dass wir das hier so im Raum stehen lassen. Die Presse hat nun mal in diesem Falle eine gesellschaftliche Aufgabe, die ist vorhin angesprochen worden, sie hat den Staat, sie hat die Gesellschaft, sie hat die Politik zu kontrollieren
und entsprechend mit ihren Berichten - Moment, zu kontrollieren auch, damit Bürgerinnen und Bürger sich hier eine entsprechende öffentliche Meinung bilden können. Auf dieser Grundlage soll das auch geschehen. Da, glaube ich schon, ist es wichtig, dass wir als Politiker hier vorn das Bild der öffentlichen Presse, der Presse an sich aufrechterhalten.
Zweiter Gedanke: Kollege Barth, ich habe ja überhaupt nichts dagegen, dass Sie die Position vertreten, dass Sie 2009 - unter anderem vielleicht - für Ihre Vorstellung auf Bundesebene in Verantwortung gewählt worden sind. Aber genau das, was jetzt abläuft in Umsetzung Ihrer damals getroffenen Versprechungen und politischen Ansätze - und da bleiben wir mal konkret bei der Atompolitik -, das lässt Sie doch in den Keller der Umfragen fallen. Das ist doch genau das, wo Sie jetzt befürchten müssen, dass genau die Ergebnisse von Politik, die Sie gestalten, nicht zu dem führen, was Sie eigentlich wollen. Da hilft es auch überhaupt gar nichts, darauf zu verweisen, dass 2009 unter gewissen Voraussetzungen Sie dahin gewählt worden sind. Bürgerinnen und Bürger - und das ist das Ergebnis Ihrer Politik - wehren sich an den verschiedensten Stellen in diesem Land friedlich gegen diese Politik. Und wir haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit …
Aber das ist ja sicherlich nicht die Grundfrage, über die wir hier diskutieren wollen, sondern wir wollen darüber diskutieren, wie wir friedliche Demonstrationen, wie wir das Potenzial, was natürlich auch vorhanden ist in dieser Gesellschaft, durch Polizeieinsätze schützen wollen. Darüber reden wir.
Und wenn dort Straftaten getan werden sollten, dann wollen wir das im Grunde genommen auch irgendwo mal debattieren.
Wir haben von 82 Prozent gesprochen, das gute, besondere, hervorragende Ansehen der Polizei in der Gesellschaft. Ich kann Ihnen auch sagen, wo die Politik steht, Kollege Fiedler,
sehr weit unten und hinter der Politik kommt nur noch die Finanzbehörde. Bei 82 Prozent hat die Polizei ein hohes Ansehen, ein sehr hohes Ansehen. Dennoch dürfen wir doch die Augen hierbei nicht verschließen - und das ist die Debatte hier -, dass es auch noch Probleme dort gibt, dass wir es wesentlich besser machen können. Der Begriff der partnerschaftlichen Beziehung zwischen Bürger und Polizei, wieso ist es da nicht möglich, wirklich eine anonymisierte Dokumentation von den Beamten gegenüber zu bekommen, damit man diese Fälle, die der Kollege Bergner - den Einzelfall, den er nicht weiter ausgeführt hat, beschrieben hat, dass der eben nicht dazu führt, dass andere, falsche Polizisten oder falsche Täter
falsch Beschuldigte - danke - im Grunde genommen dort in das Visier kommen. Das kann man damit grundsätzlich auch verhindern. Ich glaube letztendlich - um noch einmal darauf zu kommen, ich habe die Entscheidung auf Bundesebene damals zum Atomausstieg nicht mit getroffen - ist so etwas immer eine politische Entscheidung. Aber ich hoffe auch, es war eine ökologische Entscheidung, es war auch eine richtige existenzielle Entscheidung für die Zukunft. Deshalb sind die Bürgerinnen und Bürger berechtigterweise auf der Straße im Wendland gewesen. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich schaue noch einmal in die Runde und sehe im Augenblick keine Wortmeldung. Dann hat das Wort der Thüringer Innenminister, Herr Prof. Dr. Huber.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst, Frau Renner, wir wollten in der Tat nicht, dass Sie während des ohnehin von Ihnen mit einem Zitat der GdP belegten schwierigen Einsatzes der Thüringer Polizeikräfte zusätzliche Komplikationen in diesen Einsatz bringen. Deswegen haben wir das abgelehnt. Nicht Sie persönlich, sondern die politische Begleitung des Einsatzes hätte aus unserer Sicht die schwierige Einsatzlage weiter verkompliziert. Das bedeutet aber nicht, dass nicht im Nachgang eine Auswertung auch durch Sie erfolgen kann. Der Abgeordnete Fiedler hatte halt die gute Idee, dass er hingeht. Aber wenn Sie dies auch haben und Sie die nächste Woche machen wollen - in dem normalen Verfahren ist das selbstverständlich möglich. Sie können da auch gern mit den Einsatzkräften reden, das ist keine zielgerichtete Diskriminierung der LINKEN, sondern das Recht
Was das PAG angeht, möchte ich noch einmal kurz auf unsere Diskussion von gestern zurückkommen und Sie doch alle bitten - vor allem auch Sie, liebe Frau Renner - einen Blick auf die Personalausstattung der Abteilung 4 zu werfen.
Werfen Sie einen Blick auf die Personalausstattung der Abteilung 4. Schauen Sie bitte, welche Agenda es da gibt und dann werden Sie eine ganz logische Erklärung dafür bekommen, weshalb wir nicht alles innerhalb eines Dreivierteljahres auf den Tisch legen können.
Danke, Herr Minister Huber. Gar nicht zur Sache, aber wir sind uns sicherlich alle einig, dass dieses Thema ein sehr zentrales und wichtiges ist, und ich finde es einfach unangemessen, dass Sie als Innenminister - hoch löblich da zuständig - hier zwar anwesend sind, aber ansonsten fast das gesamte Kabinett mit Abwesenheit glänzt oder das ganze. Das ist doch kein Zustand bei dem Thema. Stimmen Sie mir da zu?
Aber jetzt zur Sache, Herr Bergner: Wir haben geprüft, so wie Sie das gefordert haben, und wir prüfen kontinuierlich. Das Ergebnis dieser Prüfung ist, dass sich die Auffassung der Landesregierung zur Identifizierung von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen nicht geändert hat - verglichen mit dem, was der Staatssekretär bereits am 18. Juni
Ich verstehe Ihr Anliegen. Es ist auch von Frau Renner zum Teil geteilt worden, es ist der Versuch, die 82 Prozent auf 100 Prozent hochzuschrauben, um es plakativ zu formulieren. Aber da muss ich sagen, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Die Argumente, die in der Abwägung der von Ihnen legitimerweise angeführten Belange dagegen sprechen, sind jedenfalls aus Sicht der Landesregierung überzeugend und gewichtiger. Die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten war - das ist mehrfach gesagt worden - seit Jahren Gegenstand der Innenministerkonferenz und ihrer Arbeitskreise. Sie haben sich nach langen Erörterungen, die immer auch wieder neue Erkenntnisse einbezogen haben, dagegen ausgesprochen. In der Innenausschuss-Sitzung im August wurde beschlossen, einen Kreis von Anzuhörenden anzuschreiben, die sich zu dieser Identifizierungspflicht äußern sollten. Im Ergebnis: Die Gewerkschaft der Polizei ist bereits zitiert worden, auch die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich gegen die individuelle Kennzeichnung einzelner Polizeibeamte in geschlossenen Einsätzen ausgesprochen. Die Innenminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich dem angeschlossen. Damit einhergehend vertritt auch die Thüringer Landesregierung die Auffassung, dass eine Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen zum Schutz der Einsatzkräfte und auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht befürwortet werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion um die Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte und auch der Aufgabe des Staates, des Dienstherrn, sie und ihre Familien vor Übergriffen zu schützen, ist eine solche Kennzeichnung nicht angezeigt.
Da, Herr Adams, hilft nicht - er ist jetzt nicht da - eine feste Gesinnung, sondern da hilft, wie auch in den meisten anderen Fällen, ein klarer Blick auf den Realbefund. Der Realbefund des Einsatzes von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen ist eben anders als der von Staatsanwälten in Gerichtsverfahren und anders als das Verhalten oder die Gefährdung im Einsatz- und Streifendienst.
Lassen Sie mich dazu zwei Beispiele anführen: Im Rahmen der Anti-Castor-Transporte-Demonstrationen gab es in einem Camp Plakate, wo nach dem Stil eines Steckbriefes Polizeibeamte als gesucht ausgewiesen wurden. Die betreffenden Beamten werden auf den Plakaten bei Demonstrationslagen fotografiert, sie sind erkennbar und identifizierbar, und auf den Plakaten wird dazu aufgerufen, sie bei Antreffen massiv anzugehen - im Stile eines Westernplakats mit „Wanted“. Hinzu kommt, dass Einsätze in geschlossenen Einheiten flächendeckend nicht nur von uns, von der Dienstbehörde, sondern auch von der Gegenseite, den Demonstranten, vi
deographiert und fotographisch festgehalten und dann später im Internet verbreitet werden. Das war früher nicht so. Das ist ein neuer Befund.
Die eingestellten Bilder werden häufig mit Kommentaren versehen, die sehr oft nicht der Wahrheit entsprechen, die Polizeibeamten diskreditieren und dadurch zusätzliche Gefährdungen hervorrufen.
Das ist aber etwas ganz anderes als der Einsatz im Streifendienst und deswegen hilft auch der von Herrn Adams schon im Innenausschuss vorgetragene Verweis auf den Zwischenbericht der KFNStudie nicht weiter. Die Gefährdung von Polizeibeamten durch Prangerwirkung im Internet ist eben mit geschlossenen Einsätzen spezifisch verbunden und hat nichts damit zu tun, dass alkoholisierte und gewaltbereite Mitbürger bei Kfz-Kontrollen und anderen Aufgaben im Einsatz- und Streifendienst auch besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Die aber haben nichts mit ihrer persönlichen Identität zu tun. Insofern ist der Verweis ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
Neben der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamtinnen und -beamten würde eine zusätzliche namentliche Kennzeichnung eine erhöhte Gefährdung auch der Familie nach sich ziehen. Durch die Verbreitung der Bilder wird das polizeiliche Gegenüber geradezu animiert, bei künftigen Polizeieinsätzen solche Polizeibeamten gezielt anzugreifen.
Im Übrigen handeln Polizeibeamte in geschlossenen Einsätzen grundsätzlich nur auf Weisung. Somit sind Beschwerden gegen den Polizeiführer zu richten und letztlich gegen den Träger der Polizei, den Freistaat Thüringen.
Ich habe bisher kein einziges Argument gehört, warum eine Feststellungsklage, die ein rechtswidriges Polizeiverhalten zum Gegenstand hat, scheitern sollte. Ich habe noch nie gehört, dass ein Amtshaftungsanspruch, der wegen des rechtswidrigen Polizeiverhaltens geltend gemacht worden wäre, an der Identifizierbarkeit der einzelnen Person gescheitert wäre, weil nämlich dem Anspruchsgegner, weil nämlich dem Staat die Darlegungslast obliegt, den Polizeibeamten zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund ist es für den Dienstherrn aus Fürsorgegründen und im Interesse der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten nicht vertretbar, die Polizisten zusätzlichen Gefährdungen auszusetzen.
Eine Erkennbarkeit von Polizeibeamten auch für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizeien der Länder ist - das ist von den Vorrednern ja angesprochen worden - durch die gruppenweise Identifizierung und Nummerierung gewährleistet. Es handelt sich um eine taktische Kennzeichnung an den Einsatzhelmen, die in der bundesweit geregelten
Polizeidienstvorschrift 102 geregelt ist. Mit dieser ist die Erkennbarkeit der Hundertschaft, des Zugs und der Gruppe möglich.
Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass eine fehlende Identifizierbarkeit von Polizeibeamten für das Gegenüber keine Beeinträchtigung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellt. Auch der Fall, Herr Bergner, Frau Renner, den wir im Innenausschuss diskutiert haben, ist ja noch nicht zu Ende, und ich würde mal behaupten, natürlich wird dieser sächsische Polizeibeamte, dem hier ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, identifiziert werden, so dass, wenn er die Tat denn begangen hat, alle rechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen daran geknüpft werden können.
Letzte Bemerkung: Da wir auf Amtshilfe anderer Länder angewiesen sind und da die Landesregierungen - mit Ausnahme Berlins - aller anderen Länder unsere Abwägung teilen, scheint es mir ausgeschlossen, aus dieser Reihe herauszutanzen und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Thüringen zu gefährden. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung gegen eine namentliche Kennzeichnung,
gegen eine numerische Kennzeichnung, gegen eine Individualisierung von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen. Vielen Dank.