Protocol of the Session on February 24, 2011

Nun zum umstrittensten Teil dieses Gesetzesvorhabens, nämlich der Aussetzung der Zuführung an den Thüringer Pensionsfonds. Sie ist eben hier von verschiedenen Rednern sehr tiefsinnig und in breiterer Form diskutiert worden. Man sollte allerdings zwei, drei Dinge doch klar hervorheben. Es ist eine Versorgungsrücklage damals nach Bundesbestimmungen bundeseinheitlich gewesen. Mit der sogenannten FöKo I sind die Kompetenzen in die Länder gekommen und ergo hat sie auch in unsere Gesetzgebung Eingang gefunden. Sinn und Zweck dieses Sondervermögens war immer, die Länder anzuhalten, aber auch den Bund anzuhalten, Vorsorge haushalterischer Art - ich betone haushalterischer Art - zu führen für Spitzen der Haushaltsbelastung, nämlich dann, wenn aktive Bezüge genauso ausgezahlt werden müssen wie die Versorgungsbezüge. Es wurde hier mehrmals schon gesagt, ich stimme dem ausdrücklich zu, die Situation

ist in der Bundesrepublik in dem Bereich dramatisch. Die westlichen Bundesländer werden eines Tages eine Art Doppelbudget haben, nämlich sie werden eines Tages genauso viele Aktivbezüge auszahlen wie Versorgungsbezüge. So ist das Instrument auch zu verstehen. Aber man muss auch sagen, vorgesehen ist, dass die Besoldungsanpassungen nach dem Thüringer Gesetz für die Zeit bis zum 31. Dezember 2017 vermindert werden für die Besoldungsempfänger. Der Unterschied zwischen ungeminderter und geminderter Besoldung sollte diesem Fonds zugeführt werden. Es war ursprünglich vorgesehen, dass nur zugeführt wird, wenn auch vermindert wird. Nun ist es allerdings so, dass in § 64 Abs. 3 des Thüringer Besoldungsgesetzes als sogenannte Rückausnahme geregelt ist, dass vom 30. Juni 2008 die folgenden fünf Anpassungen nicht gemindert werden. Die Besoldungsanpassung ist auch schon dreimal in nicht geminderter Form ausgezahlt worden. Es stehen also noch zwei ungeminderte Anpassungen - das ist Gesetzeslage nach unserem Thüringer Besoldungsgesetz - aus. Die Zuführungen aufgrund der Verminderung der Besoldungsanpassung ist insofern schon lange Gesetzeslage hier in Thüringen. Was allerdings neu geregelt wird, das sind die Zuführungen aufgrund alter verminderter Anpassungen der Besoldung und genau diese normalen oder regelmäßigen Zuführungen sind ausgesetzt worden und das sind die berühmten 8 Mio. €. Es geht hier also um zwei Jahre der Aussetzung dieser Zuführungen. Es muss aber klar weiterhin betont werden, dass kein falscher Zungenschlag für die Betroffenen hineinkommt. Es geht um die Jahre 2011, 2012. Der Hauptgrund ist natürlich haushalterischer Art, wie die verzögerte Besoldungsanpassung auch haushalterischer Art ist. So geht es hier letztendlich um Entlastung des Haushalts, weil momentan diese Zuführung aus Krediten bedient werden muss und dieses nicht aufgebracht werden konnte. Es bleibt allerdings gleichwohl einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorbehalten, ob es wirklich sinnvoll ist, Kredite aufzunehmen und hier einen Aufnahmezinssatz zu nehmen, während sie für die Gelder, die sie zurücklegen, nur den Anlagezinssatz - wer sich ein bisschen auskennt mit diesen Dingen, weiß, dass hier eine Differenz von mindestens eineinhalb Prozent gegeben ist. Das ist nicht sinnvoll. Insofern ist es schon richtig, ausgeglichene Haushalte - und hier möchte ich auch dem einen oder anderen Vorredner beitreten - sind das Erstrebenswerte. Hier geht es nicht nur um Steuermehreinnahmen, sondern hier geht es vor allen Dingen um Einsparungen. Die Ursache für diese Aussetzung ist unser strukturelles Defizit; das sollte man deutlich hervorheben. Gleichwohl halte ich diese Aussetzung für richtig.

Man sollte diesen Fonds nicht verwechseln mit einer Pensionskasse herkömmlicher Art. Es ist keine kapitalgedeckte Ansammlung in einem Fonds, die,

(Minister Dr. Voß)

sage ich einmal, ähnlich wie bei einer Betriebskasse eigene Versorgungsansprüche bedient. Das ist nicht der Fall. Insofern wird den Beamten künftig durch diese Aussetzung nichts genommen und auch den künftigen Versorgungsempfängern wird durch diese Operation, die rein fiskalischer Natur ist, nichts genommen. Es schließt nicht aus, dass in Zeiten finanzieller Überschüsse auch wieder zugeführt werden kann. Die Gelder, die momentan in diesem Fonds sind, das sind etwa 160 Mio. €, sind Ergebnis der Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre. Wir sollten gemeinsam kräftig daran arbeiten, dass wir in eine Situation der ausgeglichenen Haushalte, der Haushaltsüberschüsse kommen.

Es bleibt meinerseits festzustellen: Weder den aktiven Besoldungsempfängern noch künftigen Versorgungsempfängern wird etwas genommen. Was gemindert wurde, ist eine haushalterische Vorsorge. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Zu Wort hat sich für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Bodo Ramelow gemeldet.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich danke Herrn Voß für die sehr sachliche und klare Darstellung. Auch Herr Kowalleck hat sich bemüht, den Aufriss noch einmal sehr sachlich hier darzulegen. Allerdings sind in den Worten von Herrn Kowalleck ein paar Dinge deutlich geworden, die er aus seiner Perspektive klar ausgesprochen hat, die aber das eigentliche Problem ausmachen. Und, lieber Herr Voß, Sie sagen, es wird keine Pension gemindert, weil das Geld nicht eingestellt wird - das stimmt, das ist einfach zutreffend. Es ist auch richtig, dass es Unsinn ist, 8 Mio. € einzuzahlen, für die es eine niedrigere Verzinsung gibt als die Schuldzinsen, die man bezahlen muss, um es aufzunehmen. Das ist haushaltsrechtlich alles richtig, was Sie sagen.

In einem Punkt komme ich zu einer anderen Konsequenz: Sie sagen, es wird keine Pension gemindert und den Beamten wird nichts genommen. Das ist falsch. Den Beamten wurde etwas genommen, und zwar 1999, als dieses Recht eingeführt wurde im Bund. Herr Kowalleck, da haben die Anzuhörenden 1999 im Bund - also nicht wir hier im Land, sondern im Bund, und Herr Voß hat darauf hingewiesen, wie es dann in das Land gekommen ist - zu Protokoll gegeben - und das finden Sie in der Bundestagsdrucksache ausgefertigt -, dass diese Einfühung des Pensionsfonds niemals nach Kassenlage in späteren Jahren bedient werden darf. Man darf also nicht 1999 etwas tun, als großen Schritt feiern, gegenüber den Beamten und Beamtenvertretern

ankündigen, das hält man jetzt, egal was passiert, konsequent durch. Damals mahnten schon die Beamtenorganisationen: Wie garantiert ihr, dass später nicht darüber nach Haushaltslage geredet wird? Wir reden also über zwei verschiedene Vorgänge.

Wenn Sie als Haushälter hier sprechen, gebe ich allen recht. Diese Form von Pensionsfonds, wie sie jetzt aufgelegt ist, ist einfach falsch. Es ist einfach Quatsch. Es ist auch haushaltsrechtlich Quatsch, es ist auch finanzrechtlich Quatsch und es ist eben keine Pensionskasse im Sinne eines Vorsorgewerks, wie es eine gut funktionierende Firma hätte oder wie man es branchenübergreifend schaffen würde. Das ist es alles nicht, es ist eine Missgeburt. Man hat einen Fonds eingerichtet, in dem man Spitzen der Pensionslast in Zukunft abfinanzieren will, hat aber das zur Begründung genommen, um die Beamtenbezüge im Jahr 1999 ff. zu kürzen. Insoweit ist die Kürzung, lieber Herr Voß, 1999 eingetreten, und das Geld schulden die Politiker, die das gemacht haben, den Beamten.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine moralische Frage und eine verfassungsrechtliche Frage, weil wir gehen hier nicht mit einem Tarifpartner um, der mit uns einen Tarifvertrag geschlossen hat, der in freien Tarifverhandlungen möglicherweise auch unter Nutzung von Streikrecht zustande gekommen ist, sondern wir gehen im Beamtenrecht mit einer besonderen Verpflichtung den Staatsbediensteten gegenüber um, denen wir eine Zusage gemacht haben - wir nicht. Insoweit kann ich ganz emotionslos sagen - das habe ich Frau Taubert eben zugerufen -, die 8 Mio. € sind nicht unser Problem. Insoweit ist es einfach albern, Herr Pidde, dass wir einen Deckungsvorschlag für die 8 Mio. € machen sollen. Das wissen Sie auch selber, dass Sie Quatsch geredet haben. Wir sind nicht die Regierung. Sie sind die Regierung, Sie haben es nur noch nicht verstanden, Sie hätten jetzt gern wieder Opposition sein wollen

(Unruhe SPD)

und das ist wirklich die Art der Pirouette, die Sie da drehen, dass Sie mit Ihrer eigenen Verantwortung nicht umgehen können. Aber Frau Taubert habe ich zugerufen: Die Konsequenz ist nicht, die 8 Mio. € nicht reinzulegen. Die Konsequenz wäre, den gesamten Pensionsfonds in dieser Art rückabzuwickeln, dem Haushalt wieder zuzuführen, aber dann, lieber Herr Voß, den Beamten das geminderte Geld auszuzahlen. Man kann nicht den Beamten in die Tasche greifen, dauerhaft ihre Beamtenvergütungen reduzieren, die sich dann nämlich später - 10, 15, 20 Jahre später - auf die Pensionsauszahlungen doch auswirken, aber nicht über Ihren Fonds, sondern über die geminderte beamtenrechtliche Besoldung, die zu einer Verminderung des Pensionsanspruchs dann führt, wenn man in Pension geht. Insoweit haben Sie politisch eingegriffen in

(Minister Dr. Voß)

das Gefüge. Ich sage ganz klar, mir wäre es viel lieber, wir würden diese Form der Missgeburt, der Fehlkonstruktion gänzlich auflösen und dann tatsächlich sämtliche Pensionslasten, die ein Haushalt hat, in voller Transparenz in den Haushalt hineinschreiben. Dann gilt nämlich der Satz, die Pension muss bezahlt werden. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch. Sie muss dann nur im Haushalt ausgewiesen sein. Sie muss als Drohverlust klar erkennbar sein, damit nicht hinterher darüber entschieden wird: Genug Geld für die Pensionen haben wir jetzt auch nicht mehr oder genug Geld für die Beamten haben wir jetzt auch nicht mehr oder wir entscheiden gerade mal. Die Opposition, lieber Herr Pidde, hat keinen Sparvorschlag gemacht, wie man eventuell Beamte bezahlt, welch ein Quatsch; es geht darum, ob wir gegenüber den Staatsdienern als Parlament sorgsam umgehen. Da gilt das Wort, Herr Voß, das 1999 gegeben wurde und für dieses Wort haften wir alle, alle, die wir gleich abstimmen. Ob dieses Wort 1999 eine Lüge war oder ob wir es heute zur Lüge degradieren. Deswegen, alles, was Sie ausgeführt haben, kann ich unterschreiben. Die Konsequenz daraus, den Punkt 2, den halte ich für ordnungspolitisch einen schweren Fehler, weil wir damit den Beamten in diesem Land sagen: Das Wort, das Politik mal gegeben hat, gilt für alle, nur nicht für unsere Beamten.

(Beifall DIE LINKE)

Der Finanzminister möchte erwidern.

Herr Ramelow, der Versuch ist ja nicht strafbar. Wir müssen wirklich zwei Dinge auseinanderhalten hier. Das eine ist, wann kommen die Beamten in den Genuss einer Gehaltssteigerung. Wie wir das dieses Jahr erleben, geht der Tarifbereich immer tapfer vorweg. Es bleibt aber dem Gesetzgeber vorbehalten, ob er diesen Tarifabschluss übernimmt oder nicht, ob er ihn zum gleichen Zeitpunkt übernimmt oder nicht oder etwas anders tut. Denn das Beamtenrecht ist dem Alimentationsprinzip verpflichtet und hier spielen ganz andere Betrachtungen eine Rolle als bei den Tarifbeschäftigten. Es gab im Beamtenbereich auch Nullrunden, es gab auch schon doppelte Nullrunden, das habe ich alles selbst erfahren, habe ich auch selbst mit ins Werk gesetzt, eben auch aus haushalterischen und aus anderen Gesichtspunkten. Wir hätten diese Besoldungsanpassung durchführen können, wir hätten es aber auch lassen können, ganz unabhängig davon, ob es einen Fonds gibt oder nicht. Diese Trennung müssen wir erst mal ganz klar festhalten. In diesem Sinne haben alle Beamten ihre Anwartschaften gesammelt, auch unabhängig davon, ob wir in Thüringen jetzt so einen Fonds haben oder nicht. Ich

möchte, dass das ganz klar getrennt wird, und insofern wird im Sinne einer Ansammlung von Anwartschaften, die natürlich sich erhöhen, wenn ich auch Besoldungsanpassungen habe, durch die Reduzierung dieser Fondsdurchführung unseren Beamten nichts genommen. Es wird auch nichts unseren künftigen Versorgungsempfängern genommen. Die haben eine geringere Versorgung nicht wegen des Fonds ja oder nein, sondern weil Sie entscheiden, einen bestimmten Tarifvertrag der Beschäftigten zu übernehmen, zum gleichen Zeitpunkt zu übernehmen oder vielleicht auch gar nicht zu übernehmen. Herr Ramelow, tut mir leid, das müssen wir klar trennen und insofern handelt es sich auch nicht um einen Wortbruch.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: 1999 ist um 0,2 gesenkt worden, also das ist Wortbruch.)

Nein, ich weiß doch, dass Sie dieses gern transportieren wollen. Ich wende mich aber dagegen. In dem Sinne handelt es sich auch nicht um einen Wortbruch, sondern unsere Beamten bekommen alle die Versorgungsanwartschaften, die Sie auf der Basis des Gesetzes sammeln, egal ob wir Vorsorge getroffen haben oder nicht.

Aber jetzt will ich mal etwas Positives sagen zu diesem Beitrag. Natürlich wäre es mir lieber, wir würden, Herr Ramelow, diese Ansammlung weiter fortführen aus haushalterischen Gründen. Es ist richtig, dass wir dadurch Zukunftslasten verschieben, die sozusagen bis dato unbedient bleiben. Das wird sicherlich die Aufgabe der Haushaltsberatungen sein, wird die Aufgabe der künftigen Jahre sein. Da muss man rangehen und da bin ich sicherlich bei Ihnen. Ich wollte hier noch mal klarstellen, dass man die Dinge nicht in dem Sinne verknüpfen soll, als würde den Beamten jetzt etwas vorenthalten. Das ist nicht der Fall. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Ramelow.

Meine Damen und Herren, Sie werden es ertragen müssen, dass ich das jetzt noch einmal zu Protokoll gebe. Deswegen stehe ich hier vorn, damit es jeder nachlesen kann, weil es möglicherweise auch juristische Auseinandersetzungen darüber geben wird, wie das jetzt entschieden wird. Lieber Herr Finanzminister, 1999 gab es die Minderung um 0,2. Die Begründung dafür war die dauerhafte Finanzierung der Einzahlung in den Pensionsfonds. Diese Minderung müssen Sie entweder wieder herausgeben oder Sie müssen dauerhaft einzahlen. Aber Sie können nicht ein paar Jahre später sagen, wir wür

den gern einzahlen, wenn wir einen ausgeglichenen Haushalt haben. Das geht eben nicht. Deswegen habe ich von dieser Minderung geredet. Alles andere, wie gesagt, ich unterschreibe jeden Satz, den Sie gesagt haben. Ich käme nur zu einer anderen Konsequenz. Ich würde anders vorgehen. In der Betrachtung, die Sie vorgetragen haben, sind wir nicht divergierend. Aber der Punkt der 0,2-Minderung 1999 bedeutet, dass diese Minderung, die 1999 nicht gewährt wurde mit der Zusage, über die Sie, meine Damen und Herren, gleich abstimmen werden, sich dauerhaft auf ein niedrigeres Anwachsen von Pensionsansprüchen der einzelnen Beamten auswirkt. Jeder einzelne Beamte hat höchstpersönlich eine Minderung von 0,2 bekommen und darüber, nicht mehr oder nicht weniger stimmen wir ab. Entweder müssen wir haushaltstechnisch vollziehen, was man 1999 vorgegeben und zugesagt hat, oder wir vollziehen es nicht. Dann ist meine Bitte, zahlen Sie die 0,2 ab 1999 aus und lösen Sie den Fonds auf. Aber dazwischen zu sagen, wir haben kein Geld mehr, das geht nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2327 ab, der eine Neufassung der Beschlussempfehlung beinhaltet. Gibt es Zustimmungen zu diesem Änderungsantrag, dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen zu diesem Änderungsantrag? Gegenstimmen bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/2310. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Gegenstimmen bei den Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zu der Abstimmung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 5/1733 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/2310. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Gegen den Gesetzentwurf haben die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion gestimmt. Wer enthält

sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetzentwurf jetzt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Das ist Ablehnung bei den Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Wer enthält sich bei der Schlussabstimmung? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zugestimmt worden.

Ich schließe die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt, da der Tagesordnungspunkt 3 abgesetzt worden ist, zum Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2244 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2334

ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs? Nein. Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Auch nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat sich der Abgeordnete Dr. Frank Augsten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst eine Vorbemerkung machen, und zwar bezüglich der Stiftung Naturschutz Thüringen. Als jemand, der viele Jahre als Vertreter von Umweltverbänden mit dieser Stiftung zusammengearbeitet hat, ist es mir wirklich ein Bedürfnis, den Kolleginnen und Kollegen herzlich zu danken für das, was sie dort leisten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man hat ja oftmals den Eindruck, als ob diese Stiftung nur Flächen verwaltet bzw. Geld zur Verfügung stellt, um Flächen aufkaufen zu können. Aber, ich glaube, das, was dort wirklich geleistet wird, ist das, was mit den Umweltverbänden, mit den NGOs wie man so schön sagt, abläuft, nämlich die vielen kleinen Anträge, die gestellt werden, die bearbeitet werden müssen. Da rede ich nicht nur von der Antragstellung und von dem komplizierten Prozedere,

(Abg. Ramelow)

was damit verbunden ist, sondern vor allen Dingen auch, wenn es um die Abwicklung der Verwendungsnachweise geht. Da konnte ich erleben, dass die drei Kolleginnen und Kollegen, die da zur Verfügung stehen, eine tolle Arbeit leisten, dass sie dort auch oftmals geholfen haben. Insofern, Herr Minister, hoffe ich, Sie nehmen das mit und danken den Kolleginnen und Kollegen, der Frau Semmerau, der Frau Schrader, Herrn Dr. Franz. Ich weiß, dass ich da auch im Namen von vielen Umweltverbänden spreche, die die Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen sehr schätzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das war die Vorbemerkung, meine Damen und Herren. Der Kollege Weber hat gestern mit seiner Mündlichen Anfrage in die Tagesordnung sehr gut eingeführt. Wir haben alle erfahren können, dass es dort eine wesentliche Erhöhung des Stammkapitals gibt. Wir haben auch gehört, dass damit eine deutliche Erweiterung der Aufgaben verbunden ist, dass also diese Stiftung mit Dingen betraut wird, mit denen sie bisher nichts zu tun hatte. Insofern ist es, glaube ich, völlig in Ordnung, dass die Landesregierung sich Gedanken macht, wie man das Ehrenamt - bisher war es ein ehrenamtliches Handeln dieser Stiftung - professionalisieren kann angesichts der doch jetzt hohen Beträge, die zur Verfügung stehen. Insoweit ist es, glaube ich, in Ordnung, dass die Landesregierung hier diesen Vorschlag macht. Nun haben wir als Fraktion immer darauf gewartet, dass es noch zu einem Antrag einer zweiten Lesung kommt, das kann ja noch passieren, weil es auf den ersten Blick rein formalen Charakter hat, wo wird sich die Geschäftsstelle der Stiftung ansiedeln.

Bis jetzt gibt es diesen Antrag auf eine zweite Lesung noch nicht. Deshalb habe ich die Hoffnung, dass wir diesen Antrag an die Ausschüsse überweisen oder zumindest an den Umweltausschuss, weil es doch aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Dingen gibt, die man auch noch diskutieren kann. Selbst der Vorschlag der Landesregierung, die Geschäftsstelle in Zukunft bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie anzusiedeln, ist nicht ganz ohne. Es gibt immer Pro und Kontra bei jedem Vorschlag, das ist auch jetzt so. Wer die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie kennt und weiß, dass da zum Beispiel in diesem Jahr weniger Geld zur Verfügung steht als im vorigen Jahr, dass für die TLUG im Gegensatz zur Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, die mehr Geld zur Verfügung hat, Mittelkürzungen vorgenommen wurden, da muss man sich dann als Partei, die dieser Stiftung auch sehr nahe steht, schon fragen, wie denn die TLUG das finanziell stemmen wird, dass sie jetzt bei einer geringeren Finanzausstattung quasi zusätzliche Aufgaben

übernehmen soll. Aber, ich glaube, das wird Herr Minister dann beantworten.

Ein anderes Problem ist, wie sieht es denn mit Abhängigkeiten aus. Herr Minister, Sie wissen, dass wir schon sehr kritisch im Auge haben, dass es so einen Hang zum Zentralisieren gibt in diesem Land. Ich denke an die Kernnetzeinrichtungen, wo man die Regionalstellen zugemacht hat und das jetzt in Arnstadt alles ansiedelt. Das ist für mich eine Form von Zentralisierung sehr nahe an das Ministerium heran. Wir haben das Gleiche bei der Leader-Vernetzungsstelle. Auch hier ist die Geschäftsstelle in Gebäuden des Ministeriums untergebracht. Insofern beobachten wir hier einen Trend, der ein bisschen die Frage stellt, ob denn die Unabhängigkeit, die oftmals auch von Vorteil sein kann, also eine räumliche Entfernung vom Auftraggeber, nicht mehr gewährleistet wird. Insofern sind das Dinge, ich sage noch einmal, weniger Mittel in der TLUG, weil mehr Aufgaben, Abhängigkeiten, die wir sehen, über die wir gern noch einmal reden wollen. Wenn in Ihrem Gesetzentwurf steht - ich zitiere: „Die Geschäftsstelle untersteht der fachlichen Weisungsbefugnis des Vorstands.“, dann ist es eine Selbstverständlichkeit. Aber Sie können sich das ja vorstellen, wenn diese Geschäftsstelle in der TLUG angesiedelt ist und der Präsident jeden Tag vorbeigeht und der Vorstand der Stiftung sich alle vier Wochen sehen lässt, dann bringt das, glaube ich, zwangsläufig mit sich, dass die Nähe und auch die disziplinarische Nähe, auch die fachrechtliche Nähe zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie doch eine sehr nahe ist. Das ist eine Behörde, die ihnen direkt unterstellt ist. Insofern stellen wir das mit der doch sicher auch wichtigen Unabhängigkeit infrage an dieser Stelle.

Aber, meine Damen und Herren, es gibt noch ein paar andere Punkte, über die wir dann im Ausschuss reden würden, und zwar über Transparenz. Da meine ich ausdrücklich nicht, dass diese Stiftung sich nicht bemüht, transparent zu arbeiten, sie haben eine hervorragende Homepage, man kann wirklich einsehen, wofür welches Geld ausgegeben wurde, sondern Transparenz auch und vor allem, um diese Stiftung zu schützen. Denn Sie wissen ja wie das ist, man stellt den Antrag, man bekommt einen ablehnenden Bescheid und schon heißt es, na ja, da kriegen immer die gleichen Leute das Geld. Das ist bei dieser Stiftung mit Sicherheit nicht so, sondern es gibt eine ganze Reihe von Problemen auch in den Formalien bei den Anträgen. Insofern - um auch die Stiftung zu schützen - sollte man sich ein Verfahren ausdenken, um die Transparenz in dem Bereich zu erhöhen, gerade wo es darum geht, Anträge zu stellen, Anträge zu bescheiden. Das meine ich, wenn ich sage, wir sollten an dem Thema Transparenz arbeiten.

Wir sollten auch darüber sprechen, wie es mit der weiteren Finanzausstattung aussieht. Sie haben mit