Protocol of the Session on February 24, 2011

(Minister Dr. Voß)

Herr Kuschel, das wissen Sie doch viel besser als ich. Es ist doch Bestandteil des FAG, da steht doch alles drin. Soviel ich weiß, ist das FAG irgendwann im September dem Landtag zugeleitet worden. Dort ist in der Begründung genau der Paradigmenwechsel in der Berechnung beschrieben und die 181 Mio. € sind genau das Ergebnis dieser Berechnungen. Ist also voll diskutiert worden, ist voll offengelegt worden und auch als solches kein Geheimnis, hat also nichts mit der Erfassung jetzt von irgendwelchen Einzeldingen zu tun, sondern genau mit diesem Benchmark, was Sie doch aber an und für sich kennen. Das wäre es. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Ich glaube, ich kann die Aussprache schließen. Es gibt keine weiteren Redeanmeldungen. Es ist Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs beantragt worden.

Als Erstes stimmen wir ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Die Überweisung ist damit einstimmig erfolgt.

Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit Mehrheit ist diese Überweisung abgelehnt worden.

Nun frage ich noch nach der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, der eigentlich immer so zwingend ist für Gesetzentwürfe, die aus den Reihen der Fraktionen kommen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einige Stimmen aus der CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist diese Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten vorgenommen worden.

Jetzt frage ich nach der Federführung, die beim Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden ist. Wer für die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss stimmen möchte, den bitte ich

jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einige wenige aus der SPD-Fraktion und aus der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Es gibt keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme?

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da gibt es auch keine. Ich stelle fest: Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss festgelegt worden. Offensichtlich haben einige nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mit- telstandsförderungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2302 ERSTE BERATUNG

Soweit mir bekannt ist, gibt es nicht den Wunsch zur Begründung des Gesetzentwurfs. Das bleibt auch so. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe als Ersten auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Hausold.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben seit geraumer Zeit im Plenum und im Ausschuss die Beratung zu einem Thüringer Vergabegesetz und ich will jetzt nicht darauf eingehen, dass wir diese Thematik als Fraktion DIE LINKE schon wiederholt in der zurückliegenden Legislaturperiode immer wieder im Landtag zur Debatte gestellt haben und dass wir nun unter großem Zeitdruck vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Landtag stehen. Aber erwähnen will ich das an der Stelle schon, weil das natürlich sehr viel auch mit der Vorlage zu tun hat, die die Koalitionsfraktionen heute hier unter dem Stichwort Mittelstandsförderungsgesetz eingebracht haben. Da will ich schon auch noch einmal sagen, ja, auch diese Fragen drängen, ich werde mich zwar im Verlaufe meiner Ausführungen noch einmal ein Stück mit der Art von Zeitdruck auseinandersetzen, die jetzt durch das ganze Verfahren erzeugt wurde, aber auch hier will ich noch einmal sagen, inhaltlich können wir in vielen Punkten diesem Anliegen beipflichten. Wir haben schon am 28.01.2010 diese Problematik noch mal in einer Anfrage hier im Hause entsprechend thematisiert. Wir wissen noch aus der zurückliegenden Wahlperiode, dass Herr

Reinholz im April 2009 zeitnah Vorschläge für eine Novellierung des Gesetzes erarbeiten wollte. Seitdem ist auch sehr viel Zeit ins Land gegangen. Dann haben wir zwischendurch - das hat Herr Staatssekretär Staschewski seinerzeit hier ausgeführt - das Vorhaben der Koalitionsfraktionen zum Vergabegesetz gehabt und dort gab es dann immer wieder die Aussage, dass Mittelstandsförderung aber separat betrachtet werden müsse. Wir hatten dann die Situation, dass ein Mittelstandsförderprogramm für 2010 angekündigt wurde, um zu novellieren. Was ich ganz einfach sagen will, meine Damen und Herren, wenn es auch mittlerweile viele inhaltliche Übereinstimmungen gibt, dieses ganze Hickhack im Umgang mit Mittelstandsförderung und Vergabegesetzgebung, was die Koalitionsfraktionen bisher insgesamt hier vorgeführt haben, ist diesem Land und der Lösung der Probleme überhaupt nicht dienlich, meine Damen und Herren. Das ist auch an der Stelle wieder deutlich, dass wir jetzt eine Lage haben, wo wir Mittelstandsförderung wieder auskoppeln aus dem Vergabegesetz - eine Sache, die wir völlig richtig finden.

Wir haben schon im Vorfeld der Gesetzesberatung deutlich gemacht, dass wir das für eine Vermischung halten, die äußerst unglücklich ist. Nun ist man zu der Erkenntnis gekommen, nachdem auch bei der Anhörung zahlreiche Verbände deutlich gemacht haben, unter anderem natürlich auch die Vertreter der mittelständischen Wirtschaft und der Kammern, dass wir eine Verquickung zwischen Vergabegesetz und Mittelstandsförderung eher kritisch betrachten müssen, meine Damen und Herren. Aber das wäre in dieser Folge nicht notwendig gewesen, das hätten wir alles einfacher bekommen können.

Ich weiß auch nicht, warum damals die CDU-Fraktion - darauf werden wir ja in der Debatte vielleicht noch ein bisschen eingehen können - so darauf bestanden hat, die Fragen der Mittelstandsförderung unbedingt in das Vergabegesetz zu packen, meine Damen und Herren. Ich will ganz einfach sagen, mir ist das so aufgefallen und meine Einschätzung war damals eigentlich schon, dass wir im Fraktionspoker ein Stück weit Gesichtswahrung der CDU-Fraktion durchsetzen mussten und dass wir dann die Sache erst mal reingepackt haben und heute nehmen wir sie dann letzen Endes wieder raus. Aber da sage ich Ihnen, das ist nicht verantwortliche Politik, sondern das ist dann parteipolitisches Hickhack

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

vor den Interessen des Landes und der Wirtschaft. Das müssen Sie sich, meine Damen und Herren, schon an dieser Stelle sagen lassen. Der Frage einer separaten Regelung und einer eingehenden Debatte über diese Fragen der Mittelstandsförde

rung stimmen wir zu, wenngleich wir natürlich sagen, hier müssen auch weitere inhaltliche Punkte mitdebattiert werden, die sehr wichtig sind. Einige will ich vor allen Dingen mal unter dem Gesichtspunkt Kleinstunternehmen nennen, meine Damen und Herren. Hier geht es uns auch um Fragen, die Mittelstandsförderung tangieren, aber in wichtigen Bereichen, z.B. die Novellierung des Krankenversicherungsrechts für Kleinstunternehmer dahin gehend, dass das tatsächliche monatliche Einkommen zur Berechnung in Ansatz gebracht wird und nicht wie bislang ein fiktiver Betrag, meine Damen und Herren. Gleichzeitig sollte die Bemessungsgrenze für die Berechnung der Beiträge grundsätzlich überarbeitet werden. Ich glaube - auch im Zusammenhang insbesondere für Kleinstunternehmen -, besonders wichtig ist die Wiedereinführung des Wahlrechts zur Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung und Festsetzung einer Übergangsfrist für Unternehmer, also die freiwillige Einzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Das ist eine Frage, die müssen wir hier mitdebattieren. Eine Diskussion, die wir in den zurückliegenden Jahren oft hatten, die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und Verbänden muss zumindest hinterfragt werden, um gegebenenfalls wenigstens eine Bindung an die Betriebsgröße feststellen zu können. Das sind keine theoretischen Fragen, meine Damen und Herren, sondern das sind insbesondere für Kleinstunternehmen ganz zentrale Fragen der Existenz ihrer Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze.

Wenn ich bei der Frage der Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden bin, meine Damen und Herren, dann möchte ich hier unsererseits die Frage schon mal etwas generalisierender stellen. Wenn wir die verschiedenen Debatten wie jetzt auch wieder in den Anhörungen zum Vergabegesetz hatten, dann, glaube ich, ist es auch an der Zeit, dass wir im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mittelstand, von Handwerk, von Kleinstunternehmen in diesem Land überhaupt mal ein Stück weit unsere Kammerlandschaft hinterfragen und vielleicht mal eine Debatte in diesem Land führen, die auch damit zu tun hat, wie wir die Tätigkeit von Kammern unter dem Gesichtspunkt ihrer Selbstverwaltung mit mehr Effektivität, mit mehr Transparenz und mit mehr wirtschaftlicher Zielführung gestalten können. Auch das gehört zu den Fragen, die wir wirtschaftspolitisch aufwerfen möchten, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Darüber hinaus plädieren wir dafür, dass die im Gesetz geforderte Berichtspflicht der Landesregierung über die Situation und die Lage der mittelständischen Wirtschaft mindestens in zweijährigen statt in fünfjährigen Abständen erfolgt, meine Damen und Herren. In einer Zeit, in der gerade auch wirtschaftspolitische Prozesse, Prozesse der Entwicklung der Förderlandschaft und andere Dinge oft

sehr schnelllebig sind und sehr durchgreifenden Veränderungen in kurzen Zeiten unterliegen, können wir nicht sagen, wir holen das nur alle fünf Jahre auf den Tisch. Da will ich auch ganz deutlich sagen, die Frage, die wir dann heute später noch bei dem Tagesordnungspunkt Mittelstandsförderbericht erörtern werden, macht das auch ganz besonders deutlich, dass es nicht angehen kann, dass wir uns vor allen Dingen mit veralteten Daten, mit Dingen, die zum Teil Jahre zurückliegen, was die Bewertung und Analyse zur Mittelstandsförderung betrifft, hier in diesem Haus befassen können, sondern dass wir hier auf mehr Aktualität und präzisere Analyse angewiesen sind, um auch entsprechende Schlussfolgerungen daraus treffen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass gerade die Frage der aktuellen Anpassung an konkrete Bedingungen eines unserer zentralen Anliegen sein muss. Im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf, was die Mittelstandsförderung betrifft, sehen wir eine ganze Reihe von weiteren Änderungsanforderungen. Lassen Sie uns gemeinsam auch vor allen Dingen wiederum mit den Betroffenen darüber diskutieren, wie wir den Thüringer Mittelstand sinnvoller fördern können in der Zukunft. Allerdings, das will ich hier auch sagen, plädieren wir dafür, dass die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf für ein Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz nicht, wie bisher vorgesehen, einfach gemeinsam mit den Beratungen zum Vergabegesetz und der Anhörung erfolgen sollte. Da muss ich Ihnen auch ganz deutlich sagen, wir sehen das eher dann vielleicht als ein Problem, hier noch auf viele zusätzliche Fragen zu stoßen, die eventuell die Frage Vergabegesetz auch noch mal verzögern könnten. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, dass wir uns eine Verzögerung in diesem Bereich auf gar keinen Fall erlauben können vor dem Datum 1. Mai und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir sind schon am Ende der Fahnenstange angekommen. Wie gesagt, mein Ausgangspunkt war, dass wir lange Zeit zur Mittelstandsförderung und der Novellierung der Gesetzgebung schon Vorschläge hier unterbreitet haben. Unser Vorschlag war von Anfang an, die Sache nicht mit dem Vergabegesetz zu vermischen. Vielleicht, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, können Sie sich, was die gemeinsame Behandlung und unseren Vorschlag, das nicht einfach parallel durchzuführen, betrifft, zunächst viel stärker noch auf das Vergabegesetz konzentrieren und dem etwas zeitnäher folgen, als Sie das mit unseren anderen Vorschlägen getan haben, die letzten Endes Jahre gebraucht haben, bis sie hier im Parlament vorlagen. Dann hätten wir eine sachdienliche Debatte. Ich bedanke mich recht herzlich.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Günther das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zügiges Beraten von Gesetzen und Anträgen beginnt bei der Einbringung immer mit zügigen und kurzen Redebeiträgen. Ich will versuchen, dies hier zu machen. Denn Einbringung heißt ja, das Gesetz einzubringen und am Ende fachlich im Fachausschuss zu beraten. Nichtsdestotrotz, Herr Hausold, einige Ihrer Hinweise werden wir gern aufnehmen. Im Fortgang meiner Ausführungen werde ich versuchen, Ihre Fragen mit zu beantworten, und das in aller Kürze.

Ziel meiner Fraktion war es bereits seit der letzten Legislatur, das Gesetz aus dem Jahr 1991 zu novellieren. Herr Hausold hat es gesagt, das ging sehr zögerlich vonstatten. Auch während der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag wurde lediglich die Option einer Gesetzesnovelle festgeschrieben. Das war so, das hat mir nicht in jedem Punkt gefallen. Aber solche Dinge werden eben getragen von Kompromissen, und zu dem stehe ich auch.

In der Wertung der Anhörung zum Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz - das im Übrigen ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist, hier reden wir aber über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD - haben zahlreiche und teilweise recht umfangreiche Anregungen stattgefunden, die wir ernst genommen haben. Somit wurde auch eine Trennung der Teile Vergabe und Mittelstandsförderung auf den Weg gebracht. Das zu Ihrer Frage, Herr Hausold. Wenn man mit den Menschen redet und sich Anzuhörende einlädt und die Mehrheit sagt, das, was hier aufgeschrieben ist, findet nicht unsere Zustimmung und ist ordnungspolitisch falsch, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Die Koalitionsfraktionen haben sich zusammengesetzt und gesagt, wir trennen hier und bringen beide Teile, die man sehr wohl auch im Zusammenhang sehen kann, einzeln. Mittelstandsförderung und Vergabe kann man, wenn man will, auch im Zusammenhang sehen, aber ordnungspolitisch passt es nicht zusammen, da bin ich bei Ihnen. Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ich denke, damit ist die Frage beantwortet. Wir haben die Anzuhörenden sehr ernst genommen, wie auch im Teil des Vergaberechts, wo wesentliche Änderungen gemeinsam auf den Weg gebracht worden sind. Dazu stehen wir.

Wir haben den Gesetzentwurf mit einem Rumpf aus den ersten drei Paragraphen erstellt. Ich habe in der Anhörung explizit nachgefragt, ob es damit Probleme inhaltlicher Natur gibt. Dies wurde verneint, die Paragraphen wurden ausdrücklich begrüßt, aber die Trennung wurde angesprochen. Inhaltlich

(Abg. Hausold)

sind alle Anzuhörenden einverstanden gewesen. Deshalb bilden genau diese Paragraphen den Rumpf des jetzt vorliegenden Gesetzes. Diese wurden wiederum um wichtige aktuelle Herausforderungen ergänzt, wie zum Beispiel den Vorrang privater Unternehmen bei der Erbringung wirtschaftlicher Leistungen, Verbesserung der Ausbildungsreife und Qualität des Fachkräftepotenzials, Vermittlung eines wirtschaftlichen Verständnisses bereits in den Schulen und anderes mehr. Betrachtet man das wiederum mit dem Mittelstandsförderprogramm des TMWAT, kann man nicht, wie heute in der Zeitung zu lesen war, von Mittelstandslyrik sprechen. Ich denke, das passt dann nicht, wenn man solche Aussagen macht, es passt vielmehr sehr gut zusammen, denke ich. Die für uns wichtigsten Punkte sind hier in diesem neuen Gesetz - darauf möchte ich noch kurz eingehen - die klaren Aussagen zur Bildung und Nutzung revolvierender Fonds. Warum? Um auch nach 2013, wenn wir nicht mehr Ziel-1-Gebiet sind, Förderprogramme aufrechtzuerhalten und unser Wirtschaftsministerium in die Lage zu versetzen, auch weiterhin Wirtschaftsförderung tätigen zu können.

Ich denke, es ist mehr als zeitgemäß, eine solche Regelung auch im Gesetz festzuschreiben und ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig war, ein klares Bekenntnis beider Fraktionen zu den wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Das lag auch mir ganz persönlich sehr am Herzen. Es sind, auch wenn ich mit diesem Bild etwas überziehe, Denkstuben oder Wiegen der zukünftigen Leuchttürme der Thüringer Wirtschaft. Diese perspektivisch zu unterstützen und in das Gesetz zu schreiben, ist richtig.

Eine Einwendung noch, Herr Hausold, zur Vorlage zum Mittelstandsbericht: Wir werden das heute noch diskutieren, auch darüber haben wir bei der Erarbeitung des Entwurfs gesprochen und sind bei dem Passus geblieben, diesen Bericht - es steht nicht drin nach fünf Jahren, sondern - einmal innerhalb von fünf Jahren vorzulegen. Wir müssen uns auch bewusst sein, wenn wir von schlanken Verwaltungen reden, dass die Dinge, die wir fordern, am Ende auch leistbar sein müssen. Wir brauchen belastbare Zahlen, die müssen erstellt werden. Das erfolgt nach Nachfrage weitestgehend auch unter Zuhilfenahme externer Büros und kostet letzten Endes auch Geld. Ich denke, wenn man einmal in fünf Jahren, das heißt einmal in einer Legislatur - und ich gehe mal davon aus, dass wir den jetzigen Bericht, den wir bekommen haben, nicht so betrachten müssen, dass wir erst in der nächsten Legislatur noch mal einen bekommen, nein, es wird in dieser Legislatur noch mal einen geben - einen Bericht vorlegt, das ist auskömmlich, um sich mit dem Mittelstandsthema zu beschäftigen. Denn wir machen es ja nicht nur dann, wenn der Bericht vorliegt, sondern genau die Prozesse, die Förderprogramme

unterliegen einer ständigen Evaluation und es ist ein fließender Prozess. Deswegen sind wir der Meinung gewesen, dass dieser Passus, einmal in fünf Jahren, ausreicht. Aber, und damit will ich zum Ende kommen und die Debatte hier nicht in die Länge ziehen, erste Beratung heißt ja, das Gesetz einbringen. Über diese Details fachlicher Natur wollen wir gern im Fachausschuss beraten. Ich denke, die Zeit ist gut gefasst mit der Zielsetzung, im April zum Abschluss zu kommen. Da können wir alle Punkte besprechen, die noch offen sind.

Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Kemmerich das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, „Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe“. Es fehlt dem getrübten Auge, warum es nicht direkt „Thüringer Mittelstandsfördergesetz“ heißt, sondern ein so sperriger Name gewählt wird, den keiner versteht. Aber zum lyrischen Ansatz komme ich noch.

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, aus dem im Vergabegesetz verquickten Inhalt ist eine Aufteilung erfolgt, die wir zum einen für wirklich unbrauchbar - das wird die Diskussion zum Vergabegesetz dann noch einmal erhellen - und in unseren Augen für einen unnützen Teil halten, der sich im Thüringer Mittelstandsfördergesetz wiederfindet.

(Beifall FDP)

Ausdrücklich begrüßen wir die Inhalte, die hier festgeschrieben sind. Vieles haben wir mit großem Wohlwollen gelesen und sagen auch, dem können wir unumwunden zustimmen. Allein die handfeste Umsetzung für den Thüringer Mittelstand fehlt hier. Insofern meine Äußerung in der heutigen Presse zu der wirklichen Brauchbarkeit und Umsetzbarkeit dieses Gesetzes. An Gesetze stellen wir einen hohen Anspruch und sagen, ein Gesetz muss inhaltlich natürlich zutreffend sein, aber auch den Betroffenen nützen, für die Betroffenen Rechtsfolgen auslösen bzw. Möglichkeiten der Vereinbarkeit und der Umsetzbarkeit nach sich ziehen. Ausdrücklich noch einmal werden in unseren Augen aber in diesem Text die richtigen Schlussfolgerungen aus dem später noch zu diskutierenden Mittelstandsbericht gezogen. Kollege Günther, ich denke auch, eine

(Abg. Günther)

ausreichende Zeit innerhalb von fünf Jahren diesen Bericht zu aktualisieren, das sehen wir auch so. Dafür haben wir die Fachverbände, haben wir die Kammern, die auch im permanenten Dialog mit uns stehen und auch den Entwicklungen, die um uns herum passieren, Ausdruck geben. Insofern können wir das berücksichtigen in der täglichen Arbeit von Politik und auch im Sinne von Bürokratieentlastung sollte man da nicht unnötige Überfrachtungen vornehmen. Aber dahin zurück, wir sollten statt Worten Taten folgen lassen. Ich will ein paar Sachen zitieren, die in der Präambel stehen: Kultur der Selbständigkeit fördern. Das ist sehr, sehr wichtig in unseren Augen, denn wir brauchen eine Unternehmerkultur im Gründungswesen in Thüringen, aber vor allen Dingen im Wesen, dass wir Nachfolger brauchen in den Thüringer Unternehmen in den nächsten Jahren. Die Gründergeneration aus den 90er-Jahren ist an der Schwelle zum Übergang in die Altersruhezeit. Wir brauchen Nachfolger, die nicht immer aus den Familien kommen, die nicht immer aus den Betrieben kommen, die vielleicht heute durch das Umfeld durch Bürokratielasten, aber auch durch manche Äußerungen anderer in Publikationen sich nicht gerade gestärkt fühlen, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Hier, denke ich, müssen wir anfassen.

Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wird angemahnt. Auch das halten wir für sehr wichtig. Wir hatten den Antrag unserer Fraktion, Liquiditätshilfen in gewissen Fällen zu gewähren. Wir haben in den Haushaltsberatungen leider mitverfolgen müssen, GuW Plus ist gestrichen worden, bis jetzt ist noch kein adäquater Ersatz geschaffen worden. Auch hier ist es sicherlich schwierig für die Thüringer Unternehmen mit den nur 20 Jahren Geschichte, Eigenkapitaltatbestände aufzubauen, wie das im übrigen Teil der Republik nötig ist.

Vorrang berufliche Aus- und Weiterbildung - auch das halten wir für sehr, sehr wichtig. Es soll möglichst auf Vollzeitberufsausbildung verzichtet werden. Wir brauchen Berufsbilder, die sich schneller umsetzen. Wir müssen mehr aus den Verwaltungen zu den Kammern oder Organisationen gehen und dort nachfragen, was brauchen wir für Berufsbilder, die den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das dauert teilweise Jahre, bis dahin gibt es das Berufsbild schon gar nicht mehr. Die Unternehmen wissen dann mehr, was sachdienlich ist. Auch für die Auszubildenden ist es so viel leichter, wirklich den Ausbildungsberuf zu wählen, der ihm dann richtig Spaß macht. Wir haben immer noch eine große Anzahl von Berufsabbrechern, auch das ist vertane Ressourcenbildung.

Zweite Berufsausbildung: Wer gestern dem Abend des Thüringer Handwerks beiwohnen konnte, der hat das gehört, es gibt Leute, die sich mit 16 für ihre Berufsauswahl falsch entschieden haben. Auch da müssen wir Möglichkeiten haben, dass sie sich

schnell auf eine zweite Berufsausbildung konzentrieren können, und das ist heute mit großen Entbehrungen verbunden. Sie bekommen irgendwelche Qualifizierungsmaßnahmen von der BA genehmigt, aber eine zweite Lehrausbildung bekommen sie heute nicht in dem Sinne gefördert, dass eine im Leben stehende Person es wirklich machen kann. Insofern sind das konkrete Thüringer Tatbestände, lieber Herr Hauboldt, und keine Bundesgesetzgebung. Es ist nett zu diskutieren, aber wir sollten etwas machen, was wir auch in Thüringen beeinflussen können. Es ist sicherlich relevant, aber die Krankenkassenbeiträge sind nicht unsere Zuständigkeiten. Pflichtmitgliedschaften von Kleinstbetrieben hier anzuprangern zeigt, dass Sie da auch nicht nachgefragt haben. Die meisten Kleinstbetriebe sind zwar Pflichtmitglied, aber von der Beitragspflicht entlastet. Ich glaube, das Hauptärgernis ist eben die Belastung durch Beiträge und nicht Mitglied einer Organisation zu sein, die sich sehr um die Belange von Handwerkern oder von Industriebetrieben in Thüringen kümmert.

Ich will auch einige Ausschnitte aus dem Gesetz zitieren - Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und wirtschaftsfreundliche Verwaltungsstrukturen: Dort steht u.a., ich zitiere wörtlich aus dem Gesetz: „Insbesondere sollen Vorschriften, die investitionsund beschäftigungshemmende Wirkungen haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die mittelständische Wirtschaft verursachen, abgebaut oder vermieden werden. Bestehende Vorschriften sind regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung zu prüfen. Soweit möglich, sind Betriebe der Mittelständischen Wirtschaft durch die Einführung von Kleinbetriebsregelungen von unzumutbaren Belastungen freizustellen.“ Zum Vergabegesetz kommen wir ja noch einmal. Aber nach den Worten dieses Paragraphen ist es nicht zu beschließen.