Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits erläutert, hat sich an eine Phase des intensiven fachlichen Austausches zwischen Ministerium und Verbänden eine Bündelungs- und Erarbeitungsphase angeschlossen. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass sich nach der demnächst zu erwartenden Fertigstellung des Referentenentwurfs erneut eine Phase lebhafter und ertragreicher Diskussionen mit den Berufsverbänden anschließen wird.
Zu Frage 4: Hinsichtlich der Reformvorschläge des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung zur Einführung von Selbstverwaltungsstrukturen in der Justiz ist die in der Plenarberatung vom 27. Mai 2010 vertretene Position der Landesregierung noch einmal zu bekräftigen. Die Landesregierung strebt die von den Bundesverbänden geforderten Selbstverwaltungsstrukturen nach wie vor nicht an. Gründe hierfür sind die in der besagten Sitzung des Landtags bereits angesprochenen ver
fassungsrechtlichen Bedenken gegenüber solchen Selbstverwaltungsmodellen. Zudem stehen die Selbstverwaltungsmodelle im Widerspruch zu geltendem Bundesrecht, auch dem Grundgesetz sowie der Thüringer Verfassung. Diese Einschätzung teilen im Ergebnis alle Thüringer Berufsverbände, darunter auch die Landesverbände des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung. Alle Thüringer Verbände haben sich auf einen einheitlichen Verbandsentwurf zur Novellierung geeinigt. Dieser gemeinsame Verbandsentwurf macht sich die Selbstverwaltungsmodelle gerade nicht zu eigen. Vielmehr konzentriert sich der Entwurf auf inhaltlich vielversprechende Vorschläge im bestehenden bundesrechtlichen System, die im Erarbeitungsprozess im Ministerium gebührend berücksichtigt werden. Vielen Dank.
Eine kurze Nachfrage, Herr Staatssekretär. Sie haben von dem momentanen Arbeitsstand berichtet und auf die Koalitionsvereinbarung hingewiesen, diese gilt ja für die gesamte Legislaturperiode. Meine Frage ist: Wann beabsichtigen Sie denn konkret - es gibt sicherlich eine Zeitschiene, die Sie im Auge haben - in den parlamentarischen Gang zu gehen mit einem neuen Richtergesetz? Vielleicht kann man es noch terminisieren.
Ich habe diese Frage erwartet. Wenn man ein Wort wie „demnächst“ verwendet, dann kommt eine solche Nachfrage und ich möchte auch „demnächst“ nicht mit einem anderen ähnlich vagen Wort umschreiben. Also: Die Landesregierung strebt den ersten Kabinettsdurchgang für den Gesetzentwurf im Sommer 2011 an. Das heißt, der Referentenentwurf muss entsprechend vorher vorliegen. Also: der erste Kabinettsdurchgang im Sommer 2011.
Dazu gibt es jetzt keine Nachfragen. Ich rufe die nächste Frage auf, es ist die des Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2381.
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) stellt auf ihrer Internetseite unter anderem ein Projekt
vor, nach welchem die Einstellung eines Trainers für drei Jahre mit 98.416 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt wird.
1. Auf der Grundlage welcher ESF-Förderrichtlinie erfolgt die Zuwendung und wer fungiert als Antragsteller und Zuwendungsempfänger für diese ESFFörderung?
2. Welcher der im Operationellen Programm festgelegten Prioritätsachsen wird dieses Projekt zugeordnet?
4. Wie schätzt die Landesregierung die Förderfähigkeit dieses Projekts unter dem Aspekt der Beachtung wirtschaftlicher und fachspezifischer Kriterien, insbesondere die Angemessenheit der Projektausgaben, ein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Grundlage für die Bewilligung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte vom 30. Mai 2008. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Thüringer Skiverband e.V., Jägerstraße 10, in Oberhof.
Zu Frage 2: Das Projekt wird der Prioritätsachse C „Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von Benachteiligten/ Chancengleichheit“ zugeordnet und hier der Aktion C.2 „Soziale Eingliederung von Benachteiligten durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit“.
Zu Frage 3: Das vorrangige Ziel der Projektförderung ist entsprechend dem Operationellen Programm des ESF die Entwicklung und der Erhalt von
Beschäftigungsfähigkeit von zuvor Arbeitslosen im Hinblick auf ihre soziale und berufliche Integration.
Zu Frage 4: Die Bewilligung des Projekts ist entsprechend den Regelungen der genannten Richtlinie aus dem Jahr 2008 erfolgt. Mit Änderung der Richtlinie wurden ab dem 28. Juni 2010 für neu eingehende Anträge die Förderkonditionen nach unten korrigiert. Landesseitig können je nach Art der Tätigkeit nur noch Festbeträge in Höhe von 300, 400 oder 500 € pro Arbeitnehmer im Monat gefördert werden. Die vorher mögliche Alleinfinanzierung des Landes ist ebenfalls entfallen. Grundsätzlich wird durch öffentlich geförderte Beschäftigung ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung und zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Integration geleistet.
Es gibt keine weiteren Nachfragen dazu. Dann kann ich die nächste Frage aufrufen, es ist die der Frau Abgeordneten Stange, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2390.
In einer Pressemitteilung vom 2. März 2011 weist das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass in Deutschland die Personengruppe der von Taubblindheit betroffenen behinderten Menschen im Hinblick auf die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen immer noch benachteiligt wird und damit ein Verstoß gegen die Konvention vorliegt. Deshalb fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, umgehend die noch bestehenden Benachteiligungen für taubblinde Menschen zu beseitigen. Als besonders wichtiger Schritt wird vom Institut die Festschreibung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art in rechtlichen Vorschriften bewertet. Auch Thüringen ist verpflichtet, auf Landes- und kommunaler Ebene die UN-Konvention für behinderte Menschen umfassend umzusetzen und sich in weiteren Gremien auf Bundesebene für die Umsetzung einzusetzen. Es bleibt zu klären, wie die Landesregierung diese Verpflichtung umsetzen will.
1. Wie viele Menschen in Thüringen sind von Taubblindheit betroffen bzw. als Schwerbehinderte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch anerkannt?
2. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die Forderung nach einer speziellen rechtlichen Behinderungskategorie Taubblindheit, insbesondere im
3. Inwiefern und auf welchem Wege wird die Landesregierung die vorhandenen Benachteiligungen gegenüber taubblinden Menschen beseitigen bzw. sich an deren Beseitigung beteiligen?
4. Inwiefern sind der Landesregierung Aktivitäten auf Bundesebene oder aus anderen Bundesländern bekannt, die sich mit der Beseitigung bestehender Diskriminierungen gegenüber taubblinden Menschen, insbesondere mit der Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art befassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Frage 1: In Thüringen gibt es 19 statistisch erfasste schwerbehinderte Menschen, bei denen die Merkzeichen BL für blind und GL für gehörlos zuerkannt sind, bei denen also Taubblindheit vorliegt.
Zu Frage 2: Die bisherigen Initiativen der Interessenvertretung der taubblinden Menschen haben sich auf die Schaffung eines eigenständigen Merkzeichens TBL, also taubblind, im Schwerbehindertenausweis fokussiert, um Teilhabechancen der Betroffenen zu verbessern und die Inanspruchnahme spezifischer Leistungen zu erleichtern. Die Länder stehen der Einführung eines besonderen Merkzeichens bisher ablehnend gegenüber, weil sowohl Blindheit als auch Taubheit im Schwerbehindertenausweis bereits dokumentiert werden. Nach der bisherigen Systematik der Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht ist mit jedem Merkzeichen die Inanspruchnahme von speziellen Nachteilsausgleichen verbunden, zum Beispiel Merkzeichen G, die unentgeltliche Beförderung ÖPNV oder Merkzeichen B, die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson. Daher ist ein separates Merkzeichen nur zielführend, wenn konkrete zusätzliche Rechte benannt werden. Die Interessenvertretung der taubblinden Menschen hat diesbezüglich bisher allgemeine Forderungen skizziert, wie Regelungen zur Beratungsstruktur, Hilfsmittelkataloge, Rehamöglichkeiten, Wohnangebote und professionelle Assistenz. Ein konkreter Ausgleich, der mit einem Merkzeichen zu realisieren wäre, ist nicht genannt. Die Landesregierung ist bisher auch nicht um Unterstützung in Einzelfällen gebeten worden, weil die gegebenenfalls erforderlichen Hilfen von Behörden versagt worden wären. Unabhängig davon wird je
doch das Anliegen der Verbesserung der Teilhabechancen taubblinder Menschen uneingeschränkt geteilt.
Zu Frage 3: Die gegenwärtige Diskussion zur Umsetzung der UN-Konvention zur Erarbeitung von Aktionsplänen bietet Gelegenheit, die Problematik zu thematisieren. Die Interessenvertretungen der taubblinden Menschen sind aufgefordert, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Maßnahmen in den verschiedenen Rehabereichen wirksame Verbesserungen für taubblinde Menschen zu erreichen sind. Erst danach ist zu prüfen, welche Gesetzesänderungen erforderlich und gegebenenfalls zu initiieren sind.
Zu Frage 4: Die Stiftung „taubblind leben“ engagiert sich, wie unter Frage 2 beschrieben, für taubblinde Menschen. Weitere Aktivitäten sind der Landesregierung nicht bekannt.
Es gibt dazu keine Nachfragen. Ich rufe die nächste Frage auf, es ist die der Abgeordneten Frau König, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2396.
Am 14. April 2011 soll erstmals bundesweit analog zum "Girls'Day" ein "Boys'Day" stattfinden. Zur Unterstützung und Bewerbung des "Boys'Day" wurde u.a. eine Website geschaltet und über diverse Medien zur Teilnahme aufgerufen. Jungen sollen am "Boys'Day" u.a. Berufsfelder kennenlernen, welche sie bisher selten in ihre Berufsplanung einbezogen. Thüringenweit beteiligen sich bereits zahlreiche Firmen, Vereine und Institutionen an der Ausrichtung des "Boys'Day" und bieten unterschiedlichste Angebote für Jungen an.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den „Boys’Day“ zu unterstützen, und wie erklärt die Landesregierung, dass bei einer Internetrecherche auf den Websites des Landes (abgeru- fen am 11. März 2011) der „Boys’Day“ nur einmal unter dem Stichwort „Girls’Day“ erscheint?