Protocol of the Session on January 28, 2011

(Beifall CDU)

Verbraucherpolitik in Thüringen, meine Damen und Herren, spielt sich ganz wesentlich auch auf einer anderen Ebene ab: Es ist die Ebene der Informati

on, der Beratung, der Kontrolle und der Überprüfung von Produkten. Diese Aufgaben werden von verschiedenen Landes- und Kommunalbehörden wahrgenommen. Lassen Sie mich hier auf einige der Wichtigsten eingehen. Die Arbeit der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten steht sehr oft im Fokus der Öffentlichkeit. Diese sind zuständig für die Lebensmittelüberwachung, die Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln sowie den Vollzug in den Bereichen Tierseuchenschutz, Tierschutz und Tierarzneimitteleinsatz. Sie sind für die Verbraucher die ersten Ansprechpartner vor Ort, wenn z.B. nicht einwandfreie Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden. Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz koordiniert die Vollzugstätigkeit der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter und führt die amtlichen Untersuchungen der von den kommunalen Behörden entnommenen Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika durch.

Sehr geehrte Damen und Herren, nennen möchte ich eine weitere auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätige Landesbehörde, den Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz. Der Landesbetrieb schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gleichzeitig die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren, gefährlichen technischen Produkten. Einfache Kinderspielzeuge, Haarföne oder Kaffeemaschinen fallen ebenso in sein Aufgabengebiet wie Bohrmaschinen oder komplexe Maschinenanlagen.

Sehr geehrte Damen und Herren, beide Landesbehörden leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und technischen Geräten. Ihre Arbeit dient damit unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren. Ich darf Ihnen auch die Lektüre des in der zweiten Jahreshälfte erscheinenden Verbraucherschutzberichts empfehlen, der - da bin ich mir ganz sicher - in seiner entsprechenden Form die Arbeitsergebnisse im Bereich des Verbraucherschutzes ausführlich darstellen wird. Gemeinsam muss es gelingen, die Arbeit beider Behörden zu stabilisieren und fortzuentwickeln.

Sehr geehrte Damen und Herren, einen wesentlichen Anteil an der Umsetzung der aktiven Verbraucherpolitik der Landesregierung haben die vom Land finanziell maßgeblich unterstützte Verbraucherzentrale Thüringen und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen. Sie sind direkte Ansprechpartner der Verbraucherinnen und Verbraucher, die hier auf Wunsch objektive, anbieterunabhängige Informationen und spezielle Beratungen erhalten können. Die Bandbreite ihrer Aktivitäten geht vom wirtschaftlichen Verbraucherschutz über die Energieberatung, die unabhängige Patientenberatung hin bis zur Ernährungsberatung, um

nur einige Themen zu nennen. Besonders zu erwähnen sind die Seminare und Aufklärungsaktionen, die diese Organisationen im Rahmen der Ernährungsberatung in Kindergärten und Schulen des Landes durchführen. Die Dienstleistungen dieser Organisationen zeichnen sich durch hohe Qualität aus. Sie werden von der Bevölkerung geschätzt und in starkem Umfang nachgefragt.

Meine Damen und Herren, ein wichtiges Kriterium für einen funktionsfähigen, gesundheitlichen Verbraucherschutz sind präventive Arbeiten, wenn es den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz z.B. gelingt, nicht sichere Lebensmittel rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, um gesundheitliche Schäden vom Verbraucher abzuwenden. Es ist auch von großer Bedeutung für einen effektiven Verbraucherschutz, wenn der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und Technischen Verbraucherschutz bei der Überprüfung von technischen Geräten feststellt, dass von ihnen eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht und dass diese Geräte sofort aus dem Handel genommen werden.

Weiterhin ist es für mich ein wesentliches Qualitätskriterium der Verbraucherpolitik, ob es gelingt, den Informationsbedarf der Bevölkerung in diesem Bereich weitgehend zu befriedigen. Deshalb messe ich den Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen und verbrauchernahen Aufklärungsaktionen der Verbraucherzentrale Thüringen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, im Ernährungsbereich großen Wert bei. Sie tragen dazu bei, dass sich Eltern und Kinder ausgewogen ernähren können und dass sie vor allen Dingen lernen, diese Dinge auch zu Hause anzuwenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wichtiger als das Wort Verbraucherschutz im Namen des zuständigen Ministeriums oder des Ausschusses ist, dass verbraucherpolitische Themen behandelt werden. Das kann im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit oder im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und möglicherweise auch im Gleichstellungsausschuss geschehen. Denn, meine Damen und Herren, Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe! Daher halte ich die Kriterien für das Länderranking der Bundeszentrale für Verbraucherschutz für eher problematisch.

Beispiele für die Umsetzung unserer verbraucherpolitischen Ziele sind exemplarisch zwei Projekte. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wird am 15. März 2011, dem Verbraucherschutztag, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Thüringen und der Landesseniorenvertretung Thüringen eine Veranstaltung zum Thema

„Online-Geschäfte und Geldverkehr im Internet Chancen und Risiken für ältere Verbraucher“ ausrichten. Durch Vorträge und Diskussionsrunden sollen älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen und Hinweise zur Internetnutzung in diesem Bereich gegeben und auf Chancen, aber auch auf mögliche Gefahren hingewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass dieses Angebot gut angenommen wird und in den folgenden Jahren ähnlich interessante Themen jeweils am 15. März, dem Verbrauchertag, behandelt werden können.

Das zweite Projekt ist der jährlich erscheinende Verbraucherschutzbericht, der sich ausführlich mit aktuellen Schwerpunkten des gesundheitlichen, wirtschaftlichen und technischen Verbraucherschutzes befasst.

Der unter Ziffer 2 des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD geäußerten Bitte, den Verbraucherschutzbericht um ein Planungselement zu erweitern, entspreche ich gern. Der zurzeit in meinem Haus erarbeitete Entwurf mit dem Titel „Verbraucherschutz in Thüringen - Situation im Jahr 2010, Perspektiven für das Jahr 2011“ geht inhaltlich über die bisherigen Verbraucherschutzberichte, über eine Beschreibung der Ergebnisse und Aktivitäten der vergangenen Jahre hinaus. Dort, wo es angezeigt erscheint, werden in den einzelnen Bereichen die Ziele definiert und neue Vorhaben aufgezeigt. Bewusst habe ich darauf verzichtet, die Ziele und Vorhaben in einem gesonderten Papier als eine Art verbraucherschutzpolitische Strategie erarbeiten zu lassen. Für Bürgerinnen und Bürger halte ich es für informativer, wenn sie sich nicht durch ein weiteres umfangreiches Papier durchlesen müssen, sondern für den Bereich, für den sie sich gerade interessieren, und die derzeitige Situation und weitere Vorhaben in inhaltlichem Zusammenhang in einem Heft nachlesen können.

Ganz herzlich bedanke ich mich bei meinem Kollegen, Herrn Minister Machnig, für die konstruktiven Hinweise aus dem Haus. So wird der Bericht auch Ausführungen zum Mess- und Eichwesen enthalten.

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch wenn ich die Erstellung eines Werkes mit Namen „Verbraucherschutzpolitische Strategie“ aus vorgenannten Gründen, vor allem auch aus arbeitsökonomischen und finanziellen Überlegungen heraus, ablehne, möchte ich doch auf einige der inhaltlichen Punkte der Ziffer 2 Ihres Alternativantrags eingehen. Sie fordern, die langfristige finanzielle Planungssicherheit der Verbraucherzentrale zu sichern. Ich möchte darauf verweisen, dass trotz der großen Sparzwänge des Landes die Förderung der Verbraucherzentrale Thüringen in den letzten Jahren erhöht und auf diesem Niveau fortgesetzt wurde. Ob und in welcher Höhe dies in den Folgejahren geschehen kann, und das wissen

(Ministerin Taubert)

Sie ja doch recht gut, ist den Hauhaltsverhandlungen der Folgejahre und letztlich dem Thüringer Landtag vorbehalten. Ich werde, wie bei allen Entscheidungen auch, natürlich auch die Forderung Ihrer Fraktion bedenken, dass die Landesregierung stärkere Sparanstrengungen unternimmt. Ich will aber hinzufügen, dass für mich gerade die Verbraucherschutzzentralen ein ganz wichtiges Element sind, die aus unserem Haushalt finanziert werden.

Ausdrücklich begrüße ich Ihre Forderung, bei der verbraucherschutzpolitischen Strategie den Fokus auf den Ausbau der Ernährungs- und Verbraucherberatung gerade in Schulen zu richten. Eine vollwertige Ernährung ist Grundlage für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Frühzeitig im Leben erworbene Ernährungsfehlorientierungen haben einen nachhaltigen und nachteiligen Einfluss auf die Gesundheit im späteren Leben. Diese Erkenntnis ist zwar breiten Bevölkerungsschichten bekannt, das umfangreiche Lebensmittelangebot macht es aber offensichtlich schwierig, einen optimalen Speiseplan zusammenzustellen. Aus diesem Grund fördert Thüringen schon seit mehreren Jahren gezielte Präventionsmaßnahmen, die sowohl zur Steigerung der körperlichen Aktivität als auch zur Vermittlung von Kenntnissen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung beitragen.

Zur besseren Ausnutzung vorhandener Ressourcen haben sich mittlerweile Netzwerke gebildet. Zur Verstärkung der bekannten langfristig angelegten Projekte und Maßnahmen zur Ernährungsberatung der Sektion Thüringen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, der Verbraucherzentrale Thüringen und der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, der AGETHUR, beteiligen sich auf kommunaler Ebene zunehmend auch Gesundheits- und Jugendämter. Alle Akteure haben sich zum Ziel gesetzt, insbesondere Kinder und Jugendliche und Personen aus sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten in Beratungen über Ernährungsfragen zu informieren und praxiswirksam zu unterstützen. Als ein aktuelles Beispiel soll die frühe Beteiligung Thüringens im Jahr 2008 am Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung“ genannt werden. Ziel ist es unter anderem, durch die Einführung der Qualitätsstandards der Gemeinschaftsverpflegung der DGE an Thüringer Schulen eine Verbesserung der Ernährung der Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Die Entwicklung und Festigung eines gesunden Lebensstils zur Prävention von Übergewicht und Adipositas im Kindes- und Jugendalter ist ein bedeutender Bestandteil der Thüringer Gesundheitsziele.

Sehr geehrte Damen und Herren, über die vom Bundesministerium finanzierte Informations- und Bildungsoffensive zum klimafreundlichen Konsum wurde im Verbraucherschutzbericht des Jahres 2009 berichtet. Die Bundesförderung ist bedauerlicherweise trotz mehrerer Interventionen der Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer

Ende 2010 ausgelaufen. Die Forderung, die Weiterführung des Projekts aus Landesmitteln sicherzustellen, mündet in die Frage, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass das finanzschwache Thüringen eine Kampagne finanzieren soll, die nicht einmal von den - ich will nicht gerade sagen - reichen, aber doch wohlhabenden Flächenländern auf eigene Kosten fortgeführt wird.

Wenn Sie von mir den Ausbau der qualitativen und quantitativen unabhängigen Patientenberatung fordern, dann, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bin ich eigentlich die falsche Adressatin. Seit Jahren bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland höchst erfolgreich unter dem Dach der Verbraucherzentrale Thüringen ihre Dienste an. Sie wird vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert.

Thüringen hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich für die Umwandlung des Modellprojekts in ein Regelprojekt eingesetzt. Die Thüringer Landesregierung intervenierte über die Gesundheitsministerkonferenz bei den gesetzlichen Krankenkassen und bei Gesundheitsminister Rösler, als zu Beginn dieses Jahres die Finanzlücke bestand. Ich habe deutliche Signale, dass in Kürze die Aufgaben- und Finanzzuweisungen durch die gesetzlichen Krankenkassen an einen Träger in Thüringen erfolgen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Energieberatung beruht auf einem vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierten Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Aufgabenerfüllung und Projektmittel werden vom Bundesverband an die Verbraucherzentralen der Länder weitergereicht. Sie sehen also, auf diesem Gebiet besteht derzeit kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer verbraucherpolitischen Strategie des Freistaats Thüringen.

Der Alternativantrag fordert ferner eine stärkere Verzahnung von Daten- und Verbraucherschutz. Zweifelsohne sind Datenschutzthemen auch Verbraucherschutzthemen. Ob elektronische Gesundheitskarte, RFID-Chips oder soziale Netzwerke, immer sind Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz diskutiert regelmäßig über derartige Fragen. Aber eines ist klar, das letzte Wort haben immer die Datenschutzbeauftragten.

Ich komme zu Ziffer 3 des Alternativantrags. Der Alternativantrag, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, verlangt das Engagement der Thüringer Landesregierung über den Bundesrat bei verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben. Zunächst eine grundsätzliche Bemerkung: Gesetze auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sind fast immer Einspruchsgesetze, bei denen der Bundesrat nur sehr selten und begrenzt Einfluss hat. Sonst wäre manches Bankenrettungsgesetz, das als Verbraucherschutzge

(Ministerin Taubert)

setz deklariert wurde, in dieser Form nicht zustande gekommen.

Die Forderung, die Landesregierung möge sich in Bezug auf die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat in einer bestimmten Weise engagieren, kommt verfrüht. Seit Jahren werden in den Arbeitsgremien der Verbraucherschutzministerkonferenz verschiedene Varianten diskutiert, doch konnte bislang in wesentlichen Punkten kein Konsens erzielt werden. Dies wäre aber die Voraussetzung für eine Bundesratsinitiative. Besser sieht es mit der Umsetzung Ihrer Forderung einer Bestätigungslösung bei unerlaubter Telefonwerbung aus. Sie entspricht nicht nur der Beschlussvorlage der Verbraucherschutzministerkonferenz, sondern bereits der des Bundesrates. Der Bundestag hat den Beschluss des Bundesratsplenums jedoch abgelehnt. Ähnlich sieht es bei der Button-Regelung bei Abofallen im Internet aus. Die Bundestagsfraktion der SPD hat im letzten Sommer einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, auch ihm wurde nicht zugestimmt.

Die Hoffnung auf diese wichtigen verbraucherschutzpolitischen Neuerungen ruht damit bis nach der nächsten Bundestagswahl. Rechtliche Regelungen zum Gehalt an Rückständen bestimmter, aus technologischen Prozessen stammender Stoffe in Lebensmitteln, wie z.B. hormonelle wirksame Weichmacher Bisphenol A und Fotoinitiatoren, können eine umfassende Rechtswirkung nur erzielen, wenn sie auf europäischer Ebene erlassen werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen zu Recht erwarten, dass wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden, aber auch, dass sie umfassend, vollständig und verständlich informiert werden. Hohe Bedeutung hat im Interesse vieler Verbraucherinnen und Verbraucher die Information, insbesondere zu Lebensmitteln.

Die Verbraucherinformationen zu Lebensmitteln umfassen, abgesehen von der Ernährungsberatung, zwei Aspekte: Zum einen die Information über die Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung und zum anderen die Information über möglicherweise nicht sichere Lebensmittel, also die sogenannten Warnmeldungen. Rechtliche Grundlage für beides finden sich im europäischen Recht und Bundesrecht. Die sogenannte Kontrollverordnung der Europäischen Union fordert einerseits ein hohes Maß an Transparenz von den Behörden, andererseits aber auch eine Vertraulichkeit beim Umgang mit bestimmten betriebswirtschaftlichen Informationen und personenbezogenen Daten. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und das Verbraucherinformationsgesetz versuchen, diese Ansprüche umzusetzen.

In Thüringen werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Öffentlichkeit seit 1993 in einem Jahresbericht vorgestellt. Seit 2008 ist dieser Bericht Bestandteil des Verbraucherschutzberichts und ermöglicht es dem Verbraucher, durch eine Weiterführung der umfassenden statistischen Angaben zur Lebensmittelüberwachung Vergleiche über die Jahre zu ziehen.

Über diese jährliche Berichterstattung hinaus werden die Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig über aktuelle Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung auf den Internetseiten des Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz informiert. Im Zuge der öffentlichen Diskussion darüber hat sich die Thüringer Landesregierung in den letzten Monaten mit der Frage der betriebsbezogenen Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt. Öffentlich erhobene Forderungen zu diesem Thema haben sich häufig auf das Anprangern von Missständen, also die namentliche Nennung von Lebensmittelbetrieben mit unbefriedigenden Kontrollergebnissen, beschränkt. Im Fokus standen vor allem die Gaststätten. Transparenz von Kontrollergebnissen geht nach meiner Auffassung jedoch deutlich weiter und verfolgt nicht das Ziel eines öffentlichen Prangers. Vielmehr sollen die Ergebnisse der Betriebskontrollen der Lebensmittelbetriebe in verständlicher Form öffentlich gemacht werden. Thüringen hat diese Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz mitgetragen und unterstützt deren Umsetzung aktiv. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich für ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle ausgesprochen. Voraussetzungen sind eine geeignete rechtliche Grundlage und die Anwendung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe bei den Kontrollen der Betriebe. Auch die Aspekte eines möglichst geringen Aufwands für die Überwachungsbehörden und möglichst niedrigere Kosten müssen berücksichtigt werden. Thüringen setzt sich dafür ein, dass ein Verfahren entwickelt und nach Schaffung der Rechtsgrundlage verbindlich etabliert wird, das den Lebensmittelüberwachungsbehörden nur wenig zusätzlichen Aufwand abverlangt und dennoch für die Verbraucherinnen und Verbraucher informativ und verständlich ist. Vorrangige Aufgabe der Lebensmittelüberwachung bleibt die Kontrolle der Betriebe, die Entnahme von Proben und die Einleitung von Maßnahmen, um festgestellte Mängel oder Rechtsverstöße wirksam abzustellen. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen muss sich in die Überwachungsabläufe einfügen, darf diese aber nicht bestimmen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz ist von der Verbraucherschutzministerkonferenz gebeten worden, einen Vorschlag für die Vorgehensweise vorzubereiten. Diese Arbeiten laufen derzeit. Thüringen beteiligt sich auch hier aktiv daran. Das Bundesministerium

(Ministerin Taubert)

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten.

Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass nur ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der Transparenz von Kontrollergebnissen Erfolg verspricht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nutzen bringt und letztendlich auch bei der Wirtschaft Akzeptanz findet. Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Verbraucherschutzministerkonferenz auf eine zügige Bearbeitung und Fertigstellung durch den Bund drängen.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, von besonderer Bedeutung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine schnelle und zielgerichtete Information über die im Verkehr befindlichen nicht sicheren Lebensmittel. Zur öffentlichen Warnung gibt es detaillierte gesetzliche Regelungen, die zunächst den Lebensmittelunternehmer in die Pflicht nehmen. Die Behörde kann im Regelfall nur dann informieren, wenn der Lebensmittelunternehmer seiner Pflicht zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Nach den Erfahrungen in Thüringen nimmt die weit überwiegende Mehrzahl der Lebensmittelunternehmer eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlichenfalls selbst vor. Im ungünstigsten Fall kann es dabei passieren, dass die Verbraucherwarnung nur eingeschränkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, weil z.B. die Medien die Meldungen der Unternehmen nicht im gewünschten Umfang aufnehmen. Insbesondere aus diesem Grund wurde nach einer effektiven Möglichkeit der zusätzlichen Verbraucherinformation gesucht. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im September vergangenen Jahres die Einrichtung einer zentralen Internetseite www.lebensmittelwarnung.de zu nicht sicheren Lebensmitteln beschlossen. Auf dieser Internetseite, die technisch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben werden soll, stellen die zusätzlichen Landesbehörden ergänzend zu den bisherigen Informationswegen Angaben zu allen Lebensmitteln ein, die als nicht sicher identifiziert und aus dem Verkehr gezogen wurden. Damit wird die Verbraucherinformation zu nicht sicheren Lebensmitteln deutlich verbessert. Nach meinem Kenntnisstand werden derzeit die technischen Vorbereitungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit getroffen. Die Nutzungsvereinbarung mit den Bundesländern ist abgestimmt und steht kurz vor der Unterzeichnung. Sobald die Internetseite in Betrieb genommen wird, werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher ausführlich mit dieser zusätzlichen Informationsmöglichkeit vertraut machen. Eine solche zentrale

Internetseite wäre auch in dem gerade ausgestandenen, so hoffen wir es zumindest, Fall des Verdachts einer Dioxinkontamination von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, verursacht durch kontaminiertes Futter, hilfreich gewesen. Sie hätte den Verbraucherinnen und Verbrauchern die mühsame Suche erspart, aus welchen landwirtschaftlichen Betrieben belastete Eier in den Verkehr gelangt sind.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir Anmerkungen zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch mein Haus in diesem aktuellen Fall. Ich bin mehrfach gefragt worden, warum ich die Landwirtschaftsbetriebe, die kontaminationsverdächtiges Futter erhalten hatten, nicht namentlich genannt habe. Dafür gab es zwei Gründe. Zum einen wäre eine solche Information aus rechtlichen Gründen problematisch gewesen. Zum anderen hätte es den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinerlei Nutzen für ihr Kaufund Konsumverhalten gebracht, da aus diesen Betrieben keine Lebensmittel abgegeben worden sind. Den Betrieben dagegen wäre unverschuldet ein möglicherweise erheblicher Schaden aus der Namensnennung erwachsen. Aus diesen Gründen hatten sich die Länder darauf verständigt, die Namen derjenigen landwirtschaftlichen Betriebe, von denen keine Gefährdung der Verbraucher ausging, nicht preiszugeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Ziffer 4 des Antrags wird die Thüringer Landesregierung gebeten, sich für eine unabhängige Finanzberatung einzusetzen. Die bundesgesetzliche Gewährleistung einer unabhängigen Finanzberatung ist so etwas wie ein Meilenstein in der Verbraucherpolitik. Auch wenn sich der Bundesgesetzgeber aktuell mit der Problematik befasst, ist mit einer grundlegenden Verbesserung des Anlegerschutzes durch das Gesetz derzeit wohl nicht zu rechnen. Gerade unter diesem Gesichtspunkt begrüße ich das verbraucherpolitisch zukunftsweisende Engagement der Landtagsfraktionen von CDU und SPD.

(Beifall SPD)

Manche Entwicklungen werden erst verständlich mit einem Blick in die Vergangenheit. Dies gilt auch für den Anlegerschutz. Von jeher treten Verkäufer von Finanzprodukten als scheinbar unabhängige Anlageberater auf, um jenen Interessenkonflikt zu verschleiern, der für das Verhältnis von Käufer und Verkäufer nun einmal typisch ist.

Die Insolvenz der New Yorker Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 erschütterte diese Illusion in ihren Grundfesten. Überdies häuften sich Medienberichte über Verkaufsstrategien bei Anlageprodukten, die eher an Drückerkolonnen erinnerten, nicht aber an seriöse Verkaufsberatung.

(Ministerin Taubert)

Leider hat sich an diesem Umstand bis heute nicht viel geändert, weil die Verkäufer von Finanzprodukten nach wie vor mit ihrer Kündigung rechnen müssen, wenn ihre Verkaufszahlen nicht stimmen. Schätzungen zufolge belaufen sich die durch Fehlberatungen verursachten Verluste privater Anleger nach wie vor auf jährlich 20 bis 30 Mrd. €.

Als Konsequenz aus der Lehman-Pleite haben sich überdies neue Dienstleistungsmärkte entwickelt, die ebenfalls die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen haben. Vermeintliche Anlegerschutzanwälte ziehen geschädigten Anlegern mit ihren nutzlosen Diensten zusätzlich Geld aus der Tasche. Auch die angeblich unabhängige Finanzberatung ist zum Tummelplatz dubioser Geschäftemacher geworden.

Den Anlegern fällt es zunehmend schwerer, die Seriosität der Berater einzuschätzen, wenn diese nicht im Auftrag einer allgemein anerkannten Institution wie etwa der Verbraucherzentrale tätig werden. Deshalb bedarf die Unabhängigkeit der Finanzberatung dringend einer umfassenden Definition. Die Qualifikation, die Zulassung der Berater und die staatliche Aufsicht müssen bundesgesetzlich geregelt werden.

Im Herbst vorigen Jahres brachte die Bundesregierung das sogenannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz in den Bundestag ein, wobei der Gesetzentwurf weit hinter der Beschlusslage des Bundesrats vom 4. April 2009 in der Bundesratsdrucksache 180/09 zurückblieb. So ist die Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Gesetz vom 5. November 2010 mit 27 Seiten vergleichsweise umfangreich. Der Beschluss des Bundesrats zeigt detailliert und auch für den Laien nachvollziehbar, an welchen Stellen die Bankenlobby die erforderlichen gesetzlichen Regelungen bis zur Ineffizienz entschärft hat. Sie können es in der Bundesratsdrucksache 584/10 nachlesen.