Ich denke auch, wenn wir uns über Umfragen unterhalten, müssen wir uns auch grundsätzlich über die Art und Weise und den Inhalt der Fragestellung unterhalten, um Umfragen und ihre Ergebnisse bewerten zu können. Auf jeden Fall ist es so, dass die FDPProgrammatik nicht einfach mal so ist, um irgendwelchen Ereignissen hinterherzulaufen - hören Sie ruhig zu -, sondern es ist so, dass wir unsere Programmatik fortgeschrieben haben unter dem Einfluss gestandener, zumeist ehrenamtlicher Kommunalpolitiker.
Die wissen, was vor Ort los ist und die wissen, was vor Ort solche Entscheidungen mit sich bringen. Deswegen ist unser Programm entsprechend fortgeschrieben worden und dazu stehe ich auch ganz persönlich, Herr Kollege.
menschlüsse ja, wenn Gemeinden vor Ort die Entscheidung treffen, diesen Weg gehen zu wollen, dann haben die vor Ort aus ihrer persönlichen Erfahrung, aus ihren persönlichen Erkenntnissen und auch aus persönlichen Beziehungen, wo man miteinander kann, die Entscheidung getroffen, diesen Weg gehen zu wollen. Dann ist das gut so, dann ist das richtig so, dann wird das von den Liberalen auch vertreten und unterstützt.
Es gibt aber genügend Beispiele, wo es sich zeigt, dass das Überstülpen von oben genau nicht funktioniert und dass das zu Zeter und Mordio führt. Es gibt genügend Gemeinden in Thüringen, wo sich zeigt, dass der Zwang, der teilweise ausgeübt worden ist, zum Beispiel in Grenzlagen, weil bestimmte Einwohnerzahlen nicht gelangt haben, nicht funktioniert und nicht zu guten Ergebnissen führt. Es gibt ein gutes Zitat von Pestalozzi, das heißt: „Befehle nicht, Beispiele machen Lust!“ Deswegen meinen wir, wenn hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der von den Betroffenen selber angeschoben worden ist, dann sollten wir uns dem nicht versperren. Dann sollten wir die Betroffenen genau diese Beispiele schaffen lassen, wo man sagt, jawohl, es funktioniert, schaut, das kann man nachmachen. Ich denke, dass wir auch genau diese Aspekte, die dazu geführt haben, dass diese Anträge gestellt worden sind, solide und ordentlich im Ausschuss überprüfen und verifizieren können. Ich freue mich dort auf die Debatte. Danke schön, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunalordnung § 9 Abs. 3 regelt das Verfahren zur Bestandsänderung von Gemeinden. Dazu ist immer ein förmliches Gesetz des Landtags notwendig. Im Grunde liegt heute nichts anderes vor. Wir haben hier eine Gesetzesvorlage, die ganz genau regelt, welche Gemeinden denn neu gegliedert werden. Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben dieser Kommunen zu der vorliegenden Neugliederung.
Sie wissen, 2011 endet die Freiwilligkeitsphase, in der sich selbstständige Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern neu strukturieren müssen. Aktuell gibt es 27 selbstständige Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern, 18 Verwaltungsgemeinschaf
ten mit weniger als 5.000 Einwohnern und sechs erfüllende Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern. Die Zahl der sogenannten untermaßigen Gemeinden nimmt Jahr für Jahr zu. Mit Blick auf das Auslaufen der Freiwilligkeitsphase wird auch deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist. Herr Hauboldt hat es hier sehr anschaulich geschildert und er hat von einer Art Brautgeschenk oder wie man die Braut schmücken kann geredet, weil es noch einen kleinen Schluck aus der Flasche dazu gibt für alle Kommunen, die sich jetzt bereit erklären, neu zu gliedern. Da muss man deutlich sagen, irgendwann endet diese Zeit. Das ist auch das Auslaufen dieser Freiwilligkeitsphase. Unserer Auffassung nach reicht Freiwilligkeit allein nicht aus. Ein grundsätzlicher Ansatz, der hier notwendig ist, setzt auch ein Leitbild voraus. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Im Grunde haben wir hier, meine Damen und Herren, einen Gesetzentwurf vorliegen, der ganz klar und eindeutig bestimmte Veränderungen in der kommunalen Landschaft unseres Freistaats anstrebt und regeln soll, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es ist mir schon klar, dass man darüber hinaus natürlich das Große und Ganze wiederholt diskutieren kann auf die Frage, wie hältst Du es mit der Gebietsreform.
Man muss das nicht machen, Herr Hauboldt, aber - um mal im Kontext einer Sportart zu bleiben, die uns in diesen Tagen sehr beschäftigt - dieser Gesetzentwurf ist natürlich eine wunderbare Steilvorlage dazu.
Wir haben gestern bereits über das Thema Verwaltungs- und Gebietsreform gesprochen, etwas unfreiwillig. Da ging es um die Strukturen 2020 in Thüringen. Wir haben das auch in den vorangegangenen Plenarsitzungen getan. Sie kennen auch die Position meiner Partei dazu. Es ist wirklich fraglich, meine Damen und Herren, ob wir den ganzen Sack an Argumenten, die wir schon oft ausgetauscht haben, noch einmal aufmachen und auspacken sollen angesichts dieser speziellen Rechtsregelung, über die wir im Moment diskutieren. Die besagt vor allem eines: Hier gibt es Kommunen, die den Weg beschreiten, den wir im Ansatz als sehr richtig empfinden. Sie schließen sich größeren Verwaltungseinheiten an, weil das der Weg der Zukunft ist, um handlungsfähig zu bleiben. Das sagen mittlerweile alle - also fast alle - Beteiligten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Schauen wir bitte nicht nur auf Flächenländer wie Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern oder auf Dutzende Gutachten, die das belegen, wir können auch einfach mal
den Experten der IHK zuhören. Alle sagen, um zukunftsfähig zu sein, muss man insbesondere in den Strukturen der Verwaltung und der Gemeindezuordnung etwas ändern. Dieser Gesetzentwurf ist - aus unserer Sicht - ein kleiner Baustein dazu - zugegeben nur ein kleiner.
Weil das immer wieder kontrovers diskutiert wird, auch noch einmal ganz deutlich an dieser Stelle: Um zu diesen neuen Strukturen zu kommen, die wir brauchen, brauchen wir eine gemeinsame Handlungsstrategie, ein gemeinsames Konzept. Das kann man Leitbild nennen oder anders. Aber solch ein Leitmotiv ist erforderlich, um die weiteren Schritte abzustimmen, zu planen und auch auszuführen. Ich höre immer von allen Seiten, die Koalition ist hier heillos zerstritten. Ich höre die Begriffe Grabenkämpfe. In Bezug auf die Verwaltungs- und Gebietsreform habe ich sogar neulich den Begriff Glaubenskrieg gelesen.
Ich empfehle allen, hier auch ein wenig verbal abzurüsten. Es geht nicht um den Weltfrieden an dieser Stelle, der in Gefahr sein könnte. Es geht einfach um das Zusammenfügen zweier unterschiedlicher Sichtweisen auf ein Problem, das allen Partnern klar und bekannt ist, und wir sprechen darüber intern, in der Koalition, in einer übrigens sehr sachlichen Art und Weise und ich bin mir sicher, dass wir auch bei der Erarbeitung dieses neuen Leitbildes vorankommen. Aber noch einmal, dieser Gesetzentwurf kann durchaus Anlass sein, wieder in die Generaldebatte einzusteigen. Das hilft nur den hier aufgeführten Kommunen allerdings wenig, die sich neu gliedern wollen. Die brauchen nämlich Rechtssicherheit auf ihrem Weg in die neue Struktur und die sollen sie auch bekommen und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung meines Antrags auf Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den hierfür zuständigen Innenausschuss. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dirk Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kommunen haben sich entschieden, freiwillig gemeinsam in die Zukunft zu gehen. Das ist eine wunderbare Sache. Wer will das eigentlich kritisieren? Herr Hey, Sie haben das eben ganz richtig gesagt,
und das gilt es auch noch einmal zu unterstreichen, es ist ein kleiner, es ist ein viel zu kleiner Schritt und wir bräuchten natürlich viel mehr solcher freiwilligen Zusammenschlüsse. Allerdings ist das Prägnante am freiwilligen Zusammenschluss halt die Freiwilligkeit, insofern ist die Möglichkeit des Zwangausübens hier gar nicht geboten.
Die Frage ist allerdings, wann wir diesen doch positiven Trend auf einmal in größere Zahlen gießen können.
Ich glaube, liebe Frau Tasch, Zwang ist niemals ein vernünftiges Mittel, da sind wir uns sicherlich einig, aber vielleicht sind diese 25 Kommunen, die hier etwas jetzt gemeinsam tun, ein überzeugendes Beispiel, um auf dieser Grundlage auch andere noch dazu zu bekommen, egal, welche Motivation für die Kommunen dahintersteht, ob zwei schwache oder mehrere schwache sich zusammentun
und dann wenigstens 300 Einwohner stark sind, egal, ob starke Gemeinden ihre Verantwortung wahrnehmen und schwächere aufnehmen wie hier in Meiningen meiner Meinung nach angezeigt. Oder ob zwei Starke sagen, lass uns zusammengehen, dass wir weiter stark sind. Oder ob es um die Stärkung des Weltfriedens geht, indem man Kooperation auch auf kleiner Ebene stärkt. Die Motivation ist sicherlich vielfältig und, Herr Fiedler hat es ja auch schon gesagt, manchmal ist es auch eine monetäre Motivation, die hier den Ausschlag gibt. Mir ist dabei eines wichtig, nämlich ein Zeichen, um in der Diskussion um die Gebietsreform auf der Landkreisebene und auf der Ebene der kreisfreien Städte noch mal einen Aspekt zu bekommen. Wenn es dann so ist, dass viele Kommunen sich hier zusammenschließen, um in ihren Zielstellungen ein Stück weiterzukommen - 25 sind das hier -, dann kann es auf der Ebene der Landkreise nicht komplett falsch sein, dass Zusammenschlüsse Effizienzgewinne bringen, sonst wäre ja die Entscheidung dieser Kommunen vollkommen sinnlos. Ich glaube, dass diese Kommunen sehr weit in die Zukunft hinausdenken
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass bei unseren Nachbarn in Sachsen keine Identitätsstörung dadurch eingetreten ist, dass man größere Landkreise gebildet hat.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Sachsen in letzter Zeit orientierungslos sind. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Kommunen eine richtige Entscheidung treffen, dass wir sie unterstützen sollten, da sind wir mit dabei und es ist ein Indiz dafür, dass gemeinsames Gehen und Kooperation immer viele Vorteile hat. Das gilt für alle Ebenen, Landkreise hier eingeschlossen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste der Abgeordneten ist im Augenblick erschöpft, deshalb gebe ich das Wort dem Thüringer Innenminister.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich habe mich gemeldet und wollte nur, dass Ihr das da vorn zur Kenntnis nehmt.)