Protocol of the Session on January 26, 2011

(Unruhe FDP)

Deswegen sage ich noch einmal, das EEG ist im Grundsatz richtig.

Jetzt zur Entwicklung der Solarbranche und der installierten Kapazitäten: Richtig ist, 60 Prozent der installierten Kapazität im Bereich des Solarstroms sind in Bayern und Baden-Württemberg getätigt worden. 1,7 Prozent der installierten Leistung im Bereich der Photovoltaik ist in Thüringen. Wir liegen auf Platz 11 im Ländervergleich, nur das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und die Stadtstaaten sind schlechter. Wir sind auf Platz 11, 1,7 Prozent der installierten Leistung, und ich sage, wir haben Nachholbedarf, weil ich eines nicht einsehen kann, dass wir über unseren Strompreis nur eines machen, dass wir insbesondere Kapazitätsausbau in zwei Bundesländern vorantreiben. Ich möchte gern,

dass wir viel stärker in anderen Bundesländern in der Sache vorankommen. Deswegen, glaube ich, ist es gut, dass es eine solide und tragfähige Förderstruktur gibt.

Jetzt ein Satz zu dem, was eigentlich gerade passiert; es passiert auf der Bundesebene gerade Folgendes: Herr Röttgen hat - und den habe ich ja häufiger schon mal kritisiert - etwas Richtiges gemacht. Herr Röttgen hat Gespräche geführt und hat eines gesagt: Wir schauen uns die Kapazitätsentwicklung in den Monaten März, April, Mai an und wenn diese Kapazitätsentwicklung auf das Jahr hochgerechnet über 3.500 MW geht, dann und nur dann soll es zu Kürzungen kommen. Die Wahrheit des Jahres 2010 ist doch die Folgende: Die Debatte um eine zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung hat dazu geführt, dass fast die Hälfte der zusätzlich installierten Leistung im Jahr 2010 im Juni 2010 stattgefunden hat, weil die zusätzliche Absenkung am 01.07.2010 in Kraft getreten ist. Das heißt, derjenige, der Panik auf den Märkten schafft, der tut eines, der produziert Vorzieheffekte, die ansonsten sehr viel langsamer vonstatten gegangen wären. Das ist die ökonomische Realität.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen spreche ich von einem, wir brauchen belastbare, kalkulierbare Rahmenbedingungen und nicht jeden Tag etwas Neues. Deswegen finde ich richtig, was Herr Röttgen gemacht hat, mit der Solarbranche etwas zu vereinbaren, was ohnehin zum 01.01.2012 kommt und nur dann vorgezogen wird, wenn die Kapazitäten entsprechend über 3.500 MW im Jahr 2011 kommen könnten. Das ist gut und, ich glaube, dass wir dabei auch eines im Auge haben müssen, auch das gehört zur Realität und wird leider nie mit benannt: Wir haben heute schon Entlastungseffekte durch das EEG. Es ist ja richtig gesagt worden, 13 Mrd. € Differenzkosten, etwa 50 Prozent von den 13 Mrd. € gehen zulasten der Solarbranche; das sind etwa 6,5 Mrd. €, der Rest verteilt sich auf die anderen erneuerbaren Energien. Aber wir haben heute schon Entlastungen durch das EEG in der Größenordnung von 10 Mrd. €. Warum? Weil wir uns unabhängiger machen zum Beispiel von den Importen fossiler Energieträger.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir produzieren keine zusätzlichen Klimaschäden und das zeigt, es gibt auch heute schon Gewinne. Die Rechnung, die auf der Grundlage von sehr ernsthaften Studien auf den Tisch gelegt wurde, wird sein, der große Effekt, der einsetzen wird, etwa ab 2018/2020, das werden Rückflüsse in der Größenordnung von 25 Mrd. € nach Deutschland sein, weil wir entsprechend geringere Kosten haben. Deswegen, glaube ich, sollten wir eines tun, wir sollten daran arbeiten, dass diese industriepolitisch für uns wichtige Industrie erhalten bleibt. Nie

(Minister Machnig)

mand in Baden-Württemberg käme auf den Gedanken, Mercedes-Benz, eines der wichtigsten Industrieunternehmen, zu schwächen. Wie man auf den Gedanken kommen kann, einen der wichtigsten strategischen Industriezweige in Thüringen zu schwächen dadurch, dass ich beständig über die Frage rede, ist eigentlich eine bestimmte Förderung zusätzlich, ist mir nicht nachvollziehbar.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir müssen darauf achten, dass wir industriepolitische Leuchttürme haben, und die Solarindustrie gehört eindeutig dazu. Dennoch bin ich dafür, dass wir die Kosten im Auge haben müssen, aber die Kosten sind nicht so, wie sie beschrieben worden sind. 9 Prozent des gegenwärtigen Strompreises sind induziert durch die erneuerbaren Energien. Der Rest geht auf Steuern, Konzessionsabgabe und Beschaffungspreise bei Energie. Das heißt, das ist alles sehr maßvoll.

Jetzt mal eine Sekunde zu unserem Programm, damit da auch mal Klarheit in die Köpfe kommt. Wir haben ein 1000-Dächer-Programm gemacht und, Herr Adams, da bin ich anderer Meinung als Sie, ich will es offen sagen. Wir haben auch lange überlegt in meinem Hause, wie wir das aufsetzen. Meine Meinung - und das bestätigt sich auch -, ich brauche nicht noch mal zusätzliche Investitionsanreize für private Investitionen, also für Einzelpersonen. Aber was ich brauche, ist, dass der kommunalen Seite, die häufig den Eigenanteil solcher Investitionen nicht tragen kann, geholfen wird. Deswegen haben wir dieses Programm auf den Weg gebracht, das sich vor allen Dingen an die kommunale Seite richtet, weil dort in der Tat eine Investitionslücke vorhanden ist und hoffentlich über die kommunalen Investitionen auch andere private Investoren unter dem Schirm des EEG zusätzliche Investitionen auf den Weg bringen. Jetzt werde ich mal die Zahlen sagen. Wir haben inzwischen 129 Anträge vorliegen. Davon sind 52 Anträge bewilligt, Gesamtinvestitionen, die dadurch ausgelöst werden, 8 Mio. €. Wir haben weitere 77, die in Bearbeitung sind, zusätzliche Investitionen in der Größenordnung von 10 Mio. €. Das stoßen wir an und das ist die entscheidende Frage. Mit 2 Mio. €, die über das 1000-Dächer-Programm zur Verfügung stehen, stoßen wir Investitionen in der Größenordnung von 18 Mio. € an. Ich habe also einen Leverage-Effekt von eins zu acht, 1 € öffentliche Mittel bringt 8 € an zusätzlichen Investitionen. Das zeigt, dass dieses Instrument richtig ist und dass wir etwas getroffen haben, was es nicht im Angebot gab. Deswegen bin ich der Meinung, das auch weiterhin auf die kommunale Seite letztendlich zu konzentrieren, weil ich glaube, dort ist es am besten angelegt und die 129 Anträge, die wir vorliegen haben, sind dafür ein guter Beleg.

Jetzt will ich mal, damit wir aus der Tagesaktualität herauskommen, ein, zwei Bemerkungen machen zur Zukunft der Solarbranche. Ich kann nur empfehlen, es gibt eine Studie, die der Bundesverband Solarwirtschaft zusammen mit Prognos und Roland Berger auf den Weg gebracht hat, sehr lesenswert. Darin werden neun Ziele für die Solarförderung in den nächsten Jahren auf den Weg gebracht. Die halte ich für wichtig, die sind für uns alle wichtig. Erstens, es soll eine Leistung von 50 bis 70 Gigawatt installierter PV-Leistung in Deutschland erreicht werden. Das ist doch mal eine Vervielfachung der gegenwärtig installierten Leistung. Warum ist das notwendig? Nicht, damit die Kosten hochgehen, sondern die Kostendegression. Die Netzparität 2013 kann nur erreicht werden, wenn wir eine economy of scale aufbauen, das heißt, wir brauchen mehr Produktion. Das wird dazu führen, dass sich die Kosten reduzieren. Zweitens, die Systempreise müssen mindestens um 50 Prozent gesenkt werden und 2013 soll die Netzparität erreicht werden. Die Umlage für Solarstrom soll auf 2 Cent je Kilowattstunde begrenzt werden. Das ist auch möglich, wenn ich die Kostendegression bekomme. Mindestens 5 Prozent des Umsatzes soll in Forschung und Entwicklung eingebracht werden und das ganz Entscheidende: Bis zum Jahre 2020 soll der Exportanteil der Solarbranche bei 80 Prozent liegen, dann ist dieser Bereich oder der deutsche Heimatmarkt nicht mehr der entscheidende Bereich für die Solarbranche, sondern die anspringenden Märkte, die wir in bestimmten Regionen haben, die auch anspringen werden, wenn die Kostendegression da ist. Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, dieses industriepolitische Instrument auch weiterhin zu pflegen und voranzubringen. Ich glaube - und das hat die Debatte ergeben -, es gibt hier einen breiten Konsens. Ich habe alle Beiträge, bis auf den der FDP, so verstanden, dass wir eigentlich am Grundsatz dieser Förderung festhalten. Dafür will ich mich ausdrücklich bedanken.

Am letzten Freitag hat es ein Gespräch zwischen Frau Lieberknecht, Herrn Aulich von der Solarbranche und mir gegeben. Wir wissen uns in voller Übereinstimmung mit der Solarbranche, auch was die zukünftige Förderung angeht, was die zukünftige Strategie angeht. Ich glaube, wir sind gut beraten, diese Branche voranzubringen.

Zum Schluss will ich dann doch noch eine Bemerkung machen. Ich habe heute gelesen, heute Abend gibt es eine ganz wichtige Diskussion die heißt: „TA kontrovers“ um 19.30 Uhr, während das Hohe Haus tagt. Herr Voß wird da sein. Viel Erfolg bei der Debatte. Herr Barth wird da sein. Darin zeigt sich der große Respekt vor dem Parlament, dass man das während der Debatte tut. Offensichtlich wird mit unterschiedlichem Maß …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bleiben Sie auf dem Teppich.)

(Minister Machnig)

Ich bleibe ja auf dem Teppich. Sie müssen sich schon selber ernst nehmen. Was für Sie gilt, muss dann auch für andere gelten können. Ich kann hier nur eins versprechen,

(Heiterkeit CDU)

keiner wird auf den Gedanken kommen, Sie zu zitieren. Selbst wenn das Parlament das könnte, weil man auf den einen oder anderen Debattenbeitrag, den Sie hier leisten, gerne verzichten kann. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Gibt es noch den Wunsch zu reden bei den Abgeordneten? Zeit wäre noch. Keine Wünsche mehr, dann kann ich den fünften Teil der Aktuellen Stunde auch schließen und damit die Aktuelle Stunde als Ganzes.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Als Erste rufe ich die Frage der Abgeordneten Frau Hennig, Fraktion DIE LINKE, mit in der Drucksache 5/1944 auf. Diese trägt Frau Berninger vor.

Unterstützung während der Ausbildung zum Staatlich geprüften technischen Betriebswirt

Anträge auf BAföG für die Ausbildung zum Staatlich geprüften technischen Betriebswirt werden derzeit vom Landesverwaltungsamt abgelehnt. Als Begründung wird angegeben, dass dieser Ausbildungsgang noch keine Aufnahme in die Thüringer Fachschulordnung gefunden hat.

Frau Hennig fragt die Landesregierung:

1. Welche Ausbildungseinrichtungen bieten in Thüringen die Ausbildung zum Staatlich geprüften technischen Betriebswirt an?

2. Wann wird die Ausbildung zum Staatlich geprüften technischen Betriebswirt in Thüringen im Rahmen des BAföG förderfähig sein?

3. Wie viele Anträge auf Unterstützung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wurden in den letzten drei Jahren in Thüringen aus vergleichbaren Gründen abgelehnt?

4. Welche sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten haben junge Menschen, deren Anträge auf eine Ausbildungsunterstützung aus vergleichbaren Gründen abgelehnt werden, die aber gleichzeitig nicht die Voraussetzungen für ein elternunabhängiges BAföG erfüllen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zuvor eine Vorbemerkung. Der durch die Fragestellerin vorgetragene einleitende Sachverhalt ist nicht ganz eindeutig. Der Bildungsgang zum Staatlich geprüften technischen Betriebswirt hat Aufnahme in das sogenannte Ausbildungsstättenverzeichnis gefunden und ist somit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, förderfähig. Für die Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) spielt die Art der Fortbildungsstätte keine Rolle, sondern die Prüfungsregelungen sind entscheidend. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich deshalb wie folgt im Namen der Landesregierung.

Zu Frage 1: Der genannte Ausbildungsgang wurde im März 2010 erstmalig für das Schuljahr 2010/2011 genehmigt. Es wurde eine Klasse an der antragstellenden Schule, den beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises in Mühlhausen, gebildet.

Zu Frage 2: Die Förderfähigkeit der genannten Ausbildung ist im Rahmen des BAföG gegeben.

Zu Frage 3 wie folgt: Keine, da es bisher in Thüringen eine derartige Zusatzqualifikation, die auf einer abgeschlossenen Technikerausbildung aufbaut, nicht gegeben hat.

Zu Frage 4 antworte ich wie folgt: Es handelt sich bei dem genannten Bildungsgang um eine Zusatzqualifikation, die sich an eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens einjähriger Berufspraxis und einer danach abgeschlossenen zweijährigen Fachschulausbildung anschließt. Im Regelfall wird kein elternunabhängiges BAföG gewährt, sondern das Einkommen der Eltern auf den nach der Regelung des BAföG ermittelten pauschalierten Bedarf des Fortbildungsteilnehmers angerechnet. Ergibt sich ein Anrechnungsbetrag und leisten die Eltern diesen Betrag nicht, so kann vom Teilnehmer Vorausleistung nach § 36 BAföG beantragt werden. Eine Förderungslücke besteht nur für diejenigen Teilnehmer, welche die persönlichen Voraussetzungen für einen Bezug von BAföG-Leistungen nicht erfüllen, zum Beispiel wegen Überschreitens der Altersgrenze. Vielen Dank.

Es gibt dazu Nachfragen. Bitte, Frau Berninger.

(Minister Machnig)

Vielen Dank. Meine erste Nachfrage: Seit wann hat dieser Ausbildungsgang Eingang gefunden in das Ausbildungsstellenverzeichnis? Zweitens: Wenn ein solcher Antrag mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass der Ausbildungsgang noch keine Aufnahme in die Thüringer Fachschulordnung gefunden hat, wären dann Widersprüche aussichtsreich gegen solche ablehnenden Bescheide?

Die Frage 2 ist eigentlich eindeutig zu beantworten. Wenn es aufgenommen ist, sind Widersprüche natürlich erfolgreich zu erwarten. Seit wann - schaue ich noch einmal nach, was ich bisher hatte. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber das werde ich Ihnen gern nachliefern, sofern Sie damit einverstanden sind.

Frau Berninger, Sie hatten zwei Fragen schon gestellt.

Ich wollte noch einmal zu meiner zweiten klarstellen. In der Begründung steht, es hat noch keine Aufnahme in die Thüringer Fachschulordnung gefunden. Ist die identisch mit dem Ausbildungsstellenverzeichnis?

Klarstellungen gehen nicht. Ich bitte um eine bilaterale Gesprächssituation, die das Problem löst.

Die werde ich zumindest von meiner Seite gern herbeiführen.

Dann tun Sie das bitte. Ich rufe als Zweite die Frage des Herrn Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2052 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Gilt das beamtenrechtliche Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot auch für den Generationsbeauftragten?