Herr Staatssekretär, Sie haben sowohl bei der Nachfrage zu Punkt 1 und auch zu Punkt 3 die Bereitschaft des Landes signalisiert, dort möglicherweise mit in die Finanzierung zu gehen. Gibt es dazu speziell zu beiden Dingen im Haushaltsplan konkrete Festlegungen? Können Sie dazu jetzt schon einmal die Summen sagen, speziell zur Frage 3, bei der Schanze am Wadeberg, weil Sie jetzt eben gesagt haben, das soll 2011 dann schon in Bau gehen. Dann müssten ja finanzielle Mittel eingestellt sein.
Die Mittel sind eingestellt. Ich habe die Zahlen nicht genau im Kopf, deswegen würde ich Sie Ihnen lieber nachreichen. Das können wir dann übrigens auch in der Haushaltsdiskussion machen, also die Haushaltsstellen sind „Förderung von gemeindlichen Sportinvestitionen“ im Bereich unseres Ministerium und da stehen, glaube ich, 4 Mio. drin, darunter subsumiert ist auch diese Sache mit der Schanze. Entweder wollen Sie es jetzt gleich nachgereicht haben oder wir machen es in der Haushaltsdiskussion dann. Das ist mir jetzt egal.
Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1510.
Nach Presseberichten steht die seit 1979 existierende KZ-Gedenkstätte Außenlager „Laura“ bei Schmiedebach vor einer ungewissen Zukunft. Grund ist der schlechte bauliche Zustand und der Rückzug des gegenwärtigen Betreibers. Erforderliche bauliche Sanierungen können nicht durchgeführt werden, da sich die Gebäude nicht im Eigentum des Landkreises befinden. Trotz bestehenden
Denkmalschutzes soll der private Eigentümer des Geländes vor einigen Jahren am Dach eines der zum Objekt gehörenden Gebäude Abtragungen vorgenommen haben, die zu schweren Schäden und zum Abriss des Gebäudes führten. Andere, heute noch genutzte Gebäude, sind durch den bevorstehenden Auszug des CJD von Verwahrlosung bedroht.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Erhaltung von Sachzeugnissen, insbesondere Gedenkstätten, zur Erinnerung an die Verbrechen der NS-Diktatur bei vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einerseits Zeitzeugen dieser Verbrechen in unserer Gesellschaft immer weniger mahnend zur Verfügung stehen, andererseits aber in Deutschland und anderen europäischen Staaten Ideologien, die auf die Unterdrückung und Verfolgung von Menschen anderer Herkunft und Kultur setzen, erneut Auftrieb erleben?
2. Anerkennt die Landesregierung eine Verantwortung für die Erhaltung und Bewahrung dieser Zeugnisse und wie will die Landesregierung gemeinsam mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt tätig werden, um einen drohenden Verfall der KZ-Gedenkstätte Außenlager „Laura“ abzuwenden?
3. Trifft die Tatsache zu, dass der Privateigentümer des Geländes durch die vollständige oder teilweise Entfernung des Daches eines der Gebäude der Gedenkstätte schwere bauliche Schäden verursachte, obwohl das Gebäude unter Denkmalschutz stand und wie wurde oder wird deswegen von den zuständigen Behörden gegen den Verursacher vorgegangen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.
Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung misst der Erhaltung von Sachzeugen zur Erinnerung an die NSDiktatur und der Nutzung für die historische Bildung bzw. zur Demokratieerziehung große Bedeutung bei.
Zu Frage 2: Die Landesregierung bekennt sich im vollen Maße zu dieser Verantwortung. Sie trägt zur Erhaltung und zum Betrieb der Gedenkstätte Bu
chenwald und Mittelbau Dora mit jährlichen Landesmitteln in Höhe von 3,382 Mio. € bei. Das sind 50 Prozent des Gesamtbedarfs, dessen andere Hälfte durch den Bund getragen wird. Der Freistaat Thüringen förderte bisher den Betrieb der Gedenkstätte Laura mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss. Darüber hinaus stellt er dem Landkreis noch in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 50.000 € für notwendige Sanierungsarbeiten zur Verfügung. Die Landesregierung sieht - wie der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - keinen Grund für einen Zweifel an einer erfolgreichen Fortführung der bisher in der Gedenkstätte Laura geleisteten Arbeit.
Zu Frage 3: Alle ehemals für das Außenlager Laura des Konzentrationslagers Buchenwald genutzten Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ein Teil der Liegenschaft wird durch den Eigentümer privat genutzt. Er war im September 2006 aufgefordert worden, Sicherungsmaßnahmen an einem Schuppen vorzunehmen. Bei einem Ortstermin mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege am 24.04.2008 wurde der vom Amtsgericht Rudolstadt eingesetzte Zwangsverwalter aufgefordert, für Sicherungs- und Dokumentationsmaßnahmen zu sorgen. Die Privatinsolvenz des Eigentümers führte zu Verzögerungen der Reparaturarbeiten an dem ohnehin desolaten Gebäude. Am 2. Juli 2010 wurde dem Antrag auf Abriss der Schuppenwände mit der Auflage stattgegeben, den Grundriss des Gebäudes nachvollziehbar darzustellen. Das Aufstellen einer Informationstafel wurde empfohlen. Der abgerissene Schuppen gehörte nicht zum unmittelbaren Gedenkstättenbestand. Um die Erlebbarkeit des authentischen Wortes zu ermöglichen, erfolgte die Auflage, wie in Gedenkstätten üblich, die Fundamente des verloren gegangenen Gebäudes kenntlich zu machen. Die Einbeziehung der bisher privat genutzten Gebäude der Liegenschaft in die Gedenkstättenarbeit ist auch künftig nicht möglich. Zur Erhaltung der nicht für Gedenkstättenzwecke genutzten Gebäude wird deshalb eine private Nutzung auch in der Zukunft unerlässlich sein. Es gibt keine gesetzlichen Mittel, um gegen den insolventen Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie vorzugehen.
Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen wird sich auch künftig im Bereich der KZ-Gedenkstätten konsequent auf die Sicherung des Bestandes und des Betriebes der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora konzentrieren. Hier sind insbesondere die Qualität der nationalen und internationalen Jugendarbeit und die Aktualisierung der musealen Bereiche schwerpunktartig zu fördern. Kleinere Gedenkstättenprojekte außerhalb seiner unmittelbaren Zuständigkeit wird der Freistaat auch in Zukunft unterstützen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, als Erstes freue ich mich, dass die Landesregierung unterstützt. Gleichzeitig allerdings die Frage: Inwieweit sieht die Landesregierung Möglichkeiten, über den Betriebskostenzuschuss und die in diesem Jahr noch abzurufenden Mittel für bauliche Maßnahmen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in die Lage versetzt wird, das Gelände, auf dem sich das ehemalige Konzentrationslager befindet, zu erwerben und damit den Problemen, die jetzt beispielsweise mit der Privatnutzung aufgetreten sind, dann auch zukünftig entgegenzuwirken?
Derzeit sehe ich dafür keine Aktivitäten und keine Möglichkeiten. Das hatte ich Ihnen erläutert, wie wir im Augenblick mit dem Landkreis verblieben sind und wie sich die Situation auch im Augenblick darstellt.
Herr Staatssekretär, dieser insolvente Inhaber dieses Geländes ist ja Landwirt. Soweit ich das mitbekommen habe, hängt das, was er machen kann und was er machen will davon ab, ob er eine größere landwirtschaftliche Nutzfläche erwerben kann, was ihm bisher verwehrt wird, die BVVG-Fläche, das ist bekannt. Ist der Landesregierung bekannt, dass er dort quasi um Fläche kämpft, die er für den Fortbestand seines Betriebes braucht? Und wäre das nicht eine Möglichkeit, um die Gedenkstätte zu erhalten? Das ist die zweite Frage. Gut, aber Sie verstehen, um das dann quasi auf einen guten Weg zu bringen. Der Landwirt braucht die Fläche, um dort auch letzten Endes arbeiten zu können.
Ich muss noch einmal darauf verweisen: Die Gedenkstätte besteht und wird in vollem Umfang nicht nur erhalten, sondern auch fortgeführt. Sie wird auch unterstützt. Ich wollte nur diesen Zungenschlag korrigieren. Es gibt aktuell keine Gefährdung der Gedenkstätte. Es gibt einen baulichen Eingriff an einem privat genutzten Teil des Gesamtdenkmals, nicht der Gedenkstätte, des Gesamtdenkmals und an diesem denkmalgeschützten, aber privat
genutzten Bereich sind derzeit keine weiteren Zugriffe geplant und möglich. Nur um das zu konkretisieren, ich denke, es ist wichtig, das auseinanderzuhalten. Wir haben eine Gedenkstätte zu deren fortgesetzter Förderung wir stehen, für die wir uns verantwortlich fühlen. Wir haben ein Denkmal, das größer als diese Gedenkstätte ist und für den privat genutzten Teil dieses Denkmals können wir nicht gleichzeitig in Verantwortung treten.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1516.
Der Abgeordnete Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat mit drei Kleinen Anfragen die Umsetzung des Steuervollzugs und darunter auch die Arbeitsweise und Ergebnisse der Steuerfahndung in Thüringen hinterfragt. Die Landesregierung hat mit ihren Antworten, insbesondere mit der Antwort in Drucksache 5/1485, deutlich gemacht, dass die Steuerfahndung in Thüringen erfolgreich arbeitet und allein in den letzten beiden Jahren ein steuerliches Mehrergebnis von über 20 Mio. € erbracht wurde.
3. Was besagt eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Finanzministeriums hinsichtlich der in Erwägung gezogenen Strukturveränderungen der Steuerfahndung durch Zusammenlegung der vier Standorte und welche Position vertritt dazu die Landesregierung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst eine Vorbemerkung: Die Steuerfahndung ist unabhängig von dem durch sie erzielten Mehrergebenis in erster Linie ein Instrument zur Strafverfolgung, welches gleichzeitig auch einen abschreckenden und damit präventiven Charakter hat. Daher ist es auch wenig sinnvoll, bei der Steuerfahndung eine Kosten-Nutzen-Rechnung zwischen Mehrergebnis und Prüfereinsatz aufzumachen, oder die genaue Personalentwicklung in den Steuerfahndungsstellen nachvollziehen zu wollen, weil diese Stellen jenseits ihrer Besetzung und ihres Mehrergebnisses durch ihre Präsenz einen Wert an sich haben.
Zu Frage 1: Zum Stand 1. Juli 2010 arbeiteten in den Thüringer Steuerfahndungsstellen 69 Bedienstete.
Zu Frage 2: Das für das Jahr 2009 vorläufig errechnete Mehrergebnis der Thüringer Steuerfahndungsstellen betrug 20.577.654 €. Die in diesem Jahr dafür durchschnittlich angefallenen Personalkosten über alle Laufbahngruppen beliefen sich auf ca. 2,6 Mio. €.
Zu Frage 3: Das Thüringer Finanzministerium hat keine externe Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Stattdessen hat es in einer eigenen Organisationsuntersuchung die Anzahl der Steuerfahndungsstellen unter der Maßgabe einer stärkeren Kompetenzbündelung evaluiert. Dabei hat sich ergeben, dass durch eine Reduzierung der derzeit vier Stellen auf zukünftig nur noch zwei Stellen vor dem Hintergrund knapper Personalressourcen die Effektivität gesteigert werden kann.
Zu Frage 4: In der Konsequenz dieser Erkenntnis ist es geplant, die Zuständigkeiten bis spätestens Ende nächsten Jahres zu konzentrieren. Ich danke Ihnen.
Ja, danke schön, für die Antwort. Ich denke, dass aus fachlicher Sicht eine Konzentration sicherlich eine Option ist, aber es gibt bereits die ersten Bedenken auch von Beschäftigten. Deswegen meine Frage: Welche Form der Gesprächsführung mit den betroffenen Beschäftigten haben Sie schon genutzt und wie wird dabei die Mitarbeiterbeteiligung organisiert. Als zweite Nachfrage: Welche Standorte sind denn für Konzentrationen geplant und ziehen Sie auch Außenstellen in Erwägung?
Vielleicht fange ich hinten an: Außenstellen machen nur da Sinn, wo sie in Bürgerkontakt treten. Die Steuerfahndung arbeitet anders als die Veranlagungsstellen, da haben wir ja diese Servicestellen. Die Steuerfahndung, wenn sie rausgeht, durchsucht und dafür brauchen Sie ja keine Außenstellen. Da haben sie ein Objekt, für das sie einen Durchsuchungsbeschluss haben und da fahren sie dann hin und das können auch mehrere Objekte sein. Insofern ist die Arbeitsweise eine andere.
Es soll sich konzentrieren auf Gotha und Gera, auf die zwei Standorte, das ist auch letzte Woche den Führungsgremien und der Finanzverwaltung kommuniziert worden. Es wird ein Feinkonzept erarbeitet und daraufhin wird dann auch untersucht, welches Personal wie umgesetzt werden wird. Da auch andere Stellen wiederum im Gegenzug verlagert werden, wird es zu einem Austausch kommen und es wird jeder Beschäftigte ein Gespräch bekommen. Dann wird man sehen, wenn das Feinkonzept vorliegt, wer wohin fahren muss. Aber das ist alles machbar. Wir haben im Außendienst, und das betrifft insbesondere die Steuerfahndung Betriebsprüfung, die Heimarbeit, die ermöglicht es vielen, die größere Distanzen - ich rede jetzt von über 10, 20 Kilometern - täglich fahren müssten, ihre Arbeitszeit auf wenige Tage in der Woche oder manchmal auch nur auf einen Tag zu reduzieren.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, man kann bei der Steuerfahndung nicht Effizienzkennziffern zu Rate ziehen. Aber können Sie einschätzen, ob die jetzige und künftige Personalstruktur tatsächlich ausreicht, um in diesem Bereich mögliche Gesetzesverletzungen zeitnah und effektiv zu verfolgen?