Protocol of the Session on June 18, 2010

Vielen herzlichen Dank, Frau Renner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass diese Debatte zeigt, dass wir auch in der Lage sind, über Sachthemen sachlich zu diskutieren.

Lieber Kollege Fiedler, ich möchte noch ganz kurz auf den Vorwurf eingehen, Vorschub zu leisten für Krawallmacher. Eben genau das wollen wir nicht. Sie sollten auch nicht denken, dass wir nicht mit Polizeigewerkschaften reden würden und dass wir nicht für Polizei stehen würden, aber wir stehen für einen angemessenen Interessenausgleich. Es ist ein Prüfauftrag, wo ich mich sehr darüber freue, mit Ihnen im Innenausschuss sehr engagiert und sehr sachlich und sehr fachlich darüber zu debattieren. Ich freue mich, wenn es dorthin überwiesen wird. Herzlichen Dank liebe Kolleginnen und Kollegen.

Vielen Dank Herr Bergner. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Katharina König für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, im Abgeordnetenhaus ist man vielleicht noch etwas mehr der Wahrheit verpflichtet, als es außerhalb, auch im Privatleben, sein sollte. Insofern, Herr Fiedler,

(Unruhe CDU)

seit gestern steht fest, hat der Innensenator Körting verkündet, dass es sich nicht um eine Splitterbombe gehandelt hat. Das hat die kriminaltechnische Untersuchung ergeben.

(Unruhe CDU, SPD)

Das möchte ich an dieser Stelle auch eindeutig hier so festhalten, weil eine Splitterbombe noch mal eine andere Art und auch eine andere Gefahr darstellt als Sprengkörper, so wie es von der kriminaltechnischen Untersuchung festgestellt wurde. (Unruhe FDP)

Frau König, gut, dann kann ich jetzt nicht fragen, ob es noch um den Antrag geht. Gut, Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Herr Staatssekretär Geibert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich sage zu, zum Antrag zu reden. Die Ausweispflicht des Polizeibeamten ist in § 6 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Gar nichts ist geregelt.)

der Polizei geregelt. Demnach hat sich der Polizeibeamte auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Beamte, die in Zivilkleidung Dienst leisten, müssen sich grundsätzlich unaufgefordert ausweisen, soweit der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Somit ist grundsätzlich gewährleistet, dass von polizeilichen Maßnahmen Betroffene den einzelnen Polizeibeamten, wenn Sie so wollen, identifizieren können. Bezüglich des Tragens des Namensschildes wird zwischen Innen- und Streifendienst sowie geschlossenen Einsätzen unterschieden. Für Polizeibeamte des Streifendienstes besteht eine grundsätzliche Pflicht, ein Namensschild zu tragen, die sich bisher auch bewährt hat. Ausnahmen von der Tragepflicht des Namensschildes bestehen im Einzelfall nur bei geschlossenen Einsätzen oder wegen einsatztaktischer Belange nach Festlegung des Polizeiführers bzw. des jeweiligen Dienstvorgesetzten. Darüber hinaus ist der Polizeibeamte verpflichtet, seinen Namen und seine Dienststelle samt Anschrift anzugeben,

(Unruhe DIE LINKE)

und zwar so deutlich, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, sich diese Angaben auch zu notieren. Die fehlende, individuelle Identifizierbarkeit von Polizeibeamten stellt keine Beeinträchtigung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts dar, hoheitsrechtliche Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Dem Thüringer Innenministerium liegen keine Erkenntnisse vor, dass aufgrund einer fehlenden Identifizierbarkeit Beschwerden über polizeiliche Maßnahmen nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden konnten.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das ist lächerlich.)

Das Erfordernis einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten im geschlossenen Einsatz war verschiedentlich Thema der Innenministerkonferenz bzw. der Arbeitskreise der Innenministerkonferenz. Diese haben sich gegen eine namentliche bzw. numerische Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten ausgesprochen. Es wurde darauf verwiesen, dass insbesondere Polizeibeamte im Rahmen von geschlossenen Einsätzen in der Regel nur auf Weisung handeln und somit Beschwerden generell an den Polizeiführer bzw. ihren Vorgesetzten zu richten sind. Hier gilt es für den Dienstherrn schon aus Fürsorgegründen die Persönlichkeitsrechte des Polizeibeamten zu schützen. Auch ohne Benennung des handelnden Beamten, besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, seine berech

tigten Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten König?

Aber gern.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, eine Frage: Haben Sie schon einmal versucht als Privatperson, als sie sich unrechtmäßig behandelt gefühlt haben, in einem Polizeieinsatz und insbesondere von sogenannten geschlossenen Einheiten, die Namen bzw. die Dienstnummern der betreffenden Beamten zu bekommen?

Zweite Frage - stelle ich gleich hinterher: Was soll denn ein Demonstrant oder eine Demonstrantin machen, wenn sie diese Frage stellt und darauf keine Antwort erhält?

Frau Abgeordnete König, ich bedauere sehr, dass mir Ihre persönliche Erfahrung im Einsatz von Polizeibeamten bei geschlossenen Einsätzen fehlt.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das muss man nicht bedauern.)

Auch ohne Benennung des handelnden Beamten besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Personen, gegen die polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden, erhalten ohnehin Kenntnis vom Namen des verantwortlichen Beamten.

Nicht zuletzt darf ich darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der länderübergreifenden Einsätze eine bundesweite Regelung erforderlich wäre, um in dieser Frage ein einheitliches Auftreten der Polizei bei geschlossenen Einsätzen zu gewährleisten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Pflicht zum Tragen von Namensschildern für Polizeibeamte des Streifendienstes bewährt hat und die Thüringer Polizei hier mit der geforderten Bürgernähe und Transparenz im Rahmen des polizeilichen Handelns in ausreichendem Maße Rechnung trägt.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie noch eine Anfrage der Abgeordneten Berninger?

Von Frau Berninger gestatte ich immer Nachfragen.

Das stimmt nicht ganz, neulich haben Sie das mal nicht gestattet.

Ich habe es nach hinten verschoben.

Herr Geibert, war Ihre Antwort eben auf die Anfrage von Katharina König ehrlich gemeint? Denn - wenn ja - dann würde ich Sie einladen, mal als Privatperson auf einer Demonstration mit jemandem von uns zu einem geschlossenen Einsatz zu gehen.

(Beifall DIE LINKE)

(Heiterkeit FDP)

Als Jurist würde ich nur Einladungen annehmen zu rechtmäßigen Veranstaltungen, ansonsten bedanke ich mich gern.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Die sind alle rechtmäßig.)

Eine Notwendigkeit für die Ausweitung dieser Verpflichtung auf geschlossene Einsätze vermag ich nicht zu erkennen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich frage noch einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.

Es wurde Ausschussüberweisung der Drucksache 5/1079 an den Innenausschuss beantragt. Wir stimmen jetzt über diese Ausschussüberweisung ab. Wer die Zustimmung erteilt, dass dieser Antrag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? Danke

schön. Enthaltungen? Damit wurde dieser Überweisung einstimmig stattgegeben und der Antrag an den Innenausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18

Thüringen als Standort der er- neuerbaren Energien stärken Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1091 -

Hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, diesen umgehend nicht zu beraten, sondern an den Ausschuss zu überweisen, ich nehme an, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, ist das richtig? Gut.

Dann kommen wir direkt zum Antrag auf Überweisung an diesen Ausschuss. Wer dem zustimmt, dass der Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/1091 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenprobe? Danke schön. Enthaltungen? Damit wurde auch dieser Ausschussüberweisung einstimmig zugestimmt.

Ich darf jetzt die heutige Plenarsitzung beenden und Ihnen eine gute Sommerpause wünschen - wo Sie hoffentlich auch den einen oder anderen freien Tag finden - und freue mich, Sie alle wieder hier zu sehen zu unseren nächsten Plenarsitzungen, die am 18., 19. und 20. August in diesem Raum stattfinden. Auf Wiedersehen.

E n d e d e r S i t z u n g: 17.57 Uhr