Protocol of the Session on February 24, 2011

Internationalität - habe ich schon gesagt - nach demographischen Wandel beachten, kreativ und innovativ sein, international sein, dazu habe ich alles gesagt. Die CDU muss hier mal aufhören, die Dagegenpartei zu sein, raus aus der Blockade und dann kommen wir gut voran. Wir können unseren Mittelstand gemeinsam gestalten und dann wird der Mittelstand weiter das kräftige Rückgrat der Thüringer Wirtschaft sein. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Lemb für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, Kollege Adams, ob es wirklich eine Verliebtheit in die Kleingliedrigkeit gibt. So würde ich zumindest den Mittelstandsbericht auch nicht bewerten, sondern ich finde, der Mittelstandsbericht, der jetzt dankenswerterweise vorgelegt worden ist, zeigt ja im Prinzip, und da darf ich auch zitieren, eines deutlich auf: „Auf dem Weg zum Innovationsmotor und zur Quelle des sozialen Zusammenhaltes?“ Das ist, glaube ich, die entscheidende Beschreibung in einem Satz für die Frage der zukünftigen Ausrichtung. Denn darum genau geht es. Wirtschaftspolitik, Unternehmertum, wirtschaftlicher Erfolg sind ja an sich kein Selbstzweck für sich, sondern aktive Wirtschaftspolitik und vorausschauende Sozialpolitik bilden zumindest aus der Sicht meiner Fraktion eine unauflösbare Einheit und, es kommt ein Drittes hinzu, da glaube ich, Kollege Adams, sind wir uns sehr einig, das Dritte ist die Nachhaltigkeit in der wirtschaftlichen Ausrichtung, die Nachhaltigkeit als die notwendige Komponente für zukünftigen gesellschaftlichen Fortschritt. Nur wenn wir dies beachten, nur wenn wir die Rahmenbedingungen hierfür entsprechend ausgestalten, dann können wir das, was der Mittelstandsbericht auch in 2010 deutlich gemacht hat, die notwendigen Veränderungen im Steuern der Wirtschaftspolitik weiter vorantreiben. Der Mittelstandsbericht 2010 hat auch sehr deutlich gemacht, dass es dringend erforderlich war - und das setzen wir ja seit 2009 konsequent um -, ein Umsteuern in der Wirtschaftspolitik in Thüringen zu veranlassen. Hier wird sehr deutlich, dass Herr Kemmerich vielleicht an der einen oder anderen Stelle den Mittelstandsbericht nicht richtig ausgelegt hat, weil ich glaube, und das zeigt ja die praktische Wirtschaftspolitik in Abwandlung eines anderen Zitats: Noch nie war Wirtschaftspolitik so konkret wie heute in Thüringen. Das zeigt sich auch durch eine Vielzahl der entsprechenden Maßnahmen.

(Abg. Adams)

Der Titel des Berichts zeigt, in welche Richtung es gehen muss. Innovation ist das Stichwort, Innovation ist die Herausforderung für die künftige Entwicklung. Auch hier will ich noch mal deutlich machen, ohne aus Zeitgründen näher darauf einzugehen, dass unter diesem Gesichtspunkt der Verknüpfung der kleinteiligen Thüringer Wirtschaft, der Verknüpfung zwischen Mittelstand und Innovation auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Jahr 2009 die notwendigen Schritte festgeschrieben sind und die notwendigen Handlungsoptionen miteinander vereinbart wurden.

Der Mittelstandsbericht 2010 bestätigt uns, bestätigt die Regierungskoalition in der wirtschaftspolitischen Ausrichtung nachdrücklich sowohl in der Analyse als auch in der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik. Die Basis ist in Ordnung, das belegen die Zahlen. Die Thüringer Wirtschaft wächst, der Industrieumsatz stieg innerhalb eines Jahres um fast 15 Prozent. Auch der Arbeitsmarkt hat sich in Teilbereichen erholt, allerdings, das will ich an der Stelle nicht unerwähnt lassen, natürlich nicht ohne darauf hinzuweisen, dass der Arbeitsmarkt nach wie vor leider von einer hohen Pendlerquote profitiert und leider auch von einer deutlich gewachsenen Zahl an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitern. Insofern hat Kollege Heym natürlich recht, wenn er die Mindestlohnregelung im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung lobt. Allerdings will ich auch darauf hinweisen, dass das natürlich keinesfalls ausreichend ist, sondern der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ also Equal Pay muss auch im Rahmen der Leiharbeit gelten. In diesem Zusammenhang wird der eine oder andere festgestellt haben, dass die Gewerkschaften dazu heute einen bundesweiten Aktionstag durchführen.

Der Aufschwung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist damit zum Teil auch ein Beschäftigtenaufschwung. 3,6 Prozent höher war die Beschäftigung im Dezember 2010 im Vergleich zum Vorjahr. Einige haben die Krise genutzt und ihre Unternehmen neu ausgerichtet. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Andere, auch das belegen die Zahlen des Mittelstandsberichts, brauchen weitere Hilfen, um dies zu meistern. Das bedeutet, Wirtschaftspolitik in Thüringen muss flexibel ausgerichtet sein, um die notwendigen entsprechenden Weichenstellungen politisch zu flankieren. Gerade diese Situation erlaubt es uns, nicht nur zu handeln, sie erfordert es geradezu, so dass wir am Ende des Prozesses deutlich machen können und müssen: Der Mittelstand wird neu ausgerichtet. Neu ausgerichtet heißt für uns insbesondere, neu ausgerichtet an den grünen Märkten der Zukunft. Unser Ziel ist und bleibt, Thüringen als grünen Motor zu vermarkten. So wie „Made in Germany“ überall auf der Welt nach wie vor einen guten Ruf hat, so wollen wir, so will meine Fraktion, dass Thüringen untrennbar mit dem GreenTech verbunden wird.

(Beifall SPD)

Diese Potenziale, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu nutzen, dazu brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Wir müssen dazu die einen oder anderen Hindernisse, die noch da sind, aus dem Weg räumen. Das bedeutet insbesondere, dem Mittelstand den notwendigen Zugang an Kreditlinien zu gewähren und damit - das ist bereits angesprochen worden - die notwendige Eigenkapitalbasis zur Verfügung zu stellen.

Wir brauchen vor allen Dingen aber die richtigen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung. Nicht nur die Betriebsdichte ist für die Weiterentwicklung der Thüringer Wirtschaft entscheidend, wir brauchen auch ein höheres Innovationspotenzial. Wir brauchen mehr Patentanmeldungen, wir brauchen mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung. Da ist Stillstand kein guter Ratgeber für die weitere Entwicklung. Nichts anderes als die Beschleunigung des Strukturwandels in der Wissensgesellschaft auch durch wissensintensive Dienstleistungen liegt vor uns. Da haben die Klein- und Kleinstbetriebsstruktur unserer Thüringer Wirtschaft einen erheblichen Nachholbedarf, den wir aufholen wollen und müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht zuletzt - auch das ist bereits angesprochen worden - brauchen wir qualifizierte Fachkräfte, um all diese Herausforderungen auch in Zukunft bestreiten zu können. Auch das belegt der Mittelstandsbericht: Die Stärkung des Humankapitals, die Bekämpfung des Fachkräftemangels sieht er ebenso notwendig an wie eine klare Profilierung bei der Innovationsförderung. Deshalb müssen sich Unternehmen selbst und wir als Politik bei der Mittelstandsförderung stärker darauf konzentrieren, dass wir qualitativ hochwertige Beschäftigung schaffen. Gefordert wird deshalb richtigerweise im Mittelstandsbericht neben einer Verbesserung des Lohnniveaus auch die Intensivierung der betrieblichen Weiterbildung vor allem älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch dazu ist gestern sehr ausführlich im Rahmen des parlamentarischen Abends mit den Handwerkern diskutiert worden.

Die Deckung des Fachkräftebedarfs ist demnach die Schüsselfrage für die weitere ökonomische Entwicklung im Freistaat. Wir müssen deshalb, Kolleginnen und Kollegen, das, was mit dem Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ ins Leben gerufen worden ist, auf den Weg gebracht worden ist, weiterentwickeln. In diesen fünf Leitlinien des Programms sind die notwendigen Maßnahmen für die weiteren politischen Weichenstellungen und damit auch die konkrete Hilfestellung des Freistaats für den Mittelstand in Thüringen untersetzt.

Auch hinsichtlich der innovativen Profilierung begrüßt der Mittelstandsbericht die mit dem Förder

programm „Thüringen-GreenTech“ begonnene Schwerpunktsetzung und im Rahmen des Energieeffizienzprogramms die Ausrichtungen, die dazu dienen werden, letztendlich auch Kosten für die Unternehmen einzusparen. Das alles wird gebündelt werden im Zukunftsatlas 2020. Hierfür liefert der Mittelstandsbericht auch die notwendigen Eckdaten. Der Bericht zeigt letztlich vor allem, die seit 2009 eingeschlagene Richtung in der Wirtschaftspolitik stimmt. Auf diesem Weg müssen wir weiter vorangehen. Mit diesen Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, stärken wir den Mittelstand und können damit die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Entwicklung in Thüringen positiv begleiten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Lemb. Es hat sich jetzt noch einmal Staatssekretär Staschewski zu Wort gemeldet.

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, da ich an der einen oder anderen Stelle direkt angesprochen worden bin, doch noch ein oder zwei kleine Hinweise. Es ist ein Bericht, der beschreibt auch eine Entwicklung über einen gewissen Zeitraum. Sie können davon ausgehen, wenn wir über den Zukunftsatlas diskutieren, dass da sehr detailliert und sehr gut in die Zukunft geschaut wird und die Perspektiven für unser Land, für unseren Freistaat herausgearbeitet werden. Darüber hinaus möchte ich auch noch einmal sagen, hätten wir den Bericht gemacht, hätte er vielleicht auch ein bisschen anders ausgesehen. Das kann man dann bei dem nächsten Bericht sicherlich beurteilen und gern stellen wir uns dann auch der Diskussion. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Gestatten Sie eine Nachfrage vom Abgeordneten Kemmerich, der sich soeben gemeldet hat?

Ja, Herr Kemmerich.

Ganz konkret, Herr Staschewski: Von wann ist der Bericht? Er hat ja ein Erstellungsdatum oder ein Abgabedatum, wann er im Ministerium eingegangen ist. Das muss sich doch feststellen lassen.

Es war so: Der Bericht ist noch von der alten Landesregierung in Auftrag gegeben worden, dann gab es einen Entwurf, der uns im Herbst oder im November vorgelegt wurde und dieser ist dann noch einmal überarbeitet worden. Entsprechend zügig ist er dann von uns nach dem Regierungswechsel auch veröffentlicht worden. Im Übrigen verweise ich auf § 19 im Mittelstandsfördergesetz. Da ist klar definiert, dass mindestens alle fünf Jahre, in angemessenen Zeitabständen so ein Bericht gegeben werden muss. Wir sind da, glaube ich, gut in der Zeit.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2273

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Herr Bergner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir hatten, wie Sie sich sicherlich erinnern, im vergangenen Jahr einen Antrag zur Residenzpflicht eingebracht. Sie finden das unter den Drucksachennummern 5/981 und 5/1343. Dieser Antrag wurde, wie Sie sich erinnern, abgelehnt. Die Landesregierung hatte versprochen, bis Oktober 2010 eine Lösung zu präsentieren, die zumindest eine Lockerung der Residenzpflicht bedeuten würde. Wie Sie wissen, ist das bislang eine Fehlanzeige. Wir haben Februar 2011 und das Versprechen für Oktober 2010 ist bislang nicht eingelöst. Im Januar, meine Damen und Herren, habe ich von dieser Stelle aus versprochen, dass wir an dem Thema dranbleiben werden und es weiter nach vorn bringen wollen. Das tun wir mit diesem Antrag, der sich in zwei Teile unterteilt: Erstens die Aufforderung zu einer Lockerung oder Abschaffung der Residenzpflicht mit einer konkreten Fristsetzung, weil wir meinen, dass es notwendig ist, hier einen gewissen Nachdruck zu bringen und zweitens der Antrag auf Berichterstattung zur aktuellen Situation, weil wir meinen, dass es notwendig ist, sich auch in

(Abg. Lemb)

diesem Hause ein umfassendes Bild zu verschaffen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich auf die Debatte.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Bergner. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags. Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Geibert das Wort erteilen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Thematik „Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht“ wurde letztmals in der Landtagssitzung am 8. Dezember 2010 erörtert. Im Rahmen dieser Plenarsitzung hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei und deshalb ein genauer Termin für den Erlass einer Rechtsverordnung noch nicht genannt werden könne. Diese Ausführungen gelten nach wie vor. Lassen Sie mich nach dieser Vorbemerkung zu dem Berichtsersuchen unter Ziffer 2 des Antrags kommen. Für die geduldeten Ausländer stellt sich die Rechtslage in Thüringen wie folgt dar: Nach der Verwaltungsvorschrift „Handakte für die Ausländerbehörden“ sind für Geduldete grundsätzlich die gleichen räumlichen Beschränkungen zu verfügen wie bei Asylbewerbern. Das heißt, in der Regel wird ihr Aufenthalt räumlich auf das Gebiet des zugewiesenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt beschränkt. Ausnahmen davon können nach § 61 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz zum Beispiel bei langjährig Geduldeten zugelassen werden, damit sie überregional einer Beschäftigung nachgehen können. Darüber hinaus besteht nach § 12 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz bei Geduldeten die Möglichkeit, ihnen im Einzelfall zu erlauben, vorübergehend den Aufenthaltsbereich der räumlichen Beschränkung zu verlassen. Dies kann zum Beispiel zum Besuch von Familienangehörigen oder Freunden oder zum Aufsuchen von Betreuungsorganisationen der Fall sein. Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen für Asylbewerber in § 58 Asylverfahrensgesetz. Ich gehe davon aus, dass bei den Ausländerbehörden in Thüringen entsprechend der Erlasslage verfahren wird. Jedenfalls liegen mir keine gegenteiligen Erkenntnisse vor. Insbesondere auch nicht über eine besonders restriktive Handhabung der Anordnung nach § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.)

Es ist beabsichtigt, auch künftig im Erlassweg sicherzustellen, dass für Geduldete grundsätzlich die gleichen räumlichen Beschränkungen gelten wie für Asylbewerber. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister, für den Sofortbericht. Ich eröffne die Aussprache. Ich gehe einmal aufgrund der vorliegenden Rednerliste davon aus, dass die Aussprache von allen Fraktionen gewünscht wird. Das Wort hat die Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank zunächst für den Sofortbericht. Vor allem aber ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle der FDP für die Beharrlichkeit - das will ich ganz deutlich sagen -, zu diesem Thema „Residenzpflicht“ immer wieder bei der Landesregierung nachzuhaken. Denn ich hatte ein wenig den Eindruck, als ich soeben den Bericht von Ihnen gehört habe, dass dieser doch relativ wenig mit der Realität der Betroffenen in Thüringen zu tun hat und wir mitnichten erleben, dass sich tatsächlich etwas mit Ausnahme von Ankündigungen getan hat. Wie wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Residenzpflicht“ stehen, haben wir schon sehr oft und auch sehr deutlich klargemacht. Ich kann es aber auch gern noch einmal wiederholen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Möglicherweise erreicht man bei der Landesregierung nur durch ständige Wiederholungen von Forderungen das Ziel, dass diese auch irgendwann so will ich es einmal benennen - Wirklichkeit werden oder ernst genommen werden. Ich habe den Eindruck - zumindest habe ich das so bei Herrn Bergner herausgehört, der diesen Antrag erneut eingebracht hat -, dass offenkundig keine Bewegung bisher in diese Thematik gekommen ist, zumindest nicht in dem Sinne, wie wir sie uns erhofft, wie es sich die Betroffenen erhofft haben. Ich werde nachher auch noch einmal kurz auf diejenigen eingehen, die in Thüringen schon sehr lange in dieser Frage aktiv sind.

Wir wünschen uns ein grundsätzliches Umdenken in diesem Parlament, was die Frage der Residenzpflicht, sprich, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, nur um das noch einmal deutlich zu machen, anbelangt. Wir schließen uns in der Hinsicht

(Abg. Bergner)

auch der Forderung der FDP an, die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bis zum 30. April 2011 zu erlassen.

(Beifall DIE LINKE)

Eine Lockerung der Residenzpflicht wäre in unseren Augen, das will ich auch ganz deutlich sagen, nicht konsequent genug, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall FDP)

Auch das haben wir bereits im September und bei der erneuten Debatte im Dezember zu dieser Thematik herausgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, versetzen wir uns doch noch einmal in die Lage der Asylsuchenden und derjenigen, die von der Residenzpflicht betroffen sind. Ganz alltägliche Dinge - wir haben das hier schon häufiger diskutiert - wie den Gang zum Supermarkt, ein Arztbesuch oder einfach nur eine Fahrt, um Verwandte oder Freunde in einer anderen Stadt zu besuchen oder einen Gottesdienst oder eine andere religiöse Veranstaltung, eine Sportveranstaltung oder was auch immer, ist aufgrund der Residenzpflicht nicht einfach möglich, dafür brauchen Menschen einen so beschönigt bezeichneten Urlaubsschein, der sie zum Verlassen des Landkreises ermächtigt.

Mobilität, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Landesregierung, ist ein Menschenrecht. Und gegen dieses Menschenrecht wird durch die absurde Regelung der Residenzpflicht aus unserer Sicht tagtäglich verstoßen. Nicht selten entscheiden über die Genehmigung des sogenannten Urlaubsscheins Willkür und Bürokratie, auch diese Fälle sind hier schon häufiger vorgetragen worden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)