Protocol of the Session on February 25, 2011

(Beifall CDU)

Ich will an der Stelle nur sagen: Wir müssen hier ein vernünftiges Verhältnis schaffen zwischen dem, was Sie unter Wirtschaftsfreundlichkeit verstehen, und dem, was wir auch unter Bürgerfreundlichkeit verstehen. Natürlich - da haben meine Kollegen Weber und Scherer völlig recht gehabt - ist es richtig, wir müssen auch die Chance, die sich durch den Modernisierungsschub in den nächsten Jahren ergibt, nutzen, um hier möglichst hohe Standards in unseren Wohngebäuden letztlich einzuführen. Aber ich würde mal eher sagen, das ist auch eine Frage, wie wir es fördern. Denn wenn wir zu hohe gesetzliche Standards einfordern, dann kann das mitunter auch dazu führen, dass derjenige, der sich soeben noch gedacht hat, ob er sein Haus dämmt, dann sagt, weil die Maßnahme jetzt viel zu teuer geworden ist - und da sage ich, es ist mir sehr wohl bekannt, dass das Handwerk durchaus in der Lage ist, auch denkmalschutzgerechte Sanierungen voranzutreiben, aber die sind eben noch teurer; weil eben ein Bürger dann mitunter deutlich höheren Anforderungen Genüge tun muss, um diese Anforderungen zu erfüllen, muss er wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen -, dann überlegt er es sich und macht es halt gar nicht. Da haben wir für den Klimaschutz überhaupt nichts bewegt.

(Beifall CDU)

Deswegen, finde ich, sollten wir diese Debatte wirklich sachlich führen und nicht nur einseitig an den einzelnen Zielen orientiert. Dann noch schlussendlich eines zu den Förderprogrammen: Frau Wolf, Sie haben ausgeführt, wir haben zu viele Förderprogramme. Sicher ist es wohlfeil zu sagen, wir brauchen ein Förderprogramm für alle, in der Sache geht das aber völlig an den Problemen dieses Landes vorbei. Denn natürlich haben wir ganz viele unterschiedliche Probleme,

(Beifall CDU)

ob sie in einem Sanierungsgebiet sind oder nicht in einem Sanierungsgebiet, ob sie im ländlichen

Raum sind oder in der Stadt, ob sie Eigentum haben, das sie selbst nutzen, oder Eigentum haben, was sie zur Fremdnutzung freigeben wollen, das erfordert unterschiedliche Fördertatbestände. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, dass Sie sagen, wir bräuchten hier in diesem wüsten Förderdschungel mehr Klarheit. Die Bürgerinnen und Bürger haben jedenfalls diese Klarheit, denn unsere Programme sind regelmäßig erstens überzeichnet und zweitens werden sie auch voll abgerufen. Insofern, glaube ich, sollten wir diese Debatte eher sachlich führen und weniger an einseitigen Zielen orientieren. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Frau Abgeordnete Schubert, Sie hatten noch eine Redemeldung angezeigt. Bitte schön.

Es geht ganz schnell, keine Sorge. Die Präsidentin hat mich ja darauf hingewiesen, dass noch ein Antrag zu stellen ist. Aber einen letzten Punkt kann ich nicht vermeiden noch auszusprechen, da es hier gerade um Bürokratieabbau ging. Das ist der Gesetzesbeschluss in Baden-Württemberg. Das zusammen mit einer Lichtung des Förderdschungels und das stimmt nicht, dass wir da nichts tun müssen, da müssen Sie auf Bundesebene schauen. Da ist jedes Ressort froh, wenn es irgendwie ein Förderprogramm hat, das es ausreichen kann. Das sind die Ressortkonkurrenzen, die verhindern, dass wir hier eine klarere Förderkulisse haben. Das können Sie nicht verneinen, Herr Carius. Das zusammen mit diesen wenigen Blatt Papier ist Bürokratieabbau. Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau können Sie erreichen, wenn Sie jetzt der Überweisung an den Bauausschuss zustimmen. Auf die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss verzichten wir zunächst. Weil wir das sonst per Selbstbefassungsantrag machen würden, dann kommt es sowieso in den Ausschuss. Das würde aber wieder bedeuten, dass wir mehr Blätter Papier verwenden. Also bitte, stimmen Sie dem Antrag zu. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Redemeldungen mehr. Damit schließe ich die Aussprache zum Sofortbericht. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist nun beantragt worden, diesen Bericht im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr fortzuberaten. Da alle Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht verlangt haben, frage ich in die

(Minister Carius)

Fraktionen. Erhebt sich gegen diesen Antrag Widerspruch? Das ist so. Das wird seitens der CDUFraktion und seitens der SPD-Fraktion angezeigt, so dass sich der Antrag zur Abstimmung über die Fortberatung erübrigt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Rechtsmittel gegen sogenannte Antiextremismuserklärung Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2303 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2331

Die Fraktion DIE LINKE hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung zu nehmen und auch nicht die Fraktion der FDP. Demzufolge kann ich sofort die Aussprache eröffnen und ich rufe auf für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Meißner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Besucher auf der Besuchertribüne, mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Landesregierung aufgefordert, die von der Bundesregierung geforderte sogenannte Antiextremismuserklärung rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu zunächst einmal zur Demokratieerklärung an sich: Diese besteht aus einer Bestätigung und aus beigefügten vierseitigen Hinweisen zur Erläuterung, die dem Fördermittelempfänger zur praktischen Umsetzung und Klarstellung dienen sollen.

Bereits in der Vergangenheit war es Bestandteil von Bescheiden für Träger von Extremismuspräventionsmaßnahmen, dass dort Auflagen getroffen worden sind zur Vermeidung einer Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen. Zur Wahrheit gehört in diesem Zusammenhang, dass 2004, zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung, die Initiative vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily ausging. Daraufhin schrieb das damalige von Frau Ministerin Renate Schmidt geführte Bundesfamilienministerium einen Brief an alle Träger von Maßnahmen gegen Extremismus, aus dem ich gern mit Ihrer Erlaubnis zitieren möchte: „Personen oder Organisationen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliches Arbeiten bieten, dürfen weder direkt noch indirekt durch Bundesbehörden gefördert werden.

(Beifall CDU)

Der Träger der geförderten Maßnahmen hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Unbedenklichkeit der als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten usw. zu prüfen.“

Meine Damen und Herren, vielleicht fällt es Ihnen auf, genau dieser Wortlaut aus dem Schreiben der damaligen SPD-Bundesministerin ist der Wortlaut, der jetzt aktuellen Demokratieerklärung der Bundesministerin Kristina Schröder, die von zwei Gutachten jetzt kritisiert wird. Aus Sicht der CDU-Fraktion bestehen allerdings keine rechtlichen Bedenken gegen die Demokratieerklärung.

(Beifall CDU)

Als Fördermittelgeber ist zunächst einmal festzustellen, dass das Bundesfamilieministerium berechtigt ist, das Bekenntnis des Zuwendungsempfängers zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Auflage im Zuwendungsbescheid abzufordern. Beide Gutachten stellen auch ausdrücklich fest, dass die Demokratieerklärung diesem verfassungsrechtlichen Ziel dienen darf. Daher ist auch in den beiden Gutachten festgestellt, dass Satz 1 als Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist. Aber auch dieser Satz wird von vielen kritisiert und es ist schon bezeichnend, welche Probleme manche Fraktionen und manche Teile der Bevölkerung mit einem offenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes haben.

Aus unserer Sicht ist aber auch die Formulierung in den Sätzen 2 und 3 der Demokratieerklärung ausreichend bestimmt. Denn in dieser verwaltungsrechtlichen Auflage bzw. Bedingung ist klar ersichtlich, dass eben der Träger gegen die Erklärung verstößt, wenn er wissentlich mit einem Partner zusammenarbeitet, der gegen die Ziele des Grundgesetzes und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Außerdem ist auch ausreichend klargestellt, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes die Rückforderung dieser Fördergelder ist. Auch die als unklar bezeichnete Bezeichnung „Anschein erwecken“ oder „extremistische Struktur“, die in der Demokratieerklärung vorkommen, werden aus unserer Sicht durch die Hinweise, die als Auslegungshilfe zur Demokratieerklärung beigefügt sind, ausreichend konkretisiert.

Es geht eindeutig darum, zu verhindern - und das ist unterstützenswert -, dass extremistische Organisationen finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird und sie dadurch ihre extremistischen Weltanschauungen mit Unterstützung öffentlicher Mittel auch noch in der Öffentlichkeit weiter verbreiten können. Dafür bedarf es eigener Verantwortung und hoher Sensibilität der in diesem Bereich tätigen Träger bei ihrer Arbeit.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Es gibt Organisationen und Strukturen, die einhellig und eindeutig als verfassungsfeindlich beschrieben werden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann sind sie verboten.)

Gerade hier ist doch für die Träger offensichtlich erkennbar, dass sich eine Zusammenarbeit mit diesen ausschließen muss.

(Beifall CDU)

Darüber hinaus hat jeder Träger die Möglichkeit, beispielsweise aus den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Bundesländer zu entnehmen, ob an den geförderten Projekten Beteiligte teilnehmen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen. Allein diese Erkenntnismöglichkeit dürfte aus unserer Sicht in den Möglichkeiten des Fördermittelempfängers stehen, zumal sich doch gerade diese in dem Bereich der Auseinandersetzung mit diesen Kräften engagieren. Im Übrigen glaube ich, es ist auch nicht zu viel verlangt, bei Unsicherheiten eine Rückfrage beim Bund zu starten und sich so Fördersicherheit zu beschaffen.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, letztlich stellt sich aber die Frage, ob das Land Thüringen für eventuelle Rechtsmittel überhaupt aktiv legitimiert ist. Da es sich hier um einen verwaltungsrechtlichen Bescheid an die Zuwendungsempfänger handelt, bleibt allein diesen die Möglichkeit des Widerspruchs oder in aller Endkonsequenz die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Aber unabhängig davon muss man auch feststellen, da der Zuwendungsbescheid im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ dem Freistaat als Zwischenempfänger bereits am 14. Januar zugegangen ist, wäre die Widerspruchsfrist von einem Monat ohnehin verstrichen.

Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, die CDUFraktion teilt gerade nicht die Auffassung von Herrn Prof. Battis, der in seinem Gutachten sagt, dass die direkte Auseinandersetzung beispielsweise mit Referenten, die sich nicht den Zielen des Grundgesetzes verpflichten, demokratiefördernd ist. Wo kommen wir denn hin, wenn eine Organisation, ein lokales Aktionsbündnis, einen NPD-Funktionär zu sich als Referenten einlädt und dieser dann auch noch von staatlichen Quellen finanziert wird. Das kann doch nicht Sinn und Zweck des Bundesprogramms sein.

(Beifall CDU, FDP)

Darüber hinaus, wer mit gewalttätigen linksautonomen Gruppen, wie sie beispielsweise am Wochenende auch in Dresden wieder aktiv waren, zusammenarbeitet und diese die Gesellschaftsordnung

abschaffen wollen, der weiß, mit wem er es zu tun hat.

(Beifall FDP)

Ein Träger darf dann in diesem Zusammenhang auch nicht erwarten, dass ein Referent noch Zuschüsse ausgerechnet von dem Staat bekommt, den der Referent eigentlich abschaffen will.

(Beifall CDU, FDP)

Aus unserer Sicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen sich über stärkere Kontrollen ihrer Aktivitäten nur die beklagen, die etwas zu verbergen haben. Das ist aus Sicht der CDU-Fraktion keine Gesinnungsschnüffelei.

(Beifall CDU)

In diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass die öffentlichen Äußerungen von Frau Ministerin Taubert ihre persönliche Meinung widerspiegeln, denn nach meinem Kenntnisstand ist es nicht das Meinungsbild der gesamten Landesregierung.

(Beifall CDU)

Es kann nichts anderes gelten als in MecklenburgVorpommern, wo nach einem Erlass der dortigen Familienministerin Manuela Schwesig nur Träger eine Erlaubnis für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen erhalten, die ausdrücklich aktiv versichern, dass sie in keiner Weise Bestrebungen unterstützen, deren Ziele gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Man höre!

(Beifall CDU)

Abschließend natürlich noch zur Bewertung des Alternativantrags der Fraktion der FDP: Für die CDUFraktion ist es selbstverständlich, dass all jene, die vom Staat Geld im Kampf gegen den Extremismus erhalten, sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Das gilt selbstredend auch für alle Zuwendungsempfänger in Thüringen. Es ist auch kein Geheimnis, dass meine Fraktion - ähnlich wie das in Sachsen gelaufen ist im Rahmen der Erstellung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sich ebenfalls ein aktives Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewünscht hätte. Aber im Ergebnis haben wir nicht auf diese Forderung bestanden. Wir setzen allerdings inzident voraus, dass sämtliche - und da betone ich sämtliche durch den Freistaat Thüringen finanziell oder sonst wie geförderten Zuwendungsempfänger auf dem Boden der Verfassung des Freistaats Thüringen und auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Daher erwarten wir auch von der Landesregierung, dass, soweit diesbezüglich anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - und da ist es egal, ob Links- oder Rechtsextremisten -, eine unverzügliche Prüfung