Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung hier im Hohen Hause vor und grundsätzlich geht dieser in die
richtige Richtung, aber, Herr Minister, er bleibt eben hinter den Erwartungen der CDU-Fraktion zurück.
Ein Blick in Richtung des Herrn Korschewsky: Nach unserer Auffassung soll das Gesetz in erster Linie den kleinen und mittelständischen Betrieben und dem Handwerk in Thüringen dienen. Das sind diejenigen, die in den letzten 20 Jahren das Ruder in die Hand genommen haben und mutig genug waren, Verantwortung zu übernehmen, Mitarbeiter zu beschäftigen und hohes privates Risiko aufzunehmen. Sie haben unseren Sozialstaat seither fortgetragen und sichern heute soziale Standards. Darum ist es der CDU-Fraktion nach wie vor eine Herzensangelegenheit, das Vergaberecht mit der Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes zu verknüpfen. Und - ich sage es ausdrücklich - ich bin sehr dankbar, dass Herr Minister Machnig unsere Hinweise aufgenommen hat und ich erwarte natürlich noch ein bisschen mehr, völlig klar. Das erwarten Sie von uns auch, dass wir weiterverhandeln. Ich sage auch warum.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Stimmt, das stimmt. Das ist wahr.)
Herr Minister, was montags in einem guten Mittelstandsförderprogramm angekündigt wird - und das ist meine ganz persönliche Auffassung -, sollte sich dienstags auch im Gesetzentwurf widerspiegeln, damit es eben nicht nur weiße Salbe bleibt, sondern auch festgeschrieben wird.
Aber darüber können wir ja reden. Darüber und über weitere Dinge gilt es in den weiteren parlamentarischen Befassungen, das heißt in den Fachausschüssen und Anhörungen, zu reden. Bereits jetzt beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, an den Innenausschuss und an den - ja, wo wollen wir es noch haben?
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Und in das Wirtschaftsministerium.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns doch fragen, was wollen wir mit dem Gesetz erreichen und wem soll es dienen. Deswegen sollen wir es in diesen Ausschüssen fortberaten. Weil öffentliche Aufträge aus Steuermitteln finanziert werden, haben die Bürger einen Anspruch darauf, dass der Staat seiner Ordnungsfunktion gerecht wird und einfache, klare, unbürokratische und moderne Standards definiert. Insofern kommt dem öffentlichen Auftragswesen die Funktion eines Ordnungsrahmens zu. Unter diesem Blickwinkel hat das Vergabewesen einen Beitrag für die geltenden Spielregeln in der Wirtschaft zu leisten und die Balance der Kräfte der Marktwirtschaft im Sinne der sozialen Marktwirtschaft sicherzustellen.
Deshalb muss das Gesetz zwingend klar, verständlich, umsetzbar und auch anwendbar sein. Zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die das Vergabeverfahren, das jetzt schon für kleine und mittelständische Unternehmen kaum praktikabel ist, noch komplizierter machen, tragen dazu allerdings nicht bei. Niemandem nutzt ein Vergabegesetz, das an Bieter und Beschaffungsstellen derart hohe Anforderungen stellt, dass deren zeitliche und Kostenbeanspruchung über den Effekt, ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten, hinausgeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe es noch mal auf den Punkt: Wir wollen keine überbogene Bürokratie, die sowohl den Thüringer Mittelstand und das Handwerk als auch die Thüringer Vergabestellen oder die Gerichtsbarkeiten überfordern werden. Auch sollten Regelungen, die bereits anderenorts niedergelegt sind, ebenso diskutiert werden wie unbestimmte Rechtsbegriffe.
So komme ich zu der von Ihnen angesprochenen elektronischen Vergabeplattform. Die CDU-Fraktion erklärt hier eindeutig - und das werden wir auch in den weiteren Befassungen so durchtragen -, dass die elektronische Plattform verpflichtend in das Gesetz geschrieben werden soll. Das heißt im Übrigen nicht - Kollege Kemmerich ist nicht da heute -, dass die Aufgaben allein vom Staat erbracht werden müssen, sondern vielmehr können bereits in der Wirtschaft vorhandene Instrumente und Strukturen genutzt werden. Im Übrigen wünschen wir uns auch, dass die Nutzung dieser Plattform für den Bieter kostenfrei ist. Herr Minister Machnig, Sie haben vorhin gesagt, Politik ist Team-Playing. Ja, dann lassen wir das Team mal spielen, da muss das Team ran und dann müssen wir sehen, dass wir die elektronische Plattform … Sie haben ja vorhin gesagt …
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Ein gutes Team braucht einen Spielführer.)
Und im Übrigen, Herr Minister, ich möchte wirklich noch mal versuchen, dass wir eine geschickte Regelung finden, dass man das Inkrafttreten der Plattform auch mit reinschreibt. Aber auch das, denke ich, können wir in der weiteren Befassung regeln.
Begrüßenswert ist allerdings die klare Aussage des Wirtschaftsministers und des Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Lohndumping durch klare Findung des wirtschaftlichsten Angebots.
Hier sieht der Gesetzentwurf ja vor, das Angebot zu streichen, das um 10 Prozent vom nächsthöheren Angebot abweicht. Die Kammern hingegen stehen auf dem Standpunkt, generell das billigste Angebot zu streichen. Wir haben mal gesagt, die Angebote, die 20 Prozent vom Durchschnittswert abweichen, sind rauszunehmen. Ich denke, alles dies sind Vorschläge, die geeignet sind, Lohndumping entgegenzuwirken und wir kommen dazu, dass nicht der billigste, sondern der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Ich denke, das ist eine ganz, ganz wichtige Sache. Auch hier wird die Ausschussbefassung und gegebenenfalls eine Anhörung zeigen, welche Position letztendlich die beste ist und im Gesetz verankert werden wird. Ich freue mich in diesem Sinne auf eine inhaltliche, sachliche und konstruktive Debatte in den Ausschüssen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Günther. Gestatten Sie nur für das weitere Verfahren noch mal die Frage der Überweisung. Sie hatten genannt den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Innenausschuss, den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Gleichstellungsausschuss nicht,
Wir fahren fort in der Debatte und das Wort hat jetzt der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, es ist ja schon viel gesagt worden zu dieser vorgerückten Stunde zu diesem Gesetz. Ich glaube, das Wichtigste bei diesem Gesetz ist, dass es sich in der Praxis bewähren muss und das wird schwierig und abzuwarten sein. Sie hatten auch, Herr Minister, gesagt, alle waren dabei gewesen, als das Gesetz gemacht wurde und das haben Sie in den Raum gesagt. Da kann ich Ihnen sagen, wir GRÜNEN waren nicht dabei gewesen.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Das stimmt - habe ich auch nicht behauptet.)
Insofern werden wir hier schon einmal ankündigen, dass wir mit Änderungsanträgen dieses Gesetz weiter qualifizieren wollen. Sie haben nun endlich da gehe ich mal auf Herrn Korschewsky ein - nach einem Jahr einen Entwurf in den Landtag eingebracht. Das ist gut so, dass wir den haben, das Koalitionshickhack ist damit vorübergehend ein wenig ruhiger geworden und das ist auch so gut, und Streit, zumindest nach grüner Sichtweise hat ja auch immer etwas Positives, weil man dann weiterkommt. Die Frage ist, ob es diesem Gesetz auch geholfen hat, und da würde ich mal sagen, na ja.
Zunächst aber zu den Punkten, die man an diesem Gesetz ganz klar loben soll und die wir loben wollen. Ihnen ist in § 14 - Tariftreue und Entgeltgleichheit - in klarer Form etwas gelungen, das wir GRÜNE begrüßen, hier ein Stück Klarheit und Richtigkeit einzuführen. Auch in § 15 haben Sie durch die Einführung der ILO-Kernarbeitsnormen etwas getan, was wir GRÜNEN nur richtig finden und wo wir sagen können, wenn wir mit Leuten sprechen, die sich mit dem Zurückdrängen von Kinderarbeit und Ähnlichem befassen, dann sagen wir, das ist eine gute Sache und das werden wir an dieser Stelle unterstützen und da wollen wir Ihnen auch sagen, das ist ein gutes Gesetz geworden. Aber dann geht es eigentlich auch schon weiter, wenn wir uns einmal die Umweltstandards anschauen. Da sieht man eigentlich nur eines - sehr kurz und „können“, „können“, „können“. Da ist der Konjunktiv dann wieder ganz stark reingerutscht. So ähnlich ist es beim Mittelstand. Auch bei der Mittelstandsförderung - deshalb bin ich so ein bisschen erstaunt, dass der Herr Günther das doch so stark lobt - lese ich eigentlich nur eines immer: „können“, „können“, „können“, „sollte nach Möglichkeit Kultur des Unternehmertums steigern“ - und das finde ich wenig präzise und an der Stelle dann wenig hilfreich.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Sie haben ja auch noch kein Gesetz gemacht. Das ist das Problem.)
Wir müssen aufpassen, wenn wir ein solches Gesetz machen, selbst wenn man es sich wünscht und da bin ich ganz an Ihrer Seite -, gute Regeln für die Marktwirtschaft zu schaffen, muss man sich immer gewahr sein, dass ein Mehr an Regeln auch eine Erschwernis für die Unternehmer darstellt und ein Mehr an Regeln nicht immer nur das Gute bewirkt, sondern es können natürlich auch Alibiveranstaltungen mit den vielen Regeln bewirkt werden, dass man sagt, dass wir ja hier aus der Region jemanden nehmen wollen, und dann ist es schon nicht mehr das offene Verfahren, das wir mit Vergaben sehen wollen. Das müssen wir uns sehr gut anschauen und intensiv diskutieren.
Die Überweisung an den Ausschuss ist schon beantragt worden. Dem schließen wir uns an. Ich will noch einmal versuchen, deutlich zu machen, warum ich es kritisiere, dass bei den Umweltnormen so viele Konjunktive drinstehen. Herr Minister Machnig, Sie hatten eine Zahl um die 60 Mrd. € genannt, ich habe eine andere Zahl gefunden, und zwar die von 200 Mrd. €, die durch Kommunen, Länder und den Bund vergeben werden, fast 10 Prozent des BIP, des
Bruttoinlandsprodukts, sind hier gefasst. Was wir damit machen können, welche Macht wir da als Konsument, als öffentliche Hand haben, das müssen wir ausspielen und das darf sich nicht nur richtigerweise für die Arbeitnehmer lohnen, sondern das muss sich auch für die Natur, für die Umwelt - die wichtigste Ressource auch für zukünftiges Wirtschaften - lohnen. Deshalb sind wir hier ganz wichtig dran. Noch eine Bemerkung: Schon allein die Einführung und das Fordern der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht nur auf den Kauf hin, sondern das Einführen des Lebenszeitzyklus, den zu betrachten, führt dazu, dass man nicht nur ökologische Entscheidungen, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen bringt. Auch das werden wir hier mit Ihnen diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und kündige an, dass wir uns daran engagiert beteiligen werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“ - ausgerechnet der Minister, der noch vor einem Jahr in der
adäquaten Beratung von intellektuellen Höhenflügen schwadronierte, legte uns heute so eine blasse Leistung vor. Ich muss sagen, es wäre für mich höchst erheiternd, wenn es nicht so traurig wäre. Insofern, meine Damen und Herren, muss man auch der Union dankbar sein. Durch ihr langes Sträuben hat sie diesem Land für einige Wochen Schlimmeres erspart. Aber mit dem, was von Ihrer Seite hereingekommen ist, sind doch nur marginale Änderungen bewirkt worden. Insofern bleibt die grundsätzlich gleiche Kritik wie am Gesetzentwurf der LINKEN. Wenn Herr Korschewsky darauf hinweist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter aus dem Entwurf abgeschrieben hätten, so zeigt das schon auch ein Stück weit, wessen Geistes Kind dieser Gesetzentwurf ist, meine Damen und Herren.