Festgeschrieben ist das Verfahren der namentlichen Abstimmung, wie wir es bereits praktizieren. Da gab es in der vergangenen Legislaturperiode Diskrepanzen, dass Abgeordnete nicht anwesend gewesen sein sollen und trotzdem war ihre Karte bei der namentlichen Abstimmung abgegeben worden. Das müsste also der Vergangenheit angehören.
Wichtig ist auch diese Poollösung bei den Stellvertretern in den Ausschüssen, denn es hat sich ja in der Praxis gezeigt, dass es gar nicht immer möglich ist, feste Stellvertreter in den Ausschüssen parat zu haben. Diese stehen zwar auf dem Papier, aber es funktioniert dann halt doch nicht.
Wichtig ist uns auch die Begrenzung der Mündlichen Anfragen, nur noch eine pro Abgeordneten in jeder Sitzungswoche, das ist gut, aber auch der wichtige zweite Halbsatz, dass die aus Zeitmangel nicht abgearbeiteten Fragen nicht in der nächsten Sitzung aufgerufen werden, wie das in der bisherigen Geschäftsordnung der Fall ist, sondern dass die Landesregierung innerhalb einer Woche eine schriftliche Antwort vorlegen muss. Ich denke, das ist eine wesentliche Verbesserung.
Wir werden das alles im Justizausschuss beraten mit den ergänzenden Anträgen, die jetzt noch von den einzelnen Fraktionen kommen. Änderungsan
Meine Damen und Herren, was wir auch im Justizausschuss noch beraten sollten, ist die Anzahl der Kleinen Anfragen. Hier müssen wir noch mal darüber nachdenken, ob wir nicht auch eine ähnliche Regelung wie bei den Mündlichen Anfragen finden können. Ich weiß, das Fragerecht des Abgeordneten ist ein hohes Gut. Ich habe selber auch viele Jahre in der Opposition zugebracht und weiß, wie wichtig das ist.
Man muss aber auch andererseits überlegen, wie viele Dinge werden wirklich abgefragt, manches davon könnte ich sofort aus dem Jahrbuch des Landesamtes für Statistik vorlesen, wo man sich wirklich fragen muss, wo die Grenze ist, dass das Fragerecht nicht missbraucht wird. Darüber sollten wir einfach noch mal ganz offen im Justizausschuss diskutieren. Was ich für wichtig halte und was in meiner Fraktion wichtig war, ist die Dokumentation des Abstimmverhaltens der einzelnen Fraktionen. Das gehört nicht in die Geschäftsordnung, wir haben aber vorhin gesehen, die Landtagspräsidentin Diezel hat das sehr gut praktiziert, so dass wir im Protokoll dann auch nachvollziehen können, welche Fraktion hat denn zugestimmt, welche Fraktion hat dagegen gestimmt. Das halten wir für ganz wichtig. Das sind Dinge, die wir gar nicht in der Geschäftsordnung zu regeln brauchen, da gibt es einfach praktikable Lösungen, wie das durchgeführt werden kann.
Ich habe begonnen mit Transparenz unserer politischen Arbeit. Das Thema Transparenz ist uns ganz wichtig und deshalb wollen wir eine bessere Bürgerbeteiligung bei parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Wir wollen die Einrichtung von Internetforen. Das hat „Mehr Demokratie e.V.“ jetzt auch noch mal nachdrücklich in der Öffentlichkeit gefordert. Wir wollen das und ich sage Ihnen, wir machen das; das kommt, es ist nur noch eine Frage der Zeit. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verständigt und da steht: „Bei ausgewählten Gesetzgebungsverfahren werden im Landtag Diskussionsforen im Internet erprobt.“ Das kann man jetzt nicht in die Geschäftsordnung schreiben, das wollen wir in der Praxis erproben. Dazu müssen wir schauen, was brauchen wir für technische Voraussetzungen hier im Landtag, was brauchen wir für einen Personalaufwand, mit welchen Kosten ist das verbunden und dann werden wir in eine Testphase gehen, wenn das geklärt ist, und dann kann man immer noch überlegen, ob das wirklich in die Geschäftsordnung muss oder ob man es nicht einfach macht.
Meine Damen und Herren, was unseres Erachtens noch notwendig wäre, wäre eine Verkürzung der Redezeiten hier im Plenum. Dazu lagen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, zum Teil auch sehr weitreichende. Es stellte sich dann aber heraus, dass diese eingebettet wurden in Koppelgeschäfte mit anderen Anträgen. Dann sage ich natürlich wieder, wenn wir das so machen und koppeln ein Ding an das andere, dann ist es schlicht und einfach nicht gewollt. Hier gekoppelt an die Frage der Öffentlichkeit der Ausschüsse. Das ist mit einer Veränderung der Verfassung verbunden, das sollte aber nicht die alleroberste Hürde sein. Wir haben da einfach Bedenken. Es gab zu der Problematik bei der Erstellung unserer Thüringer Verfassung ausführliche und intensive Beratungen. Das war in der 1. Legislaturperiode, da war ich noch nicht hier, aber ich habe mir auch Protokolle angeschaut aus den Jahren 1991, 1992, 1993. Dort wurde sich mehrheitlich dafür entschieden, die Öffentlichkeit von Ausschüssen als Ausnahme zu betrachten und nicht als Regel. Es ist dort natürlich auch dargelegt worden, dass es wichtig ist, dass man bestimmte Dinge irgendwo vorberaten muss. Wenn man die Ausschüsse öffentlich macht, dann muss man davor entsprechende Vorberatungen organisieren und durchführen.
Es ist einfach notwendig, dass bestimmte Details und andere Dinge erst einmal im nicht öffentlichen Teil vorberaten werden,
egal wie man das organisiert, man kann nicht sofort jede kleinste Idee, die man hat, auf den Marktplatz tragen.
Deshalb sage ich, es ist gut, wie es geregelt ist, dass die Ausschüsse, so wie es im Moment ist, wie es auch Herr Emde dargestellt hat, zu bestimmten Dingen öffentlich tagen und andere aber in der Regel nicht öffentlich sind.
Frau Rothe-Beinlich, Sie hatten vorgetragen, dass einige Bundesländer öffentliche Ausschuss-Sitzungen haben. Die Mehrheit hat es nicht - das will ich nur erst einmal sagen -, aber wir haben uns auch in den Ländern kundig gemacht, die das mit den öffentlichen Ausschüssen praktizieren und die sagen, na gut, Transparenz haben wir, aber es hat auch seine Nachteile. Das muss man einfach so werten und deshalb haben wir uns in der Fraktion entschieden, wir wollen das so nicht.
Wenn wir jetzt mal auf die Anträge zu sprechen kommen, die eingereicht worden sind: Wenn dann noch eine einzelne Fraktion das Recht haben soll, einen Punkt auf die Tagesordnung der AusschussSitzung zu setzen,
und das Ganze dann auch noch öffentlich ist, dann drohen Selbstdarstellung und Populismus in Vorrang zu kommen. Das muss ich Ihnen einfach mal sagen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber in Bremen ist das kein Problem, oder was?)
Bisher arbeiteten wir in den Ausschüssen, in denen ich mitgearbeitet habe, immer recht sachlich und fachlich miteinander. Ich habe einfach die Befürchtung, dass das unsere Arbeit lähmen wird. Damit nicht genug, wenn dann auch noch hier der Vorschlag kommt, ein einzelner Abgeordneter soll beantragen, Minister herbeizurufen, das ist ja nun die größte Keule, egal ob er nun in Berlin oder Brüssel ist, er soll gefälligst sofort zur Sitzung hierherkommen, dann ist meines Erachtens der Bogen überspannt. Solchen Anträgen werden wir nicht zustimmen.
Die sind für die Praxis der Arbeit im Landtag nicht dienlich. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Kuschel, Sie wollten jetzt dem Abgeordneten Dr. Pidde eine Frage stellen. Sie dürfen.
Danke, Frau Präsidentin. Auch wenn jetzt vielleicht der inhaltliche Zusammenhang etwas verlorengegangen ist, ich wollte Bezug nehmen auf eine Aus
sage von Ihnen, Herr Dr. Pidde. Danke, dass ich die Frage stellen darf. Seit wann sind Sie denn zu der Erkenntnis gekommen, dass die Nichtöffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen für die parlamentarischen Abläufe so gut sei? Ich kann mich erinnern, dass Sie vor einigen Monaten und vor einem Jahr noch eine ganz andere Auffassung hatten. Wann kam Ihnen denn diese Erkenntnis?
Das, was Sie gerade unterstellt haben, stimmt so nicht. Es ist natürlich ein Diskussionsprozess. Der Prozess ist angestoßen, er ist von verschiedenen politischen Richtungen angestoßen worden. Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, dass es in anderen Bundesländern solche öffentlichen Ausschuss-Sitzungen gibt, es ist Diskussionsthema und dann muss man sich einfach kundig machen und muss sehen, wie läuft das in diesen Ländern. Man muss sich noch mal kundig machen, warum haben wir das nicht. Es gibt sehr gute Gründe auch dafür. Ich würde Ihnen empfehlen, die alten Protokolle nachzulesen. In diesem Diskussionsprozess erfolgte natürlich die Meinungsbildung und meine Fraktion ist der Meinung, wir sollten bei der Nichtöffentlichkeit als Regel für die Ausschüsse bleiben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht der Versuchung unterliegen, alles das noch einmal zu wiederholen, was bereits an Konsensualem gesagt wurde, nur weil ich es noch nicht gesagt habe. Ich werde mich also im Wesentlichen auf das konzentrieren, bei dem wir noch einige unterschiedliche Punkte auch zu diskutieren haben.
Gestatten Sie mir deshalb, dass ich damit beginne, was wir als Änderungsantrag Ihnen vorgelegt haben. Nach der derzeitigen Regelungslage kann es Fälle geben, in denen Vorlagen zwar fristgemäß eingereicht worden sind, die aber dennoch nicht im Plenum behandelt werden. Das kann genau dann passieren, wenn Vorlagen zwar vor Fristablauf, aber nach der Ältestenratssitzung eingereicht worden sind. Das ist der Zeitraum zwischen Dienstagnachmittag und Mittwoch 12.00 Uhr, und mittwochs finden ja immer noch Fraktionssitzungen statt. Die betreffenden Vorlagen finden sich also dann nicht auf der vorläufigen Tagesordnung wieder und müssen stattdessen zu Beginn der Plenarsitzung aktiv beantragt werden. Das birgt immer dann die Gefahr der Ablehnung in sich. Zudem ent
steht für die Betreffenden in unbilliger Weise eine Art Bringepflicht, obwohl man innerhalb der vorgeschriebenen Frist geblieben ist und das somit richtig gemacht hat. Deshalb zielt unsere Änderung auf den § 21 Abs. 2 ab, nämlich ihn um einen Satz zu bereichern, der als neuer Satz 2 eingefügt werden soll. Der Präsident hat demnach die fristgemäß, aber nach der Ältestenratssitzung eingereichten Vorlagen automatisch mit aufzurufen. Abgestimmt werden soll ebenfalls nur dann, falls sich Widerspruch erhebt.
Ich will nicht ausschließen, meine Damen und Herren, dass es möglicherweise in Ausschuss-Sitzungen auch noch elegantere Vorschläge oder Nuancen zu diesem Antrag gibt, dem stehen wir selbstverständlich sehr offen gegenüber. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, auch die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten namens meiner Fraktion zu beantragen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, es gibt natürlich auch andere Überlegungen, diesen Widerspruch in der Geschäftsordnung aufzulösen. Es gibt Ideen einer Fristverlängerung. Das kann aber ausdrücklich nicht gewollt sein, weil das selbstverständlich zulasten der Aktualität der Anträge geht. Deswegen werben wir sehr für unseren Vorschlag, meine Damen und Herren.
Zur Frage der Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen: Ich will gern gestehen, das klingt gut, aber, ich denke, es klingt auch besser, als es in der Wirklichkeit und in der Praxis oftmals ist. Unserer Meinung nach haben wir bereits derzeit die Möglichkeit, Ausschuss-Sitzungen öffentlich durchzuführen. Die Formulierung „in der Regel“ heißt ja nicht, dass man Ausschuss-Sitzungen nicht öffentlich durchführen könnte, und wir stehen der Sache selbstverständlich sehr offen gegenüber.
So ist es. Wir stehen der Sache sehr offen gegenüber, auch Ausschuss-Sitzungen öffentlich durchzuführen, aber man muss ja doch mal ein bisschen die Unterschiede mit sehen. Die öffentliche Plenarverhandlung hat ja folgende Funktionen: Sie erfüllt vor allem den Anspruch der Bürger auf Information und, ich denke, das wird auch sehr umfangreich und sehr offen gemacht. Vorhin sind die Kinder angesprochen worden; das ist ja ein Zeichen dafür, wie offen in diesem Plenum auch mit dem Informationsbedürfnis umgegangen wird. Ich denke, auch wenn wir mal im Schnitt durch die Länder schauen, was das Internetangebot des Freistaats Thüringen anbelangt, da kann man sich auch als Oppositionsfraktion durchaus lobend äußern, da sind andere Länder bei Weitem schlechter als Thüringen. Wei
tere Aufgabe im Plenum ist die dauernde Kommunikation zwischen Parlament und Bürger, also die Legitimation durch Transparenz. Die Information der Öffentlichkeit ermöglicht eine unserer Meinung nach wirksame laufende Kontrolle durch das Volk und führt so zu einer Partizipation des Bürgers an der politischen Willensbildung und ermöglicht Kritik und Identifizierung. Dass man daran sicherlich Etliches besser machen will, das ist völlig unbenommen. Die Ausschuss-Sitzungen dagegen sind in der Regel nicht öffentlich und das hat natürlich erfahrungsgemäß Gründe, das sage ich auch mal ganz bewusst auch aus der kommunalpolitischen Erfahrung. Es gibt Sachthemen, es gibt Fachthemen, bei denen es schlicht und einfach sinnvoll ist, wenn man sich auch einmal im ganz konkreten fachlichen und sachlichen Rahmen verständigen kann. Man sieht das auch in anderen Volksvertretungen schlicht und einfach an der Anwesenheit in den Zuschauerreihen, dass dann manchmal eine sachliche Diskussion so nicht mehr möglich ist. Deswegen denken wir, dass man dort noch mal in aller Ruhe und Sachlichkeit und ohne gegenseitige Vorwürfe in der Ausschussdebatte darüber reden muss. Wir sehen es ausdrücklich durchaus kritisch und mit der bestehenden Regelung im Moment hinreichend geregelt.