Ein Zweites will ich Ihnen nicht vorenthalten. Was Herr Koppe gesagt hat, das will ich auch noch mal erwähnen, weil, wir haben ja heute unendlich viel Zeit, können uns dem Thema also noch weiter widmen.
Ich hatte die FDP-Herren mit den Hähnen verglichen. Sie kennen doch die einjährigen Hähne, die noch nicht richtig krähen können. Die sind sehr schmal und die müssen sich immer ein bisschen aufplustern, damit es ein bisschen mehr wird und gewichtiger erscheint. Dann muss ich sagen, Herr Bärwolff, Sie wissen doch, wenn man lügt, dann wächst einem die Nase.
Sie sollten das nicht tun, ich empfehle Ihnen das. Deswegen will ich auf eine Unkorrektheit in Ihrer Rede hinweisen.
Das steht in einer gewissen Geschichte, da wächst die Nase und da müssen Sie sehen, wie Sie die wieder losbekommen - durch gute Taten. Sie haben gesagt und das ist sachlich falsch, dass das Volksbegehren gegen das Erziehungsgeld war, und das ist sachlich nicht richtig.
Da will ich sie sehr in Schutz nehmen; die Kollegen vom Volksbegehren, sie haben immer gesagt, das Erziehungsgeld an sich wollen wir gar nicht angreifen, sondern wir wenden uns aus ganz anderen Gründen gegen die Umschichtung der Mittel
Sie brauchen keine Anfrage stellen, ich will jetzt keine beantworten -, deswegen muss man das ehrenhalber sagen.
Meine Damen und Herren, zu den Gesetzentwürfen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP nehme ich im Namen der Landesregierung wie folgt Stellung: Die Gesetzentwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP sehen vor, das Thüringer Erziehungsgeldgesetz, welches in der Fassung erst am 1. August 2010 in Kraft getreten ist, aufzuheben. Nach der Vorstellung der Fraktion der FDP soll das Thüringer Erziehungsgeldgesetz zum 1. Januar 2011 außer Kraft treten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht immerhin eine Übergangsregelung für Kinder vor, die vor Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes geboren oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme des Kindes aufgenommen wurden.
Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben wir tatsächlich vereinbart, dass eine Änderung des Thüringer Erziehungsgeldes getroffen wird, aber nicht die Abschaffung. Ich fühle mich natürlich auch dem Koalitionsvertrag verbunden und ich denke, man macht das mit Verträgen einfach so, auch wenn man unterschiedliche Auffassungen zu ein
zelnen Positionen hat. Die wichtigste Änderung, die zum 1. August 2010 in Kraft getreten ist, ist, dass das Erziehungsgeld bereits ab dem 13. bzw. 15. Monat des Kindes gezahlt wird. Es kann damit direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld bezogen werden. Weiterhin entfällt für die Thüringer Eltern die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ich denke schon, auch noch einmal in Richtung des Herrn Bärwolff, es ist eine wirkliche Erleichterung, sowohl für die Kommunen als auch für Eltern. Das heißt, wir haben tatsächlich auch etwas verbessert. Das Erziehungsgeld beträgt monatlich zwischen 150 € und maximal 300 €, je nach Anzahl der kindergeldberechtigten Geschwisterkinder. Mit all diesen Änderungen, die wir eingebaut haben, ist das neue Thüringer Erziehungsgeld unbürokratischer geworden und die Aufträge des Koalitionsvertrags sind damit weitestgehend erfüllt.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass das Thüringer Erziehungsgeld als gesetzliche Leistung den Freistaat nicht wenig Geld kostet. Ich will weiterhin anmerken, dass die Landesregierung ein bundesweit wegweisendes Kindertagesstättengesetz erarbeitet hat und dass der Thüringer Landtag dies mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Das Gesetz setzt Maßstäbe, insbesondere bei der Frühförderung und durch den Aufbau von Eltern-KindZentren. Der Schwerpunkt liegt gerade auf der flächendeckenden Umsetzung des Kita-Gesetzes. Darauf sollten wir alle unser Augenmerk richten. Die neuen Strukturen der Kindererziehung und Kinderbetreuung müssen zum großen Teil auch noch geschaffen werden. In dieser Phase wäre es aus meiner Sicht nicht angemessen, Familien, die ohne Zweifel dringend Geld brauchen, ersatzlos eine Form der Unterstützung zu streichen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, die Bundesregierung arbeitet an der Novellierung des SGB II, dabei insbesondere an der Reform der Regelsätze. Wir müssen schauen und werden das natürlich auch kritisch begleiten, auch im Bundesrat, was dabei auf uns zukommt. Für uns war immer wichtig, dass auf einer für alle auch gemeinsam erarbeiteten Basis, die verfassungsgerichtsfest ist, die Regelsätze berechnet werden und damit natürlich auch auskömmliche Kinderregelsätze entstehen. Wir wissen aber, dass momentan der Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin einige Stücke davon entfernt ist, und wir können hierzu sagen, dass wir versuchen, diese unpraktikablen Regelungen und auch die finanzielle Frage zu verbessern.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir brauchen über das Landeserziehungsgeld nicht weiter zu reden. Es wird eine bestimmte Tendenz haben. Wir merken jetzt schon, dass Eltern zunehmend ihre Kinder auch ab dem ersten Geburtstag in die Kindereinrichtung bringen, und ich finde, das ist gut so.
Die Kinder werden dort gut betreut. Das ist eine gemeinsame Leistung und ist auch eine fiskalische Anstrengung, die wir bereit waren gemeinsam zu schultern. Ich möchte eben auch niemanden gegeneinander ausspielen, weil, denke ich, für alle fünf Fraktionen im Landtag gilt, dass die Eltern diejenigen sind, die das Erziehungsrecht haben und den größten Anteil auch daran haben, wir sie auch ertüchtigen wollen, dass sie diesen Auftrag umsetzen können. Und wir wissen auch gemeinsam, dass es wichtig ist, dass Eltern ihren Lebensweg selbst gestalten können und deswegen auf unsere staatlichen Kindereinrichtungen und die Kindereinrichtungen der freien Träger zurückgreifen können. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert. Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als auch an den Haushaltsund Finanzausschuss.
Wir stimmen zunächst ab über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Zustimmungen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltung. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Antrag auf Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Zustimmungen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Auch hier wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.
Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Zustimmungen aus den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Die Gegenstimmen bitte. Das sind
Gegenstimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Die Gegenstimmen bitte. Das ist Ablehnung aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“ Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1767 ERSTE BERATUNG
Ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Tagesordnungspunkt 11 b „Stiftung ‚FamilienSinn’ Transparenz herstellen und ‚Sinnhaftigkeit’ der Einrichtung prüfen“ wurde von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen.
Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache und gebe das Wort Herrn Marian Koppe von der Fraktion der FDP.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, nach § 2 Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes ist es Zweck der Stiftung FamilienSinn Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen. Dazu hat der Freistaat Thüringen 34 Mio. € als Stiftungskapital in das Grundstockvermögen eingebracht. Jährlich wird die Stiftung zudem mit rund 120.000 € bezuschusst, um vor allem die Verwaltungs- und Personalkosten der Stiftung zu decken. Die Stiftung FamilienSinn ist aus unserer Sicht jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen, die ich Ihnen im Folgenden darlegen möchte. Es sprechen mindestens drei Faktoren gegen die Stiftung.
Erstens: Aufgabe des Primats der Politik. Familienpolitik sowie familienpolitische Maßnahmen sind originäres Handlungsfeld einer parlamentarisch kontrollierten Landesregierung. Die Stiftung wird zwar durch einen Stiftungsrat kontrolliert, entzieht
sich aber sowohl in der Wahl der Familienförderprogramme als auch in der Ausgestaltung dem Einfluss der Landespolitik.
Entschuldigung, Herr Koppe. Könnten Sie vielleicht etwas ruhiger sein, es ist sonst wirklich sehr schwierig für den Abgeordneten, den Gesetzentwurf vorzustellen. Danke schön.
Zweitens: Die Stiftung schafft teure Doppelstrukturen. Familienpolitik im Freistaat Thüringen ist originäres Aufgabenfeld des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, dem, wie wir wissen, Frau Ministerin Taubert und der Staatssekretär Dr. Schubert vorstehen. Das Ministerium hält zur Ausarbeitung, Ausführung, Koordination und Evaluation familienpolitischer Maßnahmen die Referate 31, 32 und 33 mit einem entsprechenden Mitarbeiterstab vor und ist somit sowohl fachlich als auch personell in der Lage, die ihm zugewiesenen Aufgaben der Familienförderung vollumfänglich zu erfüllen.
Die jährlichen Zuschüsse zum Verwaltungs- und Personalhaushalt in Höhe von ca. 120.000 € sind daher aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen.
Der dritte Grund: Die Stiftung ist ungerecht für nachfolgende Generationen. Der Freistaat Thüringen ist aktuell mit ca. 17 Mrd. € verschuldet. Die Stiftungssumme aus dem Landeshaushalt in Höhe von 34 Mio. € muss somit jährlich hochverzinst durch das Land getilgt werden. Das Ziel der Stiftung, familienpolitische Maßnahmen aus dem Kapitalertrag des Stiftungsvermögens zu finanzieren, muss als kontraproduktiv angesehen werden, da die Zinsen zur Schuldentilgung in der Regel weit höher sind als die Zinsen aus einem Kapitalertrag. Bei einer angenommen niedrigen Schuldzinshöhe von ca. 5 Prozent belastet das aus Schulden finanzierte Stiftungsvermögen den Landeshaushalt jährlich mit einer Summe von ca. 1,7 Mio. €. Dieses Geld steht dem Landeshaushalt zur Förderung familienpolitischer Maßnahmen und Programme nicht zur Verfügung. Zudem schränkt die steigende Tilgungsschuld des Landeshaushalts den politischen Gestaltungsspielraum von zukünftigen Generationen ein. Aus diesen Gründen muss die Stiftung FamilienSinn aufgelöst und deren Vermögen in die Tilgung der Schulden des Freistaats fließen, um so auch nachfolgenden Generationen genügend finan