Protocol of the Session on December 9, 2010

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Eine vernünftige Regelung.)

Das sehe ich anders. Die Änderung der Hauptansatzstaffel hätte zur Folge gehabt, dass die Schlüsselzuweisungen der Kurorte bzw. Kommunen mit Universitäten oder Fachhochschulen zulasten der übrigen Schlüsselzuweisungsempfänger ansteigen würden. Eine ausschließliche Besserstellung einer Kommune infolge der gesonderten Berücksichtigung der Studenten bzw. Kurgäste ist schlicht willkürlich. Aus welchen Gründen ich gleichzeitig auch weitere Ergänzungsansätze, so etwa Anzahl Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, stationierte Soldaten, Asylbewerber oder auch dichtebezogen oder Flächenansätze Berücksichtigung finden sollten, erschließt sich nicht.

Ein weiterer Änderungsantrag, den die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat, sieht eine Änderung des § 28 der Kreisumlage dahin gehend vor, dass bei der Berechnung der Kreisumlage auch die Höhe der allgemeinen Rücklage zu berücksichtigen ist. Auch dieser Antrag wurde zu Recht abgelehnt. Ebenfalls zu Recht abgelehnt wurde der Antrag der FDP-Fraktion, der vorsah, in § 3 FAG eine Regelung aufzunehmen, wonach bei der Ermittlung der Finanzausgleichmasse, letztlich also des Finanzbedarfs der Kommunen, ausschließlich auf die durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen zurückgegriffen wird. Eine solche Einschränkung hätte gravierende Auswirkungen auf die Finanzausgleichsmasse und damit logischerweise auf den Landes

(Minister Geibert)

haushalt gehabt. Durch die dann notwendige Erhöhung der angemessenen Finanzausstattung und im Ergebnis der Schlüsselmasse wären rund 106 Mio. € zusätzlich im Landeshaushalt zugunsten der Kommunen aufzubringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesagt woher, haben Sie leider nicht. Natürlich würde eine solche Änderung Zustimmung bei den Kommunen finden. Wenn das Land finanziell besser dastehen würde, wären möglicherweise erst gar keine fiktiven Mehreinnahmen angerechnet worden. Das ist jedoch leider nicht der Fall. Ihre Forderung, sehr geehrter Herr Bergner, ist für das Land schlichtweg nicht finanzierbar.

Schlussendlich wurde im Haushalts- und Finanzausschuss auch der Antrag der FDP abgelehnt, den § 11 dahin gehend zu ändern, dass bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahlen auf die durchschnittlichen Thüringer Hebesätze abzustellen ist. Zwar hat der Vorschlag keine Auswirkungen auf die Finanzausstattung bzw. die entsprechenden Haushaltsansätze im Haushalt, auch geht der Vorschlag der FDP-Fraktion über die derzeit in § 11 enthaltenen fiktiven Hebesätze hinaus, dennoch sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, auf die im Gesetzentwurf enthaltenen höheren fiktiven Hebesätze abzustellen, um die Kommunen zu motivieren, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten deutlich stärker als bisher noch zu veranschlagen.

Es ist natürlich ein Stück weit das Recht der Opposition, ein Wunschbild zu malen und vielleicht auch vor der Realität die Augen zu verschließen; nur ganz blind sollte man nicht sein, dann bleiben einem die Realitäten verborgen. Eine dieser Realitäten ist, dass dank der vorzüglichen finanziellen Leistungen des Landes an die Kommunen in den letzten zwei Jahrzehnten der Schuldenstand der Kommunen bezogen auf einen Einwohner sich heute auf dem Stand von 1994 bewegt, während sich der Schuldenstand des Landes im gleichen Zeitraum etwa verfünffacht hat. Das muss man schlicht zur Kenntnis nehmen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, unter Führung der CDU.)

Der Landesregierung ist sehr wohl bewusst, dass die Kommunen auch im Jahr 2011 große Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können. Dafür muss jede Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen. Wenn heute die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Entschließungsantrag eine Stärkung der Subsidiarität fordern,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann muss man ehrlicherweise auch dazusagen, dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel dann zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Das geschieht leider nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass der Ihnen zur Abstimmung vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes einen zumutbaren Kompromiss darstellt, der nicht nur die Möglichkeiten der Kommunen, sondern auch die des Landes in ausreichendem Maße würdigt und damit einen gerechten und im Sinne von Artikel 93 der Verfassung zulässigen Ausgleich der verschiedenartigen Interessen berücksichtigt. Ich bitte Sie daher, dem Entwurf zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Um das Wort hat noch einmal gebeten der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Adams, Sie haben noch eine Minute Restredezeit. Der Innenminister hat durch seine 13-minütige Rede dafür gesorgt, dass noch mal drei Minuten dazukommen; Sie haben vier Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, drei Dinge, glaube ich, müssen in dieser Debatte noch einmal klargestellt und benannt werden. Mir ist eine Sache aufgefallen und, ich glaube, das tut dem Freistaat Thüringen und dem Innenministerium auch nicht gut. Herr Kuschel sagt, wenn der Innenminister nicht Lobbyist der Kommunen ist, hat er seine Aufgabe verfehlt, und der Innenminister sagt, die innere Sicherheit sei das wichtigste Thema. Ich würde Ihnen vorschlagen, in der Mitte liegt die Kraft. Es ist nicht sinnvoll, dieses Ministerium an irgendeiner Stelle zu reduzieren auf eine Aufgabe, man muss beides zusammen bekommen und das ist vielleicht auch die besondere Schwierigkeit.

Dann in Richtung von Herrn Fiedler: Herr Fiedler, Sie schelten uns dafür, dass wir die unangenehme Wahrheit aussprechen, dass wir auch über Polizistinnen und Polizisten sprechen müssen, wenn wir über Personalabbau sprechen. Sie haben den 7Punkte-Plan von Ihrem Fraktionsvorsitzenden benannt. Ich glaube, Herr Mohring konnte gestern einfach nur schlecht schlafen, hat bis sieben gezählt und das ist heute Gesetz hier. Das kann es ja wohl nicht sein, dass er vorschlägt, ab 2012 6.000 Personalstellen in Thüringen abzubauen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Haben Sie überhaupt zugehört?)

(Minister Geibert)

Erklären Sie uns mal, wie Sie das machen wollen, ohne an die Polizei und an die Lehrer zu gehen. Das können Sie nicht schaffen, Sie müssen dieses Konzept auch hier mit einbeziehen,

(Unruhe CDU)

auch wenn Ihnen das nicht gefällt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Und noch mal in Richtung des Herrn Innenministers: Sie haben unseren Entschließungsantrag nicht ordentlich gelesen. Was wir wollen im Entschließungsantrag, ist, dass die Landesregierung einen Maßnahmeplan vorbereitet und Dinge analysiert, auf deren Grundlage hin wir diese Subsidiarität dann auch steigern können. Wenn sie da die Grundlagenarbeit geleistet hat, dann werden wir sie unterstützen, die hinreichenden Finanzmittel dafür bereitzustellen. Da sind wir uns wieder ganz einig. Aber einfach diskreditieren und sagen, wir reden nicht über Subsidiaritätsstärkung, nur weil wir da kein Geld eingeplant haben - es ist übrigens auch nicht Anlass eines Entschließungsantrags, Geldmittel bereitzustellen, das wissen Sie ja viel besser als ich. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Der Abgeordnete Kuschel hat noch einmal um das Wort gebeten.

Danke, Herr Präsident. Herr Innenminister, eine Frage kann einfach nicht im Raum stehen bleiben, weil auch Zuschauer da sind, das sind Ihre Darlegungen zur Verschuldung der Kommunen und des Landes und die Vergleiche. Zunächst aber eine Vorbemerkung: Sie müssen sich sicherlich erst in Ihre neue Funktion hineinfinden. Ich will Sie da auch gar nicht belehren, nur zum Nachdenken einen Hinweis, einen kollegialen Hinweis: Die Landesregierung ist für dieses Parlament da. Wir kontrollieren die Landesregierung.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern sollten Sie sich mäßigen, wenn Sie hier Ausführungen machen, was das Fragerecht von Abgeordneten oder dergleichen betrifft.

(Beifall DIE LINKE)

Bei mir müssten Sie nun begriffen haben, es nützt nichts. Es nützt nichts, alle Versuche, das Fragerecht einzuschränken, das fordert mich nur noch heraus. Sie sollten mich nicht weiter herausfordern. Wir fragen nicht unbegründet, sondern weil es viel zu fragen gibt.

Jetzt noch einmal zur Verschuldung: Es ist nicht in Ordnung für den Fachminister, der für das Kommunalrecht und für die Kommunen mit zuständig ist, hier in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, als würden sich die Kommunen irgendwie auf einer finanziellen Insel der Glückseligen bewegen und das Land ist hoch verschuldet und sie nehmen die Verschuldung als Kriterium. Jeder Gemeinderat, jedes Gemeinderatsmitglied - die arbeiten ehrenamtlich - weiß inzwischen, dass die Verschuldung einer Kommune kein Ausdruck von Leistungsfähigkeit darstellt und deshalb völlig ungeeignet ist, ein Abbild von Leistungsfähigkeit darzustellen. Wir haben schuldenfreie Kommunen. Die sind nicht deshalb schuldenfrei, weil es ihnen gut geht, sondern sie sind deshalb schuldenfrei, weil sie so arm sind, dass sie keine Kredite genehmigt bekommen. Wir als Gesetzgeber unter Mitwirkung der Landesregierung, auf Empfehlung der Landesregierung, haben ein Recht geschaffen, das die Kommunen verpflichtet, jedes Jahr zu tilgen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, während das Land sich das Recht herausnimmt, Schulden zu kumulieren. Wir kumulieren seit 1990 Schulden. Wir als Land haben noch keinen Cent getilgt. Es sind jedes Jahr neue Schulden hinzugekommen. Es gab mal zwei oder drei Jahre, da war die Nettokreditverschuldung auf null, aber selbst da haben wir nicht getilgt, sondern Sie haben sich Reserven geschaffen. Fragwürdig, wenn man Schulden hat, dass man eine Rücklage bildet. Im privaten Bereich wären Sie ganz nahe am Tatvorwurf der Untreue, im öffentlichen Bereich nennt man so etwas politische Unfähigkeit. Deshalb können Sie die Verschuldung der Kommunen und des Landes nicht miteinander vergleichen, weil die Kommunen tilgen und Sie blenden völlig aus, dass die Kommunen natürlich Bereiche haben, die bei der Verschuldung der Kernhaushalte nicht mehr mitzählen, nämlich die kommunalen Eigenbetriebe, die kommunalen Zweckverbände, die Stadtwerke und die Wohnungswirtschaft. Wenn Sie das alles mit reinrechnen - ich habe eine Anfrage dazu gestellt in der 4. Legislatur -, dann ist die Verschuldung der Kommunen und des Landes fast identisch. Ich bitte Sie einfach nur darum, das künftig zu beachten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 03.

Weil ja immer ein bisschen Orientierung verlangt wird, was das Zeitliche betrifft, will ich ganz gern darauf hinweisen: Neun Einzelhaushalte diskutieren wir heute. Für den ersten haben wir ziemlich punktgenau 1 Stunde und 30 Minuten gebraucht.

(Abg. Adams)

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Einzelhaushalt 02 - Staatskanzlei - zu schieben.

Deshalb rufe ich jetzt auf den Einzelplan 04 - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Als erster Redner hat um das Wort gebeten der Abgeordnete Metz von der SPD-Fraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, entschuldigen Sie, ich habe das erste Mal die Situation, dass ich als Erster in der Debatte rede. Vielen Dank, Herr Präsident.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz starkem Konsolidierungsdruck konnten wichtige bildungspolitische Projekte erhalten, gesichert und an wenigen Stellen gar ausgebaut werden. Wie schon im Jahr 2010 liegt der Haushaltsschwerpunkt im Bildungsbereich in der sicherlich finanzträchtigen Umsetzung der Kita-Finanzierung. Wir haben dazu ausführliche Debatten geführt. Ansonsten kommt es an keiner wirklich nennenswerten Stelle zur Mittelaufstockung. Etwas anderes ist angesichts der allgemeinen Haushaltssituation auch nicht zu erwarten gewesen. Mit nur noch 27 eingesparten VZE gelangt der Stellenabbau an den Schulen 2011 faktisch zum Stillstand. In den Jahren 2000 bis 2010 sind über 9.000 Lehrerstellen gestrichen worden. Da es in den nächsten Jahren voraussichtlich zu keinen größeren Veränderungen bei der Gesamtschülerinnen- und Gesamtschülerzahl mehr kommen dürfte, gilt es nun, den vorhandenen Personalbestand zu stabilisieren und auch einen Einstellungskorridor zu öffnen. Sie wissen um die Situation der altersbedingten Ausscheidungen und da brauchen wir einen Einstellungskorridor für junge Lehrerinnen und Lehrer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was das Personal betrifft, hat sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit der CDU allerdings nicht nur stark gemacht für einen Einstellungskorridor, sondern im Jahr 2011 auch für 10 zusätzliche Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Nach wirklich langer Debatte, nach den schrecklichen Ereignissen am Gutenberg-Gymnasium wurde da - ich darf sagen - seit 2001 lange drum herumgeredet. Wir haben das jetzt erledigt, die Regierungsfraktionen haben erkannt, 15.600 Schülerinnen und Schüler auf einen Schulpsychologen war nicht mehr hinnehmbar. Schulpsychologen, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Kinder bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, sind systemisch im Bildungswesen unersetzlich und gerade im Hinblick auf die Herausforderung auch des gemeinsamen Unterrichts in der Aufstockung hilfreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Erwachsenenbildung ist es zu Einschnitten gekommen, wir haben trotzdem höhere Zuschüsse als

noch im Jahr 2008 und 2009. Das ist sicherlich bedauerlich, aber vor dem Hintergrund der Konsolidierung aus unserer Sicht nicht mehr zu vermeiden gewesen. Allerdings ist es der SPD-Fraktion, was die politische Bildung angeht, gelungen, die drastischen Mittelkürzungen bei der Landeszentrale für politische Bildung abzuwenden. Ich bedanke mich auch aufrichtig dafür, was wir im Kuratorium in der Landeszentrale diskutiert haben über alle Fraktionen hinweg.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Renner, Frau Siegesmund, Herr Barth, Herr Zeh und weitere, die sich hier wirklich fraktionsübergreifend stark gemacht haben, dass dieses Projekt der Landeszentrale für politische Bildung, diese Institution eben nicht gekürzt wird. Wir kennen die Situation aus Niedersachsen, eine ähnliche Situation einer Größenordnung der Kürzung und dann war sie weg. Das brauchen wir nicht, das wollen wir nicht für Thüringen, wir wollen die Landeszentrale für politische Bildung erhalten.

Ebenso, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Topf für Demokratieförderung an Schulen um 200.000 € etwas mehr noch aufgestockt. Ich finde, dass es im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ein toller Beitrag des Bildungsministeriums ist. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass es da eine Anhörung gab. Herr Adams hat da auch für die GRÜNEN zu dieser Frage gesprochen und es wird dann sicherlich beim Einzelplan des Sozialministeriums noch mal intensiver diskutiert. Allerdings sehen Sie vielleicht auch beim Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion, dass es genau im Rahmen dieses Landesprogramms stattfinden soll - Demokratieförderung an Schulen.

Auf den Hochschulbereich schlägt die schwierige allgemeine Haushaltssituation durch. Die Hochschulförderung sinkt, wenn die Mittel des Hochschulpakts mit eingerechnet werden, um 3 Mio. €, was mit einem Eingriff des Landes in die geltende Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen verbunden ist und auch durch Minister Christoph Matschie erstrittenen Hochschulpaktmittel einigermaßen kompensieren konnten bzw. die ausfallenden Mittel auf ein Minimum schrumpfen konnten. In den nächsten Haushaltsjahren wird sich die SPD-Fraktion an dieser Stelle stark machen, dass es über die geltenden HSP-Mittel hinaus zu einer Stabilisierung dieser Hochschulfinanzierung kommen wird. In den nächsten Jahren wird es darum gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zukunftsinvestition Bildung und Hochschule zu stabilisieren und an der einen oder anderen Stelle auch auszubauen, denn da draußen würden die wenigsten Menschen verstehen, warum bei Köpfen gespart und bei Overhead und sonstigen Strukturen - der Fraktionsvor

(Vizepräsident Gentzel)