dafür, hier durchaus das zu bejahen, dass es möglich ist. Entscheidungsfähigkeit hat, wenn man ein gewisses Alter erst mal überschritten hat, wenig mit der Anzahl der Jahre zu tun, sondern im Wesentlichen etwas mit der Frage, Verantwortung übernehmen zu können, Verantwortung übernehmen zu wollen und dafür das Rüstzeug zu bekommen.

Eine zweite Differenzierung zu unserem Antrag Wählen mit 16 ist noch zu machen. Wir haben uns damals auch darauf stützen können, dass wir aus dem Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes die Rechtfertigung finden, dass natürlich vom gesamten Volke aus in Wahlen die Macht ausgeübt wird. Damit muss der Gesetzgeber begründen, warum er Einzelne ausschließt, deshalb war es die Schwierigkeit, aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen 16-Jährige noch von der Wahl auszuschließen. Diese Argumentation steht uns hier nicht zur Verfügung, wenn wir über die Frage diskutieren, die die FDP hier aufwirft, warum soll nicht eine 18-Jährige oder ein 18-Jähriger in einer Kommune Verantwortung übernehmen können. Ich glaube, dass vieles dafür spricht, aber wir müssen das genau klären, weil es sattelfest sein muss und wir müssen da natürlich für Mehrheiten werben können. Herr Bergner, sicherlich geben Sie mir recht an der Stelle, dass aber auch dieses Unterfangen, Demokratie in Thüringen auf breitere Füße zu stellen, mit den treuen Blicken aus einigen Fraktionen, das natürlich richtig zu finden, und mit dem Ausruf der CDU, dass man das demnächst sofort selber machen wird, möglicherweise hier wieder beerdigt werden wird. Nichtsdestotrotz sollten wir dafür kämpfen. Wir stehen da an Ihrer Seite, den Diskurs zu führen, die Demokratie in Thüringen verantwortungsvoll weiterzuentwickeln. Dafür steht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein, da sind wir auch gern an der Seite der FDP, wenn Sie solche guten Vorschläge machen. Vielen Dank.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren - auf der Besuchertribüne ist niemand -, dieser Gesetzentwurf, liebe Kollegen von der FDP, hat ja einen recht interessanten Denkansatz. Eigentlich befasst er sich mit zwei sehr entscheidenden Fragen, nämlich ob junge Menschen mit 18 schon in der Lage sind, eine Kommune zu führen, und ältere Menschen noch in der Lage sind, mit mehr als 65 Jahren das zu tun. Da haben Sie bei Ihrem Gesetzentwurf in die Begründung geschrieben, dass es keine zwingenden Gründe gibt, Menschen nur deshalb von einem hauptamtlichen Mandat in der Kommune fernzuhalten, weil sie 18 Jahre alt sind. Sie sagen, Sie wollen junge engagierte Mitbürger leichter in die Kommunalpolitik integrieren, wobei ich sagen muss, das ist bereits jetzt so, weil Sie ja auch mit 18 Jahren bereits in einem Gemeinderat sitzen oder Stadtrat sein können. Da ist überhaupt kein Problem,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber nicht Bürgermeister, darum geht es.)

aber eben nicht Bürgermeister. Ich habe Ihren Gesetzentwurf schon sehr genau verstanden, Herr Barth, keine Sorge.

Nun haben wir in Thüringen mit 21 Jahren eine gesetzlich eingezogene Grenze beim passiven Wahlrecht. Es ist ganz interessant, einmal in andere Bundesländer zu schauen, wie das dort geregelt ist. Thüringen liegt da übrigens mit 21 Jahren durchaus im oberen Mittelfeld; es gibt Länder, in denen man auch durchaus älter sein muss, um hauptamtlicher Bürgermeister zu werden. Spitzenreiter - wenn ich das richtig recherchiert habe - ist Baden-Württemberg, 30 Jahre ist dort. Da werden wir mal sehen, ob das so bleibt. Da stellt sich natürlich unweigerlich die Frage: Was hat den Gesetzgeber denn dazu bewegt, solche Mindestaltersgrenzen überhaupt einzuziehen? Wenn man genauer hinsieht, wird da in der Regel auf den Erfahrungsschatz abgestellt, den man sich im Laufe der Jahre aneignen sollte, um ein solches Amt auch erfolgreich ausüben zu können. Ich will Ihren Gesetzentwurf jetzt nicht abschließend bewerten - das steht mir insoweit auch an dieser Stelle gar nicht zu -, ich denke aber, dass es ratsam ist, das Anliegen auch einmal im Ausschuss ordentlich zu prüfen, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen der anderen Länder hier im Bund.

(Abg. Adams)

Ich will aber gleich aus eigener Erfahrung oder aus eigenem Erleben vielleicht einmal schildern: Ich bin mit rund Mitte 20 in die Kommunalpolitik gekommen, das war so die ganz normale typische Leiter, zunächst einmal als der sogenannte berufene Bürger. Später war ich dann stimmberechtigtes Mitglied im Stadtrat und dann Fraktionsvorsitzender meiner Fraktion. 2006 wurde ich dann zum Sozial-, Finanz- und Ordnungsdezernenten gewählt, da war ich gerade 36 Jahre alt. Ob ich das dort bis zur Landtagswahl gut oder schlecht gemacht habe, das müssen andere bewerten. Aber ich kann mit Fug und Recht zumindest behaupten, dass es gut war, all die Jahre zuvor das Wissen um die ganzen Verwaltungsvorgänge und diese praktischen Erfahrungen, die Abläufe eben auch im Stadtrat gesammelt zu haben, um als Beigeordneter tätig zu sein. Wenn ich mir jetzt vorstelle, ich hätte diesen Job machen sollen mit - sagen wir einmal - 25 Jahren oder auch nur 21 Jahren, was im Gesetz als Mindestanforderung an das Alter vorgesehen ist -, wenn ich mir vorstelle, ich hätte diese langjährige Erfahrung nicht gehabt, dann bin ich skeptisch, wie ich dieses Amt hätte ausfüllen können. Aber das ist eine persönliche Einschätzung. Ich denke, das sollte man einmal genauer diskutieren.

Der Gesetzentwurf beschäftigt sich dann auch noch mit der Frage, ob diejenigen, die nun diese langjährige Erfahrung besitzen, dann mit einer ebenso willkürlich gezogenen Altersgrenze von den hauptamtlichen kommunalen Mandanten ferngehalten werden können. Das ist auch eine sehr interessante Frage, vor allem wenn wir uns einmal die Praxis aus anderen politischen Bereichen anschauen. Es gibt woanders Minister, die sind über 70 Jahre alt und machen eine gute Arbeit, und ein Bürgermeister in seiner Kommune soll das nicht können, das ist schon eigenartig.

Ich bin also dafür, diese Thematik weiter im Ausschuss zu erörtern, im Innenausschuss. Ich beantrage das hier auch genauso wie mein Vorredner. Die kommunalen Spitzenverbände - das würde ich sehr interessant finden - sind dann auch einmal zu befragen, um auch deren Meinung einzuholen. Die sind ja insoweit auch die Interessenverbände, die sich positionieren müssen, weil das für sie dann sicherlich auch sehr relevant in dieser Frage ist.

Ganz zum Schluss will ich einmal augenzwinkernd hinzufügen, dass sich die SPD in Thüringen ja gern der Diskussion stellt, wenn es um Änderungen beim Wahlalter geht. Vor nicht allzu langer Zeit ist das hier in der Frage des aktiven Wahlrechts ja auch diskutiert worden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie haben Sie denn gestimmt?)

Da sind wir gesprächsbereit und freuen uns auf eine interessante Diskussion. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema, welches die FDP mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgreift, ist gegenwärtig nicht so im Fokus der öffentlichen Diskussion. Das verwundert etwas, weil immerhin in einem Jahr Kommunalwahlen anstehen. Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte werden dort im Wesentlichen gewählt, aber anderseits ist es verständlich. Gegenwärtig bestimmen andere Themen, bei denen ein höheres Maß auch an Betroffenheit der großen Masse da ist, eine Rolle. Nichtsdestotrotz ist es richtig, dass dieses Thema angesprochen wird und deshalb auch Dank an die FDP, dass sie dieses Thema aufgreift. Wir stimmen mit der FDP überein, es gibt keine Begründung mehr, das passive Wahlalter von unten her über die Schwelle von 18 Jahren anzusetzen, weil mit 18 Jahren ein Mensch in unserem Rechtssystem voll rechtsfähig ist und insofern muss er auch in der Lage sein, ein solches Amt zu bekleiden. Zum Schluss entscheidet der Wähler und der Wähler wird natürlich sicherlich mit Augenmaß die Entscheidung zu treffen haben, ob derjenige Kandidat mit 18 Jahren bereits die politische Reife mitbringt. Da haben wir hohes Vertrauen in die Wählerschaft.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Von der Systematik her wäre es sehr sinnvoll gewesen, in dem Zusammenhang das aktive Wahlalter auf 16 Jahre herunterzusetzen, weil wir davon überzeugt sind, gerade diese Gruppe ab 16 Jahre ist durchaus in der Lage, sich in einem überschaubaren Bereich wie der Kommunalpolitik einzubringen und wenn es zunächst erst einmal über eine aktive Wahlbeteiligung ist. Wir wissen, bei jeder aktiven Wahlbeteiligung schließt sich meist auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Problemen an. Insofern werden auch wir weiterhin dafür streiten, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre zu reduzieren.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiteres Problem, das wir sehen, ist auf kommunaler Ebene das kommunale Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer, also unabhängig von der EU-Mitgliedschaft, weil wir davon überzeugt sind, dass jeder Mensch, der in der Kommune seinen Wohnsitz hat, die Möglichkeit haben muss, auch über das aktive und passive Wahlrecht an kommunalen Entscheidungen mitwirken zu können.

(Abg. Hey)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch dieses Thema werden wir im Landtag immer wieder thematisieren. Wir haben natürlich auch immer wieder ein Problem damit, dass es uns bisher als Gesetzgeber nicht gelungen ist, das Problem der sogenannten Scheinkandidaturen zu lösen. Das ist ja die Folge der asymmetrischen Wahlfristen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Thema, Thema!)

Wir würden uns also nach wie vor wünschen, dass die Amtszeiten der Bürgermeister und der Vertretungen identisch sind, dann stünde das Problem der asymmetrischen Wahlzeiten nicht. Aber solange das System der asymmetrischen Wahlzeiten steht, werden wir möglicherweise über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der FDP - und deswegen steht es mit dem Thema im unmittelbaren Zusammenhang, Herr Fiedler - dieses Problem

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das versteht wohl keiner im Haus?)

noch einmal auch im Innenausschuss thematisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine noch nicht abschließende Position haben wir formuliert zum Höchstalter, also zur Freigabe der Altersgrenze. Sie wissen, wir haben grundsätzlich mit der Anhebung des Renteneintrittsalters aus gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus Probleme.