Protocol of the Session on November 12, 2010

(Abg. Blechschmidt)

cherweise auch noch zu Nachfolgegeschichten kommen wird mit Klagen oder Ähnlichem, weil das auch die Frage der Gesamthöhe und der Berechtigungen betrifft. Ich will nur sagen, wenn es so kommt, wie es jetzt ist, sind die Mehreinnahmen locker da, um auf die Betriebsstättenabgabe verzichten zu können. Finanzierungsprobleme entstehen daraus nicht.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Barth. Ich habe jetzt eine Meldung vom Herrn Minister Dr. Schöning. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Barth, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen auf die Zeitschiene hingewiesen - mit Recht und aus gutem Grund. Denn über den Antrag Ihrer Fraktion ist buchstäblich die Zeit hinweggegangen, nachdem der Antrag nicht mehr im Oktober-Plenum behandelt werden konnte; auch die Ministerpräsidentenkonferenz, auf die sich der Antrag bezog, ist inzwischen Vergangenheit. Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs haben sich am 21. und 22. Oktober auf ihrer Konferenz in Magdeburg mit dem Rundfunkstaatsvertrag befasst. Es gibt, das klang bereits an, Mitte Dezember noch eine weitere MPK, auf der dann auch die endgültige Entscheidung über den Gebührenstaatsvertrag getroffen werden soll, aber da will ich regierungsseitig gar keine Hoffnungen nähren. Das haben auch meine Vorredner nicht getan und ich bezweifle, dass dort noch etwas zu ändern ist. Die Weichen sind gestellt und der Zug ist abgefahren. Aber ich will auch betonen, er befindet sich auf der richtigen Spur!

Ich will nun zum Verfahren hier nichts weiter ausführen. Nur vielleicht so viel zum Inhalt, dass der Antrag Ihrer Fraktion für eine einmalige personengebundene Rundfunkmedienabgabe nur insofern man sucht ja immer gemeinsame Schnittmengen der Vorstellung der Ministerpräsidentenkonferenz entspricht, als jedenfalls eine Abkehr von dem bisherigen geräteabhängigen Gebührenmodell angestrebt wird. Aber eine solche Schnittmenge ist Herr Meyer und auch Herr Dr. Zeh wiesen bereits darauf hin - natürlich zu wenig. Es gibt ansonsten keine Gemeinsamkeiten, denn die von Ihrer Fraktion präferierte personenbezogene und nicht wohnstättenbezogene Rundfunkgebühr wäre - ich will jetzt nicht alle Argumente wiederholen, ich will nur einiges herausgreifen, das noch nicht angesprochen worden ist - bei einem Einzug über die Finanzämter sicher auch deutlich teurer, und es würde auch bedeuten, dass jeder Bürger und nicht jeder Haushalt zur Beitragszahlung herangezogen

würde. Was die Betriebsstätten angeht: Die Ministerpräsidentenkonferenz geht davon aus, dass es bei der bisher praktizierten und auch zukünftig gewollten Anteilsfinanzierung der Wirtschaft bleiben soll. Es ist von etwa 9 Prozent des Gesamtvolumens die Rede. Wobei auch Ihre Hinweise auf wissenschaftliche Untersuchungen mit eingeflossen sind und es sicher richtig ist, dass bei einem personenbezogenen Modell sowohl die Firmeninhaber als auch die in den Betrieben Beschäftigten bereits einmal, weil es sich um ein personenbezogenes Modell handelte, zur Rundfunkgebühr herangezogen worden wären. Aber im Vergleich und in der Abwägung trägt dies nicht, denn es würde auch bedeuten, dass letztlich die personenbezogenen Beiträge aufgrund und gerade wegen der Befreiung der Betriebsstätten von der Beitragspflicht erheblich angehoben werden müssten. Ich bezweifle, dass die Einkommensneutralität, von der Sie eben noch einmal sprachen, wirklich erreicht werden könnte. Kurz gesagt, jeder Bürger müsste bei Ihrem Modell künftig voraussichtlich mehr zahlen als jetzt. Und man muss auch berücksichtigen, dass eine solche Pro-Kopf-Pauschle nicht gerade eine familienfreundliche Lösung wäre, denn danach würde jedes volljährige Familienmitglied gebührenpflichtig sein. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund waren entsprechend eindeutige Aussagen des Gutachtens von Herrn Prof. Kirchhof ausschlaggebend für die Entscheidung der Ministerpräsidenten zugunsten des geräteunabhängigen Wohnungs- und Betriebsstättenmodells. Die Landesregierung hält daran fest und aus diesem Grund bittet sie ebenso wie die Fraktionen von CDU und SPD, den Antrag der FDP abzulehnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister Dr. Schöning. Ich habe jetzt keine weitere Redeanmeldung.

Wir kommen zur Abstimmung. Noch einmal zur Klarstellung: Es geht um eine getrennte Abstimmung. Wir stimmen als Erstes den Punkt 1 des Antrags in der Drucksache 5/1507 ab und kommen dann zum Punkt 2 mit namentlicher Abstimmung.

Wer für Punkt 1 im Antrag der Fraktion der FDP zur einmaligen personenbezogenen Rundfunkund Medienabgabe ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Wer ist gegen die Nummer 1 im Antrag? Das ist der große Rest.

(Heiterkeit im Hause)

Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist Nummer 1 des Antrags abgelehnt.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags. Ich bitte Sie jetzt zur namentlichen Abstimmung.

(Abg. Barth)

Es hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Uns liegt ein Ergebnis vor. Für die Drucksache 5/ 1507 Punkt 2 wurden 64 Stimmen abgegeben. Davon 6 Jastimmen und 58 Neinstimmen. Damit ist Nummer 2 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Der Tagesordnungspunkt ist damit geschlossen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1508

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Herr Koppe, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind nicht dazu verdammt, sich die Geschichte wiederholen zu lassen. Es ist uns freigestellt, der Geschichte in unserem Falle eine neue, noch nicht da gewesene Wendung zu geben. Als Mensch sind wir mit dieser Freiheit der Wahl begabt und können die uns auferlegte Verantwortung nicht auf Gott oder die Natur abwälzen. In diesem Bewusstsein sollen wir im Wissen um unsere Vergangenheit unsere Gegenwart und unsere Zukunft gestalten. Diese Worte des britischen Historikers Arnold Toynbee fassen für mich treffend das zusammen, worum es uns in unserem Antrag geht. Wer die Vergangenheit nicht kennt, wer sie nicht als stete Mahnung vorangegangener Generationen annimmt, um die einmal gemachten Fehler zukünftig zu vermeiden, ist nicht in der Lage, die wohl größte Herausforderung zu meistern, vor der jede Generation aufs Neue gestellt wird, und zwar die eigene Zukunft zu gestalten.

(Beifall FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was aber dem Verstehen zwangsläufig vorausgehen muss, ist die intensive Beschäftigung mit der Vergangenheit. Wir müssen den Blick auf das werfen, was unser Erbe ist. Wir müssen aus Vergangenem lernen, um gemachte Fehler nicht zu wiederholen. Tun wir dies nicht in ausreichendem Maße, werden wir in Gegenwart und Zukunft nicht recht zu handeln wissen. Daher ist es zu begrüßen, dass Frau Ministerin Taubert sich der Aufarbeitung von Unrecht in DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen stellen will. Gerade die systemisch bedingte Ent

rechtung der Schutzbefohlenen muss aufgearbeitet werden. Allerdings ist die Frage, wie dies geschehen soll, von entscheidender Bedeutung. Aufarbeitung beginnt zuallererst damit, denjenigen zuzuhören, die unter den damals vorherrschenden Verhältnissen gelitten haben. Aufarbeitung kann auch nur funktionieren, wenn ich die Hand zum Dialog reiche. Zwingend bleibt hier also, die Opfer des DDRSystems einzubeziehen, und zwar nicht nur als Berichtende, sondern als inkludierte Begleiter des Aufarbeitungsprozesses.

(Beifall FDP)

Auf Deutsch: Die Opfer müssen an den Tisch, an dem bisher nur über sie gesprochen wurde, aber nicht mit ihnen - und das ist ein Problem. Unsere Position ist dazu ganz deutlich in unserem Antrag niedergelegt, so dass ich dies hier im Einzelnen nicht wiederholen werde. Aber - und das bitte ich alle Kollegen in der Diskussion zu beachten - die Aufarbeitung kann sich nicht nur auf den sexuellen Missbrauch in DDR-Kinderheimen beschränken. Ich glaube, dies erkennen Sie, Frau Ministerin, mittlerweile auch. Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam eine auskömmliche Lösung im Interesse der Betroffenen finden werden.

Worauf ich am Ende aber noch einmal hinweisen möchte, ist, dass ich von allen Demokraten in diesem Haus erwarte, dass das Signal zur Aufarbeitung, dass die ausgestreckte Hand von uns als Landtag heute den Menschen gereicht wird, die damals leiden mussten.

(Beifall FDP)

Wir müssen den Opfern die Angst und die Scheu nehmen, sich zu äußern und laut auszusprechen, was ihre erlebte Wahrheit ist. Dieses Angstnehmen soll heute von diesem Ort in unser Land, soll hier vom Thüringer Landtag ausgehen, indem wir gemeinsam unser Bedauern darüber äußern, dass jungen Menschen psychisch, physisch und materiell Schaden entstanden ist, bloß weil sie nicht dem Ideal einer sozialistischen Persönlichkeit entsprachen. Daher beantrage ich namens meiner Fraktion schon jetzt die direkte Abstimmung von Punkt 1 heute und für die Punkte 2 bis folgende die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Koppe. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu Nummer 5 des Antrags zu erstatten. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Taubert.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich ganz an den Anfang stellen, dass auch die Landesregierung erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen zwischen 1945 und 1989 widerfahren ist, zutiefst bedauert. Jedes Unrecht und jedes Leid eines jeden Menschen und ganz besonders von schutzlosen Kindern zu allen Zeiten gilt es zu verhindern und findet unsere Missachtung.

Doch nun zum Antrag der FDP-Fraktion: Zu der Problematik Misshandlung und Missbrauch in ehemaligen DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen und dem Arbeitskreis, welcher eigens hierfür etabliert wurde, habe ich bereits am 30. September 2010 ausführlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit berichtet. Dabei bin ich bereits auf die wesentlichen Punkte Ihres Antrags eingegangen.

Zu Punkt 1: Mit der Konstituierung des Arbeitskreises Misshandlung, Missbrauch in ehemaligen DDRKinderheimen und Jugendwerkhöfen vom 8. Juni 2010 ist Thüringen in der Aufarbeitungsdebatte auf einem guten Weg. In den anderen neuen Bundesländern gibt es bisher derartige Gremien nicht. In der gesamtdeutschen Debatte stellt sich deutlich heraus, dass Misshandlungen, Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen der Jugendhilfe überall und für lange Zeit ein Tabuthema waren. Insofern sind Aufklärung und Aufarbeitung wichtige und unabdingbare Facetten. Allerdings müssen die Erkenntnisse, welche aus den teilweise schmerzhaften Aufarbeitungsprozessen gewonnen werden, auch in sinnvolle und wirksame Präventionsstrategien münden. Der Freistaat Thüringen steht für die betreffenden Einrichtungen im juristischen Sinne nicht in der Rechtsnachfolge und viele Forderungen, die gegenwärtig in den alten Ländern diskutiert werden, sind in Thüringen nicht leistbar und auch nicht zu realisieren.

Träger, die schon sehr lange Zeit Einrichtungen betreiben, wie eben in den alten Ländern, haben eine andere Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. Dennoch muss mit Blick auf das erlittene Leid der Betroffenen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung auch hier in Thüringen deutlich werden. Insofern sehe ich den Staat, das heißt in unserem Fall den Freistaat Thüringen, in der Pflicht, dass das erlebte und erlittene Unrecht zunächst erst einmal benannt wird, öffentlich gemacht wird und dass das Land, soweit wie möglich, bei der Aufklärung mitwirkt.

Aus Schilderungen von Betroffenen wissen wir, wie wichtig ihnen genau dieses Öffentlichmachen des Unrechts, das Gehör und das Ernstnehmen, die Anerkennung des erlittenen Leids und somit auch

die Wertschätzung ihrer Persönlichkeit ist. Neben der sehr persönlichen Aufarbeitung und Bewältigung ist eine transparente, sachliche und natürlich wissenschaftlich begleitete Aufarbeitung durch das Land für diese Menschen tatsächlich lebenswichtig, im wahrsten Sinne des Wortes, wichtig für ihr weiteres Leben.

Dazu gehört aber auch, dass wir vorsichtig und differenziert mit Verallgemeinerungen und Pauschalierungen umgehen müssen. Denn mit falschen Verallgemeinerungen und Pauschalierungen kann noch heute Unrecht zugefügt werden. Dass der Freistaat es dadurch durchaus ernst nimmt und erkennt, dass hier in der Vergangenheit offenbar Unrecht geschehen ist, wird schon durch die Etablierung des Arbeitskreises dokumentiert.

Zu Punkt 2: Es war von Anfang klar, dass eine wissenschaftliche Aufarbeitung unverzichtbar ist. Im Übrigen verbindet dieser Anspruch alle Beteiligten auf Bundes- und Länderebene. Hierzu gibt es auch bereits die verschiedensten Untersuchungen und Expertisen. Dabei sind die jeweiligen Beauftragten der Länder für die Stasi-Unterlagen, der Bund, verschiedene Hochschulen und Universitäten, aber auch Verbände beteiligt.

In dem Arbeitskreis hier in Thüringen ist mit Frau Professor Bütow von der Fachhochschule Jena eine Wissenschaftlerin vertreten, die über fundierte Erfahrungen mit dieser Thematik verfügt. Sie arbeitet auch konkret in der Arbeitsgruppe Aufarbeitung mit. Im Übrigen war sich der Arbeitskreis von Beginn an darüber einig, dass zu bestimmten Fragestellungen stets auch externe Experten, das heißt auch Wissenschaftler, hinzugezogen werden können und müssen. Sowohl Bund als auch Länder sind dabei zu sichten und zu sondieren, welche Fragen und Bereiche einer differenzierten wissenschaftlichen Aufarbeitung bedürfen. Die Debatte befindet sich erst am Anfang und Aktionismus ist, meine Damen und Herren, ich will das nochmals deutlich unterstreichen, sehr, sehr fehl am Platz. Wir werden mit darauf zu achten haben, dass die zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich effizient eingesetzt werden.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir bei allem berechtigten Interesse, welches Politik und Gesellschaft an dem Prozess haben, die Betroffenen und ihre Verletzlichkeit nicht aus dem Auge verlieren dürfen.

(Beifall DIE LINKE)

Es wird in diesem Zusammenhang erforderlich sein, geeignete Formen und Möglichkeiten von Befragungen und Beteiligungen der Betroffenen zu finden. Auch der Arbeitskreis in Thüringen geht mit dieser Frage äußerst sensibel und differenziert um. Hier fließen auch die Erfahrungen von dem Berater der mobilen Beratungsinitiative der TLStU ein. Wie

Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten, hat hier in Thüringen Herr Dr. Reinhard Höppner den Vorsitz des Arbeitskreises übernommen. Mir war es an dieser Stelle wichtig, einen neutralen Vorsitzenden zu gewinnen, der keinen Bezug zu den ehemaligen Jugendhilfestrukturen der DDR hatte, auch nicht heute mit Thüringer Trägerstrukturen in Verbindung steht und der Erfahrung im Umgang mit der Leitung und Moderation von schwierigen und gleichermaßen sensiblen Prozessen hat.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Punkt 3: Es ist grundsätzlich wichtig und richtig, Betroffene und auch ihre Verbände zu beteiligen. Wir wissen, dass nicht alle Betroffenen in der Lage sind, offen über ihr erlebtes Schicksal zu sprechen. Viele können erst heute sprechen - Jahre danach und vor dem Hintergrund, dass das Problem zunehmend enttabuisiert wird. Wir wissen auch, dass es den Betroffenen schwerfällt, sich zu äußern, und schwerfällt, sich zu organisieren. Bis auf den Weißen Ring e.V. sind im Arbeitskreis noch keine weiteren Verbände vertreten. Dies liegt auch daran, dass die ehemaligen Heimkinder hier in Thüringen bisher nicht organisiert sind. Soweit uns aus den Anhörungen und Berichten der Betroffenen bekannt ist, sind SED-Opferverbände bisher von Heimkindern nicht für ihre Belange in Anspruch genommen worden. Die Thüringer Landesbeauftragte für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit und der Mitarbeiter der mobilen Beratungsinitiative, die derzeit bereits mit mehr als 300 ehemaligen Heimkindern gesprochen haben, bringen ihre Erfahrungen und ihren Sachverstand in diesen Arbeitskreis mit ein. Der Arbeitskreis hält eine angemessene Beteiligung der Betroffenen für unverzichtbar. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form dies stattfinden wird, entscheidet der Arbeitskreis bzw. seine Arbeitsgruppe. Vor diesem Hintergrund ist es auch ein Anliegen und Ziel des Arbeitskreises, aber auch natürlich des Landes, Selbsthilfestrukturen und Netzwerke zu unterstützen und zu fördern.

Zu Punkt 4: Die beiden runden Tische auf Bundesebene: Der runde Tisch „Heimkinder der 50er- und 60er-Jahre“ und zweitens der runde Tisch „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ - kurz runder Tisch „Missbrauch“ - arbeiten sehr transparent. Die jeweiligen Protokolle und Verlautbarungen sind auf der jeweiligen Homepage einzusehen und von der Öffentlichkeit aktuell zu verfolgen. Beide benannten runden Tische liegen nicht in der Verantwortung des Freistaats Thüringen und der Freistaat Thüringen hat dort auch keinen Sitz. Insofern halte ich eigens eine Berichterstattung darüber hier im Thüringer Landtag über den Fortgang der beiden runden Tische in Berlin für nicht möglich. Wesentlicher erscheint mir, dass wir die Ergebnisse der beiden runden Tische sorgfältig dahin gehend prüfen, was

und in welcher Form in Thüringen anwendbar und für unsere Zielstellung übertragbar ist. Es wird sehr wohl Ergebnisse geben, die direkten oder indirekten Einfluss auf Thüringen haben werden. Ich denke hierbei zum Beispiel an Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche insbesondere für den präventiven Bereich Auswirkungen haben werden, oder auch die Diskussion um erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche. Auch an die Diskussion bezüglich der Verlängerung von zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen werden wir zum Beispiel verfolgen.

Ich darf Ihnen versichern, dass mir sehr an einer transparenten Information liegt. Bereits in der 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30. September habe ich zugesagt, in größeren Abständen über die Arbeit des Arbeitskreises und seiner beiden Arbeitsgruppen zu informieren.