Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Hauboldt. Herr Abgeordneter Kummer, ich muss einmal fragen, Sie hatten eine Frage oder einen Redebeitrag? Einen Redebeitrag. Gut. Herr Abgeordneter Hauboldt.
Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben mit Recht auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen. Sie werden mir beipflichten, dass es sehr unterschiedliche kommunale Interessen gibt. Insofern ist Ihr Haus bei wichtigen Entscheidungen gefragt, wenn sich keine Einigung einstellt. Meine Frage, der Kollege Emde hat formuliert die Konkurrenz zwischen staatlichen und Privatschulen. Sehen Sie es genauso, dass es eine ungesunde Konkurrenz gibt zwischen den staatlichen Schulen, ich will das einmal so formulieren, weil dort genau keine Einigung erzielt wird und die Gefahr besteht, dass flächendeckend der Schulbestand in Zweifel gezogen wird?
Dass es durchaus Konkurrenz gibt zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ist ganz unstrittig. Es ist ganz klar, dass es unterschiedliche Interessenslagen gibt, das ist auch unstrittig. Ob das gesund oder ungesund ist, ist eine biologische Metapher. Diese halte ich für verwaltungsorganisatorische Vorgänge für wenig zielführend, muss ich dazu sagen. Insofern müssen wir sehen, worüber wir wirklich konkret reden.
Wir müssen uns doch nichts vormachen. Da sind Interessenslagen drin und je nach Standort werden sie sich auch unterschiedlich nach außen darstellen. Das sind konfligierende Interessenslagen, die sind nicht immer zu vermitteln. Da werden wir tatsächlich in Zukunft auch gestalterisch eingreifen müssen, ganz selbstverständlich, soweit wir es können.
Danke, Herr Staatssekretär. Auch eine Frage mit Blick auf Ihre Ausführungen Kommunalrecht zur Selbstverwaltung, verfassungsrechtliches Problem. Sehen Sie aber nicht einen Widerspruch darin, wenn die Fragen der Landesfachklassen zu klären sind, dass das nicht mehr allein den Wirkungskreis der Kommune an sich betrifft, sondern dass da durchaus verfassungsrechtlich gesehen das Land eingreifen könnte?
Jetzt nötigen Sie mich zu einer verfassungsrechtlichen Diskussion, in der ich als Nichtjurist an der Stelle nicht hinreichend sattelfest wäre.
Das ist mir schon klar. Es ist nur die Frage, ob ich sie als Fachfrage oder als juristische Frage beantworte. Es ist mir schon klar, was Sie gesagt haben. Ich sage es so. Bisher hat es in diesem Bereich de facto keine Probleme gegeben. Das ist doch interessant zu sehen. Bei den Fragen der Landesfachklassen scheinen sich offensichtlich Standorte wie selbstverständlich herausgebildet zu haben, ohne dass wir es da mit konfligierenden Interessen zu tun haben. Es hat nämlich damit zu tun, dass wir, nehmen wir beispielsweise die Landesfachklassen für Glasbläser und Glasinstrumentenbauer, die selbstverständlich in Sonneberg sind, weil dort natürliche Standorte sind. Die sind über Jahrzehnte gewachsen, da ist nichts Neues hinzugekommen, es ist ganz selbstverständlich. Wir haben in diesem Bereich kein Problem. Wir haben ein Problem in den Massenberufen, die bis dato Massenberufe waren. Da allerdings haben wir konfligierende Interessenslagen. Denn die Frage stellt sich relativ zügig. Wenn Sie sich Bau- und Baunebengewerbe anschauen und standortnahe Positionen haben wie Gera und Jena ist klar, wenn Sie überall nur unterfrequentierte Klassen hinbekommen, dass dann Konfliktlinien entstehen. Die Frage ist, wie kann man die auflösen? Die kann man in der Region schon auflösen. Das ist dann keine verfassungsrechtliche Frage mehr, sondern in der Tat eine, wo die kommunale Selbstverwaltung zuerst greift und dann erst im zweiten Schritt das Ministerium, wenn wir denn ermächtigt sind - bisher sind wir es nicht -, können wir dann intervenieren. Dann werden wir es auch tun. Nur für die Landesfachklassen oder Bundesfachklassen haben wir überhaupt kein Problem. Das ist
Es gibt jetzt keine weiteren Nachfragen, wir sind ja auch nicht in der Fragestunde. Ich rufe jetzt für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, Sie haben die Situation der kommunalen Seite vor allem dargestellt und die Probleme, die es da gibt, wo man Möglichkeiten finden muss, sie zu lösen. Ich komme aus Hildburghausen, da hat die kommunale Seite ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben nur eine Berufsschule, diese Berufsschule ist saniert, in einem sehr guten Zustand, diese Berufsschule hat versucht, gerade ihre Spezialbereiche zu finden. Da haben sich Dinge traditionell entwickelt. Ich nehme das Beispiel Lagerlogistik: Ich hatte hier im Haus dazu ja auch mal ein Schreiben zur Verfügung gestellt. Weil die Klassenstärke zu gering wurde, ist dann im 3. Lehrjahr die Lagerlogistik abgezogen worden und das aus dem Bereich Südthüringen heraus nach Erfurt. Die Antwort, die ich aus Ihrem Haus dazu bekommen habe, hat mich beglückt. Für mich muss das Land zwei Fragen beantworten. Dazu brauche ich eine Stabsstelle oder wie auch immer man ein solches Gremium nennt. Fakt ist, dass das Land sich hier zu seiner Verantwortung bekennen muss.
Die erste Frage ist: Welches Berufsschulnetz will ich? Das heißt, will ich, dass in einem Kreis wie Hildburghausen weiter eine Berufsschule existiert? Dann muss ich diese Berufsschule auch mal stärken. Dann kann es nicht sein, dass ich dort immer, wenn eine Klasse zu klein wird, die Klasse abziehe, dann muss ich auch mal andere Schüler an diese Berufsschule geben. Gerade in solchen Fachbereichen, wo man viel Geld investiert hat, wo man die Ausbildung dort entsprechend stärken wollte, wo man ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen wollte. Das erfolgt aber nicht. Der Berufsschulstandort wird immer weiter geschwächt und es erfolgt nie ein Geben, sondern immer nur ein Nehmen.
Die zweite Frage, die ich beantwortet haben möchte, ist: Welche Ausbildungsbereiche wollen wir denn vorhalten? Es gibt Bereiche, ich denke einmal zum Beispiel an die Landwirtschaft, Beruf mit Abitur. Das war ein Alleinstellungsmerkmal für Thüringen, dass wir das wieder eingeführt haben. Wir haben aber seit Jahren Probleme, die volle Klassenstärke zu erreichen. Ich muss trotzdem diskutieren, da der Berufsstand diese Ausbildungsrichtung dringend braucht wegen der immer älter werdenden Geschäftsführer
und dem fehlenden Nachwuchs, ob ich nicht trotzdem sicherstelle, dass auch eine solche Ausbildungsrichtung in Thüringen angeboten wird - einmalig. Das kostet sicherlich mehr Geld pro Schüler, wenn denn dann die Klassenstärken geringer sind als die vorgesehenen 15 Schüler. Aber die Frage ist: Haben wir denn hier nicht eine Verantwortung?
Diese beiden Dinge sind für mich in Landesverantwortung zu klären. Das kann ich nicht auf die kommunale Seite abschieben. Die kommunale Seite in Hildburghausen entscheidet schon lange nichts mehr in der Richtung, wo denn die Schüler abgezogen werden, die bisher an unserer Berufsschule tätig waren, gelernt haben. Ich denke aber, in einem Kreis eine Berufsschule vorzuhalten, ist ein wichtiger Standortfaktor, wenn wir denn die Überlebensfähigkeit dieser kommunalen Strukturen erhalten wollen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, Herr Abgeordneter Kummer, was Sie uns jetzt genau vorgeführt haben, ist das Problem, mit dem wir in diesem Bereich insgesamt zu kämpfen haben. Sie haben nämlich genau als Wahlkreisabgeordneter gesprochen, gerade nicht die Landesperspektive im Blick gehabt. Das ist unser Grundproblem, mit dem wir grundsätzlich in dieser Diskussion zu kämpfen haben. Jeder schaut auf seinen eigenen Teller, auf seinen eigenen Tellerrand, aber keinen Millimeter darüber hinaus. Das ist unser Grundproblem, über das wir die ganze Zeit zu diskutieren haben und das uns die Folgeprobleme auch schafft. Ich will das deutlich sagen.
Ihr Hinweis auf die Klassen, es würde immer nur genommen und nichts gegeben. Mir ist vorhin sehr eindrücklich von Ihrem Kollegen Bärwolff und von Ihrer Kollegin Hennig das Zahlenmaterial präsentiert worden über die demographische Entwicklung. Ich kann Ihnen nur deutlich sagen, es ist insgesamt ein Prozess, wo es ausschließlich ums Schrumpfen gehen wird. Und wo Sie da irgendetwas herausnehmen wollen, wo das Nehmen herkommen soll, das möge man mir bitte zeigen. Ich kann Ihnen nur sagen, der Abstimmungsprozess, der laufen muss, ist ein Abstimmungsprozess, der vor Ort in den Bildungsregionen geleistet werden muss. Das ist die Frage der kommunalen Verantwortung, die sich nicht auf den einzelnen Wahlkreis bezieht und nicht auf den einzelnen Landkreis, sondern tatsächlich auf die Bil
dungsregion. Dort muss es zu Abstimmungen kommen. Dort gibt es dann innerhalb der Bildungsregion ein Geben und Nehmen, nicht irgendwie, der eine nimmt und die anderen geben nur. So wird das nicht laufen. Aber das ist ein schwieriger Prozess und dass er schwierig ist, zeigt sich doch daran, dass wir in der Region Ost uns offensichtlich langsam zusammengerüttelt haben, in der Region West auch. In Süd und Nord haben wir doch ganz andere Probleme. Das kann man doch offen sagen.
Herr Staatssekretär, der Abgeordnete Kummer steht am Mikrofon und möchte Ihnen, glaube ich, eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Ich sage erst einmal ausdrücklich: Ich teile die Auffassung, dass wir es aus Landessicht betrachten müssen. Aber Erfurt gehört nun wirklich nicht zur Bildungsregion Süd. Und wenn Schüler aus der Bildungsregion Süd, aus Hildburghausen, nach Erfurt abgezogen werden, dann sage ich, habe ich das Problem, dass ich von Landesebene erwarte, mit Rücksicht auf die demographische Entwicklung auch zu sagen, dass ich andere Standorte als eine Art Regionalentwicklung auch weiterhin sicher vorhalte. Das ist die Antwort, die Landespolitik meiner Meinung nach klären muss. Teilen sie das? Wie schätzen Sie das ein, dass wir nach Erfurt abziehen aus Hildburghausen? Das ist für mich unklar.
Ich schätze es noch gar nicht ein, weil wir dieser Tage genau diesen all vorliegen hatten und nicht abgezogen haben, um es deutlich zu sagen. Wir haben nicht abgezogen. Ich habe das auch den entsprechenden Schülerinnen und Schülern mitgeteilt und auch den Elternvertretern. Es ging um eine andere Klasse, wo auch die Sorge bestand, dass sie, wie Sie sagen, nach Erfurt abgezogen werden müssen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben Anfang des Jahres genau die umgekehrte Konstellation gehabt, dass wir eine Klasse von Erfurt nach Ilmenau gegeben haben. Ich kann Ihnen sagen, von der dortigen Wahlkreisabgeordneten habe ich genau das gehört, was Sie mir heute sagen, nämlich dass es gute Gründe gäbe, genau diese Klasse hierzulassen und wenn
Sie unter eine bestimmte Zahl rutschen als unterfrequentierte Klasse, dann trotzdem eine Existenzberechtigung hier in Erfurt haben. Deswegen sage ich, Sie reden als Wahlkreisabgeordneter. Sie haben gerade nicht die Landesperspektive im Blick, auch wenn Sie es noch einmal betonen. Es ändert an der Problematik nichts. Die Frage, dass Sie darauf hingewiesen haben, Sie haben eben erwähnt, wenn die Klassen zu klein werden, wird die Klasse geschlossen. Sie haben doch vorhin selbst gehört, wie viele unterfrequentierte Klassen wir haben. 600 unterfrequentierte Klassen waren es im letzten Jahr. Jetzt sind wir bei 400. Wir versuchen, das deutlich zu reduzieren. Das ist doch unser Problem, über das wir reden müssen. Ich bin doch sofort d’accord mit Ihnen, wenn Sie mir sagen, lassen Sie alle unterfrequentierten Klassen bestehen. Aber dann bitte sehr, sagen Sie mir auch, wie wir es auf Dauer finanzieren sollen. Denn das wird unser gemeinsames Problem sein. Das muss man auch sagen. Das sind nun aber wirklich schwierige Diskussionen, die wir zusammen werden führen müssen. Deswegen ist es hier auch mein deutliches Petitum gewesen zu sagen, überweisen Sie Ihren Gesetzentwurf an den Ausschuss. Dort werden wir die notwendige Fachdiskussion dann weiterführen, und zwar aus einer Landesperspektive und in Bezug auf das, was das Land an Regulierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat und was es braucht, um der schwierigen Situation angemessen Herr zu werden. Danke.
Ich schließe jetzt die Aussprache. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungs-, Innen-, Haushalts- und Finanzausschuss und den Justizausschuss beantragt worden. Ich gehe einmal davon aus, dass ich - falls wir die Überweisung vornehmen - die Federführung beim Bildungsausschuss dann abstimmen lasse. Also in dieser Reihenfolge.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit ist diese Überweisung einstimmig vorgenommen worden.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Keine. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit ist diese Überweisung auch einstimmig vorgenommen worden.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen bitte. Danke. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Auch hier einstimmige Entscheidung über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Auch diese Überweisung erfolgte einstimmig.
Wer der Federführung beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Wir kommen zur Überweisung des Entschließungsantrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist einstimmig die Überweisung vorgenommen.
Wer der Überweisung des Entschließungsantrags an den Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Auch hier ist das einstimmig erfolgt.
Wer der Überweisung des Entschließungsantrags an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Die Federführung soll hier auch beim Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 - ERSTE BERATUNG
Ich nehme an, Frau Ministerin Taubert, Sie werden erst einmal das Wort zur Begründung nehmen wollen. Bitte, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in dem zwischen CDU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag wurde unter anderem eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 50 € von derzeit 220 € auf dann 270 € monatlich vereinbart. Zuständig für die Durchführung des Thüringer Blindengeldgesetzes und dessen Auszahlung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit diese auch weiterhin die Erstattung in voller Höhe erhalten können, sind Regelungen zum Kostenerstattungsverfahren in das Gesetz aufgenommen worden. Im Rahmen der Beratung innerhalb der Landesregierung wurden die erforderlichen Anhörungen durchgeführt. Dabei haben wir uns entschieden, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Thüringen, dem Thüringischen Landkreistag, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. und dem Thüringer Landesverwaltungsamt Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu geben.
Die Ergebnisse der Anhörung stellen sich wie folgt dar: Die kommunalen Spitzenverbände haben aufgrund der schlechten Finanzsituation eine andere Kostenerstattungsregelung gewünscht. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. sieht die vorgesehene Erhöhung des Blindengeldes als zu niedrig an und betrachtet diese Erhöhung daher lediglich als einen ersten Schritt für weitere Anhebungen. Überdies wird die Einführung des Sehschwachengeldes für schwer sehbehinderte Menschen eingefordert. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen sehen den Erhöhungsbetrag von 50 € monatlich ebenfalls als zu gering an und vertreten die Auffassung, dass ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 270 € für den betroffenen Personenkreis nicht auskömmlich ist.
Nach Auswertung der Einwände und nach reiflicher Überlegung konnten keine weiteren Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden. Die in § 8 des Gesetzentwurfs aufgenommene Regelung zur Kostenerstattung entspricht der bisherigen Verfahrensweise, die im Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 normiert ist und die sich bewährt hat. Darüber hinaus findet diese Regelung ihre Stütze in dem Entwurf der Verordnung über die Auftragskostenpauschale 2010, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.
Zu den vorgetragenen Einwänden hinsichtlich der Höhe des Landesblindengeldes stellen wir fest, dass diese Erhöhung um 50 € monatlich der Vereinbarung in dem Koalitionsvertrag der Koalitionsparteien entspricht. Letztlich hat die Landesregierung auch mit Blick auf die Gesamtsituation im Land Verantwortung zur Maßhaltung. Sollte ein blindheitsbedingter Bedarf mit erhöhtem Landesblindengeld dennoch nicht abgedeckt werden können, stehen bei Bedürftigkeit ergänzende Leistungen im Rahmen der Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe SGB XII zur Deckung des notwendigen blindheitsbedingten Mehrbedarfs bis zu einer Höhe von 608,96 € monatlich zur Verfügung. Ebenso ist es möglich, Leistungen der „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ zu beantragen. Die Stiftung gewährt besonders betroffenen blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen unbürokratische Hilfen. Die Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen besteht damit aus drei Säulen, die in ihrer Gesamtheit ein in sich gegenseitig ergänzendes, umfangreiches Hilfsangebot für diesen Personenkreis bilden.