Protocol of the Session on November 11, 2010

an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CDU und SPD. Danke. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt worden.

Wir brauchen nicht mehr über die Federführung zu diskutieren, denn dieser Gesetzentwurf ist nur an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Vielen Dank, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10 in den Teilen

a) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1765 ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1766 ERSTE BERATUNG

Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wünschen Sie das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Nein. Damit eröffne ich die

Aussprache und das Wort hat Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, zunächst die Argumentationen der beiden Einreicher zu hören, aber letztendlich wissen wir, dass wir über das Erziehungsgeld schon sehr lange diskutiert haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir kommen nach Ihnen dran!)

Natürlich kommen Sie noch dran, Frau Rothe-Beinlich, da habe ich gar keine Bedenken. Hier kommt jeder dran, der sich zu Wort meldet, das ist überhaupt gar keine Frage.

Letztendlich kann ich mich an dem Punkt für die SPD-Fraktion relativ kurzfassen. Wir haben eine sehr umfängliche Diskussion um die Zahlung des Erziehungsgeldes gehabt. Insbesondere haben wir seinerzeit darüber diskutiert, dass das Erziehungsgeld allen zur Verfügung steht, auch denen, die nicht unbedingt auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Nun haben wir uns aber, als es im Landtag um das Familienfördergesetz ging und auch im Koalitionsvertrag, darauf geeinigt, dass dieses Landeserziehungsgeld weiter gezahlt werden soll. Die Frage, ob nicht Gelder besser in die Institutionen zur Kinderbetreuung hineinfließen sollten, haben wir sehr umfänglich mit zusätzlichem finanziellem Aufwand auch im Rahmen des Kita-Gesetzes diskutiert. Das heißt, gerade mal drei Monate nach einer gesetzlichen Festlegung, wo dieses Erziehungsgeld manifestiert worden ist, sehen wir keinen Grund, derzeit über eine Abschaffung zu diskutieren. Hinzu kommt noch, dass wir ab dem Jahr 2012, weil auch dieser Bereich finanziell modifiziert worden ist, nicht mehr mit einer Größenordnung von maximal 37 Mio. € zu rechnen haben, sondern eher mit 27 Mio. €. Ich stimme allen, die dann auch nach mir noch reden werden, zu, dass dies eine umfassende Summe ist, und insofern sage ich für mich persönlich: Wir werden sicher nicht das letzte Mal über die Frage Landeserziehungsgeld diskutiert haben. Möglicherweise werden wir im Hinblick auf kommende Haushalte noch sehr viel dezidierter auf die eine oder andere fiskalische Größenordnung achten müssen. Das heißt, wir werden uns diesem Thema auch künftig widmen und versuchen, den beiden Aspekten gerecht zu werden, nämlich denen im Moment die Zahlung weiter zu gewähren, die letztendlich dieses mit eingeplant haben.

Noch eine Bemerkung an diesem Punkt: Ich bin ganz froh, dass zumindest in der Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über eine Übergangsregelung nachgedacht wurde, während die FDP gleich gesagt hat: wenn, dann alles weg. Das finde

(Vizepräsidentin Hitzing)

ich natürlich ein bisschen seltsam, wobei, wenn die FDP mal über das Sparen nachdenkt, ob es die Kaffeekanne oder das Erziehungsgeld ist, dann gleich richtig - insofern war das jetzt mal ein Vorschlag von Ihnen, den wir zur Kenntnis nehmen.

Für meine Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir beide Anträge, sowohl der FDP als auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ablehnen und demzufolge für eine weitere Zahlung des Erziehungsgeldes unter den genannten Bedingungen sind. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Pelke. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zur Begründung unseres Gesetzentwurfs komme, noch ein paar kleine Anmerkungen in Richtung Frau Siegesmund.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe doch noch gar nichts gesagt.)

Doch, aber Sie haben schon etwas geschrieben. Einfach zuhören, das mache ich dann auch. Ich freue mich heute - ich sage Ihnen auch warum -, dass es außer unserem Gesetzentwurf auch einen Ihrer Fraktion gibt. Das freut mich insbesondere, weil ich festgestellt habe, dass Sie des Lesens mächtig sind, das ist schon mal schön, und ich freue mich, dass Sie zumindest die Diskussion in der letzten Haushaltsberatung, speziell im Titel 08, verfolgt haben, da wir dort schon das Thüringer Landeserziehungsgeld mit einem Änderungsantrag abschaffen wollten. Ich freue mich, dass bei Ihnen diese Erkenntnis jetzt auch gewachsen ist. Auch wenn es lange dauert, ist es gut, wenn es irgendwann Früchte trägt. Es gibt ja die alte Weisheit „besser spät als nie“ - von daher herzlich willkommen

(Beifall FDP)

im Kreis der Menschen, die es für wichtig halten, das Landeserziehungsgeld abzuschaffen.

Eine kleine Sache darf ich Ihnen nicht ersparen, Frau Siegesmund, bei allem Lob. In der letzten Ausschuss-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit haben Sie mich mit so einer kleinen süffisanten Bemerkung begrüßt, ob ich denn sehr böse wäre, dass Sie uns jetzt den Gesetzentwurf zum Landeserziehungsgeld weggenommen haben. Aber da ich Ihnen nicht antworten konnte, will ich es heute machen, es passt ja ganz gut. Ich bin nicht böse. Das einmal vorweg.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich bin da auch ganz nah bei Helmut Kohl,

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der einmal gesagt hat: Wichtig ist in der Politik, was hinten herauskommt,

(Beifall FDP)

und von daher ist es gut. Sie dürfen des Öfteren mal in unserem Landtagswahlprogramm, auch in unseren Anträgen zum Haushalt einmal nachschauen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Weil Du keine neuen hast.)

Wenn es dann das Ergebnis ist, dass wir das zusammen machen, dann ist es schön. Wir machen es übrigens auch. Wir lesen Ihre Sachen auch sehr aufmerksam und es gibt das eine oder andere, was uns zumindest zum Nachdenken anregt. Aber von daher, wie gesagt, herzlich willkommen im Club. Von daher schauen wir einmal, was wir gegen die Übermacht der Regierungsfraktionen machen können.

Nichtsdestotrotz bleibt es richtig und wichtig, das Thüringer Erziehungsgeld abzuschaffen. Es wird Sie kaum verwundern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Argumente dieselben sind, die wir in diesem Jahr schon bei der Beratung des Haushalts im Kapitel 08 vorgebracht haben. Ich will, Frau Ministerin Taubert, aber trotzdem noch einmal daran erinnern, Sie hatten das in einer, wie ich meine, bemerkenswert sachlichen Argumentation ins Feld geführt und haben sich so einiger Argumente aus dem Tierreich bedient, die uns dann Unkenntnis zu verbergen vorgeworfen haben, dass wir uns mit Tieren, die so ein bisschen gefiedert sind, aufgeplustert haben, damit Sie unsere Unkenntnis nicht bemerken. Aber scheinbar hat sich die sachliche Unkenntnis in unserem Haus verbreitet und das ist gut so. Deswegen können wir heute noch einmal darüber reden, Frau Taubert.

Das Thüringer Erziehungsgeld bleibt aus unserer Sicht jedenfalls unsozial, ungerecht und Ausdruck einer zutiefst konservativen Familienpolitik. Es verursacht gravierende Fehlsteuerungen und da sind wir uns mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig - auch das will ich noch einmal sagen -, indem beispielsweise einige Familien ihre Kinder zu Hause lassen, für deren Kinder es besser wäre, in einer qualitativ hohen Kindereinrichtung betreut zu werden.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nur gut, dass ihr in der Opposition seid.)

Das Erziehungsgeld ist auch keine Maßnahme, die die pädagogische Arbeit der Eltern verbessern hilft,

(Abg. Pelke)

sondern ein rein fiskalischer Anreiz. Gerade um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Anforderungen einer modernen Bildungspolitik gerecht zu werden, offeriert der Staat das freiwillige Angebot der Kindesbetreuung in den Kindertagesstätten, Herr Mohring. Wenn der Staat eingreift und Regelungsbedarf sieht, muss er sicherstellen, dass die eingesetzten Mittel auch in seinem Sinne verwendet werden. Genau dafür gibt es die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassungen, den Betrieb - Herr Mohring, hören Sie zu und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegen. Dies ist im privaten Raum der häuslichen Kindeserziehung voraussichtlich schwer möglich.

Die Frage der Gerechtigkeit, die von der CDU immer ins Feld geführt wird, ist ebenso ordnungspolitisch falsch. Die Erziehungspflicht liegt ganz allein in erster Linie bei den Eltern. Das bedeutet, dass auch alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, zunächst einmal durch die Eltern selbst zu tragen sind. Da hilft auch ein Blick in die Verfassung. Hier sagt das Grundgesetz in Artikel 6 Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

(Beifall FDP)

Dazu sagt das Verfassungsgericht: Der Gesetzgeber kann im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will. Finanzielle Leistungen des Staates an die Eltern sind also freiwillig. Jemanden zu fördern, das bedeutet nicht automatisch, ihn auch mit monetären Tansferleistungen zu bedenken.

(Beifall FDP)

Geld ist zum Beispiel das Kindergeld, sehr oft hilfreich, aber nicht das einzige Mittel, Schutz und Förderung für Kinder sicherzustellen. Was aber in der Argumentation der CDU überhaupt nicht geht, ist, dass nur mit dem Thüringer Erziehungsgeld sichergestellt ist, dass die Wahlfreiheit der Eltern bleibt. Ich wüsste nicht, dass wir oder die GRÜNEN das abschaffen wollen. Wer sein Kind zu Hause erziehen will, der kann das selbstverständlich auch weiterhin tun. Es erwirbt schließlich niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates nicht profitiert - beispielsweise durch Zuschüsse des Landes an Kindertagesstätten -, automatisch das Recht auf eine Ausgleichszahlung.

(Beifall FDP)

Die solidarische Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht genau auf diesem Prinzip. Oder haben Sie schon einmal erwogen, demjenigen Steuern zurückzuzahlen, der keine Universität besucht hat? Wie Sie wissen, werden ja auch die Hochschulen

aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Diejenigen, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen, haben also keinen originären Anspruch auf eine staatliche Leistung. Ganz im Gegenteil, die staatliche Leistung ist die Finanzierung der Kindertagesstätten. Wer diese nicht nutzen will, tut das in erster Linie freiwillig.

(Beifall FDP)