stattung gehört haben, hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss intensiv in den letzten Monaten mit der Jahresrechnung 2007 und den Feststellungen des Rechnungshofs sowie den Stellungnahmen der Landesregierung dazu beschäftigt. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Haushalt 2007 Teil des Doppelhaushalts 2006 und 2007 war und bereits im Dezember 2005, also auch rechtzeitig, verabschiedet wurde. Einnahmen und Ausgaben waren im Plan ausgeglichen und mit 9,01 Mrd. € beziffert, somit um 300 Mio. € weniger als das Volumen in 2006. Letztlich - und das hat die Jahresrechnung gezeigt - wurden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9,28 Mrd. € realisiert. Die Mehreinnahmen in Höhe von ca. 700 Mio. € resultierten hauptsächlich aus Steuermehreinnahmen aufgrund der wirtschaftlich guten Entwicklung im Jahr 2007, aber auch aus Mehreinnahmen an Zuschüssen und Zuweisungen, aus Mehreinnahmen an Verwaltungseinnahmen. Es gab ebenso auch mehr Ausgaben. Diese resultierten aus Personalausgabenaufwuchs, Ausgaben für Zuschüsse und Zuweisungen, aber auch z.B. für Baumaßnahmen wurde mehr Geld als zunächst veranschlagt, ausgegeben. Bemerkenswert ist der Überschuss von damals 205 Mio. €, welcher zum größten Teil damals der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Auch eine größere Zuführung an den Pensionsfonds war 2007 möglich. Die Steuerdeckungsquote betrug im Jahr 2007 immerhin 54,1 Prozent. Es war damals zunächst eingeplant, neue Kredite in Höhe von 850 Mio. € aufzunehmen. Im Ergebnis - das ist besonders erfreulich - brauchte aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung und der sparsamen Ausgabepolitik kein einziger Euro an Krediten aufgenommen werden. Auf die Rücklage, die gebildet werden konnte, hatte ich schon hingewiesen. Das sind Zahlen und Feststellungen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die wir derzeit und auch in Zukunft so bestimmt nicht wieder erleben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof geht in seinem Bericht auch auf die weitere Entwicklung nach 2007 ein und gibt uns als Haushaltsgesetzgeber wichtige Hinweise dazu. So wird auf die Steuermindereinnahmen in den kommenden Haushaltsjahren hingewiesen und auch auf den sorgsamen Umgang mit der Neuverschuldung für nur unausweichliche Ausgaben im Rahmen der Ausnahmetatbestände zum Schuldenverbot deutlich hingewiesen. Die CDU-Fraktion unterstützt den Thüringer Rechnungshof in seiner Forderung, dass die Landesregierung zur Haushaltsdisziplin aufgefordert wird. Die durch Steuermindereinnahmen, Absenkung der Solidarpaktmittel und auch durch die Reduzierung der EU-Mittel erforderliche Kreditaufnahme muss deshalb auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt werden.
Das heißt für uns, maximal die Grenze der Landeshaushaltsordnung und - so haben wir es hier vereinbart - bis 2014 keine neuen Schulden mehr. Bereits nach der Steuerschätzung vom Mai 2009 mussten und müssen wir gegenüber den damaligen Planungen in den Jahren 2010 bis 2012 mit Mindereinnahmen von 2,3 Mrd. € rechnen. Auch wenn derzeit, wie wir es alle in den Medien und auch aus der Wirtschaft wahrnehmen, wieder positive Signale aus der Wirtschaft kommen und man auch wieder von einem Zuwachs an Steuereinnahmen spricht, so heißt das für uns in Thüringen keinesfalls, dass nun gleich wieder viele Wünsche erfüllt werden können. Ich möchte deswegen auch sogleich neue Ausgabeerwartungen dämpfen.
Aufgrund der Ausfälle und der rückläufigen Zuweisungen des Bundes sind Ausgabenkürzungen für uns gerade auch im Hinblick auf die nächste Haushaltsaufstellung erforderlich und unumgänglich. Hier muss die Regierung bereits für den anstehenden Haushalt 2011 klare Zeichen setzen, denn die Beherrschung der Schulden ist die größte Herausforderung in der Legislaturperiode; das hat auch der Landesrechnungshof in seinem Bericht deutlich gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf uns hier in Thüringen kommen enorme Herausforderungen zu. Die Deckungslücke von mehr als 1 Mrd. € in diesem Jahr wäre noch größer, wenn wir nicht den Haushaltsansatz nochmals hier im Landtag gekürzt hätten
und die Rücklagen aus 2007 und 2008 nicht da gewesen wären, um sie in diesem Jahr mit einzubringen. Diese Rücklagen aus 2007 und 2008 - und über 2008 werden wir ja auch noch zu reden haben - werden in diesem Jahr mit ausgegeben. Leider, möchte ich sagen, denn man kann nur einmal Rücklagen ausgeben und sie stehen dann in Zukunft nicht mehr zur Verfügung.
2013 werden wir nach der Mittelfristigen Finanzplanung noch knapp 8,4 Mrd. € einnehmen. Nach der Planung der Mittelfristigen Finanzplanung sollen knapp 10,2 Mrd. € aber ausgegeben werden. Auch hier sieht man wieder die Deckungslücke in Höhe von 1,7 Mrd. € auf uns zukommen, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Konsolidierungsbedarf, der dann auch erbracht werden muss.
Auch über die Ergebnisse des ifo-Instituts Dresden, insbesondere von Herrn Joachim Ragnitz erstellt, bezüglich der Entwicklung bis zum Jahr 2020 haben wir an dieser Stelle vor nicht allzu langer Zeit diskutiert. Es wird vorhergesagt, dass dann in Thüringen nur noch mit Einnahmen von 6,2 Mrd. € zu rechnen ist. Das sind knapp 30 Prozent weniger als in diesem Jahr. Anders gesagt, zwischen den Aus
gaben 2010 und den Einnahmen 2020 klafft eine Lücke von sogar 3,6 Mrd. €. Deshalb muss jetzt umgesteuert und gehandelt werden und insofern ist es wichtig, dass die Landesregierung bei der Vorlage des Haushalts 2011 diese Situation entsprechend berücksichtigt und an der Ausgabensenkung gearbeitet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2010 ist als Haushalt des Übergangs bezeichnet worden. Unsere Ministerpräsidentin hat verdeutlicht, dass dies ein einmaliger Vorgang bleiben muss und wird. Die Landesregierung hat auch eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt - darüber wurde schon oft diskutiert - und sie muss auch unmittelbar Ergebnisse bringen, denn wir hier im Landtag haben beschlossen, dass bis zum Ende der Wahlperiode wieder Haushalte ohne neue Schulden vorzulegen sind. Laut Koalitionsvertrag gilt ab 2011 die Schuldenbremse der Landeshaushaltsordnung. Danach stehen im kommenden Jahr ca. 700 Mio. € weniger zur Verfügung als in diesem Jahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesrechnungshof mahnte ferner an, eine eigene Thüringer Strategie zum Abbau der Schulden zu entwickeln. Zum Ende des Haushaltsjahres 2007 lag der Schuldenstand bei rund 16,6 Mrd. € inklusive der alternativen Finanzierungen. Dafür muss das Land jährlich knapp 700 Mio. € Zinsen bezahlen. Da können wir froh sein, dass wir derzeit ein relativ niedriges Zinsniveau haben. Aber dass das so bleibt, ich meine, davon kann man nicht ausgehen, so dass wir auch an dieser Stelle mit steigenden Ausgaben zu kämpfen haben werden.
Die CDU-Fraktion sieht sich durch den Bericht bestätigt, die bereits in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene engere Schuldenaufnahmeregelung nebst Tilgungsgeboten nicht aufzuweichen. Der Ausweg in neue Schulden verschiebt lediglich die Ausgabenkürzungen in die Zukunft und verschärft die schwierige Situation. Bei allen guten und wichtigen Wünschen aus den Reihen der Regierung und auch aus den Reihen des Parlaments wäre es unverantwortlich, wenn wir die Schuldenproblematik aus den Augen verlieren würden. Auch das hat uns der Rechnungshof deutlich in den Bericht für das Jahr 2007 hineingeschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Prüfbericht prangert auch Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder an. Ins Visier geriet dabei zum Beispiel die Klassik Stiftung Weimar. So sei die Produktion und Aufführung einer Oper, die nur einem ausgewählten Kreis von 492 Gästen gezeigt wurde, unverhältnismäßig gewesen. Die Ausgaben beliefen sich auf 337.000 € dafür. Die vier Aufführungen brachten 31.000 € an Einnahmen ein. Nach dem Eingang einer Spende belief sich am Ende die Deckungslücke auf immer noch über 200.000 €. Bei aller Sympathie für Kunst und Kultur, hier hört mein
und unser Verständnis für solche Ausgaben auf, zumal in den vergangenen Wochen bereits wieder von gleichartigen geplanten Veranstaltungen der Klassik Stiftung Weimar die Rede ist. Ich meine, Operninszenierungen gehören nicht zu deren ureigenster Aufgabe, zumal in Weimar mit dem Kunstfest, das wir in diesem Jahr auch mit 650.000 € aus dem Landeshaushalt fördern, schon weitere Kulturveranstaltungen dort auch in der Region mit Steuergeldern unterstützt werden und wir darüber hinaus auch unsere vielfältige Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen haben, die wir auch mit einem entsprechenden Finanzierungspakt finanziell unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein mit 465.000 € saniertes historisches Gebäude der Klassik Stiftung, das im Ilmpark gelegene Pogwischhaus, wurde nur gelegentlich als Gästehaus genutzt und stand ansonsten leer. Auch das beanstandete der Rechnungshof in seinem Bericht. Für die Wohnungen wurden keine Nutzungsentgelte erhoben. Die Entscheidung über die nur gelegentlich erfolgte Nutzung des Gebäudes als Prestigeobjekt der Stiftung habe ausschließlich beim Präsidenten der Stiftung gelegen. Die Kritik des Rechnungshofs hat inzwischen Früchte getragen und es werden nunmehr Entgelte für die Nutzung des Hauses erhoben. Ich denke, das werden wir auch bei uns im Haushalts- und Finanzausschuss weiterverfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe hier nur zwei von den vielen Beispielen genannt, wo Einsparungen möglich gewesen wären. Es gibt aber noch viele andere Dinge, die wir uns leisten und die sich andere Länder nicht leisten können. Da müssen wir auch ansetzen und die Ausgaben so zurückschrauben, dass wir noch guten Gewissens auch unseren Geberländern in die Augen schauen können.
Der Rechnungshof hat auch in diesem Bericht wieder Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Kommunen aufgenommen. Auch das soll an dieser Stelle erwähnt sein. Diese Feststellungen sind natürlich nicht Teil der heutigen Entlastung der Landesregierung, sondern sollten im Innenausschuss diskutiert werden. Diese Anregung möchte ich den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses mit auf den Weg geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedanken uns sehr herzlich beim Rechnungshof und bei den Mitarbeitern, auch bei den Ministerien, insbesondere beim Thüringer Finanzministerium für ihre Hinweise, Zuarbeiten, Anregungen, die Beantwortung unserer Fragen und die gute Zusammenarbeit im Haushalts- und Finanzausschuss. Namens meiner Fraktion bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, der Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Jahr 2007 zuzustimmen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Für meine Fraktion will ich an dieser Stelle auf ein paar wenige Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnungshofberichts von Relevanz waren, sicher auch von strittiger Auffassung zwischen den Fraktionen. So ein Bericht soll ja auch immer Schlussfolgerungen enthalten für die weitere Arbeit. Außerdem geht es hier um die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2007. Ich darf es an dieser Stelle schon vorwegnehmen. Eine Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 kann der Landesregierung von der Fraktion DIE LINKE nicht erteilt werden.
Der Umgang mit den Landesmitteln, also mit Steuergeldern, war mehrfach zu beanstanden. Frau Kollegin Lehmann hat bereits auf die Jahresrechnung 2007 mit vielen Zahlen hingewiesen. Ich werde das an dieser Stelle deshalb weglassen, das ist auch im Sinne von Effizienz, aber eine Bemerkung sei mir gestattet an der Stelle. Es war Joachim Ragnitz, der aufgrund dieser gestiegenen Sachkosten einen Einstieg in die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform gefordert hat. Vielleicht sollte man den Passus hier dann noch einfügen.
Meine Damen und Herren, ich werde im Folgenden ein paar wenige Beispiele anführen, die belegen, dass die Landesregierung eine Entlastung für 2007 auch nicht verdient hat. Erstes Beispiel: Dem Kurator der Stiftung FamilienSinn wurden ungerechtfertigte Privilegien eingeräumt. Er erhält eine Abfindung für den Fall seiner vorzeitigen Abberufung unabhängig davon, ob er nun vorzeitig entlassen wird oder nicht. Das entspricht nicht dem öffentlichen Dienstrecht. Die kostenlose Privatnutzung des Dienst-BMW setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Zweites Beispiel - Frau Lehmann hat es ebenfalls schon ausgeführt: Die Stiftung Weimarer Klassik verfügt über mehrere Gästewohnungen in verschiedenen historischen Häusern. Ein Gästehaus ist das Pogwischhaus. Die Belegung dieses Prestigeobjekts, das mit viel Steuergeld saniert wurde, erfolgte entgeltfrei und lag ausschließlich in der Entscheidung des Präsidenten der Stiftung. Herr S. aus W. verfügte also über einen Teil des Stiftungsvermögens nach Belieben, also ohne irgendwelche Regeln und Abstimmungsnotwendigkeiten. Die Stiftungsverwaltung hatte keine Ahnung von der Belegung des Gästehauses und konnte dem Rechnungshof zur Prüfung nicht einmal Zugang verschaffen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch als drittes Beispiel noch einmal namens meiner Fraktion die Vorgänge zu einer Opernproduktion der Klassik Stiftung Weimar benennen. Trotz dass bereits Anfang 2007 auf haushaltsrechtliche Verstöße durch den Rechnungshof hingewiesen wurde, erfolgten vonseiten des zuständigen Ministeriums keine stiftungsaufsichtsrechtlichen Schritte. Auch das ist inakzeptabel.
Viertes Beispiel: Es kam zu enormen Kostensteigerungen im Betreuungsrecht nach § 1896 BGB. Hier geht es um die gerichtlich angeordnete Betreuung von Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Kostensteigerungen haben ihre Ursache in der Privatisierung der Betreuung durch den verstärkten Einsatz von Berufsbetreuern. Hier ist ganz offensichtlich: Nicht alles wird automatisch billiger, wenn es der Staat nicht mehr macht. Der Rechnungshof sagt, dass öffentlich Bedienstete hier kostengünstiger arbeiten würden. Das liegt auch in der Natur der Sache, wenn man sich überlegt, für welche Aufgaben hier gesorgt werden soll.
Ein fünftes Beispiel: Die Verwendungsnachweisprüfung bei Krankenhausbauten funktioniert nicht wegen mangelhafter Organisationsstruktur der Prüfung. Von den seit 1972 eingesetzten 2,5 Mrd. € waren bis 2007 noch 1,9 Mrd. € ungeprüft. So, sehr geehrte Damen und Herren, kann man nicht mit Geld umgehen. Das ist inakzeptabel.
Ein letztes Beispiel: Hier möchte ich eine Aussage des Rechnungshofs zitieren - Herr Präsident, danke -, die für sich spricht: „Beim Bau einer Landesstraße haben die beteiligten Stellen gegen die einschlägigen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen nach VOB verstoßen. Dadurch wurden die Mindeststandards der Korruptionsprävention nicht eingehalten und es entstanden vermeidbare Ausgaben von rund 100.000 €.“ Nicht einmal die Mindeststandards der Korruptionsvorbeugung wurden eingehalten. Meine Damen und
Zum Schluss noch ein paar Worte zur Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2007. Beim Rechnungshof ist für das Haushaltsjahr 2007 festzustellen, dass von geplanten 9,4 Mio. € rund 400.000 € eingespart wurden. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben gab es nicht und Ausgabereste mussten auch nicht übertragen werden. Aber auch sonst ist wie immer - nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil ist daher für uns völlig unproblematisch. Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Ich muss Frau Lehmann ausdrücklich recht geben, die begonnen hat mit den aktuellen Wachstumszahlen aus der Wirtschaft und den Schlussfolgerungen, die sie daraus gezogen hat. Der Freistaat Thüringen wird auch bei einer besseren steuerlichen Entwicklung bis zum Jahr 2020 Jahr für Jahr reale Einnahmen einbüßen, und das bei tendenziell steigenden Ausgaben. Nach den Festlegungen des Solidarpakts II - des sogenannten Solidarpaktfortführungsgesetzes werden die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten von jetzt ca. 1,25 Mrd. € bis 2020 auf null zurückgehen. Gleichzeitig werden auch die im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II gewährten Zahlungen vom Bund und der EU deutlich zurückgehen und am Ende dieses Zeitraums wird es keine gesonderte Ostförderung mehr geben; so die Einigung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2001. Durch Einwohnerverluste verringern sich zudem Thüringens einwohnerbezogene Ansprüche aus dem Länderfinanzausgleich. Es bedürfte schon eines überproportional hohen Steuerwachstums, um diese genannten negativen Einnahmeeffekte zu kompensieren.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig steigen aber in verschiedenen Bereichen die Ausgaben. Neben der normalen Teuerung steigen, wenn nicht gegengesteuert wird, die Personalausgaben durch die zu erwartenden Tarifsteigerungen. Die in der Vergangenheit bei den Verbeamtungen an den Tag gelegte Kurzsichtigkeit hat zur Folge, dass die aufgelaufenen Pensionslasten regelrecht explodieren. Wir hatten das Thema heute beim Tagesordnungspunkt 4. Die Zahlen sind dort genannt worden.