Protocol of the Session on December 9, 2010

(Vizepräsidentin Hitzing)

Ich verweise auch auf andere Bundesländer. Niedersachsen hat bewiesen auch im Rahmen der Anhörung, die wir im Justizausschuss durchgeführt haben, dass dies durchaus hilfreich für die Arbeit der Bediensteten ist.

Zu den Fragen „Evaluierung“, „Untersuchungshaftgesetz“ und „allgemeiner Strafvollzug“ wurde deutlich, dass hier diese Begleitforschung vorgesehen ist und auch notwendig erscheint.

Zur zweiten Frage bin ich auch bei einem wichtigen Teilthema: Die Position „Suizidprävention“ in den Justizvollzugsanstalten. Wie Sie alle wissen, hat die Landesregierung dazu ein entsprechendes Programm aufgelegt. Es stellt sich natürlich hier die Frage, und darüber kann man müßig diskutieren, was hätte die Begleitforschung gebracht, wenn es sie schon im Vorfeld gegeben hätte? Ich denke, man hätte zu bestimmten Arbeitsabläufen, Organisationsstrukturen und Qualifizierungen Weichenstellungen vornehmen und vielleicht auch das eine oder andere verhindern können.

Wir haben als Fraktion kontinuierlich an dieser Frage gearbeitet und nicht nur, als es um diese bedauerlichen tragischen Einzelfälle ging, sondern uns war es wichtig, dass hier konzeptionell eine grundsätzliche Herangehensweise gewählt wurde, um diese Defizite zum Beispiel auch bei den Eingangsgesprächen in den Justizvollzugsanstalten zu beseitigen.

Nun geschieht das durch die Erarbeitung einer Präventionskonzeption. Ich sage noch einmal, dass das Konzept die Unterstützung meiner Fraktion findet und auch gleichlautend mit Unterstützung durch den Kriminologischen Dienst.

Lassen Sie mich auf einen zweiten Aspekt aufmerksam machen: Es ist im Haushalt - zumindest nicht deutlich dargestellt - der Stellenplan für den Kriminologischen Dienst, wir können verzeichnen, dass zwei Stellen des sogenannten Sozialbereichs ausgegliedert werden sollen. Wir meinen, dass das nicht ausreicht, sondern auch mit Blick auf andere Bundesländer halten wir vier Stellen eigentlich für angemessen. Ich denke, dass das auch in dieser Richtung als positiver Effekt aufgenommen werden sollte mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen anderen Ländern.

Im Zusammenhang mit den Suizidfällen wird deutlich, dass es ebenfalls zu wenig ärztliche, besonders auch fachärztliche Kapazitäten gibt. Auch hier mit Verweis auf unseren Entschließungsantrag, nachdem wir auch in den Vorjahren immer wieder die Verstärkung und Personalgewinnungsmaßnahmen durch die Landesregierung gefordert haben.

Im Rahmen der Debatte um das Suizidpräventionskonzept, meine Damen und Herren, wurde deutlich, dass sich auch die Haft- und Unterbringungsbedingungen verbessern sollen. Hier will ich nur auf die

Frage eingehen, zum Beispiel der Justizvollzugsanstalt Ostthüringen, es war eine Aussage der Landesregierung, den Neubau in den nächsten Jahren zu vollziehen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir hier einen Nulltitel einstellen wollen im Einzelplan 18 05, um zumindest eine Hausnummer zu bekommen bei den weiteren Verhandlungen mit dem Land Sachsen, so dass womöglich noch vor dem Jahr 2014 mit dieser Baumaßnahme begonnen werden kann, allein mit Blick auf die Probleme der Über- und Mehrfachbelegungen in den Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben.

Die Frage 30.000 € für den Grundstückserwerb Suhl-Goldlauter macht deutlich, dass das auch wichtig ist für die Erweiterung von Resozialisierungsmaßnahmen. Ich sage nur die Stichworte: Ausbau offener Vollzug, Erweiterung, Unterstützung von Schulungsangeboten. Die Stadt Suhl hat signalisiert, das Grundstück anzubieten. Hier sollte die Landesregierung die Möglichkeit nutzen, um dieses Grundstück zu erwerben.

Letzter Punkt, auch hier ein Entschließungsantrag meiner Fraktion: Ich mache auf - und das haben Sozialrichter schon bekundet - die neue Klagewelle in Richtung der Regelsätze Hartz IV aufmerksam. Wir fordern nicht nur die Aufhebung dieser Gesetzlichkeiten, sondern es muss eine Klarstellungsarbeit auf Gesetzesebene geben. Ich denke, es wird wieder notwendig sein, in diesem Bereich bedauerlicherweise mehrere Sozialrichter einzustellen. Auch hier die Forderung in einem Entschließungsantrag durch meine Fraktion. Ich danke Ihnen.

Danke, Herr Abgeordneter Hauboldt. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat von Immanuel Kant beginnen, es lautet: „Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden.“ Gestern in der Aktuellen Stunde zur Diskussion um die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gab es da ein Problem zu benennen. Heute in der Haushaltsdebatte zum Justizetat genügen wir diesem Anspruch Kants ganz sicher. Die Politik, die sich dem Recht unterwirft, befolgt aber nicht nur eine staatsphilosophische Idee, sie befolgt eine Weisung, die ihr unsere Verfassung auferlegt. Die Weisung lautet, den Rechtsstaat zu garantieren. Wir finden sie auch in Artikel 44 unserer Thüringer Landesverfassung. Wir haben deshalb im Justizetat eine Mehrzahl gesetzlich verpflichtender Ausgaben. Trotzdem ist die Justizpolitik nicht nur Formsache. Recht ist nicht nur ein Paragraphenwald, der sozusagen ein Reservat oder eine Art Abenteuerspielplatz nur für Gelehrte oder

(Abg. Hauboldt)

alle im Justizbereich tätigen Personen hergeben würde. Der Rechtsstaat gewährleistet für jedermann einen Zustand, der persönliche Integrität, der jedem zustehende Grundrechte und die Freiheit gegen Willkür verteidigt. Der Rechtsstaat muss Sicherheit und Verlässlichkeit bieten. Wir haben hierfür im Rahmen der Landeszuständigkeiten für die verschiedenen Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug, aber auch für das Justizprüfungsamt, das unserem juristischen Nachwuchs den Weg zum Staatsexamen ebnet, die erforderlichen Dienstleistungen bereitzustellen und zu finanzieren. Es darf und muss aber auch hier durchaus Herzblut fließen können. Der Rechtsstaat, der ein Dienstleister ist, muss seine Dienstleistung immer wieder neu darauf überprüfen und daran messen lassen, ob diese zielführend ist und zeitgemäß erbracht wird. Für den sich daraus ergebenen Erneuerungsbedarf müssen wir aufkommen können, auch bei Sparvorgaben. Es ist dem Minister Dr. Poppenhäger und seinem Haus hoch anzurechnen, dass er dieser Aufgabe mit minimalem Kostenaufwuchs, der noch hinter den zu gewährenden Tariflohnsteigerungen zurückbleibt, genügt.

Wir haben uns im ablaufenden Jahr auch neuen Herausforderungen gestellt. Erneut wird dem weiter steigenden Arbeitsanfall in der Sozialgerichtsbarkeit durch Zuweisung weiterer Richterstellen, die jedoch aus vorhandenen Beständen übertragen werden, Rechnung getragen. Wir haben den Minister und sein Haus, ich möchte hier auch namentlich Herrn Staatssekretär Prof. Herz mit benennen, bei der Erarbeitung eines Konzepts zur Suizidprävention in unseren Haftanstalten begleitet, dem bundesweite Modellwirkung zukommen könnte. Herr Hauboldt, Sie haben es gerade genannt, von Ihrer Fraktion werden neue Stellen zum Aufbau eines Kriminologischen Dienstes beantragt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die für die Anfangsarbeiten der Errichtung eines solchen Dienstes erforderliche Man- and Womenpower durch Umschichtung im Ministerium bereitgestellt werden kann. Ihr Antrag, der Streichung oder Zuführung von Stellen aus den Justizvollzugsanstalten vorsieht, der ist insofern nicht erforderlich und spart vielleicht auch an der falschen Stelle ein. Insoweit wird die Ablehnung Ihres Antrags durch unsere Seite keinen Dissens in der Sache bedeuten. Es gäbe mehr zu sagen, doch meine Redezeit neigt sich nun deshalb zum Ende, weil wir traditionell in unserem Ausschuss soviel Einigung in der Sache erarbeiten, dass uns nur wenig Redezeit für einen politischen Schlagabtausch im Plenum zur Verfügung gestellt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre nicht verboten, wenngleich aber wohl nicht zu erwarten, dass sich auch andere Ausschüsse an uns ein Beispiel nehmen.

(Beifall DIE LINKE)

Beim Minister, beim Staatssekretär, den Mitarbeitern des Ministeriums, bei den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners aber auch ausdrücklich den Kollegen der anderen Fraktionen und allen Mitarbeitern einschließlich der Ausschussmitarbeiter der Landtagsverwaltung bedanke ich mich namens der SPD-Fraktion für eine stets konstruktive, angenehme und vor allem auch offene Zusammenarbeit. Bei Ihnen allen hier im Haus bedanke ich mich für die gewährte Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, FDP)

Danke, Frau Abgeordnete Marx, das war fast eine Punktlandung. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Frau Kollegin Marx, ich möchte mal mit Ihren letzten Worten beginnen, ohne etwas hinzuzufügen kann ich mich diesen nur anschließen. Es gibt im Justizausschuss relativ wenig, worüber wir uns richtig streiten müssen und wenn, dann geht es in den allermeisten Fällen über eine sachliche Ebene. Ich glaube, das spiegelt sich auch in den Redezeiten wider. Daher will ich das auch bei mir relativ kurz machen. Sie haben gemerkt, wir haben als Fraktion nicht mehr als zwanzig Änderungsanträge gestellt. Das ist im Vergleich zu anderen Etats schon relativ übersichtlich und Sie sehen auch an der Anzahl oder dem Volumen der Änderungen, Herr Minister Poppenhäger, dass auch dieser Plan aus unserer Sicht einer ist, den man schon so mittragen kann. Es gibt sicherlich an der einen oder anderen Stelle schon mal den Punkt, worüber wir diskutieren werden und auch müssen, aber das machen wir im Ausschuss. Es freut uns auch, dass Sie eine sehr enge Zusammenarbeit mit den mitteldeutschen Ländern führen, weil ich glaube, da liegt noch ein großes Einsparpotenzial. Auch das ist, denke ich, ein Punkt, wo sich das eine oder andere Fachressort schon mal ein Beispiel nehmen kann. Hier kann die Arbeit noch deutlich effizienter gemacht werden. Die Vorteile liegen auf der Hand, es muss gelingen, dort auch über den Kostenfaktor das eine oder andere zu erreichen, denn alles, was man liest und was im Ausschuss durch Herrn Minister Poppenhäger vorgestellt wurde, deutet auf einen guten und effizienten Austausch zwischen den mitteldeutschen Bundesländern hin.

Ich habe es schon mal gesagt, gerade bei der gemeinsamen Planung von Justizvollzugsanstalten scheint diese Zusammenarbeit besonders fruchtbar zu sein. Ob es das gemeinsame Frauengefängnis in Chemnitz ist, wo zurzeit zwischen 60 und 80 Frauen aus Thüringen inhaftiert sind, oder aber die

(Abg. Marx)

Planung für eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt mit Sachsen für über 900 Insassen.

(Beifall FDP)

Wir hoffen natürlich, Herr Minister, das diese Standortentscheidung pro Ostthüringen ausfällt und sichern Ihnen jetzt schon dafür unsere volle Unterstützung zu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Justizhaushalt ist tatsächlich ein Haushalt, in dem es relativ starke Übereinstimmungen zwischen allen Fraktionen gibt, wenn es um die Frage geht, welche Notwendigkeiten dort finanziert werden müssen. Ich denke, es ist unstreitig und auch schon gesagt worden, dass z.B. der Neubau der JVA Rudisleben selbstverständlich weiter finanziert werden muss und dementsprechend hat auch da niemand ein kritisches Wort gehabt. Dasselbe gilt für das Thema der Planung der JVA in Ostthüringen, wobei wir darauf hinweisen möchten - und das meine ich tatsächlich jetzt ganz im Ernst -, das muss eigentlich eine Nullenergiejustizvollzugsanstalt werden. Ich halte eine JVA für ein dermaßen gut geeignetes Objekt dafür, dass man dort gar keine Energie verschwenden muss, weil sie so schön regelmäßig Energie abnimmt - das hat was damit zu tun, wie sie belegt ist -, dass ich darüber sehr gern mit dem Justizminister sprechen würde.

Übrigens, vielen Dank, dass ich keine Redezeit abgezogen bekomme. Gleichzeitig ist auch schon von mir und meinen Vorrednern darauf hingewiesen worden, dass die Kosten für Suizidprävention selbstverständlich zu bezahlen sind. Es ist kein Extraansatz zurzeit im Haushalt drin, sondern wir wissen einfach, wir tun es im Rahmen unserer Möglichkeiten, das ist auch richtig so.

Vierte Bemerkung: Ich denke, alle, die wir hier sitzen oder auch gerade stehen, haben das Problem, dass wir nicht einschätzen können, ob das Thema der Durchfinanzierung gerade der Sozialgerichtsbarkeit im nächsten Jahr tatsächlich besteht aufgrund der neuen Gesetzgebung, die der Bund uns gerade mit Hartz IV beschert hat. Da scheint ja aus der Fachpresse heraus alles Mögliche auf uns zukommen zu können, was die Klagelawine angeht, die in der Sozialgerichtsbarkeit sowieso schon hoch ist. Mehr zu tun, als dort die, ich glaube, 20 Richter sind es, Herr Poppenhäger, zusätzlich einzustellen,

werden wir kaum finanzieren können. Ich hoffe mal, dass die Kolleginnen und Kollegen dort das auch entsprechend abarbeiten können.

Last, but not least, um meine drei Minuten nicht überzustrapazieren, wir selbst haben in dem Bereich nur wenige kleinere Änderungsanträge gemacht, allerdings einen größeren, und zwar bei den Sachverständigenentschädigungen. Es ist uns einfach nicht einsichtig gewesen, wenn im Jahr 2009 4 Mio. € ausgegeben worden sind für Sachverständigengutachten im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, im Haushaltsjahr 2010 bis zum 01.10. 3,4 Mio. € ausgegeben gewesen sind und dann im Haushaltsjahr 2011 4,9 Mio. € - also sprich 1 Mio. € mehr als im vorletzten Jahr notwendig sein sollen. Wir glauben daran, dass da ein - wie soll ich mich mal ausdrücken - flexibler Haushaltsvollzug geplant ist und haben da 400.000 € Kürzung vorgeschlagen. Selbstverständlich wurde das uns auch wieder im Haushaltsausschuss abgelehnt - schade eigentlich. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Wir mussten auch nichts abziehen, es war genau in der Zeit. Ich habe jetzt niemanden mehr auf der Rednerliste aus dem Bereich des Plenums. Herr Minister?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich für die sachbezogene Debatte. Der Justizhaushalt ist ja mit einem Anteil von 3 Prozent am Gesamtvolumen in der Tat ein kleiner Haushalt, und das, obwohl er ein von überdurchschnittlich hohen Personal- und rechtlich gebundenen Ausgaben geprägter Verwaltungshaushalt ist. Eine effiziente Rechtsprechung und funktionierende Justizvollzugsanstalten sind unablässige Voraussetzungen, um den hier lebenden Menschen, aber ebenso den Unternehmen und auch den Betrieben eine gewisse Sicherheit zu geben und Vertrauen in staatliche Institutionen zu schaffen, was übrigens ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil ist.

Der Justizhaushalt ist vor allem ein Haushalt der staatlichen Kernaufgaben. Die zu veranschlagenden Beträge beruhen zum großen Teil auf Ausgabeverpflichtungen. Viele davon sind bundesgesetzlicher Natur. Gestaltungsspielräume gibt es allenfalls in geringem Umfang. Dennoch wurde auch der Justizhaushalt den Zwängen unterworfen, dem sich hier alle Ministerien unterworfen haben, und hat seine Ausgaben beschränkt.

Die insgesamt einzustellenden Ausgaben sollen in der Summe um etwa 2 Mio. € steigen und das, obwohl die Personalkosten infolge steigender Pensionslasten und auch die Auswirkungen der diesjähri

(Abg. Koppe)

gen Tarif- und Besoldungssteigerung auf ein volles Jahr um 3,4 Mio. € höher veranschlagt werden müssen, als dies noch im Haushaltsplan 2010 notwendig war. Gleiches gilt übrigens für die überwiegend auf Bundesgesetzen beruhenden Pflichtleistungen. Ich verweise da insbesondere auf die sogenannten Auslagen in Rechtssachen. Hier müssen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen 2,4 Mio. € mehr eingestellt werden. Die geringere Steigerung des Haushaltsvolumens im Justizhaushalt ist nur darstellbar, wenn natürlich bei den sogenannten freiwilligen Leistungen Eingriffe vorgenommen werden. So wurden beispielsweise die Investitionen gegenüber der diesjährigen Veranschlagung um mehr als 3 Mio. € zurückgefahren. Zuwendungen und Zuschüsse, obwohl diese nur in geringem Umfang der freien Disposition unterliegen, konnten durch aktuelle Entwicklungen ebenso um etwa 0,7 Mio. € reduziert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sparzwänge haben aber auch ihre Grenzen, nämlich da, wo die Erledigung staatlicher Kernaufgaben an Belastungsgrenzen stößt. Der zur Beratung vorliegende Haushaltsentwurf sieht deshalb vor, die stark in Anspruch genommenen Thüringer Sozialgerichte mehrere Redner sind bereits darauf eingegangen durch die Umsetzungen von insgesamt 17 Personalstellen aus anderen Gerichtsbarkeiten weiter zu verstärken. Zudem soll im Bereich der Investitionen ein IT-Projekt im Gesamtumfang von etwa 13 Mio. € für sechs Jahre insgesamt eingestellt werden. Die ordentlichen Gerichte benötigen dieses neue Fachverfahren. Die bisher eingesetzte IT-Anwendung ist für die Anforderung der Zukunft nicht mehr gewappnet. Bundesgesetzliche Vorgaben drängen hier zur unverzüglichen Aufnahme des Projekts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mein Haus hat im Zuge der Haushaltsaufstellung große Anstrengungen unternommen, die Thüringer Justiz an den Sparzwängen im Landeshaushalt angemessen zu beteiligen, ohne jedoch den Kernbereich staatlichen Handelns und dessen Notwendigkeiten aus dem Blick zu verlieren. Ich darf Sie deshalb herzlich bitten, dem Entwurf Ihre Stimme zu geben.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt niemanden mehr auf der Rednerliste. Wir werden jetzt ganz kurz hier die Personen austauschen und eröffnen dann die Debatte zum Einzelplan 06. Ich möchte Ihnen noch mitteilen für das komplette Hohe Haus, dass der Einzelplan 07 nach hinten verschoben wird. Aus wetterabhängigen Gründen ist es nicht möglich, dass der Minister ganz pünktlich hier ist. Gegebenenfalls wird nach dem Einzelplan 08

die Debatte zu dem Einzelplan 07 eröffnet. Wenn der Minister es bis dahin nicht geschafft hat, erst nach dem Einzelplan 09. Dann wäre Herr Minister Reinholz vor Herrn Minister Machnig dran.

Wir eröffnen jetzt die Debatte zum Einzelplan 06 Finanzministerium - gemeinsam mit dem Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung (ohne Kommunalen Finanzausgleich) -, dem Gesamtplan, dem Thüringer Haushaltsgesetz 2011, dem Mittelfristigen Finanzplan und dem Finanzbericht.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beginnen möchte ich mit der Mittelfristigen Finanzplanung, diese läuft ja bis 2014 und sie zeigt uns auf, wo wir stehen, sie zeigt aber auch die Herausforderung, die wir in dieser Legislaturperiode noch zu meistern haben. Der Rückgang der Solidarpaktmittel ist hier schon genannt worden. Gegenwärtig haben wir noch 1,2 Mrd. € im Haushalt, bis 2014 sinkt das ab auf 800 Mio. €, das sind schon 600 Mio. € weniger, bis 2020, wie gesagt, auf null. Die EUStrukturfonds sind noch bis 2013 stabil, wie es danach weitergeht, sicher nicht besser und sicher auch nicht gleich. Außerdem verweist die Mittelfristige Finanzplanung darauf, dass wir durch den Einwohnerverlust infolge der demographischen Entwicklung Jahr für Jahr 40 bis 50 Mio. € - das ist wie auf einer Treppe - weniger an Einnahmen zur Verfügung haben. Es wird auch auf die hohen Zinslasten hingewiesen von 680 Mio. € über den Daumen pro Jahr. Deshalb ist es dringend geboten, die Nettokreditaufnahme zurückzuführen. Schuldenverbot ist in aller Munde, wer aber über Schuldenverbot redet, der muss auch Verantwortung für die Einnahmen tragen.

(Beifall DIE LINKE)

Einnahmen und Ausgaben muss man in einer Einheit sehen. Es ist also sicher wichtig, Ausgaben zu reduzieren, und da hat die Koalition ja auch einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Für die Zukunft wird aber - und das sagt uns die Mittelfristige Finanzplanung ganz deutlich - der Rotstift allein in verschiedenen Haushaltstiteln nicht ausreichen, sondern dann müssen wir an wirkliche Strukturreformen herangehen.