Alle anderen legen die Verfassung doch sehr großzügig aus und dort, wo es nicht passt, wird sie auch mal gebrochen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleinvertretungsansprü- che sind auch von gestern, Herr Kuschel.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten das Regierungshandeln in diesem Finanzausgleich für verfassungswidrig. Ich will das begründen und nicht als Behauptung stehen lassen. Sie wollen den Gemeinden, den Kommunen allgemeine Zuweisungen über die Schlüsselzuweisung zur Verfügung stellen und durch die Hintertür werden diese allgemein nicht zweckgebundenen Zuweisungen mit einem hohen Grad der Zweckbindung versehen, indem wir nämlich im Kindertagesstättengesetz und den Durchführungsverordnungen ganz harte Vorgaben machen zum Personalschlüssel, zur Ausstattung der Kindertagesstätten, zu pädagogischen Konzepten. Damit tritt natürlich automatisch eine Zweckbindung ein. Es wird sichtbar, dass die Landkreise unterfinanziert sind. Denn das hat auch die Anhörung noch mal gezeigt, der Landkreistag gibt unumwunden zu, dass etwa 80 Prozent der Mittel, die anteilig aus der Kindertagesstättenfinanzierung an die Landkreise fließen, für andere Aufgaben verwendet werden müssen. Das ist nicht in Ordnung. Dort sehen wir eben das Problem, dass das Urteil des Verfassungsgerichts von 2005 doch in sehr fragwürdiger Art und Weise uminterpretiert wird.
Was hat die Landesregierung gemacht? Sie hat die Finanzausgleichsmasse um die rund 90 Mio. €, die das neue Kindertagesstättengesetz kostet, aufgestockt. Aber auf der anderen Seite hat die gleiche Landesregierung 18 Mio. € bei der Auftragskostenpauschale durch ein fragwürdiges Berechnungsmodell gekürzt. 92 Mio. € gekürzt indem Sie formulieren, die Gemeinden können Einnahmen bei der Gewerbsteuer zusätzlich durch die Anhebung des Hebesatzes erzielen und sie haben 26 Mio. € bei der Grundsteuer durch das gleiche Verfahren dann gekürzt, indem Sie gesagt haben, hier können die Gemeinden über höhere Hebesätze zusätzliche Steuereinnahmen tätigen. Wobei das mit der Grundsteuer kein neues Modell ist, das besteht schon seit längerer Zeit. Damit drücken Sie Konflikte, die sich aus der Unterfinanzierung des Landeshaushalts ergeben, auf die kommunale Ebene runter. Sie hoffen nämlich, dass sich die Kommunalpolitiker und die Bürger die „Köpfe einschlagen“, weil die Kommunalpolitiker jetzt mit den Bürgern in den
Dialog treten müssen, was sie denn lieber hätten, eine Anhebung der Hebesätze für die Steuern oder höhere Kindertagesstättengebühren. Nur diese Alternativen haben die Gemeinden. Ich habe das schon mehrfach hier im Hause betont, ich bin offen für einen Dialog, was die Steuereinnahmen betrifft, aber bitte schön nicht durch die Hintertür und nicht, dass wir jetzt am 10. Dezember 2010 das beschließen und am 01.01.2011 sollen die Kommunen das schon umsetzen. Da brauchen die Kommunen tatsächlich Übergangsfristen, um diesen offenen Dialog mit den Bürgern auch zu suchen. Wenn wir ihnen das nicht gewähren, ist der Vorwurf der Kommunen gerechtfertigt, dass wir durch die Hintertür letztlich die Konflikte, die sich aus dem Landeshaushalt ergeben, auf die kommunale Ebene runterdrücken. Gerade Sie als neuer Innenminister sollten Lobbyist für die Kommunen sein, sonst haben Sie Ihre Aufgabe verfehlt. Wenn Sie nicht Lobbyist für die Kommunen sind, haben Sie Ihre Aufgabe verfehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Anmerkung zu den kreisfreien Städten: Sie versuchen erneut, die Unterfinanzierung der kreisfreien Städte zu lösen, indem Sie so tun, als hätten die kreisfreien Städte immer 100.000 Einwohner. Das ist ein Ausblenden der Realitäten, weil wir wissen, drei kreisfreie Städte sind ganz weit weg von 100.000 Einwohnern. Wir halten auch die kreisfreien Städte als zentrales Problem - das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren - und wir brauchen eine Lösung für die momentane Situation. Wir haben eine vorgeschlagen befristet bis 2014, damit dann tatsächlich der Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungsreform gelingt. Da bin ich bei meinem letzten Aspekt. Die SPD fordert hier vom Pult einen Einstieg in eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform und der Vorsitzende der CDU-Fraktion erklärt in der gleichen Debatte bis 2020 aber nichts. Liebe SPD, was wollt ihr denn jetzt machen, wollt ihr warten bis 2020 oder was? Also macht doch endlich, lasst euren Worten Taten folgen! Das, was die CDU hier angedeutet hat, verdient ja nicht mal den Namen „Reförmchen“. Sie wollen so ein bisschen die interkommunale Zusammenarbeit auf Kreisebene verbessern, also eine Verwaltungsgemeinschaft auf Kreisebene einführen. Wenn das eine Reform ist, dann bitte schön. Also, die SPD muss sich entscheiden, ob sie mit der CDU weiterhin die nächste Zeit - zumindest längst bis 2014 - in den jetzigen Strukturen verharrt oder ob sie gemeinsam mit anderen politischen Kräften hier die Zukunft wagt. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste hier auf der Tribüne! Der Einzelplan 03 ist ähnlich wie der Einzelplan 04 in seiner Besonderheit dadurch geprägt, dass es einen ganz enorm hohen Personalkostenanteil gibt. Darüber habe ich bisher hier in der Debatte noch nichts gehört, für uns wird das ein wichtiger Punkt sein, darüber zu sprechen. Zuvor will ich aber noch einmal auf Kollegen Fiedler eingehen, der gesagt hat, dass wichtige politische Ziele in diesem Einzelplan 03 festgelegt sind. Ich wusste gar nicht, dass Stillstand eines der wichtigsten politischen Ziele ist.
Ich sehe in diesem Haushalt wenige innovative Potenziale und auch kaum Impulse für den Freistaat Thüringen. Der Personalhaushalt im Einzelplan 03 beträgt rund 400 Mio. € von insgesamt 500 Mio. € in diesem Haushalt. Das heißt, er ist davon geprägt. Ich habe von der Landesregierung bisher und auch aus den Koalitionsfraktionen in dieser Debatte nichts gehört, wie Sie hier rangehen wollen, wie Sie hier Angebote machen wollen, den Freistaat Thüringen zu konsolidieren, denn Ihre Schuldenbremse, wo wir Sie sehr gern unterstützen wollen, wenn Sie die einbringen wollen, müssen Sie auch erklären, wie Sie den Freistaat weiterhin betreiben. Wir finden und meinen, Sie müssen unbedingt in einen offenen und ernsthaften Dialog mit den Beamtinnen und Beamten, mit den Angestelltinnen
mit den Angestellten weiblichen und männlichen Geschlechts eintreten, um eine Diskussion mit ihren Verbänden, ihren Gewerkschaften zusammen darüber zu führen, wie wir denn zu vernünftigen Entscheidungen hier bei den Personalausgaben kommen. Wir GRÜNE wollen uns dieser Diskussion stellen und haben dazu einen Entschließungsantrag, zunächst die Personalquote, Wiederbesetzungsquote hier anzuheben, eingebracht.
Es ist unglaublich wichtig, dass wir nicht die Zukunft Thüringens verfrühstücken, und damit bin ich schon beim nächsten Thema, nämlich dem Thema der kommunalen Strukturen. Auch das ist hier schon mehrfach dargelegt worden. Die Strukturen, die wir derzeit mit den Landkreisen in unseren Gemeinden haben, sind nicht zukunftsfähig.
Wir werden damit kein Stück weiterkommen. Auch hier habe ich nur wenige Impulse aus der Debatte und aus dem Haushalt entnehmen können. Die CDU trägt bisher die Verantwortung dafür, die SPD ist gerade dabei, sich hier mit auf den Weg zu ma
chen und diese Verantwortung mit zu übernehmen, dass es in Thüringen zu diesem Stillstand kommt und wir keine wirkliche Entwicklung haben.
Wir, der Thüringer Landtag, sind aufgerufen, nicht nur den Bürgermeistern längere Dienstzeiten zu verschaffen, so wie es Herr Mohring vorhin vorgeschlagen hat, sondern die Plattform der Diskussion und die Moderatorin in den Regionen für eine Funktional-, eine Gebiets- und eine Strukturreform zu sein. Wir sollten nicht diejenigen sein, die einzelne Pfründe einzelner kleiner Landräte und Landrätinnen in Thüringen sein wollen. Wir sollten offen an diese Sache herangehen und einen Prozess in Gang treten, wo wir offen über alles diskutieren.
An der Stelle will ich mich noch einmal der LINKEN zuwenden. Ich bin persönlich nicht absolut überzeugt von den Vorschlägen, die Sie machen. Auch die Festsetzung jetzt von oben herunter, wir machen es jetzt mit acht Kreisen. Vorher sollten es mal weniger sein, mal mehr. Warum setzen wir das so fest? Wollen wir doch erst einmal in einen wirklich breiten Prozess eintreten, dann können wir das diskutieren. Dann werden wir möglicherweise auch noch einmal die positiven Seiten und die positiven Elemente der Dreigliedrigkeit ansehen. Zumindest ist es mir nicht zweifelsfrei klar, dass Thüringen nur noch zweigliedrig sein soll. Aber es ist ein wichtiger Diskussionsimpuls, und wir müssen uns auf den Weg machen.
Die Landesregierung hat einen kleinen Teil beigetragen, indem sie im Haushalt Finanzmittel für ein Gutachten, um diese Frage genauer beleuchten zu können, eingesetzt hat. Das ist gut - ich will auch einmal etwas Lobendes sagen -, es ist außerordentlich gut, dass Sie das getan haben. Umso wahnsinniger ist es natürlich, dass die FDP den Änderungsantrag stellt, dieses Gutachten zu streichen. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat wenig mit Vernunft zu tun, wenn man versucht, den Freistaat Thüringen darüber zu konsolidieren, dass man Kaffeemaschinen und die Fahrtkosten für Auszubildende im Freistaat kürzt.
Damit werden Sie Thüringen nicht konsolidieren, damit machen Sie eigentlich nur unvernünftige Streichpolitik. Wir müssen die Strukturen verändern und dazu macht es Sinn, einmal darüber nachzudenken, was brauchen wir noch, was hat sich bewährt, was brauchen wir nicht mehr. Dafür ist so eine Studie Gold wert. Sie sollten Ihren Antrag zurückziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zur Strukturdebatte fand ich eine Sache noch außerordentlich interessant, nämlich dass die CDU mit der SPD zusammen einen Änderungsantrag gestellt hat, der sagt, wir wollen freiwillige Gemeindezusammenschlüsse für ein weiteres Jahr fördern.
Ich sage es immer wieder an dieser Stelle, Sie sind damit auf dem richtigen Weg. Wir sollten Geld einstellen, dass sich Kreise auch freiwillig zusammenschließen, dann kommen wir in dieser Strukturdebatte ein gutes Stück vorwärts. Und wenn Sie unterstellen, dass es vernünftig ist, wenn sich Gemeinden zusammenschließen, um bessere Strukturen zu bekommen, erklären Sie mir doch einfach mal, warum Sie sich immer noch weigern anzuerkennen, dass der Zusammenschluss von Kreisen eine vernünftige Sache wäre. Das würde mich wirklich außerordentlich interessieren.
Der Haushalt ist von weiteren Bestandteilen geprägt. Das sind zum einen natürlich solche Dinge wie Geheimdienst, Polizei, Feuerwehr, die Statistik und auch der Umgang mit Menschen, die hier Zuflucht suchen. Die freiwilligen Feuerwehren sind, glaube ich, hier auch schon genannt worden. Sie sind außerordentlich wichtig. Gerade da, wo das Land auch materielle Unterstützung für die freiwilligen Feuerwehren in ganz Thüringen stellt, ist es ein wichtiger und richtiger Haushalt. Die Polizei in Thüringen ist - und das bestätigen eigentlich alle, die darin stecken - personell und ausstattungsmäßig außerordentlich gut aufgestellt. Wir müssen schauen, wenn wir den Haushalt konsolidieren wollen, dass man hier auch bereit ist, Abstriche zu machen, etwa bei der Ausstattung mit Kfz. Aber die gute Ausstattung hat natürlich auch zur Folge, dass wir eine hohe Aufklärungsquote haben. Es soll nicht unerwähnt sein, dass das gut ist, dass es zur Sicherheit beiträgt. Aber wir werden nicht umhinkommen, hier kritisch nachzufragen, wie viel wollen, wie viel müssen wir uns an dieser Stelle leisten.
Statistik und Geheimdienste, dazu will ich nur so viel sagen: Statistik ist eine wunderbare Sache und auch eine sehr nützliche und wichtige Sache. Gemeinsam mit der LINKEN bringen wir wieder einen Antrag ein, um die psychosoziale Beratung von Menschen, die als Flüchtlinge hier nach Thüringen gekommen sind, weiterhin zu sichern. Ich möchte Sie einladen, diesem Antrag zuzustimmen, denn es ist ein wichtiger,
ein menschlicher Antrag, der in der Adventszeit nicht ungehört und nicht ohne Zustimmung bleiben sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie, die Landesregierung, und Sie, die Koalitionsfraktionen, sich endlich auf den Weg zu machen, strukturelle Änderungen auch diesen Einzelplan 03 betreffend endlich auf den Weg zu bringen. Es ist Zeit, wir dürfen die Zukunft Thüringens nicht weiter verfrühstücken. Vielen Dank.
Herr Präsident, herzlichen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne! Im Einzelplan 03 geht es - nicht vorwiegend, aber unter anderem und als sehr wichtigem Bestandteil - auch um die Finanzierung der Kommunen und wir sehen uns wiederholt mit der Debatte der Gemeinden und Städte konfrontiert, die sagen, das Geld dieser kommunalen Finanzierung, das Geld des Kommunalen Finanzausgleichs, das vom Freistaat zu uns fließt, reicht nicht aus, um die uns übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Diese Debatte ist in diesem Jahr besonders heftig geführt worden in Bezug auf die den Kommunen unterstellten Steuereinnahmen bei den fiktiven Hebesätzen. Die FDP hat dies bereits schon einmal zu einem Bestandteil einer Aktuellen Stunde gemacht und es ist auch immer wieder betont worden, dass es ein Problem bei der Kita-Finanzierung gibt. Ich will auf diese Punkte nachher noch näher eingehen.
Bei der ersten Lesung dieses Finanzausgleichsgesetzes, das heute auch Bestandteil dieser Haushaltsdebatte hier im Plenum ist, habe ich bereits gesagt, dass ich den Gesetzentwurf der Landesregierung dahin gehend für relativ ausgewogen halte, dass er in Bezug auf die Machbarkeit der Ausfinanzierung aller Aufgaben, die Städte und Gemeinden zu erledigen haben auf der einen Seite, und die Finanzknappheit, also die finanzielle Situation auf der anderen Seite, versucht, eine Austarierung hinzubekommen. Ich habe auch festgestellt, dass es eine neue Form der Sachlichkeit und auch der Ehrlichkeit gibt, dass wir nämlich zum allerersten Mal zumindest in dieser Breite - die Diskussion angestrebt und angeschoben haben, zu begründen, wie es denn mit der finanziellen Situation des Landes aussieht, wo da die Gründe liegen und weshalb deswegen zum Beispiel der Kommunale Finanzausgleich so aussieht, wie er aussieht. Das war in der Deutlichkeit in den Jahren zuvor - zumindest von meiner Seite her - nicht zu bemerken und das ist eine neue Form der Sachlichkeit, die ich sehr begrüße. Ich habe den hierfür zuständigen damaligen Innenminister Huber immer wieder dafür gelobt, dass er das eingeführt hat. Herr Geibert, ich gehe davon aus, dass diese Art des Umgangs mit den Kommunen von Ihnen auch so fortgesetzt wird.
Wir sehen einen Teil des Finanzausgleichsgesetzes allerdings auch sehr kritisch. Auch das habe ich bereits hier im Plenum betont. Es geht da um
die Annahme, man müsse seitens des Landes den Gemeinden und Städten weniger Finanzmittel zur Verfügung stellen, weil die demographische Entwicklung hier eine Entlastung für die Kommunen darstellen würde - also so unter dem Motto, weniger Menschen ist gleich weniger Kosten. Ich habe auch schon an dieser Stelle bei der ersten Lesung gesagt, dass ich diese Annahme nicht unbedingt teile, weil zum Beispiel verwaltungstechnische Kosten in einer Kommune nicht unbedingt weniger werden, nur weil weniger Leute dort wohnen. Sie müssen ja dasselbe Personal vorhalten, es gibt dieselbe Form der Aufgaben.
Das sehen wir nach wie vor durchaus kritisch, aber es bleibt grundsätzlich festzustellen, dass der Bereich der Kommunalfinanzen vor allem deswegen umstritten ist, weil das Land Thüringen den Kommunen bei der Berechnung der finanziellen Zuweisung auch Einnahmen aus Hebesätzen unterstellt hat, die es in dieser Form oder zumindest in dieser Höhe bislang nicht gab und die die Kommunen in dieser Höhe auch nicht erhoben haben, zum Beispiel die Messbeträge bei Grund- und Gewerbesteuer. Die sind bei den Kommunen nach wie vor im Moment noch niedriger als hier angenommen.
Ich finde es allerdings schon bemerkenswert, das muss ich den Kollegen der FDP mal sagen, dass sie diesen Zustand zwar bemängeln, dass sie auch versucht haben, in dieser Form eine Gesetzesänderung durchzusetzen und nicht nur einmal, sondern sogar wiederholt, aber dass sie dann - was eigentlich logisch wäre im Umkehrschluss - keinen Haushaltsänderungsantrag, wie man das kofinanzieren möchte, wenn man diese Hebesätze nicht anhebt, vorlegen, das ist schon bemerkenswert und ich denke auch ein vollkommen neues Niveau einer Haushaltsdebatte, das ich bislang hier in diesem Hause noch nicht gesehen habe.
Das zweite Problem, das ich gern ansprechen möchte, ist das der Kita-Finanzierung - auch Herr Kuschel ist vorhin darauf eingegangen, das haben wir gestern bereits in der Aktuellen Stunde getan. Es gibt - und das ist gestern auch schon sehr heiß diskutiert worden - nach wie vor ein Problem bei der Verteilungssymmetrie innerhalb dieses Kommunalen Finanzausgleichs.
Ich denke, dass - das ist selbst heute auch von meinem Kollegen Mohring dankenswerterweise angesprochen worden - in der Generaldebatte dieses Problem fraktionsübergreifend, nicht nur von Herrn Kuschel, der eben da auf das Pult geklopft hat, sondern auch von sehr vielen anderen Abgeordneten und Kolleginnen und Kollegen erkannt worden ist. Genau da liegt ja das Problem, dass wir aufgrund des immer noch gelebten sogenannten Gothaer Wunders dieses verteilungssymmetrische Prinzip haben, dass rund drei Viertel der Kosten in die
Kommunen und ein Viertel in die Landkreise gehen. Und genau beim Kita-Gesetz wird es deutlich oder ist es jetzt zumindest sehr, sehr deutlich geworden, dass diese Verteilungssymmetrie natürlich dann für Probleme sorgt. Aber wir müssen auch zugeben, das ist jetzt sehr deutlich geworden, weil gerade dieses Kita-Gesetz in Thüringen so viele Kreise gezogen hat. Dankenswerterweise ist es ja hier im Plenum auch verabschiedet worden. Aber es gibt auch noch andere Gründe, die zu hinterfragen sind bei diesem Kommunalen Finanzausgleich und die natürlich auch diese Verteilungssymmetrien infrage stellen. Der Landkreistag hat das im Übrigen auch in seiner Anhörung sehr deutlich klargemacht. Wenn wir das alles wissen und wenn wir wissen, dass hier eine Schieflage entstanden ist bei Verteilung dieser kommunalen Finanzen, dann ist es nur legitim, dass - wie gestern und auch heute wieder von mehreren Fraktionären, unter anderem auch von mir, gefordert - darüber nachgedacht werden muss, wie wir mit diesen Verteilungssymmetrien in der Zukunft umgehen wollen. Herr Kuschel hat nun gestern sehr mokant mir hinterhergerufen: Wann wollen Sie das denn eigentlich machen? In den nächsten 48 Stunden, hat er dann gefragt.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir sind doch keine Selbsthilfegruppe hier. Wir müssen Probleme lösen und da dürfen Sie mit dem Nachdenken nicht erst anfangen, nachdem Sie die Regierung stellen.)