Protocol of the Session on August 19, 2010

Insofern würden wir den Antrag jedenfalls ablehnen, einer Überweisung an den Innenausschuss aber zustimmen, um auch zu kontrollieren, dass der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht und umgesetzt wird, so dass zum 01.01. entsprechendes Recht gelten kann und diese Ungleichbehandlung beseitigt ist.

Meine Damen und Herren von der LINKEN, diese Schaufensteranträge nutzen keinem, schon gar nicht den Betroffenen und diskreditieren unser politisches System. Danke.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufe ich den Abgeordneten Dr. Augsten auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man kann es ja „Sonderweg beenden“ nennen, wir nennen es, dass sich ein „gleichstellungspolitisches Trauerspiel“ seinem Ende neigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist gut so.

Ja, meine Damen und Herren, Frau Holzapfel, um da Bilanz zu ziehen, bisher haben alle Landesregierungen sich erfolgreich dagegen gewehrt, Lebensrealitäten anzuerkennen. Frau Stange hat einige dieser Höhepunkte genannt. Ich könnte einige an

dere Höhepunkte noch hinzufügen. Fakt ist eins, es gab Benachteiligungen im schlimmen Maße hier in Thüringen, was Schwule und Lesben angeht. Es gab diskriminierende Doppelstrukturen, und das angesichts eines Verfassungsparagraphen, den Sie ja selbst genannt haben. Und wir sind - und das ist auch schon genannt worden - die Einzigen, die neben Baden-Württemberg sich so etwas geleistet haben.

Meine Damen und Herren, es hat nicht an Initiativen gemangelt. Frau Stange war bescheiden genug, um nicht darauf hinzuweisen, dass die LINKEN schon mehrmals initiativ geworden sind hier im Hause.

Herr Kemmerich, ich muss Sie hier einfach korrigieren, wenn Sie glauben, dass es im Jahr 2006 damit losging, parlamentarisch im Bundestag aktiv zu werden. Es gab im Jahr 2001, meine Damen und Herren, das müssen Sie sich einmal „reinziehen“, einen Gesetzentwurf unter Rot-Grün zur - das muss ich vorlesen - Aufhebung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Der ist von der Bundesratsmehrheit CDU, CSU und FDP abgelehnt worden. Also das ging nicht 2006 los im Bundestag,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

sondern diese Dinge sind weit vorher gelaufen. Insofern können Sie nicht so tun, als ob die FDP nun die Partei ist, die das auf den Weg gebracht hat.

Meine Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, dass die jetzige Landesregierung aktiv geworden ist; das findet selbstverständlich unsere Unterstützung. Im Juli gab es die Information, dass es - so bin ich informiert - einen Referentenentwurf gibt, der zu diskutieren ist. Nun kann man ja auch fragen: Ist das jetzt Einsicht in die Notwendigkeit, Anerkennung von Lebensrealitäten oder ist es nicht vielleicht doch so, dass wegweisende juristische Entscheidungen doch dazu geführt haben, dass man daran gar nicht mehr vorbeikommt?

Frau Stange, ich darf vielleicht noch einmal etwas weiter ausholen, man muss sich das mal überlegen, was da die Justiz in den letzten Tagen, kann man ja fast sagen, gemacht hatte.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen festgelegt, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt werden und am 17. August 2010 - noch gar nicht lange her - hat das Bundesverfassungsgericht immerhin einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass Schwule und Lesben in der Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden dürfen. Wenn man dann nicht reagiert als Parlament, dann ist es, so glaube ich, ein Armutszeugnis, insofern hat natürlich

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Kemmerich)

dort letzten Endes auch die Justiz dazu beigetragen, dass Thüringen auf einen guten Weg kommt.

Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden, dass die Landesregierung gelernt hat. Frau Holzapfel hat gesagt, man kann ja auch mal Fehler machen, man muss daraus lernen. Insofern lassen Sie mich einen Blick voraus werfen. Wir sind mitten in der Diskussion und selbst wenn diese Gesetzentwürfe für Thüringen abgestimmt werden, gibt es trotzdem noch viel zu tun. Ich habe hier Stichworte noch aufschreiben lassen, zum Beispiel Einkommenssteuerrecht, darüber muss man sprechen. Es muss darüber gesprochen werden, wie es im Beamtenbereich mit der Versorgung aussieht.

Frau Stange, Frau Holzapfel, Sie werden mir sicher auch beipflichten, wenn wir schon das Diskriminierungsverbot in der Thüringer Verfassung haben und das ist gut, dass wir es haben -, dann ist es auch gute politische Kultur, auf Bundesebene aktiv zu werden. Also warum soll man nicht über eine Bundesratsinitiative aus diesem Haus nachdenken?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Insofern unterstützt meine Fraktion die Anträge, die hier schon kamen, das alles gemeinsam in den Ausschüssen zu diskutieren, federführend Innenausschuss ist in Ordnung. Ansonsten befassen wir uns im Gleichstellungsausschuss sicher sehr gern mit der Thematik. Dass der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sich damit befassen muss, ist auch selbstverständlich, insofern von uns der Antrag zur Überweisung an die Ausschüsse. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns heute mit dieser Thematik, was die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften angeht, wieder einmal beschäftigen. Es ist nicht das erste Mal und es mag ja sein, Herr Dr. Augsten, dass es eine Einsicht in die Notwendigkeit ist, wir brauchen uns an dieser Stelle, Rot-Grün, ja nichts vorzuwerfen; wir haben rechtzeitig diese Thematik mit angesprochen und viele andere auch. Die Linksfraktion hat dies ebenfalls immer zum Thema gemacht. Kollege Bodo Ramelow, natürlich ist es nicht verboten, hier Anträge zu stellen, aber wir dürfen doch bei der Ge

legenheit auch mal darauf hinweisen, wenn am 12. Juli dem Landtag ein Referentenentwurf zu diesem Thema vom Ministerium zugeleitet worden ist und vier Wochen später von Ihrer Seite noch mal ein neuer Gesetzentwurf erarbeitet wird, dann kann man dafür dankbar sein, aber diese Arbeit hätten Sie sich sparen können, weil wir natürlich dann auch in den entsprechenden Ausschüssen darüber diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Danke für Ihre Fürsorge, bei uns herrscht ein diktatorischer Stil, da ist das nicht durchge- drungen.)

Ist nicht durchgedrungen. Haben Sie jetzt „diktatorischer Stil“ gesagt? Nein, es ist natürlich die Frage von effizientem Arbeiten, da kann man dann vielleicht auf die eine oder andere Mehrarbeit auch verzichten. Lange Rede, kurzer Sinn: An diesem Punkt ist es ganz wichtig, dass Ungerechtigkeiten, dass Benachteiligungen, dass Diskriminierungen ein Ende haben, und demzufolge auch die wichtigen Aspekte, die schon angesprochen worden sind, Gleichstellung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung, Erbschaftssituation, alles was dazugehört und natürlich, Frau Stange hat darauf hingewiesen, dass die Situation, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht das Standesamt aufsuchen konnten, eine Diskriminierung gewesen ist, die hier immer sehr deutlich angesprochen worden ist. Insofern können wir dankbar sein, dass die Gerichte entsprechende Urteile gefasst haben. Ich bin auch dankbar, dass die Landesregierung bereits mit dem Handlungsauftrag beschäftigt ist und dass wir eine hoffentlich sehr intensive und sachliche Diskussion in den genannten Ausschüssen bekommen. Hinsichtlich der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE und dann auch des Gesetzentwurfs der Landesregierung an die genannten Ausschüsse kann ich mich für meine Fraktion anschließen. Bei dieser Gelegenheit und bei diesem einen Punkt kann ich mich Herrn Kemmerich anschließen und ich bitte, an solchen ganz wesentlichen, aber auch heiklen Punkten, wo man einfach nicht populistisch diskutieren sollte, ein Auseinanderdividieren zwischen einer gemeinsamen Auffassung hier im Landtag zu vermeiden. Wir haben vor Gerichtsurteilen im Koalitionsvertrag CDU und SPD festgehalten, dass wir eine Änderung, eine Verbesserung haben wollen. In anderen Konstellationen wurde schon lange diese Diskriminierung deutlich gemacht und versucht zu verhindern, aber ein Auseinanderdividieren von grundsätzlichen Auffassungen, dass jeder Mensch nach seiner Fasson leben soll und dafür nicht diskriminiert werden darf, diese gemeinschaftliche Auffassung sollten wir hier nicht auseinanderreden, sondern eher verdeutlichen. Danke schön.

(Beifall SPD)

(Abg. Dr. Augsten)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält der Abgeordnete Hauboldt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte kurz noch mal auf die Anmerkung eingehen, die hier am Rednerpult zu dieser Frage kundgetan wurde. Einige Anwürfe, Herr Kemmerich: Sie hatten uns in das Stammbuch geschrieben, wir würden mit diesem Thema versuchen, politisches Kapital zu schlagen. Das muss ich natürlich scharf von uns und von mir weisen, weil Sie jetzt auch durch andere Kolleginnen und Kollegen erfahren haben, dass wir dieses Thema schon länger zu Recht bearbeitet haben, weil diese Diskriminierung abgeschafft werden muss - und da sind wir uns ja inhaltlich einig, da gibt es überhaupt keine Differenzen. Die Behauptung, die Sie hier dargestellt haben, stimmt einfach nicht, sondern wir haben uns letztendlich auch immer als parlamentarischer Arm verstanden, um den Verbänden, Vereinen und den Betroffenen letztendlich hier das Wort zu geben, sozusagen parlamentarisch wirksam zu werden, und das ist auch honoriert worden. Insofern möchte ich das zurückweisen, weil ich gehört habe, einige Kollegen hätten behauptet, wir hätten irgendetwas aus dem Referentenentwurf abgeschrieben. Ich war auch - das gestehe ich gern - etwas überrascht ob dieses Referentenentwurfs, aber wir hatten noch mal eine Beratung mit Vereinen, mit Verbänden, mit der Parität und aus dieser Beratung heraus ist der Wunsch entstanden, diesen Gesetzentwurf so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Jetzt will ich nicht unterstellen, dass der Referentenentwurf vielleicht auch noch in Zügen verändert wird, aber ich will keine Polemik entstehen lassen. Wir werden die Sachdiskussion in den einzelnen Ausschüssen dazu führen. Insofern kein Schaufensterantrag, sondern es steckt der ehrliche Wille dahinter, diese Diskussion zu führen.

(Beifall DIE LINKE)

Was bisher in Thüringen zu dieser Thematik durch die politisch Verantwortlichen geleistet worden ist in Bezug auf diesen Sonderweg, war einfach nur peinlich, deutschlandweit peinlich, und es wird Zeit, dass diese Verfassungswidrigkeit letztendlich aufgelöst wird durch diese Gesetzesnovelle.

(Beifall DIE LINKE)

Schwule und Lesben wurden in Thüringen, das sage ich sehr deutlich, als Bürger zweiter Klasse degradiert. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns auch etwas Beamtenfreundliches einfallen lassen. Es gab Überlegungen, wollen wir diesen Sonderweg - es gibt ja ein Ausführungsgesetz für Thüringen, in dem das Personenstandsrecht geregelt wird - neu auflegen bzw. doch Verschachtelungen hin

einschreiben oder besteht ganz einfach die Möglichkeit, wie andere Bundesländer das auch praktiziert haben, dieses Ausführungsgesetz abzuschaffen. Dann greift logischerweise Bundesrecht, Personenstandsrecht. Dann heißt das, alle Legitimationen, die eine Heteroehe vor dem Standesamt hat, wäre auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften möglich. Insofern zielte diese Gesetzesinitiative in diese Richtung ab, also etwas Bestehendes, dieser Sonderweg, dieses Ausführungsgesetz abzuschaffen, damit Bundesrecht greift.

Ich sage auch ganz deutlich, weil ich das auch von Kolleginnen und Kollegen gehört habe: Bitte keine Übergangsfristen oder sonstige zeitverzögernde Maßnahmen in Erwägung ziehen, weil hier ganz einfach die Notwendigkeit des Handelns gegeben ist, die Missstände abzuschaffen. Und weil Sie gesagt haben, in Thüringen sei alles gut und wir regeln peu à peu die Veränderung in Richtung der Abschaffung der Diskriminierung. Ich will nur darauf verweisen, vielleicht ist Ihnen das nicht bekannt, es ist noch eine Klage beim Thüringer Verfassungsgericht anhängig, bei der es um Paragrafen im Beamtenrecht, um Hinterbliebenenregelungen etc. geht. Bisher hat sich die Landesregierung noch nicht gemüßigt gesehen, hier parlamentarisch in Form von Gesetzesveränderungen Abhilfe zu schaffen.

Kollege Scherer - jetzt in der Mitte der CDU, er war damals noch Innenminister -, ich kann mich sehr wohl an die Worte erinnern, als er gesagt hat: Jawohl, wir werden - damals als Landesregierung immer wieder eine Novelle gerade im Beamtenrecht vornehmen, um hier für Veränderungen zu sorgen. Bis heute hat es keine Abhilfe in dieser Frage gegeben. Deshalb werden wir auch an unserer Absicht festhalten, den Klageweg zu beschreiten, solange die Landesregierung sich in dieser Frage nicht bewegt.

(Beifall DIE LINKE)

Gestatten Sie mir auch noch einmal einen Exkurs im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es ist gesagt worden, Thüringen hatte damals - und das ist wirklich eine Schande - als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht neben Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Baden-Württemberg, Bayern haben mittlerweile einen eigenen Weg beschritten. Dort gibt es schon Veränderungen. In Bayern z.B. besteht jetzt die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare in Standesämtern heiraten können, in Baden-Württemberg Ähnliches. Schon damals hatten Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eingeräumt, in Standesämtern heiraten zu dürfen. Saarland, Rheinland-Pfalz und Brandenburg hatten einen anderen Weg. Dort sind die Ge

meinden und Kreise diesbezüglich verpflichtet worden.

Ich sage ganz deutlich, um es nicht zu verlängern, ich sehe nun das Problem auf uns zukommen, dass durch die Hintertür eine zweite Möglichkeit einer Diskriminierung eingeräumt wird und das läuft über die Kostenfrage. Mit Blick auf Sachsen bzw. auch Baden-Württemberg ist die Situation so - das ist sogar noch als Kompromiss zwischen SPD und CDU verkauft worden, übrigens die CDU hat immer wieder das Argument ins Feld geführt, die Familie muss dadurch geschützt werden -, dass die Kosten für die Eheschließungen bei den Standesämtern für gleichgeschlechtliche Paare doppelt so hoch sind wie die für Heteropaare, also sprich im Bundesdurchschnitt 33 € für „normale“ Paare und 75 € für gleichgeschlechtliche Paare. Mit Blick auf Bayern bzw. Baden-Württemberg dort ist es noch krasser, dort zahlen die Paare beispielsweise einer Homoehe 166 € und Heteros 40 €. Ich denke, das kann nicht der Weg sein, wenn Sie ernsthaft die Absicht haben, so etwas auch in Thüringen einzuführen und das auch noch als Kompromiss zu verkaufen. Da kann ich Ihnen heute schon ankündigen, dass Sie die nächste Klage an der Backe haben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe jetzt keine weiteren Redemeldungen durch die Fraktionen bekommen. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz, nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung:

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD ist vereinbart, dass es künftig möglich sein soll, Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt zu schließen und das ist seit Oktober letzten Jahres bekannt gegeben. Dementsprechend hat die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums einen Referentenentwurf erarbeitet, der im ersten Kabinettdurchgang am 29. Juni dieses Jahres zur Anhörung freigegeben wurde und, wie es die Geschäftsordnung der Landesregierung vorsieht, unter dem 12. Juli dieses Jahres auch dem Landtag zugeleitet wurde. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihnen dieser Entwurf vorliegt, auch, und das in Parenthese, wenn der vorliegende Entwurf deutlich zeigt, dass von dem Entwurf nicht nur abgeschrieben wurde.

Die Anhörung der betroffenen Fach- und Interessenverbände, der Kirchen sowie der kommunalen Spitzenverbände ist inzwischen abgeschlossen und es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur nächsten Plenarsitzung im September in den Landtag einzubringen.

Wenn nun von Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, am 11. August 2010 gleichfalls ein Gesetzentwurf zu dieser Thematik eingebracht wird, so kann und will die Landesregierung dem im Ergebnis natürlich nicht widersprechen. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist aber in Inhalt, Form und Verfahren zu kritisieren. So enthält der vorliegende Gesetzentwurf keine eigene landesrechtliche Übergangsregelung zur Überführung der bei den Landratsämtern vorhandenen Vorgänge auf die standesamtsführenden Gemeinden. Der in dem Gesetzentwurf enthaltene bloße Hinweis auf die Anwendbarkeit des § 22 des Lebenspartnerschaftsgesetzes geht fehl, da diese bundesgesetzliche Bestimmung zur Abgabe von Vorgängen auf die Thüringer Situation nicht anwendbar ist. § 22 Satz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes greift nach seinem Wortlaut nämlich nur in dem Fall ein, in dem die landesrechtliche Aufhebung der abweichenden Zuständigkeit gleichzeitig mit Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes, also zum 1. Januar 2009, erfolgte. In Thüringen galt jedoch das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz und damit die vom neuen Personenstandsrecht abweichende Zuständigkeit über diesen Zeitpunkt hinaus fort. Demzufolge sind nach dem 1. Januar 2009 bei den Landratsämtern noch Vorgänge entstanden, die ebenfalls an die standesamtsführenden Gemeinden abzugeben sind und von § 22 Satz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht erfasst werden. Deshalb ist eine eigenständige landesgesetzliche Übergangsregelung notwendig, die der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf gerade nicht enthält.

Der zweite Kritikpunkt ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens: Da das Gesetz nach § 2 des vorliegenden Entwurfs bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft treten soll, ist ein geordneter Übergang von den Landratsämtern auf die standesamtsführenden Gemeinden kaum möglich. Dies betrifft nicht nur die Abgabe der Verfahren an die zuständigen Standesämter, die dem Grundsatz der jahrgangsweisen Beurkundung der Personenstandsfälle unterliegen, sondern auch die Übertragung der den Landratsämtern für das Haushaltsjahr 2010 zugewiesenen Mittel auf die standesamtsführenden Gemeinden. Das Gesetz sollte deshalb nicht während des laufenden Jahres, sondern zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.