In dem Fall, wenn Sie von Ahnungslosigkeit bei Vergabe sprechen, Herr Minister, dann sind Sie derjenige, der ahnungslos ist. Ich habe das 19 Jahre in meinem Beruf gemacht.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Nein, ihr habt keine Ahnung.)
Ich sage es noch einmal, ich habe es 19 Jahre in meinem Beruf gemacht, Sie haben davon wirklich keine Ahnung. Das zeigt nebenbei gesagt dieser Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben. Und wenn Herr Korschewsky von neoliberalen Ansätzen spricht, dann muss man an der Stelle sagen: Herr Korschewsky, da irren Sie sich wirklich. Bereits jetzt ist das Vergaberecht einer der Bereiche mit der höchsten Regelungsdichte, meine Damen und Herren. Europäisches Vergaberecht, die Vergabeordnung für Leistungen, die Vergabeordnung für Bauwesen, die VOF, die GWB, die Vergabemittelstandsrichtlinie und wie sie alle heißen. Bereits jetzt haben alle verstanden, die etwas von der Materie begriffen haben, dass wir vor der Notwendigkeit zur Entbürokratisierung stehen. Und Herr Machnig, wenn Sie sagen, Marktwirtschaft ohne Regeln funktioniert nicht, da gebe ich Ihnen recht. Ich füge aber hinzu, Marktwirtschaft mit zu vielen und mit unsinnigen Regeln funktioniert erst recht nicht, meine Damen und Herren.
Wenn gestern aus den Reihen der GRÜNEN die Formulierung von der alten Leier des Bürokratieabbaus zu hören war, dann haben Sie an der Stelle genau das nicht verstanden. Herr Machnig hat uns gestern erzählt, dass er bereit sei, von guten Argumenten zu lernen. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, ist der glatte Gegenbeweis.
Herr Minister, wenn Sie schon aus parteitaktischen Gründen nicht auf Fachleute aus der Opposition hören, warum hören Sie nicht auf die Fachleute des Landes, etwa im Landesverwaltungsamt, warum nicht auf den Gemeinde- und Städtebund, warum nicht auf die IHK, warum nicht auf die Handwerkskammer, warum nicht auf BVMW, warum nicht auf die Fachleute der Ingenieur- und Architektenkammer? Entbürokratisierung, meine Damen und Herren, muss das Ziel sein und nicht mehr Bürokratie. Sie haben reihenweise Widersprüche eingefahren von jenen, die mit Vergabeverfahren wirklich zu tun haben. Manche Verbände haben Sie vor Schreck gleich gar nicht beteiligt, wie das gestern die Mündliche Anfrage ergeben hat. Dazu passt, meine Damen und Herren, ein Artikel aus dem „Stern“ vom 23.03.2006 über Matthias Machnig. Darin heißt es: „Irgendwie erinnert er an einen Cowboy, einen Cowboy, dem man das Pferd geklaut hat.“
Niemand kann ernsthaft etwas gegen ökologisch sinnvolle Kriterien haben. Da teile ich die Auffassung. Niemand kann Ausbeutung von Kindern wollen, aber der Ansatz hier im Gesetz ist zum falschen Zeitpunkt. § 8 - Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien auf allen Stufen des Vergabeverfahrens - ist ein fauler Kompromiss und am Leben vorbei, meine Damen und Herren. Es muss in der Formulierung der Aufgabenstellung vor Erteilung des Planungsauftrags Platz finden. In den Leistungsphasen II und III in der Planung von Bauvorhaben muss es Platz finden. In der Bauüberwachung, so wie jeder normale Eignungsnachweis in der Bauüberwachung auf seine Einhaltung zu kontrollieren ist, aber eben nicht im Vergabeverfahren. Im Vergabeverfahren müssen nach übergeordnetem Recht alle Vergabekriterien und deren Bewertung für die Vergabe bereits in den Verdingungsunterlagen genau benannt werden. Insofern ist § 9 Definition des Auftragsgegenstands - als Kannbestimmung schlicht und einfach Unfug. Bereits heute müssen zwingend alle Vergabebedingungen einschließlich Anforderungen an Nebenangebote zwingend definiert werden. Das betrifft auch den § 10 Technische Spezifikation usw.
Jede weitere Überfrachtung des Vergaberechts ist völlig unsinnig. § 15 - ILO und berufliche Erstausbildung, Chancengleichheit, dazu werde ich später noch etwas sagen. Das sind alles Dinge, die kann man durchaus diskutieren. Die kann man durchaus zumindest teilweise auch wollen, im Vergaberecht sind sie jedoch völlig falsch aufgehoben. Wer so etwas schreibt, Herr Minister, hat von der praktischen Umsetzung von Vergabeverfahren wirklich keine Ahnung. Das haben Sie hier wieder bewiesen.
Das sind allenfalls sozialromantische Phantasien eines Campaministers mit Stamokapvergangenheit, der sich sein Geld selber nie erwirtschaften musste, meine Damen und Herren.
Aber der Unfug beginnt bereits mit § 1 - Festlegung eigener Schwellenwerte. Endlich haben wir mit VOB 2009 erstmals Schwellenwerte in der VOB. Insofern ist es Unsinn, das auf Landesebene noch einmal extra regeln zu wollen. In § 3 - Ziele der Förderung - sind ganz offenkundig reine Politprosa, die in der Praxis durch nichts untersetzt sind. Wo ist die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen? Wo ist die Förderung der Kultur der Selbständigkeit? Sie pflegen in der Beziehung doch eher ein Feindbild und zeigen das immer wieder gerade auch in Bezug auf Existenzgründer, die durch dieses Gesetz benachteiligt werden, meine Damen und Herren.
Ein Zugang zu Exportmärkten, wie er in der Prosa versprochen wird, ist durch dieses Gesetz auch nicht zu erreichen. Der einzige positive Ansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist § 4 Nr. 6 - die Berichterstattung mindestens alle zwei Jahre über die Lage der mittelständischen Unternehmen und freien Berufe und die darin enthaltene Evaluierung.
Ich sage Ihnen jedoch bereits heute voraus, dass aus dem vorliegenden Gesetzentwurf keine positiven Effekte abzuleiten sein werden. Der Clou ist eigentlich § 5 Nr. 1, wo Sie schreiben, investitionsoder beschäftigungshemmende Vorschriften abbauen oder vermeiden zu wollen, durch Kleinbetriebsregelungen unzumutbare Belastungen abschaffen oder vermeiden zu wollen. Die logische Konsequenz, meine Damen und Herren, wäre die Abschaffung bzw. Vermeidung dieses Gesetzentwurfs.
Eine Ausnahme ausdrücklich ist der § 6 - Vorrang privater Leistung -, der aber zumindest teilweise auch schon in der Thüringer Kommunalordnung geregelt ist. Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, zeigt die Widersprüche in der Regierung, er zeigt das Aufeinanderprallen von Welten. In § 7 Mittelstandsförderung - Nr. 3 heißt es: „Die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags sollte zusätzlich in elektronischer Form auf der Landesvergabeplattform bekannt gemacht werden.“ Insgesamt ein interessanter Ansatz, elektronische Verga
Kritik am Gesetzentwurf ist, dass wir keine Aussage finden, wer dort zu welchen Kosten was tut und tun sollte - das ist uns da auch zu schwammig. Zusätzlich heißt es, es ist auch eine besondere Leistung. Auch darüber müsste man sich fairerweise verständigen. Wir sind der Auffassung, eine Vergabeplatteform muss ohne zusätzliche Kosten für die Unternehmen zur Verfügung stehen. Ungeklärt ist freilich - das haben auch die Anfragen ergeben - der Umgang mit privaten Anbietern von Vergabeplattformen. Insofern sehen wir da, wenn private Anbieter von Plattformen durch diese Regelungen verdrängt werden sollen, einen Widerspruch zu § 6 des eigenen Gesetzentwurfs.
Ein weiteres Problem möchte ich an dieser Stelle durchaus zu bedenken geben und das zielt auf die zügige Einführung von Vergabeplattformen als einzigem Weg ab. Da denken Sie bitte daran, es gibt noch jede Menge ältere Unternehmer, die sich bis heute noch nicht mit der EDV befasst haben, aber eine gute fachliche Arbeit leisten. Ich kann Ihnen aus der beruflichen Erfahrung sagen, wir bekommen regelmäßig heute noch, obwohl wir immer einen Datenträger dabeihaben mit GAEB-Dateien, Angebote handschriftlich ausgefüllt, die noch so richtig nach Zigarre riechen. Das heißt, da sind noch jede Menge Unternehmer, die sich nicht auf diese Sache eingestellt haben, meistens Unternehmer von kleinen Familienbetrieben oder Unternehmen so bis ca. 30 Leuten. Die darf man durch ein so schnelles ausschließliches Einführen elektronischer Vergabeverfahren nicht vom Markt verdrängen. Das würde gegen Thüringer Unternehmen wirken.
Ich sage es ja, ich bitte darum, das in der weiteren Debatte mit zu beachten. Ich habe grundsätzlich nichts gegen elektronische Vergabe, im Gegenteil, das ist eine ganz interessante Entwicklung.
§ 11 - Auswahl der Bieter - ist an sich überflüssig. Es ist an sich überflüssig, die Bestimmungen von VOB, VOL, VOF abzuschreiben und noch einmal zusätzlich auf ein Landesgesetz aufzupfropfen, es ist alles bereits geregelt. Auch die Berücksichtigung besonderer Vergabekriterien, meine Damen und Herren, ist bereits heute über VOB/A § 16 Abs. 6 Nr. 3 möglich. Sie haben das vollkommen richtig gesagt, es ist bereits heute so, dass der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen ist, dass unter Berücksichtigung aller Aspekte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Ren
tabilität, Kundendienst und technische Hilfe, als das Wirtschaftlichste erscheint. Das niedrigste Angebot allein ist nicht entscheidend. Das sagt bereits heute die VOB und die übrigen Regelwerke entsprechend. Insofern ist also auch § 12 - Erteilung des Zuschlags - absolut überflüssig, weil längst geregelt. Ebenso trifft § 13 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrags - keine, aber auch überhaupt keine Regelung, die nicht längst bestehen würde, meine Damen und Herren.
Mit § 14 - Tariftreue - bringen Sie auch nichts, was wirklich neu wäre, außer dem Neuaufguss der wirklich untauglichen Mindestlohnerklärung. Ich will Ihnen schildern, wie das gewesen ist und es war vollkommen richtig, dass sie abgeschafft worden ist. Sie ist abgeheftet worden, es ist überprüft worden, ob sie bei den Unterlagen dabei ist. Jawohl, es ist da etwas unterschrieben worden, wo die vergebende Stelle überhaupt keine Chance hatte zu prüfen, ob das wirklich stimmt. Ich sage Ihnen eines: Selbst wenn man das rechtlich durchkriegen könnte, dass etwa Lohnabrechnungen und dergleichen von Vergabestellen geprüft werden könnten, dann würde die Zeit dafür nicht reichen, denn sie haben auch eine Bindefrist, an die Sie sich zu halten haben. Insofern auch zu den ILO Kernarbeitsnormen. Natürlich wollen wir keine Materialien aus irgendeinem Steinbruch in Asien mit Kinderarbeit verbaut haben. Aber im Vergabeverfahren, meine Damen und Herren, können Sie es wirklich nicht überprüfen. Das funktioniert weder zeitlich noch inhaltlich.
Ich habe Ihnen das vorhin schon geschildert. Das muss bereits frühzeitig ansetzen mit der Auftragserteilung in der Planungsphase, bereits mit der Planung selber,
und da sind tatsächlich in meinen Augen in der praktischen Umsetzung immer noch Lücken, das ist richtig. Dann muss in der Bauüberwachung auch durchgesetzt werden, dass solche Materialien nicht dabei sind, aber nicht im Vergabeverfahren, dort schaffen sie es nicht. Was Sie jetzt gefragt hatten, das wollte ich Ihnen jetzt ohnehin vorführen. Der § 17 - Berufsausbildung - und das Thema „Chancengleichheit“ sind in meinen Augen ein ganz klarer Widerspruch zu sauber definierten Ausschreibungsbedingungen. Sie müssen schon vornweg genau definieren, wonach Sie entscheiden wollen, wer den Zuschlag bekommt. Das können Sie genau nicht, wenn Sie dann nachträglich zwischen mehreren Bietern abwägen, wer vielleicht in der Ausbildung doch etwas besser ist oder wer da vielleicht mehr Frauen beschäftigt, abgesehen davon, dass es z.B. bei Tiefbaumaßnahmen schon schwierig ist,
eine Chancengleichheit von Frauen herbeizuführen beim Wuchten von Bordsteinen oder dergleichen. Das sind Dinge, die muss man in der weiteren Debatte wirklich sehr sauber berücksichtigen, so dass der Schuss nicht nach hinten losgeht.
(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Der ist gera- de nach hinten losgegangen.)
Der Treffer landet bei Ihnen. So ein Gesetzentwurf, entschuldigen Sie bitte, das geht ja nun wirklich nicht anders. Nehmen wir mal die Berufsausbildung, das ist das, was ich vorhin sagte. Jetzt haben wir einen kleinen Jungunternehmer, der sich irgendwo in einer Gemeinde selbstständig gemacht hat, der dort als Einzelkämpfer vielleicht Klempner ist und entsprechend den Ausschreibungsbedingungen die Heizung etwa im kommunalen Kindergarten gewinnen würde. Der hat keine Chance, weil der noch niemanden ausbilden kann. Das meine ich damit.
Gehen wir weiter zu § 18. In § 18, meine Damen und Herren, wird in diesem Gesetzentwurf verlangt, dass bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent zum nächsten Bieter die komplette Kalkulation überprüft werden muss.
Dass die komplette Kalkulation überprüft werden muss, das ist schlicht und einfach, meine Damen und Herren, nicht praktikabel. Also wer so etwas verlangt, wer so etwas reinschreibt, hat sich noch nie wirklich selber mit einer Kalkulation befasst. Das, was wir jetzt haben, heißt, dass bei Abweichungen von 10 Prozent in einzelnen Einheitspreisen diese Einheitspreise zu überprüfen sind. Das kann man anhand eines Bieterspiegels ganz sauber überprüfen, meine Damen und Herren. Es funktioniert ja auch. Man muss es nur machen und das müssen öffentliche Auftraggeber gegenüber ihren Erfüllungsgehilfen durchsetzen. Aber eine komplette Kalkulation innerhalb der Vergabefristen zu überprüfen, das ist schlicht und einfach praxisfremd, es ist lebensfremd.
Ebenso lustig waren die Ansätze, die kompletten Nachweisführungen aller NAN im Vergabeverfahren prüfen zu wollen, so wie es im ursprünglichen Entwurf drinstand. Bereits jetzt, meine Damen und Herren, wird die Bindefrist immer wieder überschritten. In § 21 werden Kontrollen, Einsicht in Entgeltabrechnungen gefordert. Erstens ist es datenschutzrechtlich schwierig, zweitens schwierig bei bestehenden Arbeitsverträgen nachträglich einzuführen - die meistens sogar Verschwiegenheitsregelungen enthalten - und drittens ist es leider - ich begrüße das nicht, aber es ist so - in der Praxis jederzeit zu umgehen, es wird Ihnen nichts helfen.
Kritisch sehe ich einen Verwaltungsrechtsweg unterhalb der Schwellenwerte einzuführen, meine Damen und Herren. Ich weiß, dass das auch in Teilen meiner eigenen Partei anders gesehen wird, aber das wird dazu führen, dass regelmäßig durch den Rechtsweg Vergabeverfahren ausgehebelt werden. Wir haben es gerade in Greiz erlebt an der B 92, wo sich dann herausgestellt hatte, dass eigentlich die Vergabe rechtlich sauber gewesen wäre. Trotzdem hat sich die ganze Baumaßnahme um ein Dreivierteljahr verzögert und zum Schluss dann nicht mehr derjenige bekommen, der normalerweise das hätte bekommen müssen, weil er nach einem Dreivierteljahr nicht mehr diese Preise halten konnte.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, an dieser Stelle freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss, weil ich meine, dass hier handwerklich kräftig nachgebessert werden muss.
Ich möchte Ihnen noch einen weiteren Gedanken mit auf den Weg geben und das einfach mal vom Praktischen her etwas hinterleuchten. VOB 2009 sieht erstmals - das habe ich vorhin gesagt - feste Schwellenwerte für die beschränkte Ausschreibung vor. Sagen wir mal als Beispiel bei 150.000 € im Hochbau in einer öffentlichen Ausschreibung, vielleicht für ein Dorfgemeinschaftshaus, kommen bei diesen Posten für die Angebotsauswertung - das ist die Leistungsphase 7 - 664,30 € heraus. Das heißt, für 664,30 € in der Honorarzone 3 müsste die komplette Prüfung der Angebote erfolgen, jetzt schon. Dafür muss im Regelfall die fachliche und wirtschaftliche Eignung der Bieter geprüft werden, es muss ein Bieterspiegel angelegt und anhand dessen die Angemessenheit der Einheitspreise geprüft werden. Unangemessen erscheinende Preise - das sind alles Bestimmungen, die jetzt schon bestehen - sind zu hinterfragen, Bietergespräche durchzuführen, um Aufklärung über die Angemessenheit der Preise herbeizuführen, die Eignung der angebotenen Produkte zu erlangen, gegebenenfalls Bemusterungen durchzuführen und dergleichen. Durchaus jetzt schon sind Ausschreibungen nicht unüblich mit bis zu 20 Bietern je Gewerk und jetzt nehmen wir einen Exkurs ins normale Leben. Bei diesem Rohbau für das beschriebene Dorfgemein
schaftshaus würde man aufteilen in Gewerke für Erdarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, um das mittelstandsfreundlich zu tun und hätte damit in diesem Fall vier Gewerke. Wenn wir jetzt im Extremfall pro Gewerk 20 Angebote hätten, wären also für diese 664,80 € 80 Angebote auszuwerten. Das macht pro Angebot 8,31 €. Wenn Sie als notwendigen Stundensatz zur Abdeckung normaler Kosten nur 40 € veranschlagen, große Büros brauchen mehr, ergeben sich 12 Minuten pro Angebot.