Protocol of the Session on January 28, 2011

rungsmaßnahmen, die getroffen worden sind, trotzdem das Baugeld nicht insolvenzfest machen. Das hat mit dem BGB zu tun. Auch ist das Baugeld in der vorliegenden Form nicht pfändbar, nicht abtretbar. Es bleibt erst einmal im Prozess stecken. Auch in der jetzigen Gesetzesform ist der Auftragnehmer, der kleine Bauhandwerker nicht davor gefeit, wenn es ein öffentlicher Auftraggeber ist, der zwar insolvenzsicher und -fest ist, aber gegen Zahlungsverzug ist er auch nicht gefeit. Weil die klassische Bürgschaft die Einrede der Vorausklage etc. nicht beinhaltet, komme ich auch relativ schnell an mein Geld. Die Klagen der kleineren Handwerker sind ja insbesondere, dass auch die öffentliche Hand manchmal die Zahlung sehr hinauszögert und mancher den Zahlungstermin dann gar nicht mehr „unternehmerisch“ erleben kann, erleben darf, weil zwischenzeitlich die Zeit gerichtet hat.

Einigkeit besteht auch in den Fachkreisen, dass diese scharfe Separierungspflicht unheimlichen Verwaltungsaufwand macht, auch für kleine Bauträger, auch für Bauträger, die als Subbauträger in großen Unternehmungen arbeiten, ein unheimlicher Verwaltungsaufwand auch für mittelständische Firmen, die mehr als 100 Baustellen im Jahr zu verwalten haben. Hier ist ein Apparat losgetreten worden, der es sehr schwer macht, diese Vorgaben des Gesetzes einzuhalten - die Verwaltung dieser Baugeldkonten und Bausicherungskosten. Damit führt das zu einer massiven Belastung der Liquidität der im Bauhandwerk tätigen Unternehmen. Wir freuen uns alle, dass keine Kreditklemme gekommen ist. Aber wie die Gefahren sich da einmal auswirken, auch das kann man jetzt nach ca. zwei Jahren ja sagen.

Alternativen, die das BGB anbietet - zum Beispiel § 648 a -, greifen da nicht, dort werden nur 10 Prozent der Bausumme abgesichert und das ist deutlich zu wenig, weil 90 Prozent in der Luft hängen. Insofern ist auf jeden Fall Bedarf da, das Gesetz auch möglichst schnell anzupassen. Wie gesagt, ich denke, die Schwachpunkte sind evident. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat auch ein Positionspapier erarbeitet. Als Dachverband des deutschen Handwerks gebe ich denen eine große Expertise im Fachbereich. Ich denke, da ist wichtig, dass Politik nicht von oben darüber richtet, was da zu tun und zu lassen ist, sondern wir sollten die Hinweise der Fachleute durchaus einsehen. Auch da wird noch einmal ausdrücklich gesagt, die scharfe Separierung von Baugeldern ist schädlich und hinderlich.

Wir werden dem Antrag so nicht zustimmen, weil der falsche Eindruck erweckt wird und es wird auch nicht gesagt, dass es reformierungsbedürftig ist.

(Beifall FDP)

Insofern sollte man auch im Sinne des Handwerks mit den Handwerkern gemeinsam möglichst schnell

(Abg. Adams)

an einen Tisch kommen und sich darauf zurückziehen, wir haben es bis jetzt geschafft, wir wollen es nicht abschaffen. Wir wollen es nur möglichst schnell der Realität anpassen, wie es übrigens auch Konsens der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD war, auch von den GRÜNEN im Bundestag, aber auch von unserer Partei. Insofern lehnen wir hier ab, um das Handwerk zu stärken, nicht, um es zu schwächen. Danke.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lemb für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Logik zum Schluss habe ich nicht verstanden, Herr Kemmerich.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Wir auch nicht.)

Vielleicht können Sie die noch einmal erläutern, warum Sie den Antrag, der das Handwerk, gerade das Thüringer Handwerk stärken soll, ablehnen, um das Handwerk zu stärken. Ich will, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an den Justizstaatssekretär richten, der in seinen Ausführungen drei Dinge deutlich gemacht hat. Erstens den bisherigen Einsatz der Thüringer Landesregierung für die Sicherung des Bauforderungssicherungsgesetzes, zum Zweiten eine klare Position eingenommen hat, was diesbezüglich gemacht worden ist und was weiterhin gemacht werden wird und zum Dritten deutlich gemacht hat, dass es - um es mal etwas salopp zu formulieren zumindest bedenkliche Vorgänge im Beratungsverfahren im Deutschen Bundestag offensichtlich in diesem Zusammenhang in den letzten Monaten gab. Im Kern ist klar, worum es geht. Es geht um unsere Handwerksbetriebe in Thüringen und es geht darum, dass gerade - und das ist zumindest aus meiner Sicht ein Kern - über diese baustellenscharfe Verwendungspflicht/Sicherungspflicht das Handwerk und die Kleinstbetriebe geschützt werden. Von daher will ich überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es möglichen Veränderungsbedarf an diesem Gesetz geben könnte. Das ist auch genau das, was mit der Evaluierung des Gesetzes ursprünglich angesprochen und geplant war.

Allerdings muss man, glaube ich, auch dazu sagen, dass man bei dem Weg, wie damit umgegangen wurde in den letzten Monaten und wie damit im Moment umgegangen wird, nicht von einer wirklichen Evaluierung, Auswertung des bisherigen Gesetzes sprechen kann und insofern auch keine Schlussfolgerung für einen möglichen Änderungsbedarf aus

der jetzigen Sicht gezogen werden kann. Das schließt eine Evaluierung und eine Weiterentwicklung des Gesetzes nicht aus. Dazu müssen wir aber wissen, was an welcher Stelle im Forderungssicherungsgesetz geändert werden kann, um möglicherweise die Handwerksbetriebe noch besser zu schützen. Solange das aber nicht der Fall ist, geht es zunächst einmal um den Erhalt der jetzigen Regelungen. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, darf ich Sie auch fraktionsübergreifend bitten, dem Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zuzustimmen. Es geht um die Sicherung der Unternehmen, es geht um die Sicherung des Mittelstandes und es geht damit natürlich auch um die Sicherung der Arbeitsplätze und der Beschäftigungsverhältnisse in unseren Thüringer Unternehmen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Lemb. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hausold für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was die Koalitionsfraktionen uns heute hier zur Debatte vorlegen, hat eigentlich eine mittlerweile schon unendliche Geschichte zur Grundlage. Insofern kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, dass das jetzige Gesetz nun gar so mit heißer Nadel gestrickt ist. Ich kann mich erinnern, dass wir mindestens zwei Jahre lang auf vielen Zusammenkünften des Hohen Hauses mit dem Thüringer Handwerkertag, mit den Industrie- und Handelskammern immer wieder darüber debattiert haben, wie lange der parlamentarische Lauf im Bundestag gewesen ist, um überhaupt ein solches Gesetz in Gang zu bringen und dass das auch von allen Fraktionen des Hauses schon damals wiederholt heftig kritisiert wurde; insofern volles Verständnis dafür, dass dieser Antrag hier heute so vorliegt. Allerdings, weil mich das jetzt schon beschäftigt und wir auch in den Medien immer damit konfrontiert werden, ist mir nicht ganz verständlich, dass das unsere Landesregierung offensichtlich so wenig interessiert.

(Beifall DIE LINKE)

Ich hätte gedacht, dass vielleicht das Ressort Wirtschaft an der Debatte interessiert ist, aber auch Ministerpräsidentin und Vizeministerpräsident glänzen im Moment durch Abwesenheit, werden andere wichtige Dinge zu tun haben. Frau Präsidentin Diezel verweist immer mit Recht darauf, dass wir in diesem Hause der Ort und das Zentrum der Demokratie in diesem Lande sind und da, finde ich, könn

(Abg. Kemmerich)

te die Landesregierung etwas öfter und etwas zahlreicher hier anwesend sein.

(Beifall CDU, DIE LINKE, FDP)

Das gilt nicht nur für diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Und die Fraktionsvorsitzenden.)

Man kann immer noch ergänzen, das ist richtig.

Ich würde natürlich aber doch ein paar politische Bemerkungen zu dem vorliegenden Antrag machen wollen. Das Anliegen hat Staatssekretär Herz hier umfassend erläutert, da muss ich nichts wiederholen. Es ist so, dass dieser Passus zur Evaluierung des Gesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP mit der Formulierung „alsbald“ und „umfänglich“ usw. angezeigt wurde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, nachdem wir nun wussten, wie lange die Beratung vorher im Bundestag war, wie schwierig die ganze Problematik ist, war ich von Anfang an sehr irritiert, dass wir jetzt in so schneller Zeit schon wieder evaluieren müssen, dass wir dann noch eine Situation haben, wo eigentlich eine Arbeitsgruppe mit den Ländern lange angekündigt war, die dann gar nicht so in Form einer Anhörung hat erfolgen können - also die angesprochenen Verfahrensfragen kommen auch dazu -, und das alles hat mich darin bestärkt, dass ich sehr argwöhnisch war und das findet sich jetzt auch bestätigt, was denn die Richtung dieser Evaluierung durch die Bundesregierung ausmachen soll. Ich glaube, die Katze ist jetzt wirklich aus dem Sack. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es auch richtig, dass es diesen Antrag gibt und ich werde auch ganz deutlich sagen, dass wir ihm als Fraktion DIE LINKE zustimmen werden. Das kann im Übrigen nicht verwundern, weil wir diese Debatte jahrelang auch als Fraktion hier mit Anträgen im Thüringer Landtag schon in der zurückliegenden Legislaturperiode verfolgt haben. Wir haben ja immer gesagt, weil es im Bund so lange gedauert hat, deshalb greifen wir doch auf eine Landesregelung in dieser Frage zurück. Das ist die einzige Stelle, wo ich eine kleine Irritation habe, Herr Staatssekretär, wenn Sie die zurückliegende Regierung auch schon gemeint haben, die sich so aktiv für diese Fragen eingesetzt hat - ich hatte Sie so verstanden -, dann muss ich das entschieden bestreiten, weil Herr Minister Reinholz immer gesagt hat, wir brauchen keine Landesregelung, wir vertrauen voll und ganz auf den Bund. Da muss ich einfach anhand der Fakten sagen, jetzt versucht die Bundesregierung wieder einen Rückschritt zu erreichen in dieser Angelegenheit. Wir haben keine Landesregelung und da ist es umso folgerichtiger, dass sich das Land Thüringen entsprechend gegen dieses Vorgehen und in dieser Richtung bewegt. Das werden wir deshalb also auch entsprechend unterstützen.

Selbstverständlich wissen wir alle, es gibt in Berlin viel Lobbyarbeit beim Bundestag, aber das Traurige ist, dass dort Handwerk, Kleinunternehmen und in vieler Hinsicht auch Mittelstand wenig Lobby haben, dass leider auch oft die großen Verbände darauf nicht so viel achtgeben, deren Interessen zu vertreten, aber umso richtiger und umso notwendiger ist natürlich, dass wir hier als Landespolitik diese Lobby für Handwerk und Gewerbe in dieser Hinsicht ausüben und entsprechend aktiv werden, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte noch auf eines am Schluss meiner Ausführungen eingehen, was natürlich ein Stück weit über Bauforderungssicherungsfragen hinausgeht. Forderungssicherung, das ist nicht nur im Baubereich eine zentrale Frage, sondern das betrifft natürlich auch viele andere Bereiche des Handwerks und des Mittelstandes und wenn - auch da stimme ich meinem Kollegen Lemb zu - wir schon sehen müssen, dass wir Evaluierung brauchen zu diesem Gesetz, dann aber z.B. Evaluierung in diese Richtung, dass wir Forderungssicherung noch viel stärker auf alle Bereiche des Handwerks und des Mittelstands ausdehnen können, weil es dort sehr viel ähnliche Probleme wie in der Baubranche gibt und wir genauso an diese Unternehmen natürlich denken müssen. Das sind meine Bemerkungen zu dem vorliegenden Antrag. Wir werden ihm zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Hausold. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Wucherpfennig für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu Ziffer 1 des Antrags: Der Bericht war sehr ausführlich und chronologisch gut geordnet. Ich betrachte das Berichtsersuchen von daher als erfüllt. Zu Ziffer 2: Es ist wahrlich ein sehr langer Weg gewesen zum Forderungssicherungsgesetz. Die Ursprünge der Initiativen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gehen zurück auf das Jahr 2001. Ich selbst habe die Möglichkeit gehabt, dem Gesetz im Bundesrat von 2004 bis 2009 zu folgen und die Thüringer Interessen zu vertreten. Zweimal fiel dieses Gesetz der Diskontinuität im Bundestag zum Opfer. Seit nunmehr zwei Jahren gilt dieses Forderungssicherungsgesetz. Dieses Gesetz stärkt die Rechte im Handwerk und Mittelstand, verbessert die Stellung des Werkunternehmers, seine Zahlungsansprüche durchzusetzen, und verbessert auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der kleinen und mittleren Betriebe auch in Thüringen.

(Abg. Hausold)

Da dieses auch künftig so sein soll, bitte ich für die CDU-Fraktion um Zustimmung zu Nummer 2. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder hebt sich da Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags in der Drucksache 5/2074. Wir haben keinen Antrag auf Ausschussüberweisung. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag selbst, und zwar über die Nummer 2. Wer für den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/2074 ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Aus der Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in Nummer 2 so angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Infrastruktur der Bahn in Thüringen verbessern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2155

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Huster, Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE passt in eine spannende Zeit. Bundesverkehrsminister Ramsauer lässt sich mit den Worten zitieren, wenn ich zitieren darf: „Auf der Schiene regierten jahrelang Sparpolitik und Renditedruck. Reserven wurden abgebaut, Personal eingespart.“ Bahnchef Grube, ebenfalls in diese Schlagrichtung, Zitat: „Die Infrastruktur der Bahn ist unterfinanziert.“ Zeitungen titeln im ganzen Land in diesen Tagen: „Paradigmenwechsel bei der Bahn“.

Ob es diesen Wechsel tatsächlich gibt oder geben wird, wird sich noch zeigen, aber die Diskussion um den besten Weg, weg vom Renditedruck der Bahn, hat unseres Erachtens begonnen und das ist gut so. Liebe Kollegen, während in den letzten Jahren die Bahn international auf Einkaufstour gegangen ist, wurden hierzulande der Versorgungsauftrag und notwendige Investitionen jahrelang vernachlässigt. Die Mängelliste ist lang. Wir haben in diesen

Tagen im Plenum schon darüber diskutiert. Es gibt sowohl Mängel bei der technischen Ausstattung, bei Personal und bei Zugbereitstellungen, was wir natürlich insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen in diesen Tagen und im Sommer besonders stark gesehen haben. Aber ebenso - und das ist die spezifisch thüringische Sicht - gibt es natürlich Nachholbedarf auch im investiven Bereich. Hier ist insbesondere die unbefriedigende Situation bei der Mitte-Deutschland-Schiene zu nennen.

(Beifall DIE LINKE)

Zu diesen beiden Punkten, meine Damen und Herren, hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag ein entsprechendes Berichtsersuchen an die Landesregierung gerichtet. Uns geht es aber nicht nur darum, sondern wir glauben, dass sich gerade in diesen Tagen eine gesellschaftliche Debatte um die Ausrichtung der Bahn und letztlich der entsprechenden Bundespolitik über die Ausrichtung der Bahn entwickelt hat. Kern dieser beginnenden gesellschaftlichen Debatte sollte unserer Meinung nach dieser Paradigmenwechsel sein, der die Bahn wieder stärker in die Lage versetzt, im Geiste des Grundgesetzes das zu sein, was sie eigentlich sein soll, ein Unternehmen der Daseinsvorsorge und der Mobilitätssicherung.

Wir fordern „Bürgerbahn statt Börsenwahn“ und es wäre schön, liebe Kollegen der anderen Fraktionen, wenn Sie sich mit hinter diese Formel stellen würden und wir in diese Richtung diskutieren könnten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Huster. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zur Nummer 1 des Antrags. Das Wort hat Minister Carius.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den aktuellen Problemen im Bereich des Schienenverkehrs in Thüringen, insbesondere zu den witterungsbedingten Ausfällen und Einschränkungen im Zugverkehr, habe ich ja bereits umfassend im Rahmen der Aktuellen Stunde Stellung genommen. Ich betone aber nochmals gern: Der Verweis auf den außergewöhnlich kalten und schneereichen Winter im Dezember letzten Jahres taugt nicht als Ausrede oder Entschuldigung für die von den Bürgerinnen und Bürgern erlebten Beeinträchtigungen im Schienenverkehr. Es nützt auch nichts, reflexartig auf ähnlich gelagerte Probleme bei den jeweils anderen Verkehrsträgern zu verweisen. Denn jeder Verkehrsträger für sich, ob Straße, Schiene oder Luft, muss auch und gerade bei solchen Witterungsbedingun

(Abg. Wucherpfennig)